Facility Management (FM)

Facility Management (FM) bezeichnet die Planung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen (facilities) durch unternehmensinterne Abteilungen oder externe Anbieter im Zuge des Outsourcings. Dabei geht es um die professionelle Abwicklung von Sekundärprozessen, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen. FM bündelt bestehende und zukünftige Aktivitäten und Dienstleistungen, sodass Synergieeffekte durch Transparenz und koordinierte Abwicklung von Prozessen entstehen. Damit lassen sich die Bewirtschaftungskosten deutlich senken.

Factoring

Das Unternehmen schließt mit einem Factoringinstitut, dem Factor, einen Vertrag, dass dieser alle künftigen Forderungen des Unternehmens kauft. Damit der Vertrag zustande kommt, nennt der Kunde dem Factor alle Abnehmer und den jeweiligen gewünschten Finanzierungsrahmen. Der Factor prüft daraufhin die Bonität der einzelnen Abnehmer seines Kunden. Im Ergebnis der Prüfung vereinbart er mit dem Kunden entsprechende Finanzierungslimits. Innerhalb dieser Grenzen übernimmt er dann die Finanzierung der Forderungen und das volle Ausfallrisiko. Im Regelfall informiert der Kunde seine Abnehmer über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factor. Innerhalb der vereinbarten Finanzierungsgrenzen zahlt der Factor bis zu 90 Prozent der jeweiligen Forderungssumme sofort aus, wenn die Rechnung vorliegt. Der Rest dient als Sicherheit für mögliche Skontoabzüge oder zur Regulierung von Reklamationen.
Sobald der Abnehmer an den Factor gezahlt hat, wird die restliche Summe an den Factorkunden überwiesen – abzüglich der Zinsen und des fälligen Factoringentgeltes.
Vergleiche dazu auch Forfaiting.

Fazilität

Unter Fazilität versteht man die Möglichkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB), den Geldmarkt durch Senkung oder Erhöhung der so genannten Leitzinsen zu steuern. Neben der Einlagefazilität (ehemals Diskontsatz) verfügt die EZB als zweites direktes Steuerungsinstrument über die so genannte Spitzenrefinanzierungsfazilität (ehemals Lombardsatz). Damit legt die EZB den Zinssatz für Kredite an Geschäftsbanken und damit den Preis für Refinanzierungsgelder fest.

Feng Shui

Feng Shui (Wind und Wasser) ist eine Lehre, die Räume in Harmonie mit ihrer Umgebung zu bringen versucht. Ursprünglich handelte es sich beim Feng Shui um Geomantie. Nach der traditionellen Deutung sollen mit Feng Shui die Geister der Luft und des Wassers geneigt gemacht werden, da die Umwelt, als ein Netzwerk von Orten, einen großen Komplex von körperlichen, emotionalen, intellektuellen und spirituellen Interaktionen unterstützt. Architektonische Formen und Farbgestaltung haben einen großen Einfluss auf die Befindlichkeit und das Sozialverhalten.
Feng Shui hat beispielsweise die chinesische Gartenkunst maßgeblich geprägt. Die Prinzipien des Feng Shui können auch bei Zimmereinrichtungen, Hausarchitektur und Landschaftsgestaltung berücksichtigt werden. Die Raumgestaltung erfolgt aufgrund verschiedener Regeln, welche sicherstellen sollen, dass so genannte verstockte Energien sich nicht in diesen Räumen festsetzen können und der Energiefluss des Qi angeregt wird. So werden beispielsweise harte Kanten vermieden, und es wird generell auf symmetrische Anordnungen geachtet.
Der Grundgedanke des Feng Shui ist: Der Mensch hat Einfluss auf seine Umgebung, aber die Umgebung hat auch einen Einfluss auf den Menschen. Nach der Feng-Shui-Lehre ist zum Beispiel die günstigste Lage eines Wohnhauses auf halber Höhe eines Berges oder Hügels, an einem Südhang, mit Aussicht auf Wasser. Wasser als Springbrunnen oder als künstlicher Teich spielen im Feng Shui eine große Rolle, da Wasser als Aufnahmemedium und mithin als von negativer Energie reinigend aufgefasst wird.

Fertilität

Die Fertilität bezeichnet die Zahl der Lebendgeburten von Frauen. Sie ist zu unterscheiden von der Fortpflanzungsfähigkeit, also der biologischen Fruchtbarkeit. Die Fertilität wird von zahlreichen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und anderen umweltspezifischen Bedingungen beeinflusst.
Weltweit liegt die Gesamtfruchtbarkeitsrate derzeit bei 2,8 Kindern pro Frau. In den Industrieländern bringen Frauen derzeit durchschnittlich 1,6 Kinder zur Welt, während in den sog. Entwicklungsländern 3,2 Kinder pro Frau geboren werden (3,6 ohne China).

Dabei schwanken die Raten von Land zu Land erheblich. In vielen Ländern Subsahara-Afrikas, Süd- und Südostasiens und des Nahen Ostens liegt die Gesamtfruchtbarkeitsrate bei über sechs Kindern:
Afghanistan: 6,0
Jemen: 7,2
Liberia: 7,5
Somalia: 7,3
Uganda: 6,9
Westsahara: 6,8
In den meisten Industrieländern dagegen erreicht die Gesamtfruchtbarkeitsrate nicht mehr das Ersatzniveau von 2,1 Kindern pro Frau, ab dem sich die Zahl einer Bevölkerung langfristig stabilisiert, in dem sich jede Generation selbst “ersetzt”.
Bulgarien: 1,2
Dänemark: 1,7
Deutschland: 1,4
Frankreich: 1,8
Italien: 1,3
Spanien: 1,2
Ukraine: 1,1

FIBOR

siehe variabler Zins.

Financial Covenants

Bei der Kreditgewährung an Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage werden von Kreditinstituten immer häufiger Financial Covenants vereinbart. Diese auch als “Bilanzrelationsklauseln” bezeichneten Instrumente, die Bestandteil von Kreditverträgen werden, verlangen vom Kreditnehmer, bestimmte Auflagen oder Kennzahlen zu erfüllen. Typischerweise beziehen sich diese auf
>>>die Eigenkapitalausstattung,
>>> die Fremdkapitalverschuldung,
>>> die Gesamtkapitalrendite bzw.
>>> die Eigenkapitalrendite oder
>>> die Liquiditätsrelationen.
Werden die vereinbarten Kennzahlen nicht erreicht, wird häufig auf eine Nachbesicherung gedrungen. Kann der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Stellung zusätzlicher Sicherheiten nicht innerhalb einer festgelegten Frist nachkommt, steht dem Gläubiger das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu oder es besteht ein Weigerungsrecht noch zu valutierende Kreditteile nicht auszuzahlen.

Finanzkonglomeraterichtlinie

Mit dem neuen Gesetz zu Finanzkonglomeraten wurden die EU-Standards für die Beaufsichtigung von komplexen Finanzgruppen aus Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen (Finanzkonglomerate) in das deutsche Finanzaufsichtsrecht umgesetzt.
Zu dem vom Bundestag am 28. Oktober 2004 beschlossenen und vom Bundesrat angenommenen Finanzkonglomerate-Umsetzungsgesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die Bedeutung der Finanzkonglomerate für die Finanzbranche ist erheblich. Sowohl national als auch international sind in den letzten Jahren große Unternehmensgruppen entstanden, deren einzelne Unternehmen Dienstleistungen und Produkte sowohl im Versicherungssektor als auch im Banken- und Wertpapierdienstleistungssektor anbieten. Diese Finanzkonglomerate unterlagen bisher keiner einheitlichen, branchenübergreifenden Aufsicht auf Gruppenebene. Eine solche zusätzliche Aufsicht wurde mit dem neuen Gesetz für alle Unternehmen eingeführt, die in erheblichem Umfang branchenübergreifend tätig sind.
Die neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Eigenkapitalausstattung,

  • Risikokonzentration,

  • gruppeninterne Transaktionen,

  • internes Risikomanagement,

  • Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleitung.

Die zusätzliche Aufsicht über Finanzkonglomerate wird ab Januar 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt werden. Sie stellt fest, welche Unternehmensgruppen als Finanzkonglomerate einzustufen sind. Die Vorschriften des Gesetzes finden erstmalig Anwendung auf die Prüfung der Jahresabschlüsse derjenigen Unternehmen, für die das Geschäftsjahr am 1. Januar 2005 oder während dieses Kalenderjahres beginnt.

Fintech

FinTech (dt. Finanztechnologie) setzt sich aus den Wörtern financial service und technology zusammen und bezeichnet als Sammelbegriffe moderne Technologien zur Bereitstellung von Finanzdienstleistungen, z.B. in den Bereichen des E-Commerce, Mobile-Payment und Crowdinvesting. Die Anzahl von FinTech-Startup-Unternehmen stieg in der jüngeren Vergangenheit und stellen immer mehr einen ernstzunehmenden Konkurrenten für die Bankenwelt dar. Die FinTech-Unternehmen profitieren dabei von den Entwicklungen in den Bereichen “Big-Data” und “Cloud-Computing” und der stark zunehmenden Verbreitung von Laptops, Smartphones und Tablets in Verbindung mit nahezu ständigem Zugriff auf das Internet.

Fixkostenallokation

Kostenallokation beschreibt generell in der Betriebswirtschaftslehre das Zurechnungsprinzip von Kenngrößen (z.B. Energiebedarf, Emissionen, Kosten) eines Prozesses auf die von ihm bereitgestellten Produkte (Output) nach einer Regel. Drei Zurechnungsprinzipien haben sich etabliert:
– Das Verrechnungsprinzip, das einem bestimmten Bezugsobjekt (meist Kostenträger) nur jene Kosten zurechnet, die dieses Bezugsobjekt verursacht hat (auch Kausalitätsprinzip genannt).
– Das Durchschnittsprinzip, das die Gemeinkosten (Fixkosten) nach Bezugsgrößen (Kostentreibern) verteilt.
– Das Tragfähigkeitsprinzip, das die Gemeinkosten auf die Kostenobjekte (-träger) nach Wertgrößen (Bsp. Umsatz) verteilt.
Bei der Fixkostenallokation werden die fixen Kosten bspw. eines Wohnungsunternehmens auf alle VE verrechnet. Je mehr Wohnungen verwaltet werden, desto niedriger ist der Fixkostenanteil pro VE.

Flächennutzungsplan

Plan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen einer Gemeinde in den Grundzügen darstellt. Der Flächennutzungsplan (auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist nur eine Empfehlung für die planende Gemeinde. Ein Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden aufgestellt und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Bevor Änderungen im Flächennutzungsplan amtlich werden, müssen sie von der höheren Genehmigungsbehörde beschlossen werden. Gewöhnlich umfasst ein Flächennutzungsplan ein gesamtes Gemeindegebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche und landschaftliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung aufzeigt. Dargestellt werden können beispielsweise:
Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind. Sie werden durch die Nutzung gekennzeichnet: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
Einem Flächennutzungsplan muss immer ein Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind bindend.

Floating Rate Note

Floating Rate Note oder Floater ist eine variabel verzinsliche Anleihe, bei der in der Regel aller drei oder sechs Monate auf der Basis EURIBOR zzgl. vereinbarter Marge der Zins neu festgesetzt wird.

Floor

siehe Cap-Darlehen.

Forfaiting

Forfaitierung leitet sich ab von à forfait: “in Bausch und Bogen” ohne Regress und bezeichnet damit den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Forfaitierung oder auch Forfaiting gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften immer mehr an Bedeutung.

Vorteile für den Exporteur
* frei von Risiken, da der Forfaiteur einredefrei die Verbindlichkeiten übernimmt,
* wälzt Länderrisiko und wirtschaftliches Risiko (Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit des ausländischen Schuldners) ab,
* gibt das Währungsrisikos (bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden) ab,
* entlastet die Bilanz, denn es wird Forderung in ein Bargeschäft gewandelt,
* Zufluss an Liquidität und somit Schonung der Kreditlinie,
* keine Kreditüberwachung erforderlich.

Forfaitierung ist nicht gleichzusetzen mit Factoring. Im Gegensatz zu bestimmten Formen des Factoring hat die Bank kein Rückgriffsrecht gegen den Verkäufer. Factoring bezieht sich auf Finanzierungen bei gleichbleibendem Kundenstamm und kurzfristigen Zahlungszielen, während Forfaitierung sich auf längerfristige und größere (Export-)Transaktionen bezieht.

FRA Forward Rate Agreement

Ein Forward Rate Agreement ist eine nicht standardisierte Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf eines Zinssatzes für einen bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitraum. Bei einem FRA gibt es folgende wesentliche Bestandteile: Kauf oder Verkauf eines Zinssatzes, Nominalbetrag, FRA-Satz, Zeitraum und Referenzzinssatz.

Freddie Mac

Populäre Bezeichnung für die Federal National Mortgage Association in den USA, aus deren Initialen der Name gebildet wurde; sie ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die 1938 gegründet wurde. Sie ist eine reine Hypothekenbank; die Hypotheken sind durch den amerikanischen Staat garantiert und können so zu einem günstigeren Zins vergeben werden als die anderer Banken. Vergleiche dazu auch Ginnie Mae.
2008 geriet das Unternehmen ebenso wie der Konkurrent Ginnie Mae aufgrund der Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten in finanzielle Schwierigkeiten. Am 13. Juli 2008 kündigte die US-Regierung an, Freddie Mac und Fannie Mae mit Krediten und Aktienkäufen in Milliardenhöhe zu stützen, um einen Bankrott der beiden Bankhäuser zu verhindern. US-Senat und US-Repräsentantenhaus haben dies am 23. Juli in den Grundsätzen genehmigt. Am 7. September 2008 übernahm die zuständige Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency (FHFA) die Kontrolle über Freddie Mac und Ginnie Mae.

Freistellungsverpflichtungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertiggestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierenden Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.

Freiwilliger Verhaltenskodex Hypothekenbanken

Am 5. März 2001 haben die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und Verbraucherschutzorganisationen die Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite unterzeichnet. Dieser Kodex sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu informieren. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden. Soweit der Kodex vorsieht, dass die Verbraucher in allgemeiner Form über Hypothekarkredite informiert werden sollen, erfüllt dieses verbraucherschutzpolitische Ziel die Broschüre “Immobilienfinanzierung transparent” gemacht, die zum Download bereitsteht.
Der Original-Kodextext steht ebenfalls zum Download bereit.

Fremdwährungsdarlehen

Das Fremdwährungsdarlehen unterscheidet sich im wesentlichen nicht von einem Annuitätendarlehen. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass der Kreditbetrag nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung ausgegeben wird, der auch wieder durch den Kreditnehmer in dieser Währung zurückgeführt werden muss, weshalb sowohl eine Währungschance als auch ein Währungsrisiko entsteht. Der Vorteil liegt vor allem in den mitunter sehr viel niedrigeren Zinssätzen als vergleichsweise im Euro-Bereich. Die Konditionen werden normalerweise eher kurzfristig festgeschrieben, um weiterhin flexibel auf Währungsschwankungen reagieren zu können. Darüber hinaus sind Fremdwährungsdarlehen oftmals endfällige Darlehen mit Tilgungsaussetzungen, wobei der Tilgungsträger zumeist vom Kreditgeber bestimmt wird. Das Fremdwährungsrisiko lässt sich generell absichern aus Kostengründen aber nur hinsichtlich der Restvaluta zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfrist (partial hedge).

Führungsprinzipien

Der Unternehmensführung stehen generell unterschiedliche Führungsprinzipien zur Verfügung. Ziel des Einsatzes dieser Prinzipien ist die Entlastung und Freistellung der Führungskräfte von Routinearbeiten, die Mitarbeiter erledigen können, die Erhöhung der Selbständigkeit der Mitarbeiter sowie eine optimale Aktivierung der Leistung und Anpassung des Unternehmens auf veränderte Bedingungen.

Management by Exception (Führung nach Ausnahmeprinzip)
Die Führungskräfte sollen sich auf die Lösung außergewöhnlicher Fälle beschränken. Alle anderen Aufgaben sollen an die Mitarbeiter delegiert werden, die diese in eigener Verantwortung erledigen. Eine klare Abgrenzung ist vonnöten, die den Ausnahmefall definiert. Vergleiche dazu auch Informationsausnahmeprinzip.
Management by Delegation (Führung durch Aufgabendelegation)
Durch festumrissene Aufgabenbereiche und deren Delegation auf die Mitarbeiter sollen Kompetenz und Verantwortung übertragen werden. Es besteht eine klare Abgrenzung zwischen Führungsverantwortung (durch die Führungskraft) und Handlungsverantwortung (durch den Mitarbeiter). Entscheidungsbereiche und Ausnahmefälle sind in einem Organisationshandbuch geregelt.
Management by Objectives (Führen durch Zielvereinbarung)
Es findet keine Ausrichtung des Aufgabenbereichs und der Verantwortung des Mitarbeiters nach den Aufgaben statt. Als Orientierung dient das festgelegte Ergebnis. Das Führungsinstrument verlangt von allen Führungsebenen eine detaillierte Planung aller Teilziele sowie ein umfassendes Informations- und Kontrollsystem im Unternehmen.
Management by Decision Rules (Führen durch Delegation von Entscheidungsaufgaben)
Dieses Prinzip beruht auf der Delegation von Entscheidungsaufgaben. Dabei werden immer genaue Regeln festgelegt, nach denen diese Entscheidungen gefällt werden müssen. Diese Regeln dienen hauptsächlich der Lösung von Koordinationsproblemen, die entstehen, wenn mehrere Personen am Entscheidungsprozess beteiligt sind.
Management by Results (Führen durch Ergebnisorientierung) Das Prinzip der Führung durch Ergebnisorientierung basiert auf dem Prinzip der Vergabe von Zielen, wobei eine Sollleistung (Vorgabe von zu erreichenden Zielen) ermittelt und mit der Ist-Leistung (erreichte Ergebnisse) verglichen wird. Es besteht also eine Leistungskontrolle durch die Führung. Bei diesem Prinzip besitzen die Mitarbeiter nur wenig Mitbestimmungsbefugnisse.

Fungibilität

Fungibilität bezeichnet die Verwertbarkeit von Gegenständen, wie Waren, Devisen und oder Immobilien. Diese Gegenstände müssen so beschaffen sein, dass einzelne Stücke oder bestimmte Mengen problemlos gehandelt oder getauscht werden können. Die Börse wird auch als Markt für fungible Güter bezeichnet. Damit generell Güter an der Börse gehandelt werden können, bei denen keine völlige Homogenität zu erwarten ist, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht. Aktien weisen insofern eine hohe Fungibilität auf; Immobilien eine eher geringe.