Werden Kredite vor Ablauf der Zinsbindungsfrist umgeschuldet, so fällt oftmals eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung an, die nicht selten Ursache für Differenzstandpunkte zwischen Bank und Kreditnehmer ist. Unter dem vorstehenden Link finden sich dazu einige Grundsatzaussagen, die in derartigen Situationen berücksichtigt werden sollte. Als Alternative zum recht scharf definierten Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung werden mitunter auch der Begriff des Aufhebungsentgeltes oder ander blumige Formulierungen verwendet.
Im Dezember 2004 wurde die bestehende Rechtsprechung modifiziert, sodass sich hier neue Ansatzpunkte zur Berechnung ergeben. Der vollständige Text des Urteils findet sich hier als BGH Urteil XI ZR 285. Kern des Urteils ist, dass nicht mehr mit PEX-Renditen zu rechnen ist, sondern mit den Renditen lt. Bundesbankstatistik.
|
 |
|