Erfahrungen im Umgang mit BID Business Improvement Districts

Kategorie: Aktuelles

Beginnend in Hamburg sind in Deutschland bereits mehr als 50 Business-Improvement-Districts (BID) gegründet worden.

Nachdem sich aller Orten immer mehr BID etabliert haben und auch in Sachsen ein entsprechendes BID-Gesetz schon vor geraumer Zeit in Kraft getreten ist, widmete sich die Immobilienzeitung in ihrer Ausgabe vom 4. Februar 2016 in einem größeren Artikel dieser Problematik. Aufgestellt werden dabei 10 „Goldene Regeln“, die aus den Erfahrungen der in den zurückliegenden Jahren realisierten BIDs hergeleitet sind:

1. Die Privaten müssen beginnen und als erste Initiative zeigen.

2. Die BID-Beiträge können von Hauseigentümern nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden.

3. BIDs können zwar Investitionen und Marketingmaßnahmen anstoßen, sind aber nicht in der Lage, einen Branchenmix tatsächlich durchzusetzen.

4. BID-Verwaltung ist einfacher als man denkt und der Aufwand ist relativ gering.

5. Die BIDs sollten nicht der Versuchung unterliegen, der jeweiligen Stadt Arbeit abzunehmen, indem sie bspw. Straßenreinigung und Ähnliches übernehmen.

6. Etwa die Hälfte der vorhandenen BID-Budgets sollten für Baumaßnahmen eingesetzt werden.

7. Sind im jeweiligen BID bereits 100 % Leerstand vorhanden, vermag auch ein BID das Ruder nicht herumzureißen.

8. Institutionelle Investoren sind im Allgemeinen die größten Blockierer.

9. Auch wenn im jeweiligen Bundesland noch kein BID-Gesetz vorhanden ist, kann man dennoch mit der Arbeit beginnen und muss nicht warten.

10. Gerade in der Initialisierungsphase sollte mit Bildern gearbeitet werden, die Aussagen beinhalten zu „Was passiert, wenn nichts passiert?“.