Erster Zwischenbericht

Im Januar 2006 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der Bundestransferstelle Stadtumbau Ost beim Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung e.V. (IRS) unter der Projektleitung von Dr. Heike Liebmann einen Ersten Statusbericht der Bundestransferstelle "Stadtumbau Ost – Stand und Perspektiven" [708 KB]
Aus dem Geleitwort von Wolfgang Tiefensee, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heißt es dazu u.a.:

"Das im Jahr 2002 gestartete Programm Stadtumbau Ost kommt gut voran. Mit dem vorliegenden Statusbericht liegt die erste Auswertung der Bundestransferstelle Stadtumbau Ost zur Programmumsetzung ... in den Bereichen Aufwertung und Rückbau ... (vor).dar. In beiden Programmbereichen gilt es, das gemeinsame Ziel des Programms Stadtumbau Ost im Blick zu behalten: Das sind die Steigerung der Attraktivität der Städte – insbesondere durch Stärkung der Innenstädte und Erhalt wertvoller Altbausubstanz – sowie die Stabilisierung des Wohnungsmarkts durch Abriss von rund 350.000 Wohneinheiten. Grundlage sind die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden.
...
Der Stadtumbau soll die Wohn- und Lebensverhältnisse in den Städten verbessern. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Rückbau Erfolg hat und der Wohnungsleerstand zurückgeht. Nun gilt es, die Anstrengungen zur Aufwertung von Stadtquartieren zu verstärken. Im nächsten Schritt ist eine Zwischenevaluierung des Programms Stadtumbau Ost geplant.
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Zu klären ist vor allem, welche Aufgaben bis zum Ende der Programmlaufzeit im Jahr 2009 noch zu lösen sind und wie wir das Programm nach 2009 fortsetzen wollen."

In diesem ersten Statusbericht nimmt die Bundestransferstelle Stadtumbau Ost eine umfassende Auswertung zur Programmumsetzung und dem bisher erreichten Stand in den Bereichen Aufwertung und Rückbau vor. 2006 ist die Halbzeit des Förderprogramms erreicht. Im Bericht werden die wesentlichen Zielsetzungen des Programms genauer betrachtet: Die Steigerung der Attraktivität der Städte, dabei insbesondere die Aufwertung der Innenstädte und die Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch Abriss von Wohnungen. Dabei werden positive Erfahrungen aus den Programmkommunen dargestellt, aber auch Probleme und Hemmnisse der Umsetzung angesprochen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Berichtes liegt auf der Darstellung von Ansätzen für eine weitere Qualifizierung des Programmteils Aufwertung.

Weitere Altschuldenentlastung bewilligt -

Stadtumbau Guben

aber Kassenmittel reichen nicht (März 2005)"
Als Erfolg für den Stadtumbau Ost" hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die Freigabe von weiteren 200 Mio. Euro für die Entlastung von wohnungswirtschaftlichen Altschulden im Bundeshaushalt 2005 bezeichnet. Damit habe der Bund nun für insgesamt 1,133 Mrd. Euro so genannte Verpflichtungsermächtigungen für die Altschuldenhilfe an Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern bereit gestellt, die 15 % und mehr Leerstand haben und im Rahmen des Stadtumbaus leer stehende Wohngebäude abreißen, auf denen Altschulden noch aus der Zeit der DDR-Wohnungsbaufinanzierung lasten. Damit könnten - bis auf einen Restbetrag von 14 Mio. Euro - fast alle bis zum Fristablauf am 31.12.2003 eingereichten Anträge auf Altschuldenhilfe auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligt werden.
Problematisch ist jedoch, dass sich die bewilligten Fördermittel als Verpflichtungsermächtigungen über einen längeren Zeitraum verteilten und die zur Auszahlung verfügbaren Kassenmittel dem Liquiditätsbedarf der Wohnungsunternehmen erheblich hinterher hinken. Die im Bundeshaushalt 2005 angesetzten Kassenmittel für die Altschuldenhilfe in Höhe von 135,5 Mio. Euro werden den zu erwartenden Bedarf aufgrund relativ hoher Abrisszahlen in diesem Jahr bei weitem nicht decken. Die Mittel reichen – auch nach Einschätzung der Bauministerien der neuen Länder - maximal bis zum Sommer 2005. Es muß daher alles versucht werden, um für die immer noch gesperrten weiteren Kassenmittel in Höhe von 41 Mio. Euro eine Freigabe zu erreichen. Falls dies nicht gelingt, sollte eine Zwischenfinanzierung durch die KfW geprüft werden. Der Stadtumbau Ost befindet sich in einer entscheidenden Phase. Es kommt jetzt darauf an, durch die frühzeitige Auszahlung der bereits mit den Haushalten bewilligten Altschuldenhilfe die Wohnungsunternehmen bei ihrer überaus schwierigen Aufgabe zu unterstützen, die Stabilisierung der ostdeutschen Wohnungsmärkte voran zu bringen. Dabei geht es also nicht um mehr Geld, sondern um die möglichst zügige Bereitstellung liquider Mittel im Rahmen der bereits beschlossenen Finanzhilfen und dass letztlich seitens der Koalition getroffene Zusagen zeitnah eingehalten werden.

VwV Ersatzwohnraumförderung

Das sächsische Kabinett hat die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen des Stadtumbaus (VwV Ersatzwohnraumförderung) beschlossen. Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Höhe von 50 % der Baukosten, max. 50 €/m⊃2;. Die Förderung ist an enge Kriterien gebunden. So muss das antragstellende Unternehmen sich aktiv am Rückbau von Wohnraum beteiligen. Die geförderte Wohnung muss sich in einem Gebäude befinden, dass innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht für den Rückbau vorgesehen ist. Die geförderte Wohnung soll ausschließlich Mietern, die aus Abrissobjekten ausziehen, zur Verfügung stehen. Das Verhältnis von gefördertem und zurückgebautem muss Wohnraum innerhalb des Zeitraumes 2002 bis 2009 1 : 10 betragen. Der Umfang des Programms beträgt 10 Mio. €. Die Mittel stehen verteilt über die Jahre 2005 – 2009 zur Verfügung.
Die Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen zum Stadtumbau [186 KB] stehen als Download zur Verfügung.
Das Programm wurde bereits im August 2005 wegen Überzeichnung geschlossen.