Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2007 die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz führt zu einer Reihe von Veränderungen, die sich unter anderem auf die Verwaltung, Beschlussfassung, Haftung und auf die Verfahren vor den Gerichten auswirken. Die neuen Regelungen sollen in erster Linie die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften stärken. Das neue Gesetz tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft.

Grundlegende Änderungen