Das IDW Institut der Wirtschaftsprüfer hat Verlautbarungen erarbeitet, die konkrete Vorgehensweisen sowie Unterstützung bei der erforderlichen Ursachenanalyse und der Lösung auftretender Fragen bei der Erarbeitung von Sanierungskonzepten, der Durchführung von Überschuldungsprüfungen sowie der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit an die Hand geben. Die Stellungnahme FAR 1/1991: "Anforderungen an Sanierungskonzepte", beschreibt die Mindestanforderungen, die bei der Erstellung bzw. Beurteilung von Sanierungskonzepten auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung des Unternehmens zu beachten sind und damit auch die Grundlage unserer Beratungstätigkeit bilden. Explizit wird vom IDW darauf hingewiesen, dass jeder Sanierungsfall Spezifika aufweist, die individuell zu bewerten und zu berücksichtigen sind. Insofern kann keine stets gleichlautende Gliederung eines Sanierungskonzeptes erwartet werden - wohl aber die Berücksichtigung der entsprechenden Mindestanforderungen. Hier ist nach der Erfahrung jedes einzelnen Beraters gefragt, der bereit und in der Lage ist, die entsprechenden Anpassungen so vorzunehmen, dass das schlussendlich erarbeitete Sanierungskonzept die Akzeptanz bei Mandant, Gesellschaftern und Gläubigern findet.
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