Das immer noch historisch niedrige Zinsniveau veranlaßt viele Kreditnehmer, die Möglichkeit einer Umschuldung zu prüfen, um so die Zahllast aus Kapitaldienst zu verringern. In den meisten Fällen entsteht eine Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank geltend macht und die auf Kreditnehmerseite einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Prinzipiell sind bei einer Umschuldung unterschiedliche Vorgehensweisen möglich:

Erst vergleichen, dann vereinbaren!

Die oben genannten Umschuldungsvarianten, bei denen Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind, sollten unbedingt miteinander verglichen werden - sowohl die sofortige Entlastung betreffend als auch die Summe aller Zahlungen bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.
Die Verrechnung im neuen Nominalzins stellt im Allgemeinen die effektivste Möglichkeit dar. Bei der Mitfinanzierung der Vorfälligkeitsentschädigung wird hingegen dieser Teil des Kreditbetrages selbstverständlich ebenfalls in die Margenkalkulation einbezogen. Damit entstehen zusätzliche Aufwendungen.