In der GdW-Arbeitshilfe Nr. 42 mit dem Titel “Insolvenzvorsorge und Krisenmanagement in den Wohnungsunternehmen” wird die Problematik der Sanierung von Unternehmen ausführlich beschrieben. Der Abschnitt Sanierungsmöglichkeiten unter Beteiligung der Bank wurde federführend von Dr. Winkler verfasst. Vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen werden mit dieser Thematik verbundene Chancen und Probleme erläutert. Mit der im Mai 2016 erschienen GdW Arbeitshilfe 76 wurde die Gesamtthematik vertieft und unter die neue Überschrift “Zukunftsfähigkeit von Wohnungsunternehmen” gestellt.

Die Bereitschaft der Kreditgläubiger, sich aktiv an der Sanierung von Unternehmen zu beteiligen, hängt von verschiedenen und unterschiedlich gewichteten Faktoren ab. Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, listet aber einige Grundvoraussetzungen auf.

  • Vorliegen eines aussagefähigen und plausiblen Sanierungskonzeptes
  • nachvollziehbare und realistische Sanierungs-(Teil)-schritte
  • Berücksichtigung der Sicherheitensituation jedes Gläubigers, wie Einmalvalutierungserklärung, erweiterte oder enge Zweckbestimmung, Rangstelle usw.
  • Sanierungsbeitrag, der auf einer objektiven Kalkulationsgrundlage – insbesondere im Verhältnis zu den anderen Gläubigern – ermittelt wurde
  • (kalkulatorische) Bestätigung, dass sich die Bank im Sanierungsfall nicht schlechter stellt, als im Fall einer möglichen Insolvenz
  • Gewißheit, dass sich auch die anderen Gläubiger an einer Sanierung beteiligen
  • Moderation oder Mediation des Sanierungsprozesses durch einen Dritten, um eventuelle Differenzstandpunkte zu vermitteln und auszuräumen
  • Ehrlichkeit, Offenheit und Konstruktivität als grundlegende Verhaltensweisen aller Beteiligter
  • Abschluß einer Sanierungsvereinbarung zur Regelung des Verhältnisses der Gläubiger untereinander und während der Laufzeit der Unternehmenssanierung
  • Vereinbarung eines “Besserungsscheines”, für den Fall der Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen und deren quotaler Auskehr an die an der Sanierung beteiligten Gläubiger

Das Zitat zur Sanierung:

Nichts ist schrecklich, was notwendig ist.
Euripides (480-406)