Mit der Möglichkeit der Finanzierung von Genossenschaftsanteilen über die KfW wird ein weiterer Schritt gegangen, um die längst überfällige Gleichstellung des genossenschaftlichen und des “reinen” Privateigentums – auch hinsichtlich des Erwerbs – herbeizuführen. Die dabei von der KfW angebotenen Konditionen sind bei beiden Eigentumsvarianten praktisch identisch; bleibt nur noch, eine geeignete Hausbank zu finden, die die Finanzierung mit trägt… Unten stehend finden sich sowohl das Rundschreiben der KfW als auch ein Auszug aus dem Programm 134. Für weitere Details steht die Homepage der KfW unter www.kfw-foerderbank.de zur Verfügung.

Konditionen der KfW-Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
alle Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile zeichnen, insbesondere um dadurch Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden
Was wird mitfinanziert?
Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften.
In welchem Umfang wird mitfinanziert?
Finanzierungsanteil:
bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils
Kredithöchstbetrag: 50.000 EUR
Wie sind die Konditionen?
Der Zinssatz des Darlehens wird für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.
Wie erfolgt die Tilgung?
Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Annuitäten getilgt.

Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kreditbetrag jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 € kostenlos getilgt werden.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen
zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als Programmnummer ist 134 anzugeben.