Mit der Möglichkeit der Finanzierung von Genossenschaftsanteilen über die KfW wird ein weiterer Schritt gegangen, um die längst überfällige Gleichstellung des genossenschaftlichen und des "reinen" Privateigentums - auch hinsichtlich des Erwerbs - herbeizuführen. Die dabei von der KfW angebotenen Konditionen sind bei beiden Eigentumsvarianten praktisch identisch; bleibt nur noch, eine geeignete Hausbank zu finden, die die Finanzierung mit trägt... Unten stehend finden sich sowohl das Rundschreiben der KfW als auch ein Auszug aus dem Programm 134. Für weitere Details steht die Homepage der KfW unter www.kfw-foerderbank.de zur Verfügung.

KfW-Rundschreiben von April 2006

An alle mit uns in Verbindung stehenden
Verbände, Kammern, Ministerien und
andere Organisationen Datum: 28.04.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem Thema:
Finanzierung von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir künftig im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms
ein „Förderfenster“ zur Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften anbieten können. Alle Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile zeichnen, insbesondere um dadurch Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden, können Anträge stellen. Für das „Förderfenster“ Genossenschaftsanteile gelten grundsätzlich die Konditionen des KfW-Wohneigentumsprogramms. Aufgrund der Besonderheiten von Genossenschaftsanteilen (Höhe, Besicherung) gelten jedoch folgende Sonderregelungen:
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils.
Zinsbindung: Der Zinssatz des Darlehens wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.
Tilgung: Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung werden im
Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank
vereinbart.
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Mit freundlichen Grüßen
KfW
Maike Götting Dr. Dörte Balkow
Abteilungsdirektorin Referentin
Information und Beratung

Konditionen der KfW-Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
• alle Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile zeichnen, insbesondere um dadurch Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden
Was wird mitfinanziert?
Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften
In welchem Umfang wird mitfinanziert?
Finanzierungsanteil:
• bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils
• Kredithöchstbetrag: 100.000 EUR
Wie sind die Konditionen?
• Der Zinssatz des Darlehens wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben
Wie erfolgt die Tilgung?
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen
zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als Programmnummer ist 134 anzugeben.