War die Kameralistik einst das dominierende Haushalts- und Rechnungswesen der Bundesrepublik Deutschland, beginnen dieser Zeit Schritt für Schritt die ersten Bundesländer mit der Einführung der Doppik und damit eines kaufmännisch orientierten Produkthaushalts. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt mit der verbindlichen Einführung der Doppik seit dem 01. Januar 2009 als Vorreiter. Mit der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanz wurde erstmalig das Verhältnis von Forderungen und Verbindlichkeiten, von Schulden und Vermögen offengelegt.
Ziel der Doppik ist es, dass alle Kosten der Leistungserbringung tatsächlich und voll umfänglich abgebildet werden, um den Ressourcenverbrauch für kommunale Leistungen unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten, Overhead und sogenannten Demokratie bedingten Kosten zu ermitteln. Die in diesem Zusammenhang angestrebte interne Transparenz kann allerdings nur durch eine Kosten-Leistungs-Rechnung gewährleistet werden. Dazu ist es notwendig, dass die Kosten nach Kostenarten, Kostenträger und Kostenstellen aufgeschlüsselt werden. Nur so kann eine Beurteilungsgrundlage für die einzelnen Kosten im Bereich der internen Leistungserbringung entstehen. Letztlich kann nur auf dieser Basis eine entsprechende Beurteilung und ggf. Optimierung erfolgen.

Unstrittig ist, dass die Einführung der Doppik für die öffentlichen Gebietskörperschaften eine enorme Herausforderung darstellt, da doch die gesamte bisherige kaufmännische Verfahrensweise im Rahmen der Kameralistik in Frage gestellt bzw. negiert wird. Wünschenswert ist, dass die Kommunen bzw. Gebietskörperschaften generell mit der Einführung der Doppik die damit gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der kaufmännischen Effizienz in öffentlichen Verwaltungsprozessen ergreifen und pro aktiv nutzen.

Die Umstellung auf die Doppik kann auch als vorbereitende Maßnahme für die mögliche Einführung der EPSAS (European Public Sector Accounting Standards ) betrachtet werden. Mit den EPSAS wird das Ziel verfolgt, EU-weit einheitliche (doppische) Rechnungslegungsstandards für öffentliche Gebietskörperschaften einzuführen. Im Dezember 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezüglich der vorbereitenden Arbeiten zur Modernisierung der öffentlichen Rechnungssysteme auf doppischer Basis. Ziel wird wohl sein, eine Vergleichbarkeit zwischen deutschen, rumänischen, portugiesischen, usw. Gemeinden und Gebietskörperschaften herzustellen…

Was die EU-Kommission freilich damit bezweckt, ist noch nicht ganz klar geworden.