Neue Mindestanforderungen

an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute

Am 20. Dezember 2002 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - quasi im Vorgriff auf Basel II - umfangreiche Standards für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute. Diese betreffen

·Aufbauorganisation,
·Kreditvergabeprozess und
·Risikomanagement (Identifizierung, Steuerung und Überwachung).

Im Schreiben der BAFin wird über die Umsetzung der MaK formuliert:
"Die neuen Mindestanforderungen treten mit der Veröffentlichung des Rundschreibens in Kraft. Gleichzeitig wird den Kreditinstituten ein Zeitraum für die Umsetzung bis zum 31. Juni 2004 eingeräumt (erste Stufe der Umsetzung). Notwendige Anpassungen im IT-Bereich sind in einer zweiten Stufe bis zum 31. Dezember 2005 umzusetzen. Innerhalb dieser Fristen wird die Nicht-Einhaltung der MaK keine bankaufsichtlichen Maßnahmen nach sich ziehen. Über die erste Stufe der Umsetzung ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2004 zu berichten. Zum 31. Dezember 2005 ist über die vollständige Umsetzung der Mindestanforderungen zu berichten."


Als Download werden die wichtigsten Regeln im Sinne der neuen Mindestanforderungen an Kreditinstitute (MaK) zusammengefasst, um letztlich auch für die Kreditnehmer die daraus zu erwartenden Auswirkungen darstellen zu können. Der vollständige Text im Sinn des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ebenfalls downgeloadet werden.

Ein weiteres weiteres Rundschreiben 11/2010 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk vom 15. Dezember 2010 "gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute vor. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25a Abs. 1a und Abs. 2 KWG (Risikomanagement auf Gruppenebene, Outsourcing):

Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Die internen Kontrollverfahren bestehen aus dem internen Kontrollsystem und der Internen Revision. Das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere
***Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation und
***Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und Controllingprozesse).

Das Risikomanagement schafft eine Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans und beinhaltet deshalb auch dessen angemessene Einbindung."

Quelle: BAFin


Das Zitat zu MaK:

Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß.
Hermann Gmeiner (1919-86),


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