Die neuen MaRisk 2016

Kategorie: Aktuelles

Nach der zuletzt im Jahr 2012 veröffentlichten Fassung der MaRisk hat die BaFin am 18. Februar 2016 den Verbänden der Kreditwirtschaft den Konsultationsentwurf der MaRisk-Novelle 2016 zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen der MaRisk-Novelle gegenüber der bisherigen Fassung aus dem Jahr 2012 sind dabei:

Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung

Die neue MaRisk-Novelle stellt gesteigerte Anforderungen an die Datenqualität und die Datenintegrität sowie die Risikoberichterstattung. Dabei werden deutlich erweiterte Anforderungen an die Aggregation von Risikodaten gestellt.

Insbesondere betrifft das explizit geforderte Informationen zu wesentlichen Risikoarten, wie:

  • Adressenausfallrisiko,
  • Exposure gegenüber großen Unternehmensschuldnern,
  • Kontrahentenrisiken – auch aus Derivaten,
  • Marktpreisrisiken,
  • Handelspositionen und -limite,
  • Liquiditätsrisiken und
  • operationelle Risiken.

Risikokultur

Der Begriff der „Risikokultur“ wird mit der neuen MaRisk-Novelle neu eingeführt. Die Risikokultur soll künftig Teil des Risikomanagements werden. Der Begriff an sich bietet weite Interpretationsspielräume, sodass deren Auslegung durch die Aufsicht noch abzuwarten sein wird. Praktisch wird sich zeigen, ob hier eine Hintertür oder ein Einfallstor geschaffen wurde.

Auslagerungen

Der bisher verwendete Begriff des Outsourcings wird durch den Begriff der Auslagerung ersetzt. Insbesondere bei größeren Instituten wird die komplette Auslagerung der Kontroll-Bereiche Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision als kritisch angesehen. Eine vollständige Auslagerung soll künftig bei großen Instituten nicht mehr möglich sein. Lediglich bei kleinen Instituten, bei denen eine vollständige In-House-Lösung einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich ziehen würde, soll die Auslagerung auch künftig möglich sein.

Besondere Risikoarten

Die untertägige Liquidität steht nunmehr auch im Fokus der neuen MaRisk. Die Anforderungen an Stresstests werden erhöht; institutsspezifische und marktweite Ursachen sind bei künftigen Stresstests zu kombinieren.

Die neue MaRisk-Novelle bedeutet für die Kreditinstitute eine wiederum erhebliche und zeitliche organisatorische Herausforderung, um die Neuregelungen auch zeitnah und aufsichtskonform umzusetzen.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit nach Ablauf der Konsultationsfrist sämtliche Details der MaRisk umgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Verbände die Möglichkeiten zur Stellungnahme entsprechend nutzen, um hier zu einer gewissen Entschärfung beizutragen.