MaRisk |
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Mindestanforderungen an das Risikomanagement
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Im Jahr 2004 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesbank und BaFin geschaffen, die zunächst einen Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erarbeitet hat, der in dem neu gegründeten Fachgremium MaRisk mit Vertretern der Kreditinstitute, Verbänden und Wirtschaftsprüfern diskutiert wurde. Ab Mitte 2005 erfolgte der offizielle Konsultationsprozess mit den Verbänden. Die MaRisk konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG und die wesentlichen qualitativen Elemente der 2. Säule des Baseler Accords, des „Supervisory Review Process“ (SRP). |
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Die MaRisk enthalten daher Anforderungen an die Einrichtung einer „ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ und die Implementierung „angemessener interner Kontrollverfahren“. |
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Die modulare Struktur der MaRisk |
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Hierarchie der Begriffe in den MaRisk |
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Quelle: Deutsche Bundesbank |
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Das Zitat zu MaRisk:
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Wenn man Angeln gehen will, geht man auch das Risiko ein, den Wurm zu verlieren. |
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Literaturempfehlung
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Die neuen Mindestanforderungen verklammern die bisherigen MaH, MaK und MaIR miteinander zu einem bankaufsichtlichen Gesamt-Rahmenwerk, das fortan die Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse in den Banken maßgeblich bestimmen wird. Entsprechende Arbeitshilfen werden also für die verantwortlichen Mitarbeiter im Management bis hin zum Vorstand unentbehrlich sein. Die Autoren - allesamt erfahrene Praktiker - arbeiten aus MaRisk-Umsetzungsprojekten auftretende Problemstellungen heraus wie zum Beispiel die Implementierung interner Kontrollverfahren, den Umgang mit (neu von der Aufsicht aufgenommenen) Marktpreisrisiken des Anlagebuches und vieles mehr. Besonderer Wert wurde auf praxisnahe Projektbegleitung gelegt, um die Implementierung der MaRisk so einfach wie möglich zu gestalten. Nach der ausgesprochen positiven Resonanz auf die bereits erschienenen Auflagen des MaK-Praktikerhandbuches ein weiterer, wichtiger Baustein zum Thema Risikomanagement . |
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