Risikofrühwarnsystem

Die Risikoüberwachung erfolgt üblicherweise mit Hilfe des IKS, Controlling, Revision und durch Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Risikoerfassung.
Die Teilschritte zur Erarbeitung eines Risikofrühwarnsystems lassen sich darstellen als:


1. Gefahrenpotentiale und Risikofelder definieren
intern
extern
2. Frühwarnindikatoren festlegen und definieren
Eindeutigkeit
Frühzeitigkeit
Vollständigkeit des Beobachtungsfeldes
ökonomische Vertretbarkeit
3. Ausmaß des Risikos schätzen
Eintrittswahrscheinlichkeit
Schadenshöhe
Häufigkeit
4. Gegenmaßnahmen eindeutig definieren
Algorithmen
Redundanzfreiheit
Fehlertoleranz

Ziel des Frühwarnsystems ist vordergründig das Erkennen ungünstiger zukünftiger Entwicklungen, die den Bestand des Unternehmens allein oder im Zusammenwirken mit anderen Risiken in der jeweiligen Situation gefährden können - und das so rechtzeitig, dass die Geschäftsführung darüber informiert ist und in geeigneter Weise reagieren kann.


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