Basel III

In der Praxis wird der Begriff Basel III noch uneinheitlich verwendet. Während einige Veröffentlichungen alle Modifikationen des Basler Rahmenwerks im Zuge der Finanzmarktkrise unter diesen Begriff subsumieren, zählen in anderen Publikationen nur die Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS, Basel Committee on Banking Supervision) vom Dezember 2009 dazu. Wenngleich die Vorschläge des BCBS überwiegend bereits konkret ausformuliert sind, handelt es sich dabei doch offiziell um Konsultationsvorschläge, die erst nach einer umfassenden Konsultation und einer begleitenden Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study, QIS) verabschiedet werden sollen.

Im Rahmen dieser Konsultation gab der Ausschuss am 26. Juli 2010 verschiedene Änderungen in den Vorschlägen bekannt; gleichzeitig wurde der Umsetzungszeitplan konkretisiert. Um mehr Transparenz zu schaffen und mögliche Risikopotenziale besser erkennen zu können, werden neue Meldepflichten eingeführt. Vorgesehen ist unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Meldung der Leverage Ratio (= Verhältnis von Eigenkapital zu den ungewichteten Bilanzaktiva). Auch Risikokonzentrationen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen sowie Versicherungsgruppen müssen angezeigt werden. Eine solche Informationspflicht besteht gilt künftig auch für Versicherungsverbriefungen. Damit sollen Risiken, insbesondere bei Verbriefungen über Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat rechtzeitig begegnet werden. Die vollumfängliche Umsetzung soll nun erst 2018 abgeschlossen werden, wenn die Leverage Ratio von 3 % verbindlich wird. Andere Regelungen sollen jedoch schon Anfang 2011 in Kraft treten. Ab dem Jahr 2013 sollen in festgelegten Stufen höhere Quoten für das harte Kernkapital (Core Tier 1) und ein fester Kapitalpuffer eingeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), die deutsche Bundesbank sowie die BaFin forderten Übergangsfristen von bis zu 12 Jahren, der Entwurf für Basel III sah zunächst 5 bis 10 Jahre vor. Im Kern der Reform steht das Ziel einer Balance zwischen einem stabileren Finanzsystem und der Vermeidung einer Kreditverknappung, außerdem die Begrenzung und Reduzierung der Haftung der öffentlichen Hand und der Steuerzahler.

Wie schon bei Basel II wurden die geplanten neuen Regeln von den Banken kritisch beurteilt. Neben der bekannten Furcht vor höheren Eigenkapitalunterlegungsvorschriften (Eigenkapitalquoten) standen dabei vor allem die Änderungen bezüglich der Konsolidierungspflicht von Tochterunternehmen und der daraus resultierenden Konsequenzen im Vordergrund. So wurde unter anderem befürchtet, die zehn größten deutschen Banken müssten 105 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapital aufbringen und Kredite im Wert von bis zu 1000 Milliarden Euro abbauen. Umstritten war zunächst auch, was neben Stammaktien und einbehaltenen Gewinnen als Eigenkapital anerkannt werden soll. Bei den deutschen Instituten, geht es dabei um die so genannten stillen Einlagen. Sie summieren sich dem Vernehmen nach auf bis zu 50 Milliarden Euro.

Letztlich verabschiedet wurde das Regelwerk im November 2010 auf dem G-20-Gipfel der wichtigsten Wirtschaftsnationen in Korea.

Ausführliche Informationen zu Basel III hält die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage bereit.




Warum Basel III nach Basel II? Was war falsch?

Informationsasymmetrien der Marktteilnehmer nicht regularisch erfasst,
Risikobemessungsverfahren mit Mängeln behaftet (bes. Standardverfahren)
Ermessungsspielräume der Kontrolleure (Wer kontrolliert die Kontrolleure?)
Fehlanreize
schon 2010 Einführung eines „Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Institutionen und Versicherungsunternehmen“Vorgaben für angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme von Instituten bzw. Versicherungsunternehmen
Institutsvergütungsverordnung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
Versicherungs-Vergütungs-Verordnung

Kernaussagen und Forderungen

höhere Eigenkapitalanforderungen zur Eigenkapitalqualität und -quantität
Einführung einer Leverage-Ratio (Höchstverschuldungsquote)
neue Liquiditätsanforderungen
Regelung bisher: Kernkapitalquote 4 % (ohne Ergänzungskapital); Gesamtkapitalquote 8 %
Regelung ab 2013/2019: Kernkapitalquote 6 % - 11 % (ohne Ergänzungskapital); Gesamtkapitalquote 8 % - 13 %
Leverage Ratioals Höchstverschuldungsquote soll die Fremdkapitalabhängigkeit verringern
Mindestliquiditätsquote – Liquidity Coverage Ratio (LCR) - als eine kurzfristige Stresstest-Kennziffer (Zeithorizont 1 Monat)
strukturelle Liquiditätsquote – Net Stable Funding Ratio (NSFR) - Strukturkennziffer (Zeithorizont 1 Jahr)

Fragen und Probleme

generelles Problem der Freiwilligkeit der Übernahme in nationales Recht
Regulierung sogenannter Schattenbanken – Finanzinstitute jenseits der klassischen Banken - nicht geklärt
USA - haben bereits Basel II NICHT in nationales Recht übernommen

Aussichten unter Basel III

wird Kreditvergabe und Prolongationen erschweren
Zinssätze (Margen) werden höher, weil höhere EK-Unterlegung und damit höhere Kosten auf Kreditnehmer abgewälzt werden

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