Bis zum Jahr 2010 sollen an 439 Standorten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands Mehrgenerationenhäuser entstehen, die durch den Aufbau verlässlicher Strukturen auch nach Beendigung der Bundesförderung fortbestehen.
Länder und Kommunen, Wirtschaft, Verbände, Kirchen und gesellschaftliche Gruppen werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Planung und Realisierung des Programms eingebunden.
Im 3. Quartal wird in einer bundesweiten Ausschreibung zur Teilnahme am Aktionsprogramm "Mehrgenerationenhäuser" aufgefordert. Dann wird über Antragsvoraussetzungen, Antragsfristen, Fördermöglichkeiten etc. informiert. Gleichzeitig wird eine Servicestelle eingesetzt, die potenzielle Antragsteller informiert und berät. Im 4. Quartal beginnt die Etablierung in der Fläche mit dem Ziel, im Verlauf des im Koalitionsvertrag genannten Zeitrahmens von fünf Jahren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten präsent zu sein.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das für jedes Mehrgenerationenhaus 40.000 € jährlich aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden, von denen je die Hälfte für Personalausgaben und für Sach- und Honorarausgaben verwandt werden dürfen. Eine Förderung des Erwerbs oder Umbaus einer geeigneten Immobilie ist nicht vorgesehen. Insgesamt erhält damit jedes Mehrgenerationenhaus 200.000 € über die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

Eckpunkte des Aktionsprogramms

Leitbild

Auftrag

Ziel: Gesellschaftliche Kompetenz

Ziel: Wirtschaftliche Kompetenz

Merkmale

Prototypen

Einbindung gesellschaftlicher Partner

Downloads

Das Konzept "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser" steht hier zum Download zur Verfügung. [329 KB]