an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute

Am 20. Dezember 2002 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - quasi im Vorgriff auf Basel II - umfangreiche Standards für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute. Diese betreffen

·Aufbauorganisation,
·Kreditvergabeprozess und
·Risikomanagement (Identifizierung, Steuerung und Überwachung).

Im Schreiben der BAFin wird über die Umsetzung der MaK formuliert:
"Die neuen Mindestanforderungen [95 KB] treten mit der Veröffentlichung des Rundschreibens in Kraft. Gleichzeitig wird den Kreditinstituten ein Zeitraum für die Umsetzung bis zum 31. Juni 2004 eingeräumt (erste Stufe der Umsetzung). Notwendige Anpassungen im IT-Bereich sind in einer zweiten Stufe bis zum 31. Dezember 2005 umzusetzen. Innerhalb dieser Fristen wird die Nicht-Einhaltung der MaK keine bankaufsichtlichen Maßnahmen nach sich ziehen. Über die erste Stufe der Umsetzung ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2004 zu berichten. Zum 31. Dezember 2005 ist über die vollständige Umsetzung der Mindestanforderungen zu berichten."

Als Download werden die wichtigsten Regeln im Sinne der neuen Mindestanforderungen an Kreditinstitute (MaK) [95 KB] zusammengefasst, um letztlich auch für die Kreditnehmer die daraus zu erwartenden Auswirkungen darstellen zu können. Der vollständige Text [180 KB] im Sinn des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ebenfalls downgeloadet werden.

Das Zitat zu MaK:

Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß.
Hermann Gmeiner (1919-86),