Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat hat am 3. April zugestimmt. Die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren ist am 29. Mai in Kraft getreten. Betroffen sind alle Mittelständler genauso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Änderungen für Einzelunternehmer

Änderungen für Kapitalgesellschaften


Neueinteilung Größenklassen nach Höhe der maximalen Bilanzsumme und max. Umsatzerlösen in Mio. € und Anzahl AN:

  Bilanzsumme Anzahl AN Umsatzerlöse
  Neu________ Alt   Neu________ Alt
Klein 4,84 ________4,015 < 50 9,68________ 8,03
Mittelgroß 19,25________ 16,06 < 250 38,5________ 32,12

Anhangerleichterung

für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Anhangerleichterung

auch für kleine Kapitalgesellschaften