REITs, von Basel II zu Basel III und IV
und bis hin zu Verbriefungen im Rahmen von CMBS-Transaktionen der die Immobilienwirtschaft finanzierenden Banken reichte der Themenkatalog, den Herr Dr. Winkler in seinem Vortrag behandelte. Dabei wurde der aktuelle Sachstand zur Einführung von REITs und der Stand des Gesetzgebungsverfahrens erläutert. Da die Verbriefung von Krediten häufig in die inhaltliche Nähe von Non Performing Loans (NPL) Transaktionen gerückt wird, wurden die wesentlichen Unterschiede und Abgrenzungsmerkmale systematisiert und dargestellt. Den Abschluss des Vortrages bildeten die Kernaussagen des Frühjahrsgutachtens der Immobilienweisen, die - wenngleich nur teilweise mit der Wohnungswirtschaft befasst - dennoch von großem Interesse für alle der anwesenden Immobilienmanager waren. Die Büromärkte können demnach mit konstanten oder sogar leicht steigenden Spitzenmieten und sinkenden Leerständen rechnen. Für den Handelsimmobilienmarkt sei weiter Optimismus angesagt. Nur der Wohnungsmarkt werde erst mittelfristig nachziehen - vorausgesetzt, die konjunkturelle Lage bleibe stabil. Dann sollte auch die "gefühlte Arbeitsplatzsicherheit" und damit die Investitionsbereitschaft in die Zukunft bei den Verbrauchern zunehmen.
Die neue EnEV - ein weiterer Schritt
zur Dämmstoffolympiade. Unter diesem provozierenden Thema setzte sich Herr Klinkosch mit der von den Medien teilweise geschürten Klimahysterie auseinander, die auch in der Industrie bzw. in der Anwendung zu mitunter völlig abstrusen Auswüchsen führt. Wenig bekannt, weil kaum publiziert, ist die Tatsache, dass die Bedeutung des anthropogenen CO2 im Bezug auf den globalen Treibhauseffekt extrem gering ist. Der Anteil des menschen-gemachten (anthropogenen) CO2 am globalen Treibhauseffekt macht lediglich 1,2% aus. Und von diesen 1,2% liegt der Anteil der Bundesrepublik Deutschland bei ca. 0,04%-Punkten am weltweiten anthropogenen CO2-Ausstoss. Und was wir Deutschen davon einsparen können, liegt weltweit bei ca. 0,0002%-Punkten.
In seinem Vortrag mahnte Herr Klinkosch ebenfalls den kritischen Umgang mit der DIN an, da bauphysikalische Gegebenheiten und DIN-Vorschriften mitunter in eklatantem Widerspruch stehen. Denn schließlich ist das Deutsche Institut für Normung ein Dienstleister, der von jedem an einer Normung interessierten in Anspruch genommen werden kann, solange der die Reisekosten zu zahlen in der Lage ist...
Der neue § 35a EStG
beschäftigt die Wohnungswirtschaft bereits geraume Zeit. Der volle Titel dieses bürokratischen Monstrums lautet: § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen... Zu diesem Themenkreis und den daraus erwachsenden Anforderungen für die Wohnungswirtschaft nahm Herr Rechtsanwalt Strunz mit einem hochinteressanten und aktuellen Vortrag Stellung. [75 KB]
Erbschafts- und Unternehmenssteuerreform
Prof. Dr. Hans Gunnar Fleischmann war früher Finanzbeamter. Er beschäftigt sich vornehmlich mit der Besteuerung von nationalen und internationalen Immobilieninvestitionen. Er wurde durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt. In seinem Vortrag brachte er den Anwesenden die wenig erfreulichen Neuerungen des Erbschaftssteuerrechtes und der Unternehmenssteuerreform nahe. Fazit: alles ändert sich - selten aber zum Guten für Investoren und Unternehmen. Kritisch wurde diskutiert, auf welche Änderungen sich Unternehmen einstellen nmüssen, sofern überhaupt alternative Strategien möglich sind. Von besonderem Interesse war die Diskussion um die Zinsschranke der Unternehmenssteuerreform, die für Konzernstrukturen gelten soll.
Stadtrendite im Kontext
zu Corporate Social Responsibility war das Thema von Frau Dr. Anja Schwerk und Herrn Daniel Smuda in Auswertung eder aktuellen Forschungstätigkeit der Humboldt-Universität zu Berlin. Letztlich war diese Diskussion auf die McKinsey-Studie zurück zu führen, die den kommunalen Wohnungsunternehmen eine im Durchschnitt schlechtes Zeugnis ausstellte und insbesonder die - finanzmathematisch ermittelte - Rendite als völlig unzureichend disqualifizierte. Bezieht man in die Renditekalkulation hingegen die sog. freiwilligen Leistungen der Wohnungsunternehmen mit ein, die für ihre Gesellschafter erbringen, so ergibt sich ein tw. völlig anderes Bild. Mehr dazu im folgenden Vortrag. [106 KB]
... und das war D&A 2007 in Bildern
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