Das immer noch historisch niedrige Zinsniveau veranlasst viele Kreditnehmer, die Möglichkeit einer Umschuldung zu prüfen, um so die Zahllast aus Kapitaldienst zu verringern. In den meisten Fällen entsteht eine Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank geltend macht und die auf Kreditnehmerseite einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Prinzipiell sind bei einer Umschuldung unterschiedliche Vorgehensweisen möglich:

  • Umschuldung bei sofortiger Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kreditnehmer
    Die von der Bank bei vorzeitig gekündigten Darlehen erhobenen Kosten in Form der Vorfälligkeitsentschädigung sind vom Darlehensnehmer in voller Höhe zu tragen und unmittelbar im Zusammenhang mit der Umschuldung zu begleichen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird der Restvaluta des Darlehens zugerechnet und so im umgeschuldeten Darlehen quasi mitfinanziert.
  • Umschuldung unter Kreditierung der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Umschuldung unter Verrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in der Neukondition
    Der Barwert der Vorfälligkeitsentschädigung wird im neuen Nominalzins verrechnet (abgezinst) und führt damit zu einem Zinsaufschlag.
  • Vereinbarung einer Forwardkondition
    Mit einer Forwardkondition wird lediglich der Anschlusszinssatz bei Auslaufen der Zinsbindung gesichert, wobei neben den aktuellen Refinanzierungskonditionen auch der Zinsaufschlag für die Bereitstellung der Mittel zu berücksichtigen ist, was letztlich einen Zinsaufschlag bedeutet.

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Erst vergleichen, dann vereinbaren!

Die oben genannten Umschuldungsvarianten, bei denen Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind, sollten unbedingt miteinander verglichen werden – sowohl die sofortige Entlastung betreffend als auch die Summe aller Zahlungen bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.
Die Verrechnung im neuen Nominalzins stellt im Allgemeinen die effektivste Möglichkeit dar. Bei der Mitfinanzierung der Vorfälligkeitsentschädigung wird hingegen dieser Teil des Kreditbetrages selbstverständlich ebenfalls in die Margenkalkulation einbezogen. Damit entstehen zusätzliche Aufwendungen.