Der Begriff des Housing Improvement Districts (HID) leitet sich aus dem Business Improvement Districts (BID) ab und ist an diesen Begriff angelehnt. Analog der Vorgehensweise bei einem BID sollen HIDs in einem (Wohn-)Bereich wirken, der von kommunalem Planungen und Wünschen nicht erreicht wird, indem konkrete Investitionen ausgelöst werden. Zielgruppe sind dabei vor allem Wohnimmobilieneigentümer, die die Sanierung oder den Stadtumbau auf ihrer Agenda haben. Die Vorgehens- und Organisationsweise ist dabei nahezu deckungsgleich mit der eines BID.
Der Vorteile für die Beteiligten besteht darin, dass anstelle des üblichen und meist unkoordinierten, einzelnen und unbemerkten Handelns von Einzelakteuren ein gemeinsames, deutlich wahrnehmbares und größeres Projekt möglich wird. Vor allem aber kann ein solches Projekt durch seine Größenordnung in der Öffentlichkeit als deutlicher Impuls wahrgenommen werden, die als glaubhafte Zäsur bei der imagebezogenen Bewertung eines Quartiers taugt. Damit wird durch eine öffentlich wahrgenommene Imagesteigerung eine bessere Vermietbarkeit der
Immobilien erreicht.
Interessante Belegarbeit
Studenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Mittweida schrieben zum Thema HID und BID einen recht ansprechenden Beleg, der den aktuellen Sachstand im Jahr 2007 darstellt: Business und Housing Improvement Districts [427 KB]
Die HID-Abgabe sollte zusätzlich zur Grundsteuer mit einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer erhoben werden. Bei einer vielleicht zwei- oder dreiprozentigen HID-Abgabe auf die Jahressollmieten könnten z. B. bei einem Stadtumbau-HID diese Mittel zumindest teilweise auch für Abrissprämien Verwendung finden. Dabei besteht erstmalig die Chance, den schon häufig diskutierten Wertausgleich zwischen abreißenden und bestandshaltenden Eigentümern zu erreichen - erinnert sei daran, dass alle bisherigen Modelle nie über das theoretische Stadium hinausgekommen sind. Eine auf Länderebene zu schaffende HID-Gesetzgebung ist allerdings Voraussetzung dafür, dass auf der Basis mehrheitlicher Zustimmung "Trittbrettfahrer" ausgeschlossen werden können. Auf der Basis einer solchen Gesetzgebung können auch in problematischen Quartieren Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit geschaffen werden.
HID in Hamburg
Senat plant Abgabe zur Verschönerung von Wohnvierteln
Die Behörde für Stadtentwicklung arbeitet an einem neuen Gesetz: Danach sollen Wohnsiedlungen, aber auch Gewerbezentren für einen bestimmten Zeitraum zu Sonderzonen erklärt werden können.
Die Behörde für Stadtentwicklung arbeitet an einem neuen Gesetz zur Aufwertung von Wohn- und Gewerbegebieten in Hamburg. Demnach sollen Wohnsiedlungen, aber auch Gewerbezentren für einen bestimmten Zeitraum zu Sonderzonen erklärt werden können. Dort könnten die Grundeigentümer per Gesetz verpflichtet werden, Abgaben zur Aufwertung ihres Quartiers zu leisten. Der Wunsch zur Verschönerung eines Quartiers müsse allerdings von den Grundeigentümern selbst kommen.
Stadtentwicklungssenator Michael Freytag (CDU) will damit das erfolgreiche Modell des Business Improvement Districts (BID) auf Wohnsiedlungen aber auch auf ganze Nachbarschaften und Quartiere und Gewerbesiedlungen erweitern. Freytag sieht darin ein effektives Instrument der Stadtteilentwicklung: "Es geht nicht darum, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern für alle Beteiligten einen Gewinn zu erzielen." So könnten in einem Housing Improvement District (HID) oder einem Neighbourhood Improvement District (NID) Dinge geschaffen werden, die der Staat nicht finanzieren will. Zusätzliche Grünanlagen oder Spielplätze könnten geschaffen werden, aber auch soziale Dinge. Das steigere die Lebensqualität der Bewohner ebenso wie die Immobilienwerte der Grundeigentümer.
mk
Artikel erschienen am 16.10.2006

