Handelsbilanz

Handelsbilanz ist die den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz. In vielen Fällen wird es nur eine Bilanz geben, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist. Da der Konzernabschluss auf den Bilanzen der Konzerngesellschaften beruht, müssen diese alle die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren anwenden, um einheitliche Methoden für den Konzernabschluss zu erhalten. Dies kann aber nicht zweckmäßig oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen des Staates, in dem die Tochtergesellschaften domiziliert, nicht zulässig sein. Deshalb muss eine Handelsbilanz II aufgestellt werden, § 308 Abs. 2 HGB. In ihr hat eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsvorgänge, Vermögensgegenstände und Schulden der Tochtergesellschaften nach deutschem Bilanzrecht und in € entsprechend den Regelungen zu erfolgen, wie sie im späteren Konzernabschluss angewendet werden. Sie dient damit als Vorstufe zur Konsolidierung.

Haushaltsgrundsätzegesetz

Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung öffentlicher Haushalte sind im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen fixiert. Im Haushaltsgrundsätzegesetz liegt ein Schwergewicht auf drei Punkten: Die Planung des Haushaltes findet in den Parlamenten statt. Die Regierung: Die Spitze der exekutiven Gewalt, überwacht die Beachtung bestehender Gesetze. Sie bestimmt zudem die Richtlinien der Politik und besteht aus dem Bundeskanzler (Ministerpräsidenten) und seinen Ministern. Regierung und die Verwaltung sehen sich hinsichtlich ihrer Haushaltsführung an die Beschlüsse des Parlaments gebunden. Darin liegt das eigentliche Kernstück des HGrG. Der Umgang von Regierung und Verwaltung mit finanziellen Mitteln wird von Parlament und Rechnungshof kontrolliert.
Für den Haushalt bestehen eine Vielzahl von Grundsätzen, von denen hier einige wichtige genannt werden sollen. Dazu zählen:
Grundsatz der Vorherigkeit
Grundsatz der Klarheit
Grundsatz der Vollständigkeit, auch Bruttoprinzip
Grundsatz der Genauigkeit
Grundsatz der Gesamtdeckung
Grundsatz der Spezialität

Hausse

In einem Markt, in dem die Preise der Waren bzw. Aktien kontinuierlich im Wert steigen, spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt. Die Hausse geht mit einem steigenden Vertrauen der Kapitalanleger sowie mit Erwartungen zukünftiger Gewinne einher. Im Gegensatz dazu wird ein fallender Markt als Baisse bezeichnet. Sowohl Hausse als auch Baisse können das Ergebnis fundamentaler ökonomischer Umwälzungen als auch von Spekulation (“Neuer Markt”) sein.

Headhunter

Bezeichnung für die Personalvermittler der spezielle Akuqisiteure, die spezialisierte Führungskräfte gezielt an Unternehmen vermitteln. Die dabei fällig werdende Vermittlungsgebühr wird vom Unternehmen übernommen, wenn es zu einer Einstellung kommt.

Hedge Fonds

Hedge Fonds folgen unterschiedlichen Strategien, bei denen sie das von ihnen eingesetzte Geld oft noch um Kredite ergänzen: Sie investieren in unterbewertete Aktien oder kaufen Anteile, bei denen wegen aussergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Übernahme, Restrukturierung oder Insolvenz, Kursausschläge zu erwarten sind. Gehandelt wird bevorzugt mit Aktien oder Anleihen aus Schwellenländern. Underlayings sind bspw. auch Rohstoffe. Manche Fonds sind auf Leerverkäufe spezialisiert, bei denen sie sich Aktien eines in einer Krise befindlichen Unternehmens leihen, diese verkaufen und später günstiger zurückkaufen.
Weil viele Märkte heute weniger schwanken und deshalb die Renditen zurückgehen, steigen Hedge Fonds nun direkt bei Firmen ein, um das Management abzulösen, Reserven ausschütten zu lassen oder höhere Dividenden durchzusetzen. Die bekanntesten Strategieansätze von Hedge Fonds sind:
Relative Value Strategy
Ausnutzung von Preisunterschieden zwischen verbundenen Wertpapieren an unterschiedlichen Handelsplätzen
Opportunistic Strategy
Vorwegnahme von Marktentwicklungen durch Kauf unterbewerteter Aktien und Leerverkauf überbewerteter Papiere
Global MacroStrategy
Einsatz von Finanzinstrumenten wie Futures und Optionen in den Bereichen Währungen, Rohstoffe, Zinsen und Aktienindizes, festverzinsliche Produkte etc.
Multi Manager oder Multi Strategy
Kombination verschiedener Hedge-Fonds-Strategien in einem eigenen Produkt, üblicherweise einem Dachfonds

Hedging

Hedging ist die Bezeichnung für den Versuch, sich gegen Preis-, Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel abzusichern. Dies erfolgt durch den Abschluss eines Gegengeschäfts wie eines Options- oder Termingeschäfts, das hinsichtlich seiner Art und seines Umfangs die Risiken des Grundgeschäfts weitgehend abdeckt. Diese Methode ist überall anwendbar, wo die Möglichkeit zu einem Aufbau einer Gegenposition besteht.

HID Housing Improvement District

Der Begriff des Housing Improvement Districts (HID) leitet sich aus dem Business Improvement Districts (BID) ab und ist an diesen Begriff angelehnt. Analog der Vorgehensweise bei einem BID sollen HIDs in einem (Wohn-)Bereich wirken, der von kommunalem Planungen und Wünschen nicht erreicht wird, indem konkrete Investitionen ausgelöst werden. Zielgruppe sind dabei vor allem Wohnimmobilieneigentümer, die die Sanierung oder den Stadtumbau auf ihrer Agenda haben. Die Vorgehens- und Organisationsweise ist dabei nahezu deckungsgleich mit der eines BID.

High Water Mark

Bezeichnung einer Vergütung von Vermögensverwaltern, die grundsätzlich von der Performance abhängig ist. Je nach Anlagestrategie beträgt die Vergütung zehn bis zwanzig Prozent. Der Vermögensverwalter erhält die Prämie allerdings nur auf diejenigen Kurssteigerungen, die die bisherigen Höchstkurse innerhalb eines Zeitraums übersteigen. Ein Verlust muss im Folgejahr wieder wettgemacht werden. Vergleiche dazu auch Hurdle Rate.

HIT Housing Investment Trust

Der HIT ist ein aus den USA stammendes, im Allgemeinen börsennotiertes Anlageinstrument, das aufgrund seines beschränkten Anlagespektrums mit besonderen Steuervorteilen ausgestattet ist. HIT´s investieren ausnahmslos in gemeinnützige Wohnungsunternehmen und gelten deshalb auch als “ethische Investments”. Investoren stammen sowohl aus dem privaten als auch aus dem institutionellen Bereich. Um den Zugriff von Hedgefonds auf die HIT´s zu vermeiden, werden die Aktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben. Die Ausschüttung liegt bei 75 % des handelsrechtlichen Gewinns. Die Höchstbeteiligung eines einzelnen Aktionärs darf maximal 10 % betragen. Das vorgeschriebene Mindestkapital beträgt 1,5 Mio. US Dollar; die maximal mögliche Fremdkapitalaufnahme beträgt 400 %.

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Vergütung der entsprechenden Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland geregelt. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei nur auf die im Baubereich tätigen Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, etc.).
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Verschiedene Versuche, die HOAI abzuschaffen, scheiterten bislang. Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Die HOAI ist auch für Personen bindend, die entsprechende Leistungen erbringen, jedoch keine Architekten oder Ingenieure sind. Die Fälligkeit der Honorarforderung und der Anspruch auf Abschlagszahlungen wird abweichend vom Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Voraussetzung für die Fälligkeit ist, dass eine prüffähige Honorarschlussrechnung erteilt ist.
Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen. Die Leistungen werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation

1. – 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
6. – 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung zusammengefasst
8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.

Hurdle Rate

Die hurdle rate bezeichnet die Hürde in Form einer Mindestrendite, die übersprungen werden muss, bevor ein Vermögensverwalter eine Gewinnbeteiligung erhält. Vergleiche dazu auch High Water Mark.

Hypothek

Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache (Liegenschaft). Der Hypothekargläubiger hat das Recht, bei Nichtbezahlung seiner Forderung die Zwangsversteigerung der Pfandliegenschaft zu beantragen. Die vertragliche Hypothek entsteht durch Abschluss eines Pfandvertrages (Titel) und durch die Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich bei der Hypothek im Gegensatz zur Grundschuld um eine streng akzessorische Sicherheit.
Die Hypothekenbanken sind an das Hypothekenbankengesetz gebunden.