Lamfalussy-Verfahren

Beschleunigtes Verfahren für den Erlass “technischer” Durchführungsvorschriften der EU für spezielle Bereiche des Kapitalmarktrechts, zunächst für die Regulierung der Wertpapiermärkte verwirklicht, 2003 auch auf den Banken- und Versicherungsbereich erstreckt.
Auf Level 1 verabschieden Europäisches Parlament und Rat EG-Rechtsakte in der Form von Richtlinien oder Verordnungen im Mitentscheidungsverfahren. Dabei einigen sie sich auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission über Art und Umfang von Durchführungsvorschriften. Auf Level 2 werden diese von der Kommission beschlossen, die sich hierbei auf die Stellungnahme eines regulierend Ausschusses stützt (Komitologie).
Auf Level 3 findet auch eine Konsultation eines aus Mitgliedern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammengesetzten Ausschusses statt. Dieser soll zugleich die gemeinsame und einheitliche Anwendung des EG-Rechts in den Mitgliedstaaten sichern.
Auf Level 4 erfolgt die Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten. Zur Überwachung dieses Gesetzgebungsverfahrens wird eine Expertengruppe eingesetzt, der je zwei Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angehören.

Langläufer

siehe Kurzläufer.

Leipzig Charta

Die für Stadtentwicklungsfragen zuständigen Minister der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 24. Mai 2007 die “Leipzig Charta” unterzeichnet. Die “Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt”, so der volle Titel, enthält gemeinsame Grundsätze und Strategien für Stadtentwicklungspolitik und soll Grundlage für eine neue Stadtpolitik in Europa sein. Kernanliegen der Leipzig Charta ist der Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung.

Die EU hat keine Kompetenzen im Themenfeld “Stadtentwicklungspolitik”. Deshalb haben sich die in den EU-Mitgliedstaaten zuständigen Fachminister auch nicht als EU-Gremium getroffen, sondern protokollarisch korrekt in einem informellen Rahmen. Das Treffen von Leipzig steht in einer Reihe von ähnlichen Treffen früherer EU-Ratspräsidentschaften, so z.B. im Jahre 2004 in Rotterdam, damals wurde der Urban Acquis von Rotterdam beschlossen und im Jahre 2005 in Bristol mit dem Bristol Accord als Abschlussdokument. In Leipzig wurde nunmehr der Prozess einer europäischen Diskussion der Stadtentwicklung mit der Leipzig Charta fortgesetzt.

Die Leipzig Charta enthält zwei Empfehlungen und zu jeder Empfehlung mehrere Handlungsstrategien. Die zuständigen Fachminister aus den 27 EU-Mitgliedstaaten empfehlen die Ansätze einer integrierten Stadtentwicklungspolitik stärker zu nutzen und besondere Aufmerksamkeit den benachbarten Stadtquartieren im gesamtstädtischen Kontext zu widmen. In der Definition der “Leipzig Charta” handelt es sich bei der integrierten Stadtentwicklung um die gleichzeitige und gerechte Berücksichtigung der für die Entwicklung von Städten relevanten Belange und Interessen. Sie ist, so die Leipzig Charta, eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeit, schafft den Interessensausgleich und damit eine tragfähige Konsensbasis zwischen Staat, Regionen, Städten, Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren, sorgt für eine bessere Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Investitionen, garantiert größere Planungs- und Investitionssicherheit durch Einbindung und Beteiligung und kann Siedlungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklungen vorausschauend koordinieren.

Im Sinne des Ansatzes einer integrierten Stadtentwicklungspolitik propagiert die Leipzig Charta mit Vehemenz eine Stadt-Umland-Perspektive. “Ziel”, so die Charta, “ist eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Stadt und Land und zwischen Klein-, Mittel- und Großstädten innerhalb von Stadt- und Metropolregionen. Die allein auf eine Stadt bezogene Betrachtung stadtentwicklungspolitischer Probleme und Entscheidungen muss überwunden werden.”

Gewissermaßen eingerahmt sind die in der Leipziger Charta formulierten Grundsätze und Strategien für Stadtentwicklungspolitik in zwei politische Bekenntnisse zur Bedeutung der Städte in Europa. Die Erklärung der Minister und Ministerinnen beginnt mit der Feststellung, dass die “gewachsenen europäischen Städte jeder Größe ein wertvolles und unersetzbares Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgut” sind. Der letzte Satz in der Charta lautet: “Europa braucht starke und lebenswerte Städte und Regionen.”

Der vollständige Text der Leipzig Charta steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Leipzig Charta sind hier ebenfalls als Download bereit gestellt.

Letter of Intent (LOI)

Unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer, die bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Er begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche.

Leveraged Buy Out

Als Leveraged Buy Out (LBO) wird die Übernahme eines Unternehmens durch außenstehende oder betriebszugehörige Investoren bezeichnet. Kennzeichnend für diese Art des Unternehmenserwerbs ist, dass dafür nur wenige Eigenmittel eingesetzt werden. Der Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals wird durch Bankkredite und/oder die Emission von Anleihen beschafft. Die Rückzahlung der Kredite und der fälligen Zinsen erfolgt über den Cash-Flow des Unternehmens. Als Kreditsicherheit dienen die Vermögensgegenstände des übernommenen Unternehmens. Oft wird das Unternehmen in einzelne Teile zerschlagen, die dann verkauft werden. Die Differenz zwischen Erlösen und dem Kaufpreis für das komplette Unternehmen ist dann der Gewinn der Investoren.

Leverage Effekt

Kann ein Anleger Fremdkapital zu geringeren Zinsen oder günstigeren Konditionen aufnehmen als er mit einem Investment an Rendite erzielt, so spricht man von einen Leverage-Effekt. Hat ein Investor z.B. 100.000 Euro und erzielt eine 5 %-ige Rendite (5.000 Euro), so entsteht ein Leverage-Effekt, wenn er 50.000 Euro Fremdkapital zu 3 % (1.500 Euro Zinsen) bekommen kann. Die Differenz aus Zinsaufwand von 1.500 Euro und der zusätzlichen Rendite (5 % auf 50.000 Euro für zusätzlich eingesetztes Fremdkapital) 2.500 Euro ergibt den Leverageeffekt in Höhe von 1.000 Euro oder 2 % auf sein eingesetztes Kapital.
Die Leverage-Formel beschreibt diesen Effekt und hat folgende Form:

rEK = rGK + (FK/EK)x (rGK – rFK)

Dabei bezeichnen rEK und rGK die Renditen des Eigen- (EK) und Gesamtkapitals (GK), rFK die Verzinsung des Fremdkapitals (FK). Der Quotient FK/EK wird als Verschuldungsgrad bezeichnet. Hierbei geben FK und EK nicht den Bilanz- sondern den Marktwert des Kapitals an. Bei Aktiengesellschaften entspricht dies für den Eigenkapitalmarktwert dem Börsenwert aller Aktien des Unternehmens.

LIBOR

siehe variabler Zins.

Liquidationswert

Beim Liquidationswert wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen können, wenn sie einzeln verkauft werden. Es ist offensichtlich, dass hierbei viele wertsteigernde Faktoren außer Acht gelassen werden. Angewendet wird das Verfahren nur bei chronisch unrentablen Betrieben. Der Liquidationswert stellt daher die absolute Wertuntergrenze des Unternehmens dar.

Liquidität

ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern jederzeit fristgerecht und betragsgenau nachzukommen. Sie ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, da der Umstand einer Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führt.
Zudem bezeichnet Liquidität die Eigenschaft eines Zahlungsmittels, schnell in flüssige Mittel, wie vor allem in Bargeld, umgewandelt werden zu können.
“Liquidität ist wertvoller als Vermögen!”

Lombardfähigkeit

bezeichnet die Eigenschaft eines Wertpapieres, beleihbar zu sein.

Lombardsatz

Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank den Banken Kredite gegen Verpfändung von Wertpapierbeständen gewährte. Die Banken erhielten hierdurch die Möglichkeit, sich von der Deutschen Bundesbank kurzfristig Geld zu beschaffen. Der Lombardsatz lag i.d.R. einhundert Basispunkte über dem Diskontsatz.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) den Lombardsatz abgelöst.

London Rules

Verhaltenskodex von an der Sanierung eines Unternehmens beteiligten Gläubigerbanken, der insbesondere Transparenz, Fairness und Integrität aller Beteiligter festschreibt. Mehr dazu hier.