Programm Stadtumbau West


Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Forschungsfeld „Stadtumbau West“, in dem seit 2002 16 Pilotprojekte in ausgewählten Städten Westdeutschlands untersucht werden, hat die Bundesregierung im Jahr 2004 einen eigenen Programmbereich „Stadtumbau West“ in der Städtebauförderung aufgelegt. Finanziell unterstützt werden vor allem diejenigen Städte in Westdeutschland, die besonders stark von den Auswirkungen des wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandels betroffen sind. Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig auf die Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.

Generell ist zu berücksichtigen, dass sich die Ansätze von Stadtumbau Ost und Stadtumbau West grundlegend voneinander unterscheiden:

Die Finanzhilfen des Bundes belaufen sich bis 2007 jährlich auf 40 Millionen € und sollen bis 2009 auf jährlich 86 Millionen € anwachsen. Hinzu kommen Landes- und kommunale Mittel. Programmschwerpunkte sind die Stärkung innerstädtischer Bereiche, im Besonderen auch innerstädtische Altbaubestände, der Umbau von Wohngebieten der 1950-er bis 1970-er Jahre zur Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse sowie die Umnutzung baulicher Anlagen zu einer neuen Nutzung bzw. Zwischennutzung. Das Programm soll zugleich vorbeugend wirken und vermeiden, dass künftig Wohnungen im Westen Deutschlands aufgrund von Leerstand in gleichem Umfang zurückgebaut werden müssen, wie dies heute in den neuen Ländern notwendig ist.
Grundlage für die Ausgestaltung des Programms in den geförderten Städten und Gemeinden ist der Leitfaden für den Programmbereich „Stadtumbau West“. Die Begleitforschung für den Programmbereich wird auf Seiten des Bundes vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wahrgenommen. Dabei ist eine enge Abstimmung mit dem ExWoSt-Forschungsfeld „Stadtumbau-West“ vorgesehen.
Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG Bau) vom Sommer 2004 wurde der Stadtumbau ebenso wie die Soziale Stadt langfristig gesetzlich verankert und näher geregelt.