Im folgenden Glossar finden sich Definitionen und Begriffe, die alle mehr oder weniger mit Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Finanzierung und Management zu tun haben. Die Zusammenstellung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, verfügt aber neben den Erläuterungen auch über einige Links zu weiterführenden Quellen und Downloads. Das Glossar wird laufend um aktuelle Begriffe ergänzt und erweitert. Hier geht es außerdem zum Glossar Bankenaufsichtsrecht.

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Das Zitat zum Wissen:

Denken ohne Wissen macht den Zufall zum Herrscher. Werner Kollath (1892-1970)

Abgeld

siehe Disagio

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen. Der Aufteilungsplan muss eine von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der
unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und
der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume
nach WEG in sich abgeschlossen sind und über einen separaten Zugang verfügen.

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkünfte, die aus dem Privatvermögen erzielt werden. Sie wird in Höhe von 25 % auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne angewendet
und zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitaleinkünfte unterliegen zudem der Kirchensteuer. Seit Januar 2015 erhalten die
Banken die Information über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden durch das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn und führen die Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Ledige können Einkünfte aus Kapitalerträgen in Höhe von 801 € durch Stellung eines Freistellungsauftrags ohne Steuerzahlung erhalten, für Verheiratete beträgt der Sparerpauschbetrag 1.602
€.

Ablauforganisation

Ablauforganisation ist die funktionale Organisation, die die Fragen nach “Wie, wann, wo, womit wird die Aufgabe erfüllt?” beantwortet. Letztlich ist die Ablauforganisation derjenige Teil
der Organisationsstruktur, der auf der Aufbauorganisation (“Wer macht was?”) aufbauend weitere Einzelheiten dauerhaft regelt:

>>>Gliederung der Arbeit in einzelne Schritte,
>>>zeitliche Reihenfolge der Arbeitsschritte,
>>>Einsatz von Sachmitteln,
>>>regionale Gliederung des Arbeitsprozesses etc.

Generell wird der Gestaltung der Ablauforganisation zeitlicher und sachlicher Vorrang vor der Gestaltung der Aufbauorganisation eingeräumt.

Abstandsfläche

Als Abstandsfläche bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich eines Grundstückes, der zur Gewährleistung ausreichender Belichtung aller angrenzender Gebäude von
höherer Bebauung freizuhalten ist. Üblicherweise sind beim Entwurf eines Gebäudes die entstehenden Abstandsflächen auf dem dazugehörigen Grundstück anzuordnen. Öffentliche Straßen und Wege
dürfen ggf. bis zur Straßenmitte mit eingerechnet werden. Wird vom Nachbarn eine so genannte Abstandsflächen-Übernahmeerklärung unterzeichnet, dürfen diese Flächen auch auf das
Nachbargrundstück fallen. Die Übernahme von Abstandsflächen auf das eigene Grundstück wird im Grundbuchamt vermerkt und mindern normalerweise den Wert des Grundstückes, da dadurch seine
Nutzung eingeschränkt wird. Die Abstandsflächen werden, vereinfacht ausgedrückt, aus den umgeklappten Fassadenflächen eines Gebäudes gebildet. Die genauen Berechnungsvorschriften variieren
je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Landesbauordnungen ausgeführt.

Abwartegebiete

Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko bezeichnet das Risiko des Verlustes, falls ein Kreditnehmer, beispielsweise durch Insolvenz, seine Pflichten gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann.

Advisor

Advisor ist der externe Berater einer Kapitalanlagegesellschaft, der die Anlagestrategie und deren Umsetzung aktiv begleitet. Der Advisor soll mit seinem externen Spezialwissen zur
Maximierung des Anlageerfolges beitragen. Bekannt geworden sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Hudson Advisors, die den amerikanischen Lone Star Fonds beraten und im Rahmen von
Geschäftsbesorgungsverträgen bei NPL-Transaktionen vertreten.
Der Begriff des Advisors wird jedoch auch darüber hinaus gehend verwendet, etwa im Zusammenhang mit Rating, also bspw. Rating Advisor.

AfA Absetzung für Abnutzung

AfA ist der steuerrechtliche Ausdruck für Abschreibungen. Sie erfassen die Wertminderungen langlebiger abnutzbarer Vermögensgegenstände, die durch Nutzung, technischen Fortschritt,
wirtschaftliche Entwertung oder durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Die Abschreibungen stellen in der Jahreserfolgsrechnung Aufwendungen dar, welche den steuerpflichtigen
Gewinn und damit auch die gewinnabhängigen Steuern (Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) verringern. Im Rahmen der Einkünfteermittlung kann der Steuerpflichtige die AfA als
Betriebsausgaben oder auch Werbungskosten abziehen.
Um die Unternehmenssubstanz zu erhalten, ist es notwendig, für das abzuschreibende Anlagegut so viele Abschreibungsbeträge wie möglich zu verrechnen, um nach Ablauf der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer, das gleiche oder ein funktionsgleiches Gut wieder beschaffen zu können.
Bei der Abschreibung von Gebäuden sind zwei Methoden zulässig. Zum einen die lineare Abschreibung und zum anderen die Abschreibung in Staffelsätzen, durch die sich ein degressiver
Abschreibungsverlauf ergibt. Darüber hinaus gibt es außerplanmäßige Abschreibung (etwa wegen Leerstand auf den niedrigst beizulegenden Wert nach HGB § 253) oder Sonderabschreibungen (bspw.
nach Fördergebietsgesetz).

AGB Banken

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Banken (AGB Banken) regeln grundsätzlich die Beziehungen zwischen Bank und Kunde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, für den
ec-Service, für den Scheckverkehr, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten;
sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das
Pfandrecht der Bank auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. Die vollständigen AGB stehen als
Download zur Verfügung.

Agglomeration

Der Begriff Agglomeration steht allgemein für eine Anhäufung steht für eine Zusammenballung von Menschen, Infrastruktur, Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in einer Region
(Ballungsgebiet). Andere Definitionen bezeichnen mit Agglomeration eine Kernstadt, die einen suburbanen Rand oder zumindest dicht besiedeltes Gebiet besitzt, das ausserhalb der Stadtgrenzen
liegt, aber direkt an sie angrenzt. Eine einzelne solche Agglomeration kann aus mehreren Städten mit ihren jeweiligen Vorstadtgürteln bestehen.

Aggregation

Aggregation (aus dem Lateinischen) und bedeutet Anhäufung oder Zusammenlagerung. Unter Aggregation von Daten versteht man das Zusammenfassen detaillierter Daten zu größeren Einheiten. Sie
ist eine der häufigsten Verarbeitungsschritte, um aus primären Daten Sekundärdaten erzeugt. Daten zu aggregieren ist eine wichtige Methode, um bei betriebswirtschaftlichen Analysen, aber
auch bei Geowissenschaften und der Soziologie zu gesicherten Aussagen zu kommen. Letztlich lässt sich so auch die Variationsbreite der Primärdaten vergleichen.

Agio

Agio ist der Aufschlag oder das Aufgeld, um das der Ausgabepreis eines Wertpapiers den Nennwert, oder der Rückzahlungsbetrag eines Darlehens den Nominalbetrag, übersteigt.
Zudem steht der Begriff im bankenmäßigen Devisen- und Sortenhandel für die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Leitkurs der betreffenden Währungseinheit.

AIBD

Abkürzung für Association of International Bond Dealers, die u.a. auch die AIBD-Methode zur Ermittlung des AIBD-Effektivzinssatzes entwickelt haben.

AIDA-Modell

Das AIDA-Modell ist eines der ältesten und bekanntesten Werbe-Wirkungsprinzipien, das die Stufen eines Verkaufsgesprächs darstellt. Der Kunde soll diese durchlaufen und schließlich sich für
einen Kauf entscheiden. Das Akronym AIDA setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der einzelnen Stufen zusammen:

Attention

Die Aufmerksamkeit des Kunden wird geweckt.

Interest

Der Kunde interessiert sich für das angebotene Gut.

Desire

Der Besitzwunsch des Kunden nach dem Gut wird ausgelöst.

Action

Der Kunde kauft das Gut.

AIFM-Richtlinie und AIFM-Gesetz

Die AIFM-Richtlinie (engl. AIFMD für Alternative Investment Fund Manager Directive) bzw. Richtlinie 2011/61/EU ist am 21. Juli 2011 in Kraft getreten. Ihre Regelungen
betreffen Verwalter bzw. Manager alternativer Investmentfonds (AIF), die nicht von der OGAW-Richtlinie (OGAW = Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) erfasst wurden. Das sind
sowohl Verwalter mit Sitz innerhalb der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds innerhalb der EU vertreiben möchten. Neben den Festlegungen zur Zulassung von und Aufsicht
über die Verwalter/ Manager alternativer Investmentfonds soll vor allem der Aufsichts- und Regulierungsrahmen für Kapitalanlagen insgesamt ausgeweitet, fortentwickelt und vereinheitlicht
werden.

Am 07.06.2013 passierte der Entwurf des AIFM-Umsetzungsgesetzes den Bundesrat und trat kurz nach seiner Verkündung in Kraft. Ein wesentlicher Teil des Gesetzes ist die Einführung des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das den Anlegerschutz stärken soll und als einheitliches Regelwerk für nahezu alle Investmentfonds-Anlagen in Deutschland betrachtet werden kann.

Akkreditiv

Schriftliche Zusicherung einer Bank, im Auftrag des Käufers dem Begünstigten und Verkäufer einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Begünstigte innerhalb
der vorgeschriebenen Fristen akkreditivkonforme Dokumente einreicht. Das Dokumentenakkreditiv ist eine Einrichtung zur gesicherten Abwicklung des Zahlungs- und Kreditverkehrs, namentlich in
Verbindung mit internationalen Warenlieferungen.

AKV – Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung

AKV – Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung – ist die Grundregel für die Delegation von Aufgaben. Um eine effiziente Erfüllung der Aufgabe zu ermöglichen, werden gemäß dem AKV-Prinzip mit der
Aufgabe zugleich die für ihre Realisierung erforderlichen Kompetenzen (Befugnisse) und die mit ihr verbundenen Verantwortungen (Kongruenzprinzip) zugeteilt. Bei der Stellenbildung bedeutet
dies, dass Aufgabe, Handlungskompetenz und Handlungsverantwortung übereinstimmen müssen, da ansonsten Zielkonflikte unvermeidlich sind. Die dem Aufgabenträger zur Erfüllung der Aufgabe
notwendigen Kompetenzen umfassen:

>>>Informationskompetenz
>>>Mitsprachekompetenz
>>>Entscheidungskompetenz
>>>Weisungskompetenz
>>>Ausführungskompetenz
>>>Kontrollkompetenz

Grundsätzlich nimmt die Möglichkeit der Delegation von Aufgaben mit der Schwierigkeit derselben ab; allerdings nimmt mit dem Qualifikationsniveau der Delegationsempfänger diese wieder zu.

Akzessorietät

Akzessorietät bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts von der zu sichernden Schuld. Ist die zu sichernde Schuld erfüllt, erlischt das Sicherungsrecht eo ipso (von selbst). Im
deutschen Zivilrecht sind Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek akzessorisch, Grundschuld und Garantie dagegen nicht.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am 03.05.2006 hat die Bundesregierung den “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung” beschlossen und diesen
zunächst dem Bundesrat zur Erarbeitung einer Stellungnahme zugeleitet. Der Bundestag hat das Gesetz im Rahmen seiner Haushaltsdebatte am 20.06.2006 in erster Lesung beraten und an den
federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Das Gesetz transformiert die Vorgaben vierer EU-Richtlinien in deutsches Recht, deren Umsetzungsfrist teilweise aber schon längst abgelaufen
ist:

>>>> die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
>>>> die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf,
>>>> die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
und
>>>> die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen.

Diese verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, den Schutz vor Diskriminierungen im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale
Rasse,
ethnische Herkunft,
Geschlecht

gesetzlich zu normieren.
Zusätzlich sollen im AGG nach dem Willen der Koalition ebenfalls die Merkmale
Religion und Weltanschauung,
Behinderung,
Alter,
sexuelle Identität

gesetzlich normiert werden.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung den bereits dritten Anlauf zur Verabschiedung eines “Antidiskriminierungsgesetzes“. Ein erster Entwurf der
damaligen Bundesministerin für Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der bereits vom 10.12.2001 datiert, konnte noch nicht einmal in den Bundestag eingebracht werden. Das zweite von der
rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesvorhaben hatte der Bundestag zwar am 17.06.2005 verabschiedet, scheiterte jedoch am Widerstand des unionsdominierten Bundesrates und
fiel mit dessen Beschluss zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens wegen der vorgezogenen Bundestagswahl den Grundsätzen der zeitlichen und sachlichen Diskontinuität zum Opfer. Gegenüber
dem Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2006 erweisen sich die wenigen Veränderungen im AGG als überwiegend marginal. Einzig substanziell ist, dass die Frist zur Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen von sechs auf drei Monate herabgesetzt wurde und dass der Kontrahierungszwang für Verträge entfällt. Ansonsten aber wurden sämtliche Regelungsvorschläge nahezu
vollständig übernommen.
Download des Gesetzentwurfes von Mai 2006
Das Gesetz trat in dieser Form unverändert am 18. August 2006 in Kraft.

Aufgrund des AGG müssen Wohnungsunternehmen künftig durch Dokumentation rechtssicher belegen, dass u.a. Auswahlverfahren bei der Vermietung von Wohnraum benachteiligungsfrei im Sinne des
AGG erfolgt sind. Entscheidend für die Wohnungswirtschaft sei vor allem die vom GdW im Gesetz erreichte Ausnahmeregelung des § 19 Abs. 3 AGG. “Danach ist bei der Vermietung von Wohnraum
eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig”, erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Für diese Regelung hat sich der GdW mehr als drei Jahre eingesetzt. Die jetzt wirksame Regelung des §
19 Abs. 3 AGG ist ein großer Erfolg für die Wohnungsunternehmen, aber vor allem auch für die Bürger und die gesamte Gesellschaft. “Es wäre absurd gewesen, eine verantwortungsvolle
Mieterauswahl beim Vermietungsvorgang zu unterbinden und damit die Sicherung sowie Wiederherstellung funktionierender Nachbarschaften und sozial sowie ethnisch gemischter Quartiere zu
gefährden.” Der § 19 Abs. 3 AGG trägt insoweit auch den notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration sowie Bewahrung des sozialen Friedens in den Quartieren Rechnung.

Altenfreundliches Wohnen

ist kennzeichnend für das Gestalten von Gebäuden und Grundstücken um älteren Menschen den Lebensalltag bequemer und leichter zu machen, wobei hier keinerlei Vorschriften oder DIN oder
ähnliches bindend oder empfehlend zu berücksichtigen sind. Unterscheide: altenfreundliches, altengerechtes Wohnen und betreutes Wohnen.

Altengerechtes Wohnen

Eine altengerechte Wohnung muss den veränderten Bedürfnissen der Bewohner im höheren Lebensalter angepasst sein, da sich ältere Menschen mehr innerhalb der Wohnung aufhalten und ihre
Umgebung gemäß den veränderten körperlichen Bedingungen stärker ihren Bedürfnissen anpassen, anstatt sich auf die Umgebung einzustellen. Eine altengerechte Wohnung sollte demnach über einen
barrierefreien Zugang (statt Treppen ein Lift), eine angemessene Grundausstattung (Zentralheizung, Bad, stufenlose Dusche), eine helle Beleuchtung, eine gute Anbindung an die öffentlichen
Verkehrsmittel und die Nähe zu Läden, Ärzten, Bank und öffentlicher Einrichtungen verfügen. Objekte, die diese Merkmale aufweisen müssen, sind vor allem Altenheime, Wohnanlagen für Senioren
und das Betreute Wohnen. Vergleiche dazu auch das Heimgesetz.

Alumni

Alumnus, n., Plural Alumni, kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “Zögling”, wörtlich “der Genährte” von alere, “ernähren”. In heutiger Zeit ist der Alumnus Absolvent einer Hochschule
oder ähnlichen Bildungseinrichtung oder der Stipendiat einer Förderorganisation. Vereinigungen ehemaliger Studierender (Alumni-Vereinigungen) gibt es schon seit Jahrzehnten an Hochschulen
der USA und einiger europäischer Länder. In Deutschland wird deren Bedeutung erst seit ca. Ende der 1980er Jahre erkannt.
Alumni haben durch diese Vereinigungen die Möglichkeit, soziale Kontakte zu “ihrer” Hochschule und ihren früheren Kommilitionen zu pflegen und auszubauen, sowie zur beruflichen und
wissenschaftlichen Weiterbildung. Synonyme für Alumni sind: Absolventen oder ehemalige Studierende.

Ambiented Assisted Living

Ambiented Assisted Living umfasst Konzepte, Methoden , (elektronische) Systeme, Produkte und Dienstleistungen, die das alltägliche Leben älterer und auch benachteiligter Menschen
situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen sollen.

Der Bedarf für AAL-Entwicklungen ist einerseits durch die demografische Entwicklung, andererseits durch steigenden Komfort- und Sicherheitswünsche begründet. AAL-Technologien sollen
Kommunikation und Integration mit dem sozialen Umfeld erleichtern.

Beispiele: Automatische Abschaltung des Herdes bei Abwesenheit, Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche sowie kontextabhängige Beleuchtungs-, Raumtemperatur- oder Musiksteuerung, welche den
Gewohnheiten des Nutzers angepasst sind. Nennenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, über ein Smartphone sämtliche Elektrogeräte, Heizungen und Lampen bedienen zu können.

Anleihe

Sammelbegriff für fest verzinsliche Wertpapiere.

Amerikanische Buchführung

Die doppelte Buchführung wird nach verschiedenen historisch-nationalen Ausprägungen unterschieden. Bei der deutschen Buchführung wird das Hauptbuch durch das Vorschalten
eines Grundbuchs, in dem laufende Geschäftsvorfälle chronologisch verbucht werden, entlastet. Bei der amerikanischen Buchführung, die nur in kleineren Betrieben angewendet werden kann, wird
ein Tabellenjournal (auch Journalhauptbuch) benutzt, in dem das Grundbuch und die einzelnen Sparten des Hauptbuchs nebeneinander geführt werden.

Annuität/Annuitätendarlehen

Die Annuität (von lat. Annus = Jahr) ist die Gesamtsumme der für ein (Bauspar-) Darlehen oder eine Tilgungshypothek (Hypothekendarlehen) in einem Jahr zu leistenden Tilgungsraten und Zinsen
(Annuitätenraten). Das Annuitätendarlehen ist die bei der Investitions-, Immobilien- und Baufinanzierung am häufigsten genutzte Darlehensform. Im Rahmen einer gleich bleibenden
Jahresleistung bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens ist ein bestimmter Betrag für Zinsen und Tilgung zu bezahlen. Dabei verringert sich in jedem Jahr durch die Tilgung der prozentuale
Anteil der Zinsen, weil der Zinsanteil immer aus der derzeitigen Restschuld errechnet wird. Umgekehrt steigt der Anteil der Tilgungszahlungen, weil sich die Schuld, für die Zinsen zu zahlen
sind, stetig verringert. Vergleiche dazu auch Tilgungsdarlehen.

Annuitätenfaktor

oder auch Wiedergewinnungsfaktor; Kapitaldienstfaktor.

In der Kreditfinanzierung lässt sich mithilfe des Annuitätenfaktors der konstante jährliche Betrag (Annuität) ermitteln, mit dem ein Annuitätenkredit inklusive der Zinsen während der
Laufzeit vollständig zurückgeführt wird.

In der Investitionsrechnung (Annuitätenmethode) dient der Annuitätenfaktor dazu, den Kapitalwert in eine Reihe gleich hoher Annuitäten für den Planungshorizont der Investition umzurechnen.

Ansoff Matrix

In seinem wichtigsten Buch “Corporate Strategy” (entstanden 1965) legte Igor Ansoff (1918 – 2002) den Grundstein für das “Strategische Management”, wodurch er seitdem als dessen Vater gilt.
Ansoff versuchte, eine praktische Methode zur Fällung strategischer Entscheidungen zu liefern, wodurch das “Ansoff Model of Strategic Planning” entstand.
Dieses Modell konzentriert sich auf die Produkte des Unternehmens und die Märkte, auf denen es seine Kunden findet. Durch die Gegenüberstellung von Produkten und Märkten, jeweils getrennt
nach vorhanden und neu, ergibt sich die sogenannte Ansoff-Matrix mit ihren vier verschiedenen Wachstumsstrategien:

Die Produkt-Markt-Matrix betrachtet die Potentiale und Risiken von vier möglichen Produkt-Markt-Kombinationen:

Bestehende Produkte

Neue Produkte

Bestehende Märkte

Markt-Durchdringung

Produktentwicklung

Neue Märkte

Markt-Erschließung

Diversifikation

Marktdurchdringung (Market Penetration): Das Unternehmen wächst mit vorhandenen Produkten in seinem aktuellen Marktsegment. Hierzu muss es in einem Verdrängungswettbewerb
mit Konkurrenten seinen Marktanteil erhöhen.
Marktentwicklung (Market Development): Unternehmenswachstum wird erzielt durch die Erschliessung neuer Marktsegmente für die bereits vorhandenen Produkte.
Produktentwicklung (Product Development): Das Unternehmen entwickelt neue Produkte für die bereits bestehenden Marktsegmente, in denen es tätig ist.
Diversifikation (Diversification): Das Unternehmen entwickelt neue Produkte für neue Märkte.

Anspannungskoeffizient

oder auch Fremdkapitalquote. Der Anspannungskoeffizient ist eine Bilanzkennzahl zur Analyse der Kapitalstruktur von Unternehmungen und wird ermittelt als Quotient aus Fremdkapital und das
Gesamtkapital.

Anstaltslast

Arbitrage

Als Arbitrage bezeichnet man Börsengeschäfte, die gleichzeitige Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede an verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Ein Marktteilnehmer
kann durch den gleichzeitigen Kauf eines Gutes, z. B. von Devisen, zu einem niedrigen Preis an dem Handelsplatz A und dem Verkauf zu einem höheren Preis an dem Handelsplatz B Gewinne
erzielen. Dabei führen die Arbitrage-Prozesse zu einer Verringerung bzw. Aufhebung bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Teilmärkten und bewirken somit eine
einheitliche Preis- und Zinsfeststellung.

Armuts- und Reichtumsbericht

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und mit Beschluss vom 27. Januar 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, regelmäßig einen
Armuts- und Reichtumsbericht zu erstatten.
Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik zur Stärkung sozialer
Gerechtigkeit und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe ist. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nimmt eine Bestandsaufnahme vor, er analysiert die
gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen von 1998 bis – soweit Daten verfügbar waren – an den aktuellen Rand. Viele von der Bundesregierung ergriffenen Reformmaßnahmen der Agenda
2010 sind erst im Laufe des Jahres 2004 in Kraft getreten oder werden 2005 in Kraft treten. Dasselbe gilt für die zweite und dritte Stufe der Steuerreform 2000. Diese Auswirkungen können
noch nicht in den Bericht einbezogen werden.
Der Bericht beschreibt die Lebenslagen der Menschen in Deutschland auf der Basis objektiver statistischer Daten zu Einkommen, Vermögen, Erwerbstätigkeit, Bildungsbeteiligung u.a. Das
subjektive Wohlbefinden der Menschen wurde nicht erfasst. Hierfür ist unter anderem auf den Datenreport des Statistischen Bundesamtes zu verweisen.
Zu den Definitionen von Armut und Reichtum: Armut im Sinne sozialer Ausgrenzung und nicht mehr gewährleisteter Teilhabe liegt dann vor, wenn die Handlungsspielräume von Personen in
gravierender Weise eingeschränkt und gleichberechtigte Teilhabechancen an den Aktivitäten und Lebensbedingungen der Gesellschaft ausgeschlossen sind. Armut bezieht sich auf die Ungleichheit
von Lebensbedingungen und die Ausgrenzung von einem gesellschaftlich akzeptierten Lebensstandard. Dies entspricht dem Ansatz der “social exclusion” bzw. der “social inclusion” in der
Armutsbekämpfungspolitik der EU. Beim Reichtum kann nicht in analoger Weise wie bei Armutsfragen an eine etablierte Forschungsrichtung, konzeptionelle Vorarbeiten und empirische Arbeiten
angeknüpft werden. Die Bundesregierung hat angesichts der noch weitgehend diffusen begrifflichen Fassung von Reichtum, des erst in Ansätzen entwickelten Forschungsstandes und der
unbefriedigenden Datenlage zunächst die Forschungsaktivitäten im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung intensiviert, insbesondere zur obersten Spitze der Einkommens- und
Vermögensverteilung.

Assessment Center

ist ein Bewerberauswahlverfahren, bei dem mit einer Gruppe von Bewerbern praktische Übungen und Tests durchgeführt werden, deren Inhalt einen engen Bezug zur betreffenden Tätigkeit
aufweisen. In der Regel sind dies Präsentationen, Kurzvorträge, Rollenspiele, Organisationsaufgaben und Gruppendiskussionen.
Im Mittelpunkt des AC stehen die Kandidaten, deren Verhalten mittels einzelner Übungen von Prüfern – den so genannten “Assessoren” – beobachtet und bewertet werden soll. Die Assessoren
kommen aus den Fachabteilungen des Unternehmens, der Personalabteilung und teils aus Beratungsfirmen. ACs werden in der Regel als Gruppenverfahren mit acht bis zwölf Teilnehmern
durchgeführt und dauern zwei bis drei Tage. Es gibt auch Kurz-ACs, die nur einen halben oder einen Tag dauern, sowie Einzel-ACs mit nur einem Kandidaten. Letztere werden vorwiegend im
Führungskräftebereich eingesetzt. In allen Varianten steht meistens zwei Kandidaten ein Assessor gegenüber.

Asset

engl. für Aktiva in der Bilanz; vergleiche dazu auch Asset Deal.

Asset Allocation

Asset Allocation bezeichnet die Aufteilung eines Anlagevermögens auf verschiedene Vermögensgattungen bzw. -sektoren. Als Vermögensgattungen lassen sich Aktien, festverzinsliche Wertpapiere,
Immobilien, usw. unterscheiden. Als Sektoren können beispielsweise bei Aktien die verschiedenen Branchen genannt werden. Die Auswahl des einzelnen Titels innerhalb einer Vermögensklasse
bzw. eines Sektors wird nicht zum Asset Allocation-Prozess hinzugerechnet. Der Ertrag eines Portfolios ist direkt auf die Anlagemischung zurückzuführen und nicht auf die Auswahl einzelner
Wertpapiere. Überproportionale Verluste des Gesamtdepots aufgrund großer Verluste einer Anlageklasse (zum Beispiel Aktien) können also nicht mit Stock Picking auf Basis fundamentaler und
technischer Analyse vermieden werden, sondern nur mit einer durchdachten Asset Allocation.

Asset Backed Commercial Paper (ABCP)

Asset Backed Commercial Paper (ABCP) sind Kurzfristige Wertpapiere mit Laufzeiten von meist 90 bis 270 Tagen, die durch Verbriefung von Forderungen (Asset Securitisation) von einem Conduit
begeben werden. Das Conduit seinerseits emittiert die ABCP zum Ankauf von Forderungen. Die ABCP sind durch die angekauften Forderungen gedeckt. Der Forderungsverkäufer verpflichtet sich,
alle Forderungseingänge an das Conduit zur Tilgung der ABCP weiterzuleiten. ABCP sind eine verbreitete Spezialform von Asset Backed Securities (ABS).

Asset Backed Securities (ABS)

Forderungen werden in einem Pool zusammengefasst und über spezielle Mittel wie Commercial Papers -das sind Wertpapiere, die zwischen institutionellen Anlegern am Geldmarkt gehandelt werden-
den Großinvestoren am Kapitalmarkt zur Anlage angeboten. Securitisation steht für die Umwandlung von Krediten in Wertpapiere. Mit ABS werden die Kredite, die das Unternehmen zur
Finanzierung seiner Waren oder Dienstleistungen an seine Kunden gewährt, in kurzfristige Schuldverschreibungen am Wertpapiermarkt umgewandelt. Aus Sicht des Anlegers sind diese Wertpapiere
wiederum durch die dahinter stehenden Forderungen besichert (backed). Als Vermittler zwischen Unternehmen und Kapitalmarkt fungiert die Bank. Vergleiche dazu auch Mortgage Backed Securities (MBS).

Die Vorteile einer ABS-Finanzierung sind:
Zugang zum Kapitalmarkt ohne externes Unternehmensrating
Günstige Refinanzierungskosten
Bilanzschonende Finanzierung
Reduktion der Kapitalkosten
Verbreiterung der Finanzierungsbasis
Verbesserung der Eigenkapitalquote durch Bilanzverkürzung
Kompatibilität mit der mittelständischen Leitungs- und Unternehmenskultur
Transfer von Risiken an den Kapitalmarkt
Risikoverteilung verbessert sich
Zinsrisikomanagement verbessert sich
Anzumerken ist, dass die kritische Größe für tatsächlich realisierbare ABS-Transaktionen nur von Großunternehmen erreicht wird; die praktische Anwendung bleibt gerade in der
Wohnungswirtschaft ein eher theoretischer Ansatz.

Asset Deal

Ist die Grundform des Unternehmenskaufs, bei dem die Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden. Anwendungsbereiche sind zum einen der Verkauf einzelkaufmännischer Unternehmen und zum
anderen die Veräußerung von Unternehmens- oder Betriebsteilen. Den Gegensatz zum Asset-Deal bildet der Share-Deal.

Asset Meltdown – Hypothese

Die sogenannte “Asset Meltdown”-Hypothese geht davon aus, dass die starke Generation der Babyboomer um 2020/2030 in Rente geht. Sie wird dann ihre Vermögenswerte veräußern, um mit den
Erlösen einen Teil des Alterskonsums zu finanzieren. Weil es dann aber viele Verkäufer, aufgrund des Bevölkerungsrückgangs aber nur wenige Käufer geben werde, falle der Preis von Aktien,
Wertpapieren und Immobilien in den Keller. Die Eigenvorsorge ende damit in einer Katastrophe.
Die Auswirkungen der Alterung auf das Kapitalvolumen werden nach Ansicht von Fachleuten zwar spürbar sein, aber sie bewegen sich in Größenordnungen, die das dramatisierende Schlagwort vom
Asset Meltdown’ als weit überzogen erscheinen lassen. Vergleiche dazu auch Demografie und ihre Auswirkungen auf die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft.

Audit

Ein Audit ist eine systematische und unabhängige Untersuchung, die feststellen soll, ob die qualitätsbezogenen Tätigkeiten und damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Anforderungen
entsprechen und ob diese Anforderungen tatsächlich verwirklicht und geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Audit ist der Oberbegriff für Untersuchungsverfahren, die dazu dienen,
Prozessabläufe zu analysieren.

Auflassung

Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer eines Grundstücks über den Übergang des Eigentums (§ 925 BGB). Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar
beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

Auflassungsvormerkung

Eintragung in Abt. II des Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Verfügungen und
Belastungen über das Grundstück, die zeitlich nach der Auflassungsvormerkung vorgenommen werden, sind ohne Zustimmung des Auflassungsberechtigten (= Grundstückskäufer) unwirksam. Vergleiche
dazu auch die Grundbuchordnung GBO.

Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation stellt die institutionelle Organisation des Unternehmens dar und beantwortet die Frage : “Wer macht was?”. Sie ist Teil der Organisationsstruktur, der das
Grundgefüge, die Verteilung der Aufgaben auf Aktionseinheiten, umfasst, also insbesondere die Bildung von Stellen, Gruppen, Abteilungen, Stäben und die Festlegung der Beziehungen zwischen
ihnen. Konkretere Regelungen enthält die Ablauforganisation.

Ausplatzierung von Darlehen

Sammelbegriff für Verkauf oder Übertragung von Darlehen im Sinne von NPL-Transaktionen.

Außerordentlicher Aufwand bzw. Ertrag

Erträge und Aufwendungen sind außerordentlich, wenn sie außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einmalig bzw. nicht regelmäßig anfallen, § 275 Abs. 4 HGB. Dies ist nur dann der Fall,
wenn sie im Zusammenhang mit einer bedeutenden Änderung der Geschäftstätigkeit oder einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlagen entstehen. Soweit sie für die Beurteilung der
Ertragslage von nicht untergeordneter
Bedeutung sind, sind sie im Anhang zu erläutern, § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen müssen bei abnutzbaren Anlagegütern im Falle einer außergewöhnlichen und dauernden Wertminderung neben der planmäßigen Abschreibung vorgenommen werden. So
muss bei strukturellem Leerstand nach
§ 253 (2) HGB eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigst beizulegenden Wert erfolgen. Über die Höhe können jedoch unterschiedliche Auffassungen existieren, die mit dem
steuerlichen Berater oder Abschlussprüfer diskutiert werden sollten.
Nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbegrenzung und können deshalb auch nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn eine Wertminderung eintritt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden erfasst als “Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen”.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind grundsätzlich von Sonderabschreibungen zu unterscheiden!

Aval

Das Bankaval umfasst als Oberbegriff Bürgschaften, Garantien und Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Der Begriff
Aval stammt ursprünglich aus dem Italienischen und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels. Eine
alternative Bezeichnung für Aval ist auch die Avalbürgschaft; in beiden Fällen ist an die Bank eine Avalprovision zu zahlen.

Bachelor

Akademischer Grad, der nach Absolvierung eines Grundstudiengangs an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Hochschulen nach einer Regelstudienzeit von mindestens 3 und höchstens 4
Jahren erworben werden kann und zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die dabei vorgesehene Mindestregelstudienzeit dient der Qualitätssicherung der Ausbildung.

BaFin Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht

“BaFin” steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main ist im
Jahr 2002 aus dem Zusammenschluss der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen hervorgegangen. Grundlage ist das “Gesetz über die
integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht” (FinDAG) vom April 2002. Somit existiert in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel.
Diese Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt somit der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der
Finanzen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems.

Baisse

In einem Markt, in dem die Preise der Waren bzw. Aktien über einen längeren Zeitraum im Sinken begriffen sind, spricht man von einer Baisse oder einem Bärenmarkt. Die Baisse geht mit einem
sinkenden Vertrauen der Kapitalanleger sowie mit Erwartungen zukünftiger Verluste einher. Im Gegensatz dazu steht die Hausse für einen steigenden Markt.

Balanced Score Card

Ein geeignetes Instrument, das die Lücke zwischen der Unternehmensstrategie (Strategieformulierung) und deren erfolgreicher Umsetzung schließen kann, ist die von Kaplan und Norton
entwickelte Balanced Score Card. Dabei handelt es sich um ein Instrument der strategischen Unternehmensführung, mit dessen Hilfe Strategien in konkrete operative Maßnahmen übersetzt werden
können. Der Entwicklung der BSC liegt die Tatsache zu Grunde, dass sich der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens auf Einflussfaktoren zurückführen lässt, die zwar hinter den
finanziellen Zielgrößen stehen, aber deren Entwicklung ursächlich bestimmen. Die BSC verwendet also nicht nur die monetären (harten) sondern auch die weichen Faktoren. Mit einer BSC ist es
möglich, die Unternehmensstrategie in ein übersichtliches System zur Leistungsmessung zu übersetzen. Zwar werden die finanziellen Ziele integriert, jedoch die für den Erfolg
verantwortlichen Leistungstreiber aus vier ausgewogenen (balanced) Perspektiven betrachtet.
Eine Balanced Scorecard ist, da sie auf der Vision und Strategie einer Organisation aufsetzt, ein spezifisches Kennzahlen- und Management-System, ein Unikat. Jedoch ein Unikat, welches sich
im Zeitverlauf verändern kann, genauso wie eine Strategie. Nicht der Umfang und die Komplexität eines aus den Perspektiven entwickelten Kennzahlensystems sind entscheidend, sondern der
kontinuierliche Entwicklungsprozess. Die Kennzahlen, d.h. die Ergebnis- und Leistungstreiber, sind spezifisch zu entwickeln und können nicht aus betriebswirtschaftlichen oder empirischen
Modellen als Standardrezepturen übernommen werden. Für die festgelegten Scorecard-Perspektiven muss ein kaskadisches System entwickelt werden. D.h. es besteht ein spezifisches
hierarchisches Beziehungsgefüge zwischen den Perspektiven. Aus der Finanzperspektive werden z.B. die Ziele für die Markt- und Kundenperspektive abgeleitet und aus dieser Perspektive
wiederum die Ziele für die internen Prozesse abgeleitet. Damit wird eine Durchgängigkeit und Konsistenz im Ursache-Wirkungs-Beziehungsgeflecht innerhalb einer Balanced Scorecard zwischen
den Perspektiven sichergestellt. Innerhalb der Perspektiven sind die strategischen Ziele, dazugehörigen Kennzahlen, Zielwerte, Ursache-Wirkungsbeziehungen und Maßnahmen festzulegen.

Bankenaufsichtsrecht

Für dieses Thema haben wir ein eigenes Glossar in dem die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen sowohl in deutscher als auch englischer Sprache aufgeschlüsselt werden.
Hier geht es zum Glossar Bankenaufsichtsrecht.

Bankgarantien

Bankgarantien sind ein im Bankgeschäft gebräuchliches Instrumentarium, um Leistungen abzusichern. Der sog. “Handel mit Bankgarantien” erfreut sich bei Betrügern hoher Beliebtheit, da einerseits die unscharfe
Definition des Begriffes “Bankgarantie” ausgenutzt und andererseits die damit scheinbar verbundenen Geschäfte als bisher nur den Großbanken zugänglich beschrieben werden. Ziel ist, den
Anleger mit einer gewissen Anlagesumme an diesem Handel zu beteiligen, der üblicherweise mit dem Totalverlust der Einlage endet.

Basel II, Basel III und Basel IV

In Folge der Entwicklung neuer Finanzinstrumente (z.B. Kreditderivate) und neuer Kreditrisikosteuerungsmethoden war es notwendig, Basel I durch ein moderneres Regelwerk (Basel
II
) zu ersetzen. 1999 wurde das “Erste Konsultationspapier” des Baseler Ausschusses publiziert. Der Kern dieser Empfehlung war eine risikoadäquate Eigenmittelunterlegungspflicht
für das Kreditrisiko aufgrund eines externen Ratings. Neu vorgesehen wurde auch eine Unterlegungspflicht für das operationelle Risiko. Die Vereinbarung basiert auf einem Drei-Säulen-Modell
(Mindesteigenkapitalanforderungen, Überprüfung durch die Bankenaufsicht und Marktdisziplin durch Offenlegungsvorschriften). Basel II wird in die bestehende Baseler Eigenkapitalübereinkunft
(Basel I) integriert, sodass für Bereiche, die in Basel II nicht geregelt sind (wie etwa die Unterlegungsvorschriften für das Marktrisiko im Handelsbuch) weiterhin die Regeln von Basel I
gelten. Nach einigen Diskussionen und Protesten aus dem europäischen Raum wurde Anfang 2001 im “Zweiten Konsultationspapier” auch die Möglichkeit eines internen Ratings zugelassen.
Mittlerweile wurden seit April 2003 das “Dritte Konsultationspapier” und diverse Quantitative Impact Studies (QIS) veröffentlicht, die die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalregeln nach
reger internationaler Diskussion mit berücksichtigen. Insbesondere wurden mehrmals die Parameter in den Formeln für die Eigenmittelunterlegung geändert, um niedrigere Unterlegungssätze zu
erhalten, und es wurden besondere Regeln für die Eigenmittelunterlegung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Die letzten Änderungen einzelner Bestimmungen wurden Ende
Januar 2004 veröffentlicht. Inzwischen liegt die verbindliche Endfassung vor. Ab 01.01.2006 beginnt die Parallelrechnung und ab 01.01.2007 wird Basel II für alle Banken in Europa
verbindlich eingeführt. Doch bereits jetzt haben Banken ihre Ratingsysteme adaptiert und setzen diese konsequent zur Bonitätsbeurteilung von Unternehmen ein. Mehr
dazu im Downloadbereich.
Ziemlich sicher ist, dass nach erfolgreicher Implementation der Regelungen aus Basel II bald auch ein Basel III und ein Basel IV folgen werden. Basel III wird
dabei die Aufgabe zuteil, den bereits aus Basel I unverändert übernommenen Eigenkapitalbegriff zu relativieren, da sich Basel II nur mit den Risikoaktiva beschäftigt hat. Die
bankaufsichtlich anerkannten EK-Komponenten stehen letztlich nicht für alle Zeiten fest, da neue innovative Instrumente des Financial Engineering zur Verfügung stehen und Berücksichtigung
finden müssen. Letztlich besteht bereits mit der Einführung des IFRS ein entsprechender Handlungsdruck, da die damit verbundenen Bilanzierungsrichtlinien das Eigenkapital auf eine aus
aufsichtsrechtlicher Sicht unerwünschte Höhe treiben. Basel IV soll schließlich die bankinternen Modelle der Kreditrisikokalkulation evaluieren, bzw. den dafür notwendigen
aufsichtsrechtlichen Rahmen vorgeben, um diese Modelle anerkennen zu können.

Basispunkt (bsp)

Basispunkt (bsp) gibt den prozentualen Wert eines Zinssatzes in Hundertsteln an. 50 Basispunkte entsprechen so 0,5%, während 1 Basispunkt 0,01% entspricht.

Basisrente

Eine neue private Zusatzversicherung, deren Beiträge jetzt zu 60 Prozent (maximal 12 000 Euro) ansteigend bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent (20 000 Euro) vom zu versteuernden Einkommen
abgezogen werden. Dafür gelten strenge Kriterien, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Basisrente ist nicht beleihbar, die Ansparsumme nur an Ehepartner und Unterhalt beziehende
Kinder vererbbar, hat keine Hinterbliebenenversorgung. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung soll die private Initiative bei der Altersvorsorge fördern: Die durch die Steuerentlastung
frei werdenden Mittel sollen die Steuerzahler – nach den Vorstellungen der Bundesregierung – für eine zusätzliche private Vorsorge nutzen und investieren. Eine Anschubfinanzierung leistet
der Staat über die steuerliche Förderung: Ab 2005 begünstigt der Fiskus die “Rürup-Rente”. Die Vorsorgebeiträge können aber nur dann von der eigenen Steuerlast abgezogen werden, wenn
bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die wichtigste lautet, dass die Leistung später ausschließlich als Rente, also in monatlichen Raten, überwiesen wird. Eine einmalige Kapitalauszahlung –
und sei es auch nur ein Teil der Versicherungssumme – ist ausgeschlossen. Die Fachleute bezeichnen dies als “nicht kapitalisierbar”. Das bedeutet, die Vorsorge muss als monatliche Rente
ausgezahlt werden. Außerdem dürfen die Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge auch
tatsächlich zur Altersvorsorge verwendet werden.

Basiszinssatz

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) gibt es keinen Diskontsatz mehr. Dieser wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1999
durch den Basiszinssatz abgelöst und durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts direkt ins BGB übernommen. Der Basiszinssatz ist veränderlich und wird nun gemäß § 247 BGB berechnet. Er verändert sich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli um die Prozentpunkte, um die sich
seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes geändert hat. Bezugsgröße ist dabei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Basket-Zertifikat

Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirbt der Anleger entsprechend dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent vor
der Notierung des Zertifikats. Grundsätzlich eignen sich für das Portfolio alle Wertpapiere und Aktien. Der Erfolg eines Basket-Zertifikats misst sich daran, ob es einen Vergleichsindex
schlägt. Basket-Zertifikate lassen sich entsprechend der Kriterien für die Wertpapierauswahl grob in drei Kategorien unterteilen:
Branchen-Zertifikate,
Länder- und Regionen-Zertifikate sowie
Strategie- und Themenzertifikate.
Siehe auch Zertifikate
Bonus-Zertifikate
Discount-Zertifikate
Index-Zertifikate
Schmetterlings-Zertifikate

Baulast

Bei der Durchführung von Bauvorhaben ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften häufig die Eintragung einer Baulast erforderlich. Durch die Übernahme von Baulasten wird die
Realisierung von Vorhaben (Bauvorhaben, Grundstücksteilungen) ermöglicht, welche aufgrund rechtlicher Vorgaben sonst nicht genehmigungsfähig wären. Eine Baulast ist eine
öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen
Vorschriften ergibt. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Die Baulast wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. Eine Baulast wird nicht in das Grundbuch
eingetragen. Die Baulastenerklärung wird nur gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben. Rechte Dritter sind durch die Baulast nicht betroffen. Dies bedeutet, dass eine Baulastenübernahme
keine privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Grundstückseigentümern begründet. Eine zusätzliche Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist daher unbedingt empfehlenswert.

Baumassenzahl

Die Baumassenzahl wird anstatt der GFZ oft in Sondergebieten festgelegt. Sie gibt an, wie viele Kubikmeter Baumasse ein Gebäude im Verhältnis zur Grundstücksgröße haben
darf. Zum Beispiel kann das Gebäude 18.000 Kubikmeter Baumasse umfassen, wenn die BMZ 18,0 beträgt und das Grundstück 1.000 qm groß ist.

Bausparen

Die Mittel für Bauspardarlehen stammen aus den angesammelten Beträgen, die die Bausparer als Bauspareinlagen, bei einer Bausparkasse, einbringen. Nach Erreichung einer vorgegebenen
Ansparsumme (in der Regel 40 % oder 50 % der vereinbarten Bausparsumme) und der Einhaltung einer festgelegten Ansparzeit (mindestens 18 Monate, i.A. aber 7 Jahre) erfolgt die Auszahlung der
gesammelten Bausparsumme, die allerdings nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden ist. Die ausgezahlte Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem angesammelten Sparguthaben nebst
Zinsen und eventuellen Prämien, sowie einem zweitrangig gesicherten Hypothekendarlehen (in der Regel 50-60 % der Bausparsumme), wobei sich die Darlehenshöhe aus der Differenz zwischen dem
angesparten Bausparguthaben und der Bausparsumme ergibt. Die Attraktivität des Bauspardarlehens ergibt sich zum einen durch den relativ niedrigen und festen Zinssatz, der bereits bei
Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wird. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bausparprämien für Privatpersonen. Problematisch
ist aber in jedem Fall, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bauspardarlehens besteht. Im ungünstigsten Fall wird ein Bausparvertrag jahrelang bespart und lediglich das
Bausparguthaben gelangt zur Auszahlung, weil die Bausparkasse nach der Bonitätsprüfung des Bausparers oder der Objektbewertung unter Verweis auf ihre Geschäftsbedingungen kein
Bauspardarlehen ausreicht. Bei Vergleich einer Bausparfinanzierung mit einer klassischen Hypothekenbankfinanzierung sollten unbedingt die Gebühren und Zusatzkosten Berücksichtigung finden,
die bei einer Bausparfinanzierung relativ hoch sind: Abschlussgebühr und Bearbeitungsgebühren können leicht 4 bis 5 % der gesamten Finanzierungssumme betragen.

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Grundstücke kauft, bebaut und als Gesamtobjekt wieder verkauft. Der Bauträger plant und realisiert gewerbsmässig als Bauherr in eigenem
Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern. Der Bauträger tritt gegenüber den Behörden und den ausführenden Handwerkern als Bauherr
auf. Der Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Bauträger ist dann verpflichtet, das Objekt entsprechend einer vereinbarten
Baubeschreibung zu errichten und an den Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Objekt zu verschaffen.

b.a.w. Zins

BCBS 239 – Basel Committee on Banking Supervision

Anfang 2013 veröffentlichte der Baseler Ausschuss den umfangreichen Regulierungsstandard BCBS 239 (“Basel Committee on Banking Supervision). Dieser enthält 239 Grundsätze (Principles for
effective risk data aggregation and risk reporting), die vor allem global und national relevante Institute betreffen und die global koordinierten Aufsichtsanforderungen an das
Datenmanagement und die Risiko-IT präzisieren. Ein Teil betrifft dabei die Hauptbereiche Governance, Datenaggregation und Risikoberichtswesen, ein weiterer konkretisiert die Anforderungen
an die Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden. Von betroffenen Banken werden zeitnahe, robuste Reportings aller wesentlichen Risikoarten, einheitliche Definitionen, korrekte Risikodaten
und eine automatisierte Verarbeitung und flexible Erstellung von Ad-hoc-Berichten gefordert.
Der Regulierungsstandard BCBS 239 soll mit in die MaRisk eingearbeitet werden.
Der Baseler Ausschuss hat für weltweit systemrelevante Institute eine Umsetzung bis zum 01. Januar 2016 festgelegt.

BCG-Matrix

Die von der Boston Consulting Group entwickelte BCG-Matrix stellt ein Instrument der Portfolio-Analyse dar, dass jedoch zur Bewertung strategischer Geschäftseinheiten anhand der Dimensionen
relativer Marktanteil (horizontale Achse) und prozentuales Marktwachstum (vertikale Achse) eingesetzt wird. Die BCG-Matrix ist in vier Felder geteilt, für die Normstrategien existieren.

Cash Cows (Melkkühe)

Die so charakterisierten strategischen Geschäftseinheiten haben auf Märkten, die nur noch geringes Entwicklungspotenzial aufweisen, einen relativ hohen Marktanteil. Sie sind in der
Reifephase ihres Marktlebens und erlauben die Abschöpfung von Gewinnen.

Stars

Ein relativ hoher Marktanteil und starkes Wachstum zeichnet diese Strategischen Geschäftsfelder aus. Idealerweise gelingt es, (Wiederhol-)Investitionen zu tätigen, um so die Stellung der
Stars im Portfolio weiter auszubauen.

Poor Dogs

Geringe Marktwachstumsraten und im Allgemeinen ein geringer Marktanteil zeichnen diese strategische Geschäftseinheiten aus, so dass man von Auslaufprodukten spricht, für die eine
Desinvestition empfohlen wird.

Question Marks (auch Fragezeichen, Nachwuchsprodukte oder Babys)

Die diesem Bereich zuzuordnenden strategische Geschäftseinheiten befinden sich in der Einführungs- und/oder frühen Wachstumsphase. Kennzeichnend sind im Allgemeinen ein niedriger relativer
Marktanteil und ein hohes Marktwachstumspotenzial. Es ist schwer abzusehen, ob die “Question Marks” eher zu einem “Poor dog” oder einem “Star” tendieren – insofern gibt es selektive
Portfoliostrategien, die zwischen Desinvestition oder verstärkter Investition variieren.

Bebauungsplan

Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Baugebiet aufgestellt wird. Der B-Plan muss
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, heraus entwickelt werden, sofern ein solcher existiert. Im Gegensatz zum FNP trifft der
B-Plan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als
Satzung beschlossen. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für
einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung gibt es auf dem Baugesetzbuch
begründete, zulässige Nutzungen nach Gebietstypen, wie z.B. Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete oder Gewerbegebiete. Bürger und Verbände sollen möglichst frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Die eingebrachten Stellungnahmen sind mit
anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan von der Gemeinde als Satzung beschlossen werden kann. Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines
Bebauungsplanes läuft i.d.R. über zwei Stufen und beinhaltet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ergänzend zur Beteiligung der
Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.

Beleihungsgrenze und Beleihungswert

Bei der Vergabe eines Immobilien-Darlehens dient das zu finanzierende Grundstück als Sicherheit. Die maximale Kredithöhe
richtet sich nach dem jeweiligen Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert ist nach § 12 des Hypothekenbankengesetzes ein Wert, der den Verkehrswert (“Verkaufswert”) nicht übersteigen darf und bei dem nur
die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen, welche das Grundstück bei Bewirtschaftung nachhaltig gewährt. Der Beleihungswert wird von einem
Sachverständigen festgestellt. In der Regel beträgt er 70 % bis 90 % des Verkehrswerts und ist Ausgangswert für die Beleihungsgrenze. Diese beträgt bei Realkrediten 60 % und bei
Bauspardarlehen 80 %, da deren dingliche Absicherung normalerweise nachrangig erfolgt. Die Versicherungsgesellschaften lehnen sich bei der Beleihung an die Beleihungsgrundsätze der
Realkreditinstitute an. Um die Forderung des Gläubigers dinglich abzusichern, wird das zu beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet.

Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beabsichtigt die Schaffung einer neuen Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) auf Grundlage des Pfandbriefgesetzes. Mit
dieser Verordnung sollen einheitliche Grundlagen für die Ermittlung der Beleihungswerte durch Banken und Finanzdienstleister geschaffen werden. Der ursprünglich vorgelegte Entwurf
diskriminierte in eklatanter Weise ostdeutsche Plattenbauten. Sowohl bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer als auch der Kapitalisierungszinssätze im Ertragswertverfahren
wurden Plattenbauten in den neuen Ländern als extrem risikoreich dargestellt. Die negativen wirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen einer solchen Stigmatisierung einer Gebäudeart
wären schwerwiegend gewesen. Nach intensiver Intervention der Verbände der Wohnungs- und Kreditwirtschaft wurde der ursprüngliche Entwurf jedoch novelliert und deutlich “entschärft”. Der
nunmehr aktuelle Entwurf der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) steht mit seinen Anlagen zum Download
zur Verfügung.

Benchmarking

Benchmarking ist als Steuerungsinstrument für Geschäftsprozesse sehr lange Zeit primär im Kerngeschäft von Unternehmen verwendet worden. Dabei sind insbesondere stark standardisierte
Fertigungsprozesse mit Benchmarking untersucht und optimiert worden. Der zunehmende Druck auf die Immobilienwirtschaft hat jedoch dazu geführt, dass dieses Steuerungsinstrument auch gerade
auf diesen Bereich übertragen wurde. Ziel des Benchmarking ist es, auf der Basis von Vergleichs- und Richtwerten (sogenannten Benchmarks) anderer führender Unternehmen aus der gleichen oder
gegebenenfalls sogar auch einer anderen Branche nachhaltige Verbesserungen der eigenen Unternehmenstätigkeit zu realisieren. Damit wird klar, dass Benchmarking mehr ist, als ein reines
Analyseinstrument, das sowohl über den klassischen Betriebsvergleich als auch über die klassische Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsanalyse hinaus geht. Siehe dazu auch
Betriebskosten-Benchmarking nach der Geislinger Konvention.

Beobachtungsgebiete

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 – 1093 BGB) erlaubt einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie ist wie der Nießbrauch
unvererblich und unveräußerlich, unterscheidet sich aber von diesem durch ihre Beschränkung der Grundstücksnutzung auf einzelne Aspekte. Anders als bei der Grunddienstbarkeit, steht die
beschränkt persönliche Dienstbarkeit einer bestimmten Person und nicht dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zu.

Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement umfasst sämtliche geplanten und konzeptionell durchgeführten Aktivitäten, die zur zielorientierten Behandlung von artikulierter Kundenzufriedenheit ergriffen
werden. Ziel ist die Identifizierung und Beseitigung von Schwachstellen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, um zukünftige Fehler und Unzufriedenheiten zu vermeiden und die
Kundenzufriedenheit bei den Beschwerdeführern wiederherzustellen. Der unzufriedene Kunde soll sich nicht allein gelassen fühlen, sondern Verständnis signalisiert bekommen und Resonanz
erhalten. Die Beschwerde muss umgehend beantwortet werden, damit Imageschäden für das Unternehmen vermieden werden.

Besserungsschein

Gläubiger sind i.A. nicht bereit, im Sanierungsfall eines Unternehmens einen endgültigen Verzicht ihrer Forderungen zu akzeptieren. Der Forderungsverzicht würde zu einem endgültigen Verlust
führen, auch wenn das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich gesunden sollte. Aus diesem Grund wird ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein in der Praxis vereinbart.
Dabei handelt es sich um einen Forderungsverzicht durch Erlassvertrag. Der Erlass der Forderung steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Forderungserlass bei Besserung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners entfällt. Allgemein wird vereinbart, dass auf die erlassene Schuld Nachzahlungen zu leisten sind, wenn der Schuldner künftig Gewinne macht oder
ein Liquidationserlös generiert wird. Insofern stellt der Besserungsschein ein Genussrecht dar. Mehr dazu auch hier.

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist ein Regelungsbestandteil des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, das am 01. Oktober 2014 beschlossen wurde. Es sieht vor, dass Wohnungsvermittler von demjenigen
bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen. Laut Koalitionsvertrag soll gelten: “Wer bestellt, der bezahlt. Nach dem politischen Willen, der sich hinter dem sog.
Bestellerprinzip verbirgt, soll der Wohnungssuchende künftig von einer Provisionszahlung grundsätzlich befreit sein.

Best Practice Methode

“Best Practice” systematisiert bereits vorhandene Erfahrungen, vergleicht unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis bereits eingesetzt werden, bewertet sie anhand eigener Ziele, und legt
auf dieser Grundlage fest, welche Gestaltungen und Verhaltensweisen am besten zur Zielerreichung beitragen. Wichtige Elemente sind:
>>>der Verzicht auf den Versuch, generell Eigenlösungen zu schaffen,
>>>systematische und an klaren Kriterien orientierte Suche nach bereits vorhandenen Lösungen,
>>>Praxisorientierung, d.h. keine theoretischen Konzepte sind gefragt, sondern nachweisbar erfolgreiche Praxis.

Beta Faktor

gibt die Beziehung der Kursentwicklung zwischen der Aktie und einem Index an. Er ist eine Kennzahl über die Sensitivität des Aktienkurses auf die Veränderung des Indexkurses.
Aufgrund des Beta-Faktors lassen sich drei Gruppen von Aktien bilden:

Aktien mit einem Beta-Faktor
>>> größer 1 bedeutet: die Aktie bewegt sich in größeren Schwankungen als der Gesamtmarkt
>>> gleich 1 bedeutet: die Aktie bewegt sich gleich dem Gesamtmarkt
>>> kleiner 1 bedeutet: die Aktie bewegt sich weniger stark als der Gesamtmarkt.

Betreutes Wohnen

Bei der Gestaltung der Norm DIN 77800 geht man von der aktuellen Rechtslage sowie anerkannten übergreifenden Regelungen aus und nimmt Anregungen aus bereits bestehenden einschlägigen
Ausarbeitungen und Bewertungssystemen auf. Dabei wird die Wohnform “Betreutes Wohnen” gegenüber der (gesetzlich stärker geregelten) Wohnform “Heim” abgegrenzt.
Betreutes Wohnen unterscheidet sich wesentlich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit von stationären Versorgungsformen. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in
Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet Betreutes Wohnen von
Heimeinrichtungen.
Der Begriff “Betreutes Wohnen” wird in dem Normungsvorhaben beibehalten, weil er gängig und eingeführt ist. Das inhaltliche Verständnis des Betreuten Wohnens ist bislangnicht eindeutig
definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Es existieren keine allgemein gültigen Mindestanforderungen. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und
Interessenten nicht immer transparent. Erklärtes Ziel der beteiligten Fachkreise war die Erarbeitung einer als Zertifizierungsgrundlage geeigneten DIN-Norm (Dienstleistungs-Norm, keine
Produktnorm) mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform “Betreutes Wohnen”. Die Zielrichtung “Dienstleistungs-Norm” bedeutet, dass z. B. nicht bauliche
Anforderungen den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff “Betreutes Wohnen” zu fassenden komplexen Dienstleistungen. Die Norm behandelt die Aspekte Transparenz des
Leistungsangebotes, zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen), Wohnangebot,
Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.
DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern ebenso wie Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Sie dient damit als Alternative zu der Vielzahl von regionalen
und lokalen Regelungen die häufig nicht miteinander vergleichbar sind. Auf diese Weise können die bereits zu beobachtende Regionalisierung des Zertifizierungsgeschehens und die damit
verbundenen Unklarheiten überwunden werden.
“Bisher gab es keine allgemein gültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen des “Betreuten Wohnens”. Deshalb ist es absehbar, dass DIN 77800 das maßgebliche Referenzdokument werden
wird”, meint Dr. Holger Mühlbauer, der das Projekt seitens des DIN
betreute.
Das entsprechende Zertifizierungsprogramm wird ab Frühherbst 2006 einschlägigen Interessenten (d. h. Einrichtungen) offen stehen. Ausführender Zertifizierer wird die DIN CERTCO GmbH sein. Die Begutachtung, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Die Kosten richten
sich nach dem Aufwand, z. B. nach der Größe der Einrichtung. Das DIN-Geprüft-Zertifikat wird zeitlich befristet vergeben und kann beispielsweise auch für werbliche Zwecke eingesetzt
werden.
Als besondere Schwerpunkte dieser Zertifizierung gelten die folgenden Bereiche Dienstleistungsangebot, Informationsgestaltung, Wohnangebot sowie die Vertragsgestaltung und die
Qualitätssichernden Maßnahmen.
Das “Betreute Wohnen” ist ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in
Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet “Betreutes Wohnen” von
Heimeinrichtungen. Das inhaltliche Verständnis des “Betreuten Wohnens” ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Am Markt befindliche
Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen
Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards
wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen.
Vergleiche auch altengerechtes und altenfreundliches Wohnen.
Der oben stehende Text wurde einem Text des DIN Deutschen Institutes für Normung e.V. entnommen. Der vollständige Text der Norm kann
über die Homepage des Institutes bestellt werden.

Betreuungsrecht

Wenn ein Volljähriger aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht oder nur noch teilweise besorgen kann, bestellt das
Vormundschaftsgericht auf dessen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Dies wurde im neuen Betreuungsrecht vom Januar 1992 geregelt, das das alte Vormundschaftsrecht ersetzt hat.
Danach bleibt ein Betreuter geschäftsfähig, d.h. er wird nicht mehr entmündigt und damit aller seiner Rechte entkleidet. Umfang und Dauer der Betreuung richten sich danach, was der
Betroffene im konkreten Fall noch selbst entscheiden bzw. erledigen kann (z.B. Unterbringung, Vermögensbetreuung) und was durch andere – private oder öffentliche – Hilfen nicht abgedeckt
werden kann. Besonders schwerwiegende Maßnahmen (z. B. Kündigung der Wohnung des Betreuten) müssen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Betriebsabrechnungsbogen

Der Betriebsabrechnungsbogen fasst die Kostenstellenpläne einer Periode sämtlicher Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen zusammen. Er gibt damit einen Überblick über die Gemeinkosten der
Unternehmung sowie ihre Aufteilung auf Kostenstellen. Auf der Basis des betrieblichen Leistungsaustauschs lässt sich eine Umlage der Kosten von Vorkostenstellen auf Endkostenstellen
(innerbetriebliche Leistungsverrechnung) durchführen, so dass im Anschluß daran Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kalkulation ermittelt werden können.

Betriebskosten

Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung
Aufstellung der Betriebskosten

Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder
der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar
getragen werden:
1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe.
2. Die Kosten der Wasserversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
Aufbereitungsstoffe.
3. Die Kosten der Entwässerung
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer
Entwässerungspumpe.
4. Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
Hierzu gehören
a) die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer
Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage;
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des
Betriebsraums;
oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a; hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der
zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a;
oder
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen
Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
5. Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Hierzu gehören
a) die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;
oder
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a; hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des
Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;
oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der
regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann.
6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
oder
b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
oder
c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
7. Die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzugs
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen.
9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen,
Fahrkorb des Aufzuges.
10. Die Kosten der Gartenpflege
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von
Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen.
11. Die Kosten der Beleuchtung
Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,
Waschküchen.
12. Die Kosten der Schornsteinreinigung
Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind.
13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und
den Aufzug.
14. Die Kosten für den Hauswart
Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer (Erbbauberechtigte) dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die
Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 nicht angesetzt werden.
15. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
Hierzu gehören
a) die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine
nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.
16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
17. Sonstige Betriebskosten
Das sind die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen.

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung – Arbeitsschutz und Anlagenbetrieb – BetrSichV
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft. Sie fasst
die früher noch in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Mit der
Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und
Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung des Arbeitgebers und des Betreibers von Anlagen verschärft werden.
Für den verbesserten Schutz der Beschäftigten haben Betreiber und Arbeitgeber umfassendere Pflichten und müssen einen wesentlich höheren Aufwand betreiben, als bisher. Sie haben zum
Beispiel Gefährdungen zu ermitteln, die aufwändige Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln
sicherzustellen.
Die Betriebssicherheitsverordnung bringt umfangreiche Veränderungen mit sich. Sie ersetzt nicht nur die bisher geltenden Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Die
Betriebssicherheitsverordnung ist weiter gefasst und gilt für alle Arbeitsmittel. Daher wird auch die bisherige Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ersetzt. Daneben regelt die Verordnung den
Betrieb und die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter anderem:
Dampfkesselanlagen
Druckbehälteranlagen
Füllanlagen
Leitungen unter innerem Überdruck
Aufzugsanlagen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Lageranlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Flüssigkeiten
Der vollständige Text der Betriebssicherheitsverordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

Bewegungsbilanz

Die Bewegungsbilanz ist eine Darstellung der Kapital- und Vermögensbewegungen in einem Unternehmen während einer Berichtsperiode. Sie erfasst im Gegensatz zur üblichen Vermögensbilanz keine
Bestandsgrößen, sondern nur Stromgrößen (Umsätze der einzelnen Bilanzkonten) und zeigt so die Herkunft und Verwendung der betrieblichen Mittel in der Periode an. Die bedeutendsten
Bewegungsbilanzen sind die Kapitalflussrechnungen, in denen Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel (Geld, Güter oder Leistungen) dargestellt
werden.

BID Business Improvement Districts

BIDs sind in den 1970er Jahren in Kanada und den USA entstanden. Meist handelt es sich um Geschäftsbezirke, die aufgrund veränderter Anforderungen (z.B. Einkaufsverhalten) von Kunden
gemieden werden oder die eine allgemeine Abwertung erfahren. Um dieser Abwärtsspirale (weniger Einnahmen – Geschäftsaufgaben – Verschlechterung der Situation im Geschäftsbezirk – noch
weniger Kunden) entgegenzutreten, schließen sich zunächst betroffene Geschäftsleute und Grundeigentümer auf freiwilliger Basis zusammen, um einen BID zu gründen. Nach einem mehrheitlichen
Beschluss aller Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümer des betreffenden Bezirks, entrichten alle Anlieger eine feste Abgabe, die mit der Grundsteuer von der Verwaltung eingezogen wird.
Die Verwaltung führt diese Einnahme vollständig an den BID zurück, so dass für notwendige Aufwertungsmaßnahmen (Instandsetzung, bauliche Verbesserungen im öffentlichen Raum, Marketing,
Events usw.) Eigenmittel vorhanden sind. Wichtig ist der begrenzte Zeitraum der Existenz eines BID. Angelegt für normalerweise fünf Jahre, ist nach dieser Zeit erneut über eine Fortführung
des BID´s abzustimmen. Mehr dazu hier und im Download Bereich.
Die Idee der BID sollte vor allen Dingen auch in den neuen Bundesländern genutzt werden, um innerstädtische Bereiche zu revitalisieren. Bedauerlich ist, dass seitens der öffentlichen
Verwaltung bezüglich der notwendigen Mitwirkung unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip derzeit Zurückhaltung geübt wird.

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat hat am 3. April zugestimmt. Die umfassendste Reform des deutschen
Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren ist am 29. Mai in Kraft getreten. Betroffen sind alle Mittelständler genauso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ausführliche Darstellung hier.

BIM (Building Information Modeling)

Building Information Modeling (kurz: BIM; deutsch: Gebäudedatenmodellierung) ist eine weltweit genutzte softwaregestützte Methode für eine optimierte Planung, Ausführung und Bewirtschaftung
von Gebäuden. Relevante Gebäudedaten werden digital erfasst, kombiniert und vernetzt, um ein virtuelles 3-Modell des Gebäudes zu erstellen. Dieses wird genutzt, um fundierte
Projektentscheidungen zu treffen. BIM wird sowohl im Facilitymanagment als auch im Bauwesen zur Bauplanung und Bauausführung (Architektur, Ingenieurwesen, Haustechnik) angewendet.

Biotopflächenfaktor BFF

Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltswirksamen Gestaltung von Baugrundstücken als
“Biotopflächenfaktor” definiert. Der Biotopflächenfaktor eines Grundstücks ist die Verhältniszahl, die sich aus dem Verhältnis der nach den folgenden Sätzen rechnerisch zu ermittelnden
naturhaushalts-wirksamen Fläche zur Grundstücksfläche ergibt. Dabei wird einzelnen Flächentypen gemäß ein spezifischer Anrechnungsfaktor entsprechend ihrer Wirkung auf den Naturhaushalt
zugewiesen.
Vegetationsflächen mit Anschluss an anstehenden Boden (Verfügbarkeit als Standort für Vegetationsentwicklung und als Lebensraum für Tiere ohne Beurteilung der Qualität der
Vegetation) haben den Anrechnungsfaktor 1,0.
Halboffene Flächen, z.B. Rasengittersteine haben den Anrechnungsfaktor 0,5.
Teilversiegelte Flächen, z.B. Betonverbundsteine haben den Anrechnungsfaktor 0,3.
In den länderspezifischen Bauvorschriften gibt es weitere tlw. sehr detaillierte Untergliederungen, die dort nachzulesen sind.

BIP-Deflator

Der BIP-Deflator ist ein Preisindex des Bruttoinlandsproduktes. Er wird errechnet aus dem Quotienten des nominalen (in jeweiligen Preisen) und realem (preisbereinigt) BIP.

In der Volkswirtschaftslehre dient er zur Messung der Inflation und des Preisniveaus.

Blankokredit

Es haftet nur das Vermögen des Schuldners, ohne zusätzliche Sicherheiten. Als Kreditnehmer kommen Firmen, Privatpersonen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften in Frage. Für Firmen wird
meist ein Blankokredit auf Kontokorrentkonten gewährt. Es wird ein Limit festgelegt, bis zu welcher Höhe Gelder als Kredit beansprucht werden können. Die meisten Überziehungskredite im
kommerziellen Verkehr sind Blankokredite.

Bodenfunktionszahl BFZ

Die Bodenfunktionszahl ist ein Wert – vergleichbar z. B. der Grundflächenzahl -, der angibt zu wie viel Prozent, die Bodenfunktion eines Grundstücks erhalten ist. Dabei wird natürlich
anstehender Boden ohne künstliche Beeinträchtigung mit der Zahl ‘1’ gewichtet, Asphaltdecken z. B. mit ‘0,1’, dazwischen liegen wassergebundene Decken, Pflaster etc. Diese Zahl ist nur für
die nicht überbaubaren Grundstücksflächen geltend.

Bodenrichtwert

Der Gutachterausschuss der Kommune bzw. des Landkreises ermittelt bis zum 15. Februar jeden Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. die Bodenrichtwerte. Gesetzliche Grundlage dafür ist
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für baureife
Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird in die Bodenrichtwertkarte eingetragen, die nach Beschlussfassung durch den Gutachterausschuss für einen
Monat öffentlich ausgelegt wird. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind. Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden
Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand etc. begründen Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Verkehrswerte unbebauter
wie bebauter Grundstücke können daher im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden, die von sachkundigen und erfahrenen Gutachtern erstellt werden.
Entsprechend § 13 der Gutachterausschussverordnung beschließt der Gutachterausschuss jährlich gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte. Diese Werte dienen der Erstellung
von Bodenrichtwertübersichten. Hierbei handelt es sich nur um Orientierungswerte.

Bolkestein Richtlinie

Bonus-Zertifikate

Bonus-Zertifikate sind Anlageprodukte, die an zwei möglichen Szenarien partizipieren: moderate Kursrückgänge oder Seitwärtsbewegungen.
Begrifflich wird unterschieden:
über dem aktuellen Kurswert liegende Bonusgrenze
weit unter dem aktuellen Kurswert (meist 40-60 %) liegende Kursgrenze
Zur Fälligkeit ergeben sich drei mögliche Konstellationen:
>>>Der Basiswert unterschreitet während der Laufzeit niemals die Kursgrenze – damit erhält der Käufer den Kurswert und einen Bonus.
>>>Der Basiswert liegt über der Bonusgrenze – der Käufer erhält den Kurswert.
>>>Der Basiswert berührt oder unterschreitet während der Laufzeit die Kursgrenze – der Käufer erhält den Kurswert
Siehe auch Zertifikate
Basket-Zertifikate
Discount-Zertifikate
Index-Zertifikate
Schmetterlings-Zertifikate

Brainstorming

Brainstorming ist eine Technik zur Ideenfindung, indem das kreative Denkvermögen der Teilnehmer angeregt wird. Wesentliches Merkmal eines Brainstormings ist, dass auch abwegige Ideen weder
kritisiert noch gar als untauglich abgewertet werden. Wichtig: Spinnen ist erlaubt, Kritik ist verboten, um die Ideenfindung nicht zu hemmen. Sortiert und bewertet werden Ideen erst nach
Abschluss des Brainstorming.

Break-Even-Analyse

Die Break-Even-Analyse ist eine Methode zur Ermittlung jener Absatzmenge, bei der die Kosten gedeckt sind und ein Eintritt in die Gewinnzone bevor steht. Die Break-Even-Analyse ist ein
wichtiges Instrument für die Unternehmensplanung. Es hilft den Einfluss von Änderungen der Kostenstruktur zu analysieren und die Anforderungen an die Absatzmenge festzustellen. Die
dynamische Break-Even-Analyse zeigt, ab welchem Zeitpunkt ein neues Produkt die Gewinnzone erreicht. In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wird die Break-Even-Analyse verwendet, um die
kritische Leerstandsquote zu ermitteln.

Briefgrundschuld

Es wird ein Grundschuldbrief ausgestellt und ergänzend wird die Grundschuld im Grundbuch in Abt. III eingetragen. Bei Übertragung des Rechts muss eine beglaubigte Abtretungserklärung von
der Gläubigerbank erstellt werden. Das Recht geht erst mit Übergabe des Grundschuldbriefs an den neuen Gläubiger über. Hypothekenbanken verlangen außerdem grundsätzlich die Änderung im
Grundbuch.

Briefing

Im Business-Englisch bezeichnet Briefing ein (kurzes) Zusammentreffen mit Mitarbeitern oder Auftraggebern im Sinn einer “Einsatzbesprechung” bei der alle wesentlichen Dinge vor einem Event
oder einer Präsentation nochmals besprochen werden.
Unter Briefing versteht man auch eine Führungsstrategie, in der der Vorgesetzte sich nur mit einzelnen Teamchefs verständigt, ihnen Arbeitsanweisungen erteilt und sich von ihnen die
gemachten Erfahrungen während der Ausführung im Team berichten lässt (Re-Briefing).

Bruchteilseigentum

Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern nach Bruchteilen zusteht, wobei jedem Miteigentümer ein ideeller Anteil zusteht. Jeder Eigentümer kann über seinen Teil frei verfügen,
jedoch kann Leistung nur an alle Eigentümer gemeinsam gefordert werden. Siehe dazu auch Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Bruttogeschossfläche (BGF)

Die Bruttogeschossfläche (BGF) ist die Summe aller einzelnen Geschossflächen, die aus den Außenabmessungen der einzelnen Geschosse ermittelt wurde. Äußere Begrenzung bedeutet in diesem
Zusammenhang inklusive Verputz oder Oberflächenverkleidung, also nicht nur Rohbaumaß. Im Unterschied zur Nettofläche oder zur Wohnnutzfläche sind also alle Wände enthalten.

BuBaw-Verfahren

BuBaw steht für die “Bestellung unter Bezugnahme auf die Werbung” und stammt aus dem Marketingbereich Kommunikationspolitik. Für das BuBaw-Verfahren werden Werbemittel wie z.B. Werbebriefe
oder Anzeigen mit einem Bestellcoupon verbunden. Geht der Bestellcoupon ein, so kann dieser dem jeweiligen Werbemittel zugeordnet werden und es lässt sich feststellen, welches Werbemittel
am erfolgreichsten war. Mit dem BuBaW-Verfahren wird der Erfolg responseorientierter Werbung gemessen.

Bürgschaft

Im Kontext zu Darlehensverbindlichkeiten verpflichtet sich ein Dritter (Bürge), den Gläubiger (Bank) zu befriedigen, wenn der Schuldner (Kreditnehmer) seine Verbindlichkeit
(Kreditforderung) nicht erfüllt. Die Bürgschaft entsteht durch schriftlichen Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen und ist während ihrer gesamten Dauer vom Bestehen der Hauptschuld abhängig
(Akzessorietät). Ist die Hauptschuld nicht rechtsgültig begründet, so ist auch die Bürgschaft unwirksam. Im Unterschied zum Mitschuldner, der analog
dem Kreditnehmer für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Kreditverhältnis haftet und gleichzeitig mit dem Kreditnehmer in den Vertrag eintritt, kann der Bürge auch nachträglich zur
Kreditbesicherung herangezogen werden.

Buchgewinn und Buchverlust

Differenz, die sich aus der Höherbewertung oder dem Verkauf von Aktiva oder aus der Tieferbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen) im Vergleich zu früheren Werten ergibt. Wenn sich eine
positive Differenz ergibt, bezeichnet man diese als Buchgewinn, bei negativer Differenz als Buchverlust.

Buchgrundschuld

Wird nur im Grundbuch in Abt. III eingetragen als “Grundschuld ohne Brief”. Bei Übertragung des Rechts muss eine beglaubigte Abtretungserklärung von der Gläubigerbank erstellt und die
Änderung im Grundbuch vollzogen werden.

Bundeshaushaltsordnung

Die Bundeshaushaltsordnung regelt das Haushaltsrecht des Bundes. Sie enthält Vorschriften für die Aufstellung des
Haushaltsplanes und dessen Durchführung, für Kassen und Buchführung und Rechnungslegung sowie für Prüfungen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Bundeshaushaltsordnung ist
neben dem Finanzverfassungsrecht der Verfassung unmittelbar geltendes Recht.

Büro – Flächendefinitionen

siehe dazu Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt der Gesellschaft für
Immobilien- wirtschaftliche Forschung e.V.

Business Continuity Management

Das Business Continuity Management stellt sicher, dass Notfallrisiken für die Geschäftstätigkeit identifiziert und bewertet, entsprechende Vorsorge- und Notfallmaßnahmen organisiert und der
Wiederanlauf der Prozesse in Notfallsituationen gezielt gesteuert werden. Der Prozess hat eine hohe Bedeutung für das Überleben des Unternehmens im Verlauf von Katastrophen und umfassenden
Ressourcenausfällen. Die Gründe für diese Sensitivität sind die zunehmende Abhängigkeit der Geschäftsprozesse von den IT-Services, Komplexität in Prozessen und Infrastruktur, Vernetzung der
Partner in Wertschöpfungsketten und nicht zuletzt auch die stark wachsenden Risiken durch Sabotage, Vandalismus und Terrorismus.

Callable Cumulative Inverse Floating Rate Note

Callable Cumulative Inverse Floating Rate Note, auch “CCIF”, ist ein strukturiertes Rentenprodukt, das die Sicherheit einer 100 % Kapitalgarantie zum Fälligkeitstag (bzw. zum vorzeitigen
Rückzahlungstag) mit den Vorzügen von Kuponzahlungen kombiniert, welche unter Umständen signifikant höher ausfallen können als solche von vergleichbaren Kapitalmarktanleihen. Callable
Cumulative Inverse Floating Rate Notes verfügen über eine feste Laufzeit von mehreren Jahren, allerdings hat der Emittent hat das Recht, die Anleihe vorzeitig zurückzukaufen. Das Kapital
ist zum Ende der Laufzeit durch den Emittenten garantiert. Die Anleihe bietet dem Investor einen variablen Kupon, welcher über dem entsprechenden Marktniveau für Veranlagungen gleicher
Laufzeit liegt. Dieser Kupon ist nicht garantiert.

Die effektive Höhe der jährlichen Kupon-Zahlung hängt von der Entwicklung eines variablen Referenzzinssatzes (z.B. EURIBOR) ab. Übliche Berechnungen des Kupons sind:

letzter Kupon (z.B. 7%)
+ Zinsaufschlag (z.B. stufenförmig in Abhängigkeit von der Laufzeit mit 0,25 % pro Halbjahr)
./. n*Zinssatz EURIBOR (n= 1 oder 2 etc.)
—————————————————-
= Zinskupon
===================================

Die Callable Cumulative Inverse Floating Rate Notes sind somit insbesondere für Investoren geeignet, welche einen über Markniveau liegenden Zins erzielen möchten und dafür bereit sind,
einen Kupon von 0 % zu akzeptieren, sollte das n-fache des variablen Zinssatzes über der Summe aus letztem Kupon und festem Zinsaufschlag liegen.

CAFM

CAFM ist die Abkürzung für Computer Aided Facility Management) und beinhaltet im Wesentlichen folgende Module:
Flächenmanagement
AutoCAD-Addin
Reinigungsmanagement
Vertragsmanagement
Inventarverwaltung
Auftragsverwaltung
Instandhaltung & Wartung
Gefahrstoffverwaltung
Dokumentenmanagement
Report Generator
Ziele des CAFM sind:
einmalige Ablage und Verwaltung aller Bestandsdaten
Ablage und Verwaltung aller Betriebsdaten
Verursachergerechte Verrechnung der durch die Gebäudenutzung entstehenden Kosten
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch die gewonnene Kostentransparenz
Verbesserung des Managements von Abläufen im Betrieb
Optimierung der Gebäudenutzung
Erhöhung der Minimierung des Ressourceneinsatzes

Callable Daily CMS Spread Accrual Note

Callable Daily CMS Spread Accrual Note ist ein strukturiertes Rentenprodukt, das die Sicherheit einer 100 % Kapitalgarantie zum Fälligkeitstag (bzw. zum vorzeitigen Rückzahlungstag) mit den
Vorzügen von Kuponzahlungen kombiniert, welche unter Umständen signifikant höher ausfallen können als solche von vergleichbaren Kapitalmarktanleihen. Callable Daily CMS Spread Accrual Notes
verfügen über eine feste Laufzeit von mehreren Jahren, allerdings hat der Emittent hat das Recht, die Anleihe vorzeitig zurückzukaufen. Das Kapital ist zum Ende der Laufzeit durch den
Emittenten garantiert. Die Anleihe bietet dem Investor einen variablen Kupon, welcher über dem entsprechenden Marktniveau für Veranlagungen gleicher Laufzeit liegt. Dieser Kupon ist nicht
garantiert.
Die effektive Höhe der jährlichen Kupon-Zahlung hängt von der Entwicklung der Differenz zweier Referenzzinssätze (bspw. 10-Jahres- und 2-Jahres-EORO-Swapsatzes) ab. Der Kupon fällt aber nur
an jenen Tagen an, an welchen der Spread größer oder gleich dem definierten Zinsabstand notiert. Für jene Tage, an welchen der Spread niedriger ist, hat der Investor keinen
Zinsanspruch.
Die Callable Daily CMS Spread Accrual Notes sind somit insbesondere für Investoren geeignet, welche einen über Markniveau liegenden Zins erzielen möchten und dafür bereit sind, einen Kupon
von 0 % zu akzeptieren, sollte der Spread unterhalb des Referenzwertes liegen.

Callable Daily Range Accrual Note

Callable Daily Range Accrual Note, auch “CDRAN” ist ein strukturiertes Rentenprodukt, das die Sicherheit einer 100 % Kapitalgarantie zum Fälligkeitstag (bzw. zum vorzeitigen
Rückzahlungstag) mit den Vorzügen von Kuponzahlungen kombiniert, welche unter Umständen signifikant höher ausfallen können als solche von vergleichbaren Kapitalmarktanleihen. CDRAN verfügen
über eine feste Laufzeit von mehreren Jahren, allerdings hat der Emittent hat das Recht, die Anleihe vorzeitig zurückzukaufen. Das Kapital ist zum Ende der Laufzeit durch den Emittenten
garantiert. Die Anleihe bietet dem Investor einen variablen Kupon, welcher über dem entsprechenden Marktniveau für Veranlagungen gleicher Laufzeit liegt. Dieser Kupon ist nicht
garantiert.
Die effektive Höhe der jährlichen Kupon-Zahlung hängt von der Entwicklung des Referenzzinssatzes (bspw. 6-Monats-EURIBOR) ab. Der Kupon fällt aber nur an jenen Tagen an, an welchen der
Referenzzinssatz innerhalb des definierten Zinsbandes notiert. Für jene Tage, an welchen der Index-Zinssatz ausserhalb des jeweiligen Zinsbandes festgestellt wird, hat der Investor keinen
Zinsanspruch.
Die CDRAN-Anleihe ist somit insbesondere für Investoren geeignet, welche einen über Markniveau liegenden Zins erzielen möchten und dafür bereit sind, einen Kupon von 0 % zu akzeptieren,
sollte der Referenzzinssatz ausserhalb des Zinsbandes notieren.

Cap-Darlehen

Bei einer Cap-Vereinbarung werden die erreichbaren Zinsober- und Untergrenzen eines variablen Darlehens gegen Gebühr gesichert. Bei einer Absicherung der Obergrenze spricht man von einem
Cap, bei Absicherung der Untergrenze von einem Floor und bei Absicherung von Ober- und Untergrenze von einem Collar.

Carve outs

Analoger Begriff für spin-offs.

Capital Requirements Directive (CRD)

Mit der Capital Requirements Directive (CRD) hat die EU-Kommission die Überarbeitung bestehender Richtlinien (“Kodifizierungs”-Richtlinie (2000) für Kreditinstitute als auch der
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (1993) für Wertpapierfirmen) zur Umsetzung der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten Baseler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel II)
festgelegt.
Wesentliche Inhalte sind:
>>>Vorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit von “Kreditinstituten”,
>>>Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit,
>>>Beziehungen zu Drittländern,
>>>Grundsätze und technische Instrumente für Beaufsichtigung,
>>>Offenlegung und behördliche Befugnisse.
Die Umsetzung in nationales Recht ist in den Mitgliedsstaaten in vollem Gange. Ab dem 1. Januar 2007 sind die neuen Eigenkapitalanforderungen verbindlich einzuhalten.
Die nationale Umsetzung der CRD wird in Deutschland vor allem durch Änderungen des KWG, der Groß- und Millionenkreditverordnung sowie den Erlass einer Solvabilitätsverordnung als
Nachfolgevorschrift für den heutigen Grundsatz I der BaFin erfolgen.

Capitalization Rate

Die Capitalization Rate (Cap Rate) ist eine in angelsächsisch geprägten Märkten geläufige Renditekennziffer, welche analog zur Nettoanfangsrendite das Nettoeinkommen mit dem Kaufpreis ins
Verhältnis setzt. Allerdings werden Erwerbsnebenkosten nicht berücksichtigt, weshalb die Cap Rate regelmäßig höher als die Nettoanfangsrendite ausfällt. Je höher die Cap Rate ist, umso
stärker ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Immobilie – allerdings auch deren Risiko.

Cash-Flow

Eine gebräuchliche Kennzahl zur Aktien- bzw. Unternehmensanalyse. Er bedeutet den Zugang an flüssigen Mitteln innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode und ergibt sich im Wesentlichen
aus der Addition von Jahresüberschuss, Abschreibungen, Veränderungen der langfristigen Rückstellungen, Steuern vom Ertrag und Einkommen. Aus der Höhe des Cash-Flow und seiner im Laufe der
Jahre erkennbaren Entwicklung lassen sich Rückschlüsse ziehen auf das Finanzierungspotential eines Unternehmens. Es gibt eine Vielzahl von Cash-Flow-Definitionen, deren konkrete
Aussagekraft immer wieder neu zu hinterfragen ist.
Relativ weit verbreitet ist der Cash Flow nach DVFA/SG (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management DVFA und SG Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.):

Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
– Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
+/- Veränderung der Rückstellungen für Pensionen bzw. anderer langfristiger Rückstellungen
+/- Veränderung der Sonderposten mit Rücklageanteil
+/- Latente Ertragssteueraufwendungen bzw. -erträge
+/- Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Cash Flow
__________________________________________________________________________
+/- Bereinigung zahlungswirksamer Aufwendungen/Erträge aus Sondereinflüssen
__________________________________________________________________________
= Cash Flow nach DVFA/SG
===========================================================================

Cash Pooling

Cash Pooling bezeichnet im Bereich des Cash Managements den konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales Finanzmanagement. Dabei werden den einzelnen Einheiten innerhalb des
Konzerns Darlehen zur Deckung von Liquiditätslücken zur Verfügung gestellt. Der Cash Pool wird durch Liquiditätsüberschüsse aller Unternehmensteile gespeist; im Allgemeinen erfolgt eine
arbeitstägliche Umbuchung von virtuellen Unterkonten auf das Cash Hauptkonto des Konzerns. Erst wenn der unternehmensinterne Liquiditätsausgleich zur Erhaltung der Liquidität nicht
ausreicht, erfolgt eine externe Geldbeschaffung an den Geld- und/oder Kapitalmärkten.

Cash Settlement

Cash Settlement bezeichnet unterschiedliche Vorgänge des Zahlungsausgleiches:
1. Allgemeine Bezeichnung für die Kassenregulierung von Wertpapiertransaktionen.
2. Barausgleich bei Erfüllung einer Kontraktverpflichtung aus Options- oder Terminkontrakten, wenn eine physische Lieferung des Basisinstruments nicht vorgesehen ist.
3. Barausgleich bei Optionsscheinen. Hier ist generell bei der Optionsausübung kein physischer Vorgang verbunden. Der Optionsscheininhaber erhält immer die Differenz zwischen dem aktuellen
Markt- und Basiswert ausgezahlt.

Cash Sweep

Bei Erreichen einer bestimmten Grenze des Cash Flows kann vereinbart werden, dass der über den Grenzbetrag liegende Teil in Sondertilgungen des zugrunde liegenden Darlehens verwendet wird.

CBM City Brokering Management

Dieses Verfahren soll dazu dienen, für Innenstädte auf der Basis einer entsprechenden Analyse einen Branchenmix herzustellen, der mit dem eines Shoppingcenters verglichen werden kann.
Kunden des CBM sind vorzugsweise Kommunen, die an der Revitalisierung problembehafteter, innerstädtischer Handelsareale Interesse haben. Die Bewertung des Handelsbesatzes erfolgt in drei
Phasen:
1. Definition der städtischen Mitte unter Berücksichtigung aller Handels-, Gastronomie- und Gewerbeflächen des Stadtkerns.
2. Moderation der gewonnen Erkenntnisse mit den jeweiligen Betreibern und Eigentümern und Darstellung des vorhandenen Potenzials aber auch derjenigen Immobilien, Flächen und Nutzungen, die
nicht mehr marktgerecht sind. Ist dieser Prozess abgeschlossen, können neue Strukturen und ein entsprechender Branchenmix erarbeitet und vorgeschlagen werden.
3. In der dritten Phase wird wieder die Kommune aktiv, der die Aufgabe zufällt, gemeinsam mit den Händlern Förderprogramme zu initiieren und ein Leerstandsmanagement bei nicht mehr
marktgängigen Flächen zu betreiben.
Das Verfahren wurde vom Institut für City Brokering Management entwickelt, dessen Mitarbeiter mehrheitliche ehemalige Center-Manager sind.

CECODHAS

CECODHAS (Comité européen de coordination de l’habitat social – Europäischer Verbindungsausschuss für die soziale Wohnungswirtschaft) ist der Zusammenschluss von 46 wohnungswirtschaftlichen
Verbänden und Organisationen aus 19 europäischen Staaten und 2 assoziierten Mitgliedern aus anderen europäischen Staaten, deren angeschlossene Wohnungsunternehmen rund 35 Millionen
Wohnungen bewirtschaften.
Seit seiner Gründung im Jahr 1988 hat sich CECODHAS dafür eingesetzt, dass die Wohnungspolitik auch auf der Ebene der Europäischen Union Beachtung findet, als eigenständiger Politikbereich
anerkannt wird und dass die ökonomischen sowie sozialen Dimensionen beachtet und auf Dauer seriös ausgestaltet werden.
CECODHAS gliedert sich in drei Sektionen:
>>>Genossenschaftssektion
>>>Sektion der öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen
>>>Sektion der nicht kommunalen Wohnungsgesellschaften (z.B. industrieverbundene und kirchliche)

Change Management

Change Management (CM) bedeutet die laufende und frühzeitige Anpassung von Unternehmensstrategie und -strukturen an sich verändernde Rahmenbedingungen, die ein Unternehmen beeinflussen.

Chooser

Ein Chooser ist ein Produkt, dessen Wert und somit sein effektiver Rückzahlungsbetrag, sich an der Wertentwicklung zweier Basiswerte orientiert. Üblicherweise handelt es sich dabei um die
Aktien zweier unterschiedlicher Unternehmen. Am Ende der Laufzeit des Produkts erhält der Besitzer eines Choosers eine in den Emissionsbedingungen des Produkts festgelegte Anzahl von Aktien
einer dieser beiden Gesellschaften oder den vom Emittenten festgelegten Maximalbetrag in bar. Die Entscheidung über die Rückzahlung liegt beim Emittenten.

Clusteranalyse

Unter Clusteranalyse versteht man verschiedene multivariate Verfahren der Datenanalyse für die Ermittlung von Gruppen (Cluster) zusammengehöriger Objekte aus einer Grundmenge von Objekten.
Verfahren der Clusteranalyse lassen sich zur automatischen Klassifikation, und zum Data-Mining einsetzen. Die zu untersuchenden Objekte werden in der Clusteranalyse als multivariat
verteilte Zufallsvariablen aufgefasst und in der Regel in Form von Vektoren als Punkte in einem Vektorraum zusammengefasst.
Vergleiche auch Diskriminanzanalyse.

CMBS Commercial Mortgage Backed Securities

Aus den USA stammt der allgemeine Trend, einen immer größeren Teil der Immobilienfinanzierungen nicht mehr über klassische Bankdarlehen, sondern direkt über den Kapitalmarkt abzubilden. Die
für institutionelle Marktteilnehmer interessante Klasse der CMBS beinhaltet Verbriefungen, die durch kommerziell genutzte Objekte besichert sind, wie etwa Büro- oder Einzelhandels- bzw.
Industriegebäude. International agierende Investmenthäuser nutzen die mit CMBS vorhandenen Möglichkeiten, die den Finanzierungen immanenten Risiken an institutionelle Investoren
weiterzugeben.

Coaching

Coaching ist der Oberbegriff für alle individuellen Formen personenorientierter Beratung, Begleitung und Betreuung auf der Prozessebene eines Mandanten. Gecoacht werden Personen mit
Führungsverantwortung oder Managementaufgaben. Generelles Ziel ist immer die Verbesserung der Selbstregulationsfähigkeiten durch die Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung,
Bewusstsein und Verantwortung.

Cobweb Theorem

Das Cobweb Theorem (“Spinnweb-Theorem”), behandelt modellhaft das sich dynamisch ändernde Verhältnis von Angebot und Nachfrage mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Preis.
Wenn die Nachfrage steigt, dann erhält der Anbieter für die Menge m1 seiner Waren ein Preises p2, da er kurzfristig seine Menge nicht erhöhen kann. In der darauf folgenden
Wirtschaftsperiode bietet er aber, aufgrund des hohen Preis für seine Waren in der letzten Wirtschaftsperiode, die Menge m2 an, die jedoch von den Nachfragern nicht zu diesem Preis
abgenommen werden. Dadurch reduziert sich die Menge in der nächsten Wirtschaftsperiode wieder, und es ergibt sich das namensgebende Gebilde eines Spinnenwebnetzes. Bekannt ist dieser
Marktmechanismus auch unter dem Begriff des “Schweinezyklus”.

Cocooning

Cocooning ist zuerst von der Trendforscherin Faith Popcorn gebraucht worden, bedeutet wörtlich “sich in einen Kokon einspinnen” und steht somit als Bezeichnung für den
sozialen Rückzug des Menschen in die eigenen vier Wände. Da dieser Trend des Rückzugs in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat, griffen Innenarchitekten dieses Cocooning-Prinzip auf
und bezeichnen damit das häusliche Wohnen, das Gefühle der Wärme und Ruhe vermitteln soll. Dadurch werden Tapeten, Pflanzen und Möbel so kombiniert, dass sich Gefühle der Vertrautheit,
Geborgenheit und Sicherheit einstellen. Gemütlichkeit, warme Farben, schützende Ecken und vieles mehr sollen in der Wohnung eine Wohlfühlwelt schaffen. Begünstigt wird dieses Verhalten
durch Möglichkeiten von (Home-) Telearbeitsplätzen, Shopping via Internet usw.

Collar

siehe Cap-Darlehen.

Collateralized Debt Obligations (CDO)

CDOs (Collateralized Debt Obligations) sind strukturierte Anlagevehikel und die wertpapiermäßige Verbriefung von vorwiegend gewerblichen Krediten. Die zugrunde liegenden Kreditportfolios
können in ihrer Art sehr unterschiedlich sein und beispielsweise aus Bankkrediten, Unternehmensanleihen, Asset Backed Securities (ABS) oder aus einer Kombination dieser Instrumente
bestehen. Die Qualität der Kredite ist dabei maßgeblich für den Erfolg der jeweiligen Assetklasse. Die Rendite des Investments resultiert aus den Zins- und Tilgungsleistungen der einzelnen
Kreditnehmer. In welcher Reihenfolge und Höhe die eingehenden Zahlungsströme weitergereicht werden, steht insbesondere in engem Zusammenhang mit dem Rating der erworbenen Tranche
(theoretisch von AAA bis zur nicht gerateten Tranche, dem sogenannten CDO Equity).

Commercial Interest Reference Rate (CIRR)

Exportkredite mit öffentlichen Finanzierungshilfen unterliegen den Mindestzinsregeln des OECD-Konsensus. Der Mindestzinssatz für diese Exportkredite mit Ausnahme von Schiffs- und
Flugzeugexportfinanzierungen ist die “Commercial Interest Reference Rate” (CIRR). Die CIRR wird für jede Währung der Teilnehmerländer am OECD-Konsensus zum 15. jeden Monats neu festgelegt
und orientiert sich an der aktuellen Entwicklung der Marktzinsen der betreffenden Währung.

Commercial Paper (CP)

Kurzlaufende und abgezinste Schuldverschreibungen, revolvierend mit einer Laufzeit von einem Tag bis 270 Tage. Es erfolgen i.d.R. keine Zinszahlungen, sondern Zinsen und Provisionen werden
im Diskontverfahren vom Emissionsbetrag abgezogen.

Compliance

Compliance umfasst die internen Regelungen der Kreditinstitute, unter Beachtung der Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte, Anlegerschutz und zur Vermeidung von Interessenkonflikten, damit
(Bank-)Geschäfte der Bankmitarbeiter nicht gegen die Interessen der Bank und ihrer Mitarbeiter verstoßen.

Conduit

Ein Conduit ist eine Zweckgesellschaft, deren alleiniger Unternehmensgegenstand in der Emission von Wertpapieren zum Ankauf von Forderungen im Rahmen einer Verbriefung von Forderungen
(Asset Securitisation) besteht. Werden in einem Conduit Forderungen mehrerer Forderungsverkäufer gebündelt, spricht man auch von einem
Multi-Seller-Conduit. Siehe dazu auch Asset Backed Commercial Papers (ABCP).
Ein Vorteil des Conduits besteht darin, dass sie Forderungsverkäufern einen indirekten Zugriff auf den Wertpapiermarkt ermöglichen, dabei aber die Anonymität bezüglich der Verwendung der
Forderungen als Sicherung gewahrt bleiben kann. Aufgrund der standardisierten Abwicklung können die Originatoren von niedrigen Finanzierungskosten profitieren.

Constant Maturity Swap CMS

Ein Constant Maturity Swap oder Rendite Swap ist eine Variante des Vanilla Plain Swap, also eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank, regelmäßig Zinszahlungen
auszutauschen. Im Unterschied zum Vanilla Plain Swap, bei dem variable Zahlungen gegen Festsatzzahlungen getauscht werden, zahlen beim Constant Maturity Swap sowohl der Kunde als auch die
Bank einen, wenn auch unterschiedlichen, variablen Satz. Der Kunde erhält von der Bank einen Kapitalmarktsatz, z.B. 10-Jahres-Euro-Swapsatz abzüglich eines Abschlages und zahlt dafür einen
kurzfristigen Geldmarktsatz, z.B. 6-Monats-Euribor – oder umgekehrt.
Dieser Kapitalmarktsatz bleibt jedoch im Zeitablauf nicht konstant, sondern wird für jede Zinsperiode neu fixiert und somit an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst. Vereinbart werden
außerdem der Nominalbetrag auch die Laufzeit und die Häufigkeiten für Zahlung und Anpassung, z.B. halbjährlich oder jährlich.
Da bei einer normalen Zinsstrukturkurve die Kapitalmarktsätze über den kurzfristigen Geldmarktsätzen liegen, wird der Kapitalmarktsatz abzüglich eines Abschlages gezahlt, also bspw.
10-Jahres-Euro-Swapsatz minus xx Basispunkte. Wie viele Basispunkte dieser Abschlag beträgt, hängt von den aktuellen Marktbedingungen ab, insbesondere von der Steilheit der Zinskurve. Eine
steilere Zinskurve erhöht den Abschlagsbetrag, eine flachere vermindert ihn.

Contracting

Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung eines Dritten – des Contractors – für die Erbringung einer Dienstleistung, die in der Regel die Planung, Finanzierung und
Realisierung derselben umfasst. Bekannteste Anwendung findet das Contracting im Energiesektor. So können auch die Wartung und der Betrieb neuer oder sanierter Energieanlagen Bestandteil
eines Contractingvertrages sein. Contracting kann auf das Angebot unterschiedlicher Energiedienstleistungen zielen: Wärme, Kälte, Licht etc. Die Investitionskosten des Contractors
amortisieren sich durch die Energiekosteneinsparungen, die durch den Einsatz der Energiespartechniken erzielt werden. Ob ein Teil der eingesparten Energiekosten von Anfang an auch den
Nutzern zufließt, kann im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Gestaltung geregelt werden; die Amortisationszeit beim Contractor verlängert sich entsprechend, wenn es zu einer Verteilung der
Kostenersparnis zwischen ihm und den Vertragspartnern kommt. Es kann zwischen Anlagen- und Einspar-Contracting unterschieden werden. Anlagen-Contracting richtet sich auf die Finanzierung
von effizienten Energieerzeugungstechnologien, wie z.B. Blockheizkraftwerken oder Brennwertkesseln; es zielt also auf die Angebotsseite. Einspar-Contracting wendet sich hingegen der
Nachfrageseite zu und hat die systematische Erschließung von Energiesparmaßnahmen bei der Umwandlung von End- und Nutzenergie in Energiedienstleistungen (z.B. warme oder gekühlte Räume,
effiziente Beleuchtung) zum Ziel.
Die Möglichkeit der Umlage von Contracting-Gebühren wird zwischenzeitlich von der Rechtsprechung eher kritisch gesehen, da hier in der Vergangenheit oftmals maßlos zu Lasten des Mieters
vorgegangen wurde. Sofern der Abschluss einer Contracting-Vereinbarung geplant ist, empfiehlt sich in jedem Fall vorab die Begutachtung des geplanten Umlageschlüssels (Höhe und
Rechtsgrundlage) durch spezialisierte Juristen oder Sachverständige. Bestehende Verträge sollten durchaus im Sinne des Risikomanagements ebenfalls einer Überprüfung
unterzogen werden, um vor “Überraschungen” gefeit zu sein.

Convertible Bond

siehe Wandelanleihe.

Core Funds

Core Funds sind am unteren Ende des Risikospektrums von Immobilienfonds angesiedelt. Sie favorisieren eine eher auf Einkommenserzielung als auf Kapitalgewinn ausgerichtete Anlagestrategie,
die einen konservativen Charakter hat und lange Halteperioden beinhaltet – anders als Value Added Funds und ganz im Gegensatz zu Opportunity Funds.

Corporate Governance

Die Grundsätze einer wertorientierten Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle haben bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Aus
diesem Grund hat die Deutsche Bundesregierung mit der Cromme Kommission den Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, dessen umfangreicher Verhaltensregel-Katalog im Mai 2003
aktualisiert veröffentlicht wurde.
Aufgabe des Corporate Governance ist es, den Unternehmenseigentümern mehr Einblick in das Firmenmanagement zu geben und die Unternehmenspolitik mehr an deren Interessen auszurichten, sowie
eine höhere Transparenz und Mitwirkung zu sichern. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent
gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen vor allem internationalen – Kritikpunkte an der
deutschen Unternehmensverfassung, nämlich

* mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
* die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
* mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
* mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
* eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich
nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen ist. Der vorstehende Text wurde tlw. der Website //www.corporate-governance-code.de/ entnommen, von der auch der vollständige Kodex downgeloadet werden kann.

Im Juni 2005 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (“Cromme-Kommission”) zum zweiten Mal Anpassungen ihres Kodex beschlossen. Hervorzuheben sind folgende
Änderungen:
* Dem Aufsichtsrat sollen eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Unabhängig ist, wer weder geschäftliche noch persönliche Beziehungen zur Gesellschaft oder zu
Vorstandsmitgliedern hat.
* Ein Wechsel des Vorstandsvorsitzenden oder eines -mitgliedes in den Aufsichtsrat soll nicht die Regel sein.
* Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
* Der Vorstand wird Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, soweit er nicht von der Veröffentlichung im Einzelfall befreit ist.
* Geschäfte mit Gesellschaftsanteilen und darauf bezogenen Finanzinstrumenten durch Führungsmitglieder mit Zugang zu Insiderinformationen und wesentlichen Entscheidungsbefugnissen sind der
Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.
* Der Besitz von Gesellschaftsanteilen und darauf bezogenen Finanzinstrumenten durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder soll angegeben werden, sofern er direkt oder indirekt 1 % der
ausgegebenen Anteile übersteigt.
* Frühere Entsprechenserklärungen sollen nunmehr 5 Jahre lang im Internet zugänglich bleiben.

Vergleiche dazu auch Verhaltenskodex Real Estate Investment Management der GIF Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung.

Corporate Identity und Design

Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Marke in der Öffentlichkeit. Zur Corporate Identity (CI) zählen Warenzeichen, Form- und Farbgebung der Produkte, Verpackungen, verwendete
Logos, Slogans usw. Der Begriff CI wird häufig gleichbedeutend mit Corporate Design verwendet, auch wenn CI eigentlich als übergeordnet definiert ist.
Corporate Design (CD) ist ein Teilbereich der Corporate Identity (CI) und beinhaltet das gesamte visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation. Dazu gehören sowohl
die Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. Firmenzeichen, Geschäftspapiere, Werbemittel, Verpackungen) als auch das Produktdesign.

Corporate Social Responsibility CSR

CSR ist ein Konzept gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen, das die Aspekte der Nachhaltigkeit aufnimmt und sich auf die drei Säulen Wirtschaft, Soziales und Umwelt stützt.
CSR-Initiativen sind Beiträge, die Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten. Sie entspringen dem Engagement des jeweiligen Unternehmens
und beruhen auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung.

Cost-Average-Effekt

Den Cost-Average-Effekt bei Anlageplänen mit regelmäßigen Einzahlungen erreicht der Anleger, indem er bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile
erwirbt. Diese regelmäßige Einzahlung gleichbleibender Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, daß er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem
insgesamt günstigeren Durchschnittspreis kauft.

Cost Center

Ein Cost Center ist ein in sich abgeschlossener Teilbereich eines Unternehmens, der im Gegensatz zu einem Profit Center keinen Zugang zum Markt hat. Dementsprechend kann für ein Cost Center
auch kein Gewinnziel vereinbart werden, da keine Erlöse aus Markttätigkeit anfallen. Alternativ wird daher nicht ein Gewinn- oder Deckungsbeitragsziel vereinbart, sondern ein
Kosteneinhaltungsziel gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip formuliert. Siehe auch Service Center und Profit Center.

Credit Default Swap (CDS)

Der Credit Default Swap (CDS) ist das wichtigste und meistgenützte Instrument aus der Familie der Kreditderivate. Im Wesentlichen ist ein CDS eine bilaterale, zeitlich begrenzte
Vereinbarung, die die Übertragung von definierten Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem Vertragspartner zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS (Sicherungsgeber,
Absicherungsverkäufer, Protection Seller) erhält vom Käufer (Sicherungsnehmer, Absicherungskäufer, Protection Buyer) eine auf den Nominalbetrag berechnete periodische Prämie für die
Übernahme des Kreditrisikos. Diese Prämie (ausgedrückt in Basispunkten p.a.) richtet sich nach der Qualität des zugrunde liegenden Referenzschuldners (=Kreditrisiko). Solange kein
Kreditereignis (Credit Events, Default Events) stattfindet, muß der CDS-Verkäufer keine Leistung erbringen.
Siehe dazu auch synthetische Verbriefung.

Credit Enhancement

Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten bzw. Sicherheitenverstärkung usw.

Credit linked note

Anleihe, die für den Fall des Eintritts eines bestimmten (Kredit-)Ereignisses hinterlegt ist. Die Zahlung ist somit abhängig vom Eintritt eines bestimmten Falls, wenn bspw. innerhalb eines
Kreditpools die Ausfälle der Kredite einen bestimmten Wert überschritten haben. Credit linked notes werden bei synthetischen Verbriefungen eingesetzt.

Credit Risk Mitigation Techniques

Das Ziel des Managements von regulatorischem Eigenkapital liegt darin, die Eigenkapitalkosten für Risikoaktiva zu minimieren. Gegenüber den lange Jahre gültigen aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen vereinfachen die Regelungen nach Basel II den dabei zu berücksichtigenden Spielraum, indem der Einsatz von risikomindernden Verfahren, den so genannten Credit Risk Mitigation
Techniques, auf die Bindung des regulatorischen Eigenkapitals angerechnet wird. Dazu zählen etwa die Hereinnahme von Sicherheiten oder Garantien oder auch der Abschluss von Kreditderivaten
oder Nettingvereinbarungen für Bilanzpositionen. Unstrittig ist, dass der Gesetzgeber den Einsatz und damit auch die Anerkennung der Credit Risk Mitigation Techniques von der Einhaltung
bestimmter Anforderungen abhängig macht. Diese liegen insbesondere in der Einhaltung von Mindestanforderungen an die eingesetzten Sicherungsinstrumente und den – wiederum im Kontext zu
Basel II -geforderten qualitativen und quantitativen Offenlegungsverfahren durch das jeweilige Kreditinstitut.

CREM Corporate Real Estate Management

Das Corporate Real Estate Management (betriebliche Immobilienverwaltung) ist eine Führungskonzeption für den Immobilienbereich von Unternehmen, zu deren Kernkompetenz gerade
nicht die Verwaltung von Immobilienbeständen gehört. Es handelt sich dabei um einen aktiven, ergebnisorientierten, strategischen und operativen Ansatz für die
Verwaltung betriebsnotwendiger und nicht-betriebsnotwendiger Immobilien. Mehr dazu auch bei Cre.net.

CRM Customer Relationship Management

Die Kundenbeziehung in den Mittelpunkt zu stellen ist ein klar formuliertes Ziel in immer mehr Unternehmen. Unter dem Überbegriff Customer Relationship Management (CRM) wird versucht,
Unternehmensstrategie und Prozesse sowie Produkte und Dienstleistungen vollumfänglich auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten. Durch neue, innovative Informationssysteme und
-technologien wie z.B. Intranets oder Data Warehouses soll das Erreichen dieser Ziele unterstützt werden. Customer Relationship Management ist jedoch noch ein relativ neuer Begriff, für den
keine universell anerkannte Definition existiert. Je nach Kontext kann damit zum Beispiel eine konkrete verkaufsunterstützende Software bezeichnet werden, die bisher unter dem Titel “Sales
Force Automation” firmierte, oder andererseits ein visionäres, strategisches Konzept zur Ausrichtung des Unternehmens auf Kundenbedürfnisse.

Cross-Border-Leasing

bezeichnet Leasing (Miete) über Staatsgrenzen hinweg, Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in unterschiedlichen Ländern. In der Regel wird Cross-Border-Leasing durchgeführt,
um durch unterschiedliche Steuergesetzgebung in den beiden Ländern Steuern zu vermeiden. Oft wird das verleaste Objekt dann direkt wieder zurückvermietet. Es werden kommunale Klärwerke,
Kanalnetze, Straßenbahnen oder Eisenbahnschienen, Messehallen, ja sogar Schulen, an so genannte US-Investoren verpachtet und zurückgemietet (Leasing). Dieser Vorgang stellt in den USA einen
Kaufvorgang dar, die Objekte werden abgeschrieben und wirken sich so steuerlich aus. Die Kommunen bekommen einen geringen Anteil (“Barwertvorteil”) der Steuervorteile zurück. Der frühere
freie Eigentümer hat jetzt zahlreiche langfristige Ansprüche und Forderungen, die durch ein Pfandrecht gesichert werden: nach dem amerikanischen Steuerrecht reicht das “wirtschaftliche
Eigentum” aus. Es gibt also merkwürdigerweise zwei Eigentümer, woraus sich ein gewisses Verlustrisiko ergibt. Mehr zu dieser seit Ende 2004 nicht mehr anwendbaren Konstellation hier.

Cross-Currency-Swap

Der Cross-Currency-Swap (CCS) ist ein Währungsswap. Er beinhaltet eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, wie z.B. einem Unternehmen und einer Bank, Zahlungsströme in zwei
unterschiedlichen Währungen über einen bestimmten Zeitraum auszutauschen, wodurch Zinszahlungen und Kapitalbeträge berücksichtigt werden müssen. Die Kapitalbeträge werden am Beginn der
Laufzeit der Swap-Vereinbarung zu dem aktuellen Kassakurs ausgetauscht und am Ende der Laufzeit zu demselben Kurs rückgetauscht. Im Finanzierungsgeschäft sind CCS interessant, wenn die
Refinanzierungszinsen der Fremdwährung niedriger sind als in Euro. Allerdings besteht ein mitunter nicht unerhebliches Währungs- bzw. Wechselkursrisiko.

Cross-Selling

Cross-Selling (Querverkauf; “Über Kreuz kaufen”) bezeichnet im Marketing eine ganzheitliche Verkaufsstrategie, die den umfassenden Bedarf des Kunden erfasst und soweit wie möglich mit
eigenen Produkten oder Dienstleistungen abgedeckt werden soll, auch wenn der Kunde diese nicht direkt nachgefragt hat.

Crowdinvesting

Crowdinvesting stellt eine Finanzierungsform dar, bei der sich Kleinanleger über das Internet, i.d.R. über stille Beteiligungen, Genussrechte und partiarische Darlehen, an zumeist jungen
Unternehmen (Start-ups) beteiligen können. Mit der Finanzierung durch die Masse wird dem Initiator so die Realisation seines Vorhabens ermöglicht. Investoren können sich bereits mit
Kleinstbeträgen beteiligen, so dass jeder Mikroinvestor sein eigenes Risiko gut kalkulieren kann. Sie erhalten im Gegenzug, je nach Projekt, z.B. eine Gewinnbeteiligung oder einen Erlös bei
Verkauf des Unternehmens entsprechend der Höhe ihrer Anteile.
Als wesentlicher Vorteil ist für diese Finanzierungsform die Unabhängigkeit von Banken zu nennen. Nur wenn die benötigte Kapitalmasse innerhalb eines bestimmten Projektzeitraums durch die
Menge (engl “crowd”) erreicht wird, kann das Projekt verwirklicht werden. Dafür stellt der Initiator auf den jeweiligen Plattformen seine Projektidee ausführlich dar und wirbt so um
Investoren.

CVM Customer Value Management

Mit der Einführung des Customer Value Management (CVM) soll die Rentabilität der Verbindung von Kunden zu ihrem Dienstleister erhöht werden. Im Vordergrund dieses Managementansatzes steht
die Optimierung der Preisgestaltung und der Produktstrukturen, nach dem eine detaillierte Analyse der Kundendaten durchgeführt wurde. Im Zusammenhang mit CVM ist gleichzeitig das Customer Relationship Management (CRM) zu sehen. Um die effiziente Arbeit beider Bereiche zu gewährleisten, ist eine intensive Zusammenarbeit und die gegenseitige Nutzung von Daten
und Erkenntnissen angeraten.

D&O – Versicherung

Die D&O – Deckung (Directors & Officers Liability Insurance, kurz D&O) gewährleistet die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll- &
Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Gedeckt sind Ansprüche aus Vermögensschäden von Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten.
Insbesondere sind auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen die Geschäftsführung gedeckt. Jede Haftpflichtversicherung erfüllt eine Dreifachfunktion:
>>>prüfen der Haftpflichtfrage (Prüfungsfunktion),
>>>abwehren unbegründeter Schadenersatzansprüche (Abwehrfunktion),
>>>zahlen der Entschädigungsleistung anstelle der versicherten Person (Entschädigungsfunktion).
Die Firmen-D&O-Versicherung wird durch die Firma abgeschlossen und schließt automatisch alle mit der Unternehmensleitung beauftragten Personen und Organe im Versicherungsschutz ein.
Dies betrifft: Aufsichtsratsmitglieder bzw. Beiratsmitglieder und Vorstandsmitglieder. Die persönliche D&O-Versicherung wird durch den jeweiligen Geschäftsführer, das Aufsichtsrats-
bzw. Beiratsmitglied oder Vorstandsmitglied nur für die eigene Person abgeschlossen. Dies ist notwendig, wenn die Firma keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat oder abschließen
kann.
Obwohl seitens der Assekuranz mit der aus ihrer Sicht zwingenden Notwendigkeit einer D&O-Versicherung geworben wird, sollte in jedem Fall die Notwendigkeit des Abschlusses einer solchen
Police überprüft und kritisch hinterfragt werden; dies gilt auch besonders im Hinblick auf möglicherweise vorhandene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.

Damnum

siehe Disagio.

Darlehensbelassungserklärung

In einer Rangrücktritts- und Darlehensbelassungserklärung verpflichtet sich ein Drittgläubiger des Kreditnehmers, mit seinen Forderungen gegen den Bankkreditnehmer rangmäßig hinter alle
Forderungen der Bank zurückzutreten und diese Forderungen nur mit Zustimmung der Bank einzuziehen bzw. ihre freiwillige Rückzahlung zu dulden.

Dauerwohnrecht

Bereits im Wohneigentumsgesetz ist das Dauerwohnrecht verankert und zeichnet sich prinzipiell dadurch aus, dass es sowohl schuldrechtsähnlich als auch eigentumsähnlich ausgestaltet werden
kann.
Zu unterscheiden ist insofern ein befristetes Dauerwohnrecht, das eine zeitlich begrenzte Nutzung an einem Gebäude oder Gebäudeteil verschafft. Das Nutzungsentgelt kann entweder ratierlich
oder als Einmalzahlung beglichen werden. Während der Laufzeit des Rechtsverhältnisses hat der Dauerwohnberechtigte ein unabdingbares Recht auf Veräußerung und Vererbung des
Dauerwohnrechtes.
Im Gegensatz dazu steht das eigentumsähnliche, zeitlich unbefristete Dauerwohnrecht, das weitestgehend dem Volleigentum angeglichen ist. Üblicherweise wird der Kaufpreis als Einmalzahlung
entrichtet und es besteht eine Option zur Wandlung in eine Eigentumswohnung. Bei Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung streng angelegten Maßstäbe besteht die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Vergünstigungen nach dem Eigenheimzulagengesetz.

Debt

engl. für Schuld, Forderung im bankrechtlichen Sinn.

Debitoren

sind Schuldner, insbesondere eines Kreditinstituts oder auch eines Wirtschaftsunternehmens. Allerdings werden mit diesem Begriff, im Handel und in der Industrie, auch alle Außenstände, d.
h. die noch nicht beglichenen Lieferrechnungen, bezeichnet. Bei den Banken fallen alle Buchkredite mit Ursprungslaufzeiten von weniger als vier Jahren unter den Begriff der “Debitoren”. Aus
der Sicht des Bankkunden hingegen, ist er mit dem Kontokorrentkredit identisch und ist somit kurzfristiger Natur, kann aber aufgrund wiederholter Verlängerung dem Unternehmen auch auf
längere Zeit zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung stehen. Den Gegensatz zu den Debitoren bilden die Kreditoren.

Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung ist ein Instrument der Teilkostenrechnung. Die Vollkosten eines Produkts oder Geschäftsmodells werden in direkte fertigungs- oder projektbedingte Kosten und den
Deckungsbeitrag aufgeteilt. Dies geschieht in zwei Schritten:
>>>Als erstes werden alle Kosten erfasst, die von dem Produkt oder Projekt verursacht werden, die ihm also direkt zugerechnet werden können.
>>>Die Kosten werden addiert und von der Nettoumsatzsumme subtrahiert. Das Ergebnis ist der Deckungsbeitrag. Der Deckungsbeitrag deckt die Kosten, die das Produkt bei der
Produktion verursacht.

Deckungsstock

Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der den Anteil beschreibt, der in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche
der Versicherten bestimmt ist. In § 54 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) ist
geregelt, welche Vermögenswerte in den Deckungsstock einbezogen werden können. Für seinen Aufbau gelten strenge Vorschriften, die den Grundsätzen der Streuung, Sicherheit und Rentabilität
Rechnung tragen sollen.
Vermögenswerte, die fähig sind, in den Deckungsstock eingebracht zu werden, werden als deckungsstockfähig bezeichnet. Die Zulassung zur Anlage des zu bildenden Deckungsstocks erfolgt gem. §
54 VAG weitgehend durch die Versicherungsunternehmen.

Delkredererisiko

Unter Delkredere versteht man die Haftung des Delkrederegebers gegenüber dem Gläubiger für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das Delkredere ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit
des Schuldners. Es handelt sich um ein Einstehen für fremde Schuld, das der Bürgschaft nahesteht. So übernimmt bspw. der Factor beim Factoring das Delkredererisiko gegen Zahlung einer
entsprechenden Gebühr, die in Abhängigkeit von der Größe des Risikos schwankt.

Delphi-Methode

Die Delphi-Methode ist eine Prognosemethode, bei der mehrere Experten zunächst unabhängig voneinander zu einem Prognoseproblem befragt werden. Die Experten haben ihre Prognosen schriftlich
begründet abzugeben. Die Befragung wird ausgewertet und ihr Ergebnis wird den Experten mitgeteilt. Experten, deren Prognosen weit von denen der anderen abweichen, können ihre Meinung
entweder ändern, oder sie unter genauerer Begründung beibehalten. Die Befragung wird so lange durchgeführt, bis sich eine stabile Mehrheitsmeinung herausgebildet hat.

Demenz

Demenz steht für die Störung höherer Hirnfunktionen, die direkte Auswirkungen auf Gedächtnis, Sprache, Handlungsplanung und Ausführung das logische und abstrakte Denken und die Wahrnehmung
haben. Die Demenzerkrankung an sich ist kein natürlicher Alterungsprozess, sondern eine krankhafte Entwicklung, die nicht mit der altersbedingten Vergesslichkeit oder vorübergehenden
Zuständen geistiger Verwirrung zu verwechseln ist. Demenzerkrankungen nehmen wegen der durchweg höheren Lebenserwartung der Bevölkerung ebenso zu, so dass die unternehmerische
Wohnungswirtschaft gut beraten ist, entsprechende Angebote für Demenzkranke zu schaffen.

Demografie

Die Demografie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Leben, Werden und Vergehen menschlicher Bevölkerungen beschäftigt. Das betrifft sowohl die Anzahl als auch die
Verteilung im Raum unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren (soziale etc.), die für die Veränderungen verantwortlich sind. Die Erforschung der Regelmäßigkeiten und
Gesetzmäßigkeiten in Zustand und Entwicklung der Bevölkerung wird mit Hilfe statistischer Methoden erfasst und beschrieben. Mehr dazu hier.

Demoskopie

Demoskopie (dt.: Meinungsforschung) dient der Ermittlung von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen der Bevölkerung und versteht sich als Teilgebiet der Psychologie und der
Soziologie. Bei der Meinungsforschung werden durch Befragungen auf der Basis eines repräsentativen Querschnitts der Bevölkerung Primärdaten gesammelt und interpretiert. In der
Meinungsforschung kann es sowohl um einmalige Probeerhebungen wie auch um Langzeituntersuchungen gehen. Langzeituntersuchungen erfolgen entweder in Form wiederholter Befragungen oder in
Form von Panel-Untersuchungen, bei denen über einen Zeitraum von oft mehreren Jahren wiederholt, genau dieselben Personen befragt werden. Dieser Ansatz wird gewählt, um Veränderungen im
Meinungsbild detailliert messen zu können.

Dereliktion

Dereliktion (lat., Aufgabe des Besitzes) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer.
Sie geschieht nach deutschem Sachenrecht bei beweglichen Sachen gem. § 959 BGB durch Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen.
Die Dereliktion einer unbeweglichen Sache kann gem. § 928 BGB durch Erklärung gegen über dem Grundbuchamt und Eintragung im Grundbuch erfolgen. In diesem Fall ist nur der Fiskus (das
jeweilige Bundesland) befugt, sich das herrenlose Grundstück anzueignen. Durch Dereliktion wird der ehemalige Eigentümer prinzipiell frei von allen Lasten, die an das öffentliche Eigentum
gebunden sind. Er ist jedoch im Rahmen der Zustandsstörerhaftung weiter verantwortlich für Gefahren, die von diesem Grundstück ausgehen.

Derivate

Das Grundprinzip eines Derivats besteht darin, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie beim Kassageschäft Zug-um-Zug bei Vertragsabschluss ausgetauscht, sondern für einen späteren
Zeitpunkt vereinbart werden. Vertragsabschluss und Vertragserfüllung fallen zeitlich auseinander.
Derivate werden sowohl in standardisierter Form in an Terminmärkten oder direkt zwischen den Vertragspartnern in nicht standardisierter Form gehandelt.
Derivate können nach Art des zugrundeliegenden Geschäftes klassifiziert werden nach:

  • Zinsen FRA (Forward Rate Agreement), Zinsswaps, -optionen und -futures, Caps und Floors
  • Währungen Devisentermingeschäfte, -futures und -optionen
  • Aktien- bzw. Indizes Aktien- und Indextermingeschäfte, -futures und -optionen
  • Sonstige Credit Default Swaps oder Optionen, Wetterderivate usw.

Mehr dazu hier.

Derivative Werbung

Derivative Werbung ist gezielt auf ein Produkt oder Dienstleistung ausgerichtet und bewirbt diese. Vgl. dazu auch originäre Werbung

Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag ist generell die Grundlage aller Arbeitsverträge, wobei nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern grundsätzlich jede Dienstleistung vertraglich über den Dienstvertrag nach
§ 611 BGB geregelt wird.

DIMAX Deutscher Immobilien Aktien Index

DIMAX ist der Deutsche Immobilienaktienindex, der vom Bankhaus Ellwanger & Geiger zusammengestellt wurde. In ihm sind die Aktien von
45 Gesellschaften (Stand 3/2005) registriert, deren Haupterträge sich aus der Entwicklung bzw. Bewirtschaftung von Immobilien ergeben. Zu den größten Werten zählen hier die IVG-Holding AG,
die RSE-Grundbesitz AG und die Bayerische Immobilien AG. Erfasst sind damit alle in Deutschland börsennotierten Unternehmen, die mehr als 75 Prozent ihrer Erträge im Immobiliengeschäft
erwirtschaften. Die Marktkapitalisierung dieser Unternehmen gibt Ellwanger & Geiger mit rund 5,7 Mrd. Euro an.

DIN ISO 9000

Die DIN ISO 9000 Familie ist eine Reihe von Regelwerken, die allgemeingültige Leitlinien und Empfehlungen zu Qualitätsmanagementsystemen (im folgenden QMS) gibt. Ein QMS umfasst: “alle
Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des QMS die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung,
Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung verwirklichen.” (Quelle DGQ- Schrift: QMS und internes Audit).
Zur Entwicklung der DIN ISO 9000 Familie kam es in den 80er Jahren. Die zunehmende Globalisierung des Handels machte eine Vereinheitlichung der Regelwerke notwendig. Bis zu diesem Zeitpunkt
gab es viele nationale und viele branchenspezifische Regelwerke. So wurde ein spezielles “ISO-Komitee” (“Internationale Standard Organisation”) mit der Ausarbeitung eines weltweit
einheitlichen, branchenübergreifenden QM-Regelwerkes beauftragt.
Die DIN ISO 9000 Familie wurde im Jahre 2000 vollständig überarbeitet. Eine der Gründe für die Überarbeitung war die für Dienstleistungsunternehmen zu technisierte Sprache:

ISO 9000:2000
Beschreibt elementare Grundlagen für Qualitätsmanagementsysteme. Sie dient zum Verständnis und beinhaltet keine Forderungen an die QMS.
DIN ISO 9001:2000
Norm, die konkrete Anforderungen an das QMS stellen.
DIN ISO 9004:2000
Leitfaden, der von Unternehmen hinzugezogen werden kann, um die eigene Leistungsverbesserung aber auch um die Zufriedenheit der Kunden zu steigern.
DIN ISO 19011
Anleitung für das Auditieren von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen.

DINK Double income, no kids

DINK (Double income, no kids) war ursprünglich in den USA eine Bezeichnung für Ehepaare, die kinderlos sind und sich auf ihre beruflichen Karrieren konzentrieren. Da beide Teile des
Haushaltes berufstätig sind, erwirtschaften sie ein relativ hohes Einkommen.

Direct Costing

Das Direct Costing ist eine Teilkostenrechnung auf der Basis variabler Kosten. Beim einfachen Direct Costing werden zur Ermittlung des Periodenerfolgs von der Summe aller
Produktdeckungsbeiträge (Umsatzerlöse abzüglich variable Kosten) die gesamten Fixkosten der Periode als Block abgezogen. Beim mehrfach gestuften Direct Costing werden die Fixkosten dagegen
in Produktgruppen-, Kostenstellen-, Bereichs- und Unternehmensfixkosten aufgespaltet und in mehreren Stufen verrechnet. Das mehrfach gestufte Direct Costing liefert einen besseren Einblick
in die Erfolgsstruktur, da zusätzlich zu den Produktdeckungsbeiträgen auch Deckungsbeiträge von Produktgruppen, Kostenstellen und Unternehmensbereichen ausgewiesen werden.

Disagio

auch Abgeld oder Abschlag genannt, ist der Betrag, den der Geber, z. B. eines Wertpapiers oder Kredites, außer den normalen Zinsen verlangt und in der Regel bei dessen Auszahlung einbehält.
Durch diesen Betrag soll eine Zinszahlung vorgezogen werden, die auf die Laufzeit bzw. die Zinsfestschreibungszeit des Darlehens zu verteilen ist. Somit ergibt sich eine Erhöhung des
Effektivzinses, die damit zu einer Verteuerung der Verzinsung der Verbindlichkeit des Darlehensnehmers führt. Ein solches Abgeld wird häufig beim Verkauf von Forderungen, Pfandbriefen und
Hypotheken sowie von Wertpapieren (insbesondere Teilschuldverscherschreibungen) einbehalten.

Discounted-Cash-Flow-Verfahren

In den letzten Jahren hat sich, zumindest für Unternehmen ab einer gewissen Größe, die Bewertung nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgesetzt, sofern ein Unternehmenswert ermittelt
werden soll. Das DCF-Verfahren ähnelt dem Ertragswertverfahren. Es werden jedoch nicht die Gewinne, sondern die dem Unternehmen in Zukunft potenziell entziehbaren Cash Flows ermittelt und
auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Erwerber die dem Objekt entziehbaren Cash Flows entnimmt und zum Kalkulationszinsfuß anlegt, bzw., dass nicht
entnommene Cash Flows mit der selben Rendite im Unternehmen verzinst werden. Der so ermittelte Unternehmenswert, vermindert um die eventuell zu übernehmenden Schulden des Unternehmens, wird
auch als “Shareholder Value” bezeichnet. Er zeigt insofern den Grenzpreis für einen vollständig eigenfinanzierten Firmenverkauf an.

Discount-Zertifikate

Discount-Zertifikate sind Anlageprodukte, die zu einem reduzierten Preis im Tausch für eine begrenzte Gewinnbeteiligung angeboten werden. Dieser Abschlag wird als Discount bezeichnet; im
Gegenzug wird der mögliche Gewinn nach oben durch einen Cap begrenzt. Liegt der Basiswert am Ende der Laufzeit bei oder über dem maximalen Auszahlungsbetrag, zahlt der Emittent den
Höchstbetrag (Cap) aus. Liegt der Kurs des Referenzwerts unterhalb des Cap, zahlt der Emittent entweder den aktuellen Preis des Zertifikats in bar aus oder er liefert dem Anleger den
Referenzwert, etwa eine Aktie, zum aktuellen Kurs. Das Wahlrecht hat der Emittent. Bei Discount-Zertifikaten auf Indizes, Währungen oder Zinsen ist die Barauszahlung logischerweise
obligatorisch. Während der maximale Gewinn sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und dem festgelegten Höchstbetrag des Referenzwerts errechnet, werden Verluste hingegen durch den
Discount gedämpft. Der Anleger erleidet nur dann einen Verlust, wenn der Kurs des Basiswerts zur Fälligkeit so weit gefallen ist, dass der Discount aufgebraucht ist. Insofern wirkt der
Discount wie ein Risikopuffer.
Siehe auch Zertifikate
Basket-Zertifikate
Bonus-Zertifikate
Index-Zertifikate
Schmetterlings-Zertifikate

Diskontsatz

Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank Wechsel, die bestimmten Erfordernissen entsprachen, ankaufte. Der Diskontsatz wurde von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Er galt in Deutschland
als Basiszinssatz und war deshalb Bezugspunkt in vielen Verträgen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft
eingestellt. In Verträgen und Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst, der mit Wirkung seit 1. Januar 2002 in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.

Diskriminanzanalyse

Die Diskriminanzanalyse ist ein Verfahren zur Analyse von Gruppen- bzw. Klassenunterschieden. Mit dieser Methode ist es möglich, zwei oder mehrere Gruppen unter Berücksichtigung von einer
oder mehreren Variablen zu untersuchen und zu ermitteln, wie sich diese Gruppen unterscheiden. Bei Analyse von nur einer Variablen spricht man von einer univariaten, bei mehreren von einer
multivariaten Analysemethode. Im Unterschied zur Clusteranalyse ist die Diskriminanzanalyse kein exploratives, sondern ein konfirmatorisches Verfahren: Durch die Diskriminanzanalyse werden
keine Gruppen gebildet, sondern man geht von einer vorhandenen Gruppierung aus und überprüft die Qualität dieser Gruppierung. Durch die Diskriminanzanalyse lässt sich analysieren:
>>>ob die vorliegende, möglicherweise durch Clusteranalyse ermittelte Gruppierung optimal ist oder ob sie verbessert werden kann;
>>>welche Variablen für die Gruppenbildung besonders geeignet sind bzw. auf welche Variablen sich die Gruppenunterschiede hauptsächlich zurückführen lassen;
>>>in welche Gruppe ein neues Objekt aufgrund seiner Merkmalsausprägungen einsortiert werden kann.
Innerhalb von Ratingverfahren wird so bspw. ermittelt, welche Ausfallpotentiale vorhanden sind und ob ein analysiertes Unternehmen zu den Kreditwürdigen oder nicht gehört.
Vergleiche auch Clusteranalyse.

Diskursethik

Die Diskursethik, auch Kommunikationsethik genannt, ist ein von den Philosophen Apel und Habermas entwickelter Ansatz zur gewaltfreien, rationalen und allgemein zustimmungsfähigen Lösung
von Konflikten. Im öffentlichen Diskurs (Gespräch) als intersubjektiver Verständigungsprozedur soll Einigkeit über die normative Richtigkeit von Aussagen oder die Legitimität von
Handlungsnormen hergestellt bzw. eine Lösung für Konflikte gefunden werden, der alle Beteiligten zustimmen können. An diesem Vorgang soll idealerweise eine unbegrenzte Zahl von
gleichberechtigten Teilnehmern mitwirken, von denen vorausgesetzt wird, dass sie in der Lage sind, vernünftige Argumente und Lösungen einzusehen und zu akzeptieren. Weitere Voraussetzungen
sind, dass im Verständigungsprozess kein Zwang ausgeübt werden darf (herrschaftsfreier Diskurs), dass sich die Diskursteilnehmer nur vom Prinzip der kooperativen Wahrheits- bzw.
Konsensfindung leiten lassen und dass die Diskursbeiträge widerspruchsfrei sein müssen. Problematisch an dieser Theorie ist, dass sie eine prinzipielle Lösbarkeit aller Konflikte annimmt.

Distressed Loans

Distressed Loans wird in der Praxis meist als Synonym zu Non Performing Loans oder Sub Performing Loans oder Assets oder Debts verwendet. Von der Wortbedeutung her ist
der Begriff jedoch weiter gefasst und beinhaltet Kreditarrangements, bei denen noch kein Verzug eingetreten ist, aber dieser zumindest droht (Watchlist-Kredite).

Diversifikation

Im Geldanlagebereich wird von Diversifikation gesprochen, wenn möglichst in unterschiedliche Finanzanlagen investiert wird.
Als Risikodiversifikation bezeichnet man den Effekt der sich daraus ergibt, dass man zwei oder mehr Assets miteinander in einem Portfolio kombiniert. Das so gewonnene Portfolio hat ein
geringeres Risiko als die beiden einzelnen Assets. Diese Überlegung gilt dabei sowohl für Passiva als auch Aktiva. Diversifikationseffekte werden letztlich auch mit der Portfoliotheorie beschrieben.

Divisonaliserte Organisation

Die divisionalisierte Organisation ist eine moderne Organisationsform, die eine Spartengliederung nach Produkten, Märkten, Regionen oder Kunden vornimmt, um so eine stärkere Marktnähe zu
erzielen. Querschnittsfunktionen wie Personal, Controlling oder Recht bleiben zentralisiert.

Zur Koordination sind operationale Zielvorgaben erforderlich.

– Cost-Center-Konzept: Unternehmensbereich arbeitet mit eigenem Kostenbudget

– Profit-Center-Konzept: Unternehmensbereich ist für Gewinn (Kosten und Erlöse) verantwortlich

– Investment-Center-Konzept: Unternehmensbereich trägt Verantwortung für Investitionen und Gewinn. Es wird ein Investitionsbudget festgelegt, aus dem die Division Einzelprojekte autonom
bearbeiten kann.

DIX Deutscher Immobilienindex

Die DID Deutsche Immobilien Datenbank GmbH liefert Investoren und Immobilien-Bestandshaltern die Grundlagen zu objektiven Analysen der eigenen Immobilien-Portfolios. Diese ermöglichen den
Vergleich mit Portfolios anderer Investoren und stellen damit eine wichtige Basis für Investitionsentscheidungen dar.
Die Analysen der DID basieren auf einer systematisch aufgebauten, kontinuierlich aktualisierten Immobiliendatenbank, die den Kunden eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten bietet.
Der DIX Deutscher Immobilien Index, der regelmäßig veröffentlicht wird, ist der einzige Immobilien-Performance-Index in Deutschland.
Gemessen wird die Performance als Total Return, der sich in die Netto-Cash-Flow-Rendite und Wertänderungsrendite für Immobilien verschiedener Nutzungsarten wie Büro, Handel, Wohnen usw.
zerlegen lässt.
Problematisch ist, dass seit 2004 das Verkehrswertvolumen des DIX schrumpft, da eine Anzahl institutioneller Investoren Immobilien im großen Stil verkauft haben. Das institutionell
gehaltene Immobilienvermögen betrug im Jahr 2006 ca. 259 Mrd. Euro, von dem der DIX etwa 23% abdeckt.

Doppelte Buchführung

Unter doppelter Buchführung versteht man ein System, bei dem der Gewinn doppelt ermittelt wird. Einerseits werden das Vermögen und die Schulden erfasst, andererseits werden in einer Gewinn-
und Verlust Rechnung die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Hauptmerkmal der doppelten Buchführung ist die Verbuchung jedes Geschäftsfalls chronologisch im Journal und
systematisch im Hauptbuch auf sogenannten Konten (jeder Geschäftsfall wird daher doppelt gebucht).
Dabei wird der Gewinn eines Unternehmens einerseits durch Betriebsvermögensvergleich (Buchung auf Bestandskonten) und andererseits durch Gewinn- und Verlustrechnung (Buchung auf
Erfolgskonten) ermittelt. Vergleiche dazu auch Doppik und amerikanische Buchführung.

Doppik

Doppik bedeutet Kaufmännische DOPPelte Buchführung In Konten Soll und Haben bzw. in Kommunen oder in Körperschaften. Verwendung findet der Begriff Doppik vorzugsweise in
der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik (einfache Buchführung mit Ein- und Ausgabenrechnung) hin zu den Gepflogenheiten der Privatwirtschaft –
einschließlich einer Ergebniskontrolle, in Form der doppelten Buchführung.

Doppelte Buchführung

Doppelte Buchführung (Doppik) ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die
Vermögenslage und den Stand der Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle in zweifacher Reihenfolge und sachlicher Ordnung mit Auswirkung
auf das (Betriebs-)Vermögen gebucht. Die Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten – Soll und Haben. Die Erfolgsermittlung erfolgt durch die Gewinn- und Verlustrechnung.

Due Diligence

Die deutsche Übersetzung des Begriffes Due Diligence gelingt am besten mit “Sorgfältige Untersuchung”. Dieser aus dem angelsächsischen kommende Begriff meint die sorgfältige Analyse einer
Immobilie unter vielfältigen Aspekten im Vorfeld eines geplanten Kaufes. Gerade vor dem Hintergrund und in Anbetracht zunehmender wirtschaftlicher und rechtlicher Komplexität beim
Immobilienerwerb stellt sich allerdings die Frage, weshalb nur wenige Marktteilnehmer die Akquisitionsobjekte vor Abschluss des Kaufvertrages einer gründlichen Analyse und Bewertung
unterziehen.

Duration

Duration ist eine Kennzahl, die die durchschnittliche Bindungsdauer einer Kapitalanlage mit exakt festgelegtem Zahlungsstrom anzeigt. Hingegen beschreibt die modifizierte Duration die
prozentuale Kursänderung einer Anleihe in Abhängigkeit von einer Marktzinsveränderung.

Dread Disease Versicherung

Die Dread Disease Versicherung gegen schwere Krankheiten stellt eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, da die Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit an sich häufig
die Folge schwerer Erkrankungen ist. Die Diagnose von bspw. Herzinfarkt führt noch nicht zum Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dread Disease Versicherung umfasst die
Absicherung bei Tod und ca. 30 schweren Krankheiten, so z.B. Aortenplastik, Herzklappenoperation, bakterielle Meningitis, Blindheit, Bypass-Operation der Herzkranzgefäße, gutartiger
Hirntumor, Herzinfarkt, HIV-Infektion durch Bluttransfusion, HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten, Koma, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen,
Schlaganfall, Sprachverlust, Taubheit, Verlust von Gliedmaßen, Kinderlähmung (Poliomyelitis),
Motor-Neurone-Erkrankung usw. In jedem Fall sollten die tw. recht unterschiedlichen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter miteinander verglichen werden.
Bei Eintreten des Leistungsfalls erfolgt die Auszahlung als Einmalzahlung.

DVFA/SG

als Abkürzung für: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management und Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.
siehe dazu Cash Flow.

Dynamischer Verschuldungsgrad

Aussage, wann bei theoretisch vollständigem Einsatz des Cash Flow alle Fremdfinanzierungsmittel vollständig getilgt sind. Als Richtgröße gilt in der Wohnungswirtschaft ein Wert von etwa 30
Jahren.

EBIT

Akronym für Earnings Before Interest and Taxes. Es wird berechnet aus dem Jahresüberschuss vor Steuern, Zinsergebnis und
vor außerordentlichem Ergebnis und stellt eine vergleichbarere Aussage über die eigentliche operative Ertragskraft einer Unternehmung und zwar unabhängig von der individuellen
Kapitalstruktur dar. Bei Verwendung des Jahresüberschusses bzw. der Netto-Umsatzrendite schneiden Unternehmen mit einer höheren Eigenkapitalquote aufgrund geringerer Fremdkapitalkosten
tendenziell besser ab.
EBIT bildet die Basis für die Vergleichskennzahl EBIT-Marge, die das EBIT in Relation zum Umsatz setzt.

EBITDA

Akronym für Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation, bezeichnet
das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Die Kennzahl ermöglicht Vergleiche bei der operativen
Ertragskraft von Gesellschaften. EBITDA ist eine international weitverbreitete und eine der aussagekräftigsten Erfolgskennzahlen, um die operative Ertragskraft einer Gesellschaft zu
beurteilen. Da international betrachtet die Gesellschaften unter unterschiedlichen Gesetzgebungen bilanzieren, ermöglicht die Kennzahl EBITDA aufbauend auf dem EBIT
aussagekräftigere Vergleiche der operativen Ertragskraft als man durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss erhält. Beispielsweise weisen investitionsfreudige Unternehmen hohe
ergebnismindernde Abschreibungen und damit einen geringeren Jahresüberschuss als weniger investitionsfreudige Unternehmen auf. Somit hat das EBITDA einen gewissen
Bereinigungscharakter.

Effekten

Sammelbegriff für fungible (verwertbare) Wertpapiere.

Effektivzins nach AIBD

Der Effektivzins nach AIBD wird international u. a. für die Renditeberechnung bei Wertpapieren eingesetzt.

Die Merkmale der ABID-Methode sind:
>>>Verwendung der internen Zinsfußmethode,
>>>nachschüssige und taggenaue Verzinsung des vereinbarten Zahlungsstroms,
>>>exponentielle unterjährige Verzinsung,
>>>tägliche Zinskapitalisierung, Zins- und Tilgungsverrechnung unabhängig von den Zahlungszeitpunkten,
>>>Verwendung der amerikanischen Zinstagezählung.

Effektivzins nach PAngV

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 6) muss bei Krediten für Privatpersonen (!) als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für
die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis “effektiver Jahreszins”. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während
der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit “anfänglicher effektiver Jahreszins” bezeichnet. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung
verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung,
Bearbeitungsgebühr/-entgelt und Disagio bei der Kreditauszahlung) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.
Die Merkmale der PAngV-Methode zur Bestimmung dieses Prozentsatzes sind:
>>>Verwendung der internen Zinsfußmethode,
>>>nachschüssige und taggenaue Verzinsung des vereinbarten Zahlungsstroms,
>>>lineare unterjährige Verzinsung,
>>>Zinskapitalisierung: Zurechnung der Zinsschuld zum Zinskapital erstmals nach einem vollen Jahr bzw. zum Laufzeitende (d.h. die gebrochene Laufzeit wird an das Ende der
Gesamtlaufzeit gelegt),
>>>Zins- und Tilgungsverrechnung unabhängig von den Zahlungszeitpunkten,
>>>Verwendung der deutschen Zinstagezählung.

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Die EFRE-Mittel sind hauptsächlich für Förderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:

>>>Produktive Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
>>>Infrastrukturen
>>>Lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung der Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

Konkret sind folgende Entwicklungsschwerpunkte vorgesehen:
Verkehr, Kommunikationstechnologien, Energie, Umwelt, Forschung und Innovation, soziale Infrastrukturen, Ausbildung, städtische Erneuerung und industrielle Umstellung, Entwicklung des
ländlichen Raums, Fischerei, Fremdenverkehr und Kultur.
Während die großen Prioritäten eines Programms in Zusammenarbeit mit der Kommission in Brüssel festgelegt werden, liegt die Auswahl der Maßnahmen und der konkreten Projekte in der
alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Die Ergänzung zur Programmplanung enthält eine komplette Beschreibung aller konkreten Maßnahmen, die im Programm angekündigt und
zusammengefasst werden. Diese Maßnahmen sind von besonderem Interesse für die Akteure vor Ort: Die einzelnen Projekte, für die sie eine Finanzierung beantragen, müssen sich hier einordnen
lassen. Jede Maßnahme erhält einen genauen Finanzrahmen, der den Verwaltern des Programms zur Finanzierung einzelner Projekte zur Verfügung steht.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EFRE-Mittel auch künftig für Belange der organisierten Wohnungswirtschaft anwendbar sein – allerdings ist gemäß Programminhalt die Förderung von
Einzelmaßnahmen ausgeschlossen.

Eigenheimzulagengesetz

Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, mit der die Bildung von selbstgenutzten Wohnungseigentum gebildet werden sollte. Mit dem 1.1.2004 war bei
der Eigenheimzulage der Fördergrundbetrag bei Neubau und Erwerb eines Altbaus gleich hoch. Es gab eine Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch
1.250 EUR pro Jahr und 800 EUR je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren. Die maximale Grundförderung gab es erst bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mindestens 125.000
EUR.
Die Förderung durch Zulagen war unabhängig von der einkommensteuerlichen Belastung (progressionsunabhängig). Hiermit sollte Haushalten mit geringerem Einkommen der Erwerb eigenen
Wohneigentums erleichtert werden. Die Gewährung von Zulagen war deshalb außerhalb des ESt-Veranlagungsverfahrens durchgeführt.
Voraussetzungen:

>>> Ledige durften zuvor noch keine Vergünstigung nach den §§ 7b, 10e EStG oder Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen haben (Verheiratete erst einmal).
>>>Die Summe der positiven Einkünfte durfte im Jahr des Einzugs und dem vorhergehenden Jahr die Grenze von 70.000 € (Ledige) bzw. 140.000 € (gemeinsam zur Steuer
veranlagte Ehepaare) nicht überschreiten.
>>>Je Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um 30.000 EUR. Bei drei Kindern betrug die Einkommensgrenze für Zusammenveranlagte mithin 230.000 EUR (140.000 + 3 x 30.000).
>>>Es galt ab 2004 statt dem früheren Gesamtbetrag der Einkünfte die Summe der positiven Einkünfte. Dies bedeutet, dass Verluste aus Einkunftsarten bei der Ermittlung der
Einkommensgrenzen nicht mehr berücksichtigt wurden.
>>>Die Zulagen wurden additiv gewährt. Eine Familie mit zwei Kindern konnte so pro Jahr 2.850 € als Zulagen erhalten: 1.250 Eigenheimzulage und zweimal 800 EUR Kinderzulage.
Bezogen auf die Förderhöchstdauer von 8 Jahren ergab sich eine Gesamtzulage von 22.800 €.
Den zugehörigen Gesetzestext finden Sie hier.
Der Bundesrat beschloss am 21.12.2005 die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006. Von der beschlossenen Abschaffung waren Altfälle nicht betroffen. Dem Fiskus brachten die
Streichung nach einer Übergangszeit von einigen Jahren Einsparungen von rund 6 Mrd. Euro jährlich, da die EigZul die größte Einzelsubvention der Bundesrepublik darstellte.

Eigentümergrundschuld

Im Grundbuch eingetragene Grundschuld zugunsten des Grundstückseigentümers. Die Besonderheit liegt darin, dass der Gläubiger (=Grundstückseigentümer) nicht die Zwangsversteigerung aus der
Grundschuld verlangen kann und auch keine Zinsen aus der Grundschuld beansprucht werden können. Eine Eigentümergrundschuld entsteht entweder durch Bestellung des Eigentümers (z.B. zur
Sicherung einer entsprechenden Rangstelle) oder durch Umwandlung, wenn ein Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Darlehensrückzahlung besteht.

Einlagefazilität

siehe Fazilität.

Einmalvalutierungserklärung

Vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen und geben dazu eine
Einmalvalutierungserklärung ab. Dieser Sachverhalt ist in Verbindung mit Grundschulden von besonderer Bedeutung: Wenn z.B. eine bestehende Grundschuld ersten Ranges
durch Tilgung in eine Eigentümer-Grundschuld wird und anschließend für einen völlig anderen Zweck wieder auflebt, z.B. zur Finanzierung einer weiteren Immobilie, dann ist das natürlich
unerfreulich für alle die, die im zweiten Rang stehen bleiben und nie ” aufrücken” – oder wenn sie wenigstens so behandelt würden, als wären aufgerückt. Hier ist also besondere
Aufmerksamkeit auf die fehlende Akzessorietät von Grundschulden zu richten.

Einzelhandel – Begriffs- und Lagedefinitionen

Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik der
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Arbeitskreis 8 Einzelhandel und Immobilienwirtschaft.

Energieeinsparverordnung

siehe Energiepass.

Energiepass

Ab dem Jahr 2006 soll gemäß der neuen EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch im Baubestand ein Energiepass ausgestellt werden – bei Mieter- oder Eigentümer-Wechsel.
Primäres politisches Ziel ist die Verminderung des Kohlendioxidaustoßes, aber der Energiepass wird auch den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar machen. Die Europäische Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss in nationales Recht umgesetzt werden. Um den Zeitplan noch einhalten zu können, ist geplant, keine vollkommen neuen Prozeduren zu
entwickeln, sondern das bestehende Verfahren der Energieeinsparverordnung so zu ändern, dass mit ihr in Zukunft nicht nur der Energiebedarfsausweis bei Neubaumaßnahmen, sondern auch die
Bilanzierung von Bestandsgebäuden möglich wird.
Ziel des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens ist es, einen bundeseinheitlichen Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude einzuführen, der bei Errichtung, Kauf und Neuvermietung dem Käufer
oder Mieter auf Verlangen vorgelegt werden muss.
Derzeit schwanken die Energieverbräuche im Bestand zwischen 340 kWh/m² und 15 kWh/m² pro Jahr um das 23-Fache. Der Energiepass soll hier Klarheit schaffen. Dazu wird der Energiepass den
Jahres-Energieverbrauch in kWh/m² anzeigen und so Gebäude miteinander vergleichbar machen. Weitgehend geklärt ist das Aussehen des Energiepasses. Er wird den Energieverbrauch eines Gebäudes
pro Quadratmeter und Jahr plakativ auf einer farblichen Verbrauchsskala einordnen. Außerdem soll der Energiepass im Bedarfsfall Sanierungsvorschläge zur energetischen Optimierung des Hauses
enthalten.
Wie der Energieverbrauch zu ermitteln ist, darum wird jedoch noch kontrovers gestritten.
Bedarfsbezogener Energiepass: Hierbei wird ein Norm-Verbrauch berechnet. Grundlage sind die exakten Gebäudedaten, die Qualität der Heizanlage und gleiche Grundannahmen zur
Dauer der Heizperiode und des Klimas. Im Ergebnis gibt der bedarfsbezogene Energiepass also einen Energieverbrauch an, der nicht dem tatsächlichen individuellen Verbrauch entspricht, dafür
aber die Vergleichbarkeit mit allen anderen Gebäuden, die auf gleicher Grundlage bilanziert wurden, sicherstellt. Nachteil seiner Erstellung sind die Kosten, die insbesondere aus der
notwendigen exakten Datenaufnahme resultieren.
Verbrauchsorientierter Energiepass: Hier soll die Strom- und Heizkostenabrechnung auf die Fläche des Hauses umgerechnet werden; erheblich kostengünstiger in der
Ausstellung, wäre keine Vergleichbarkeit mehr gegeben, denn er bildet nur das jeweilige Haus ab und es ist keine Unterscheidung mehr zwischen dem Energieverbrauch der durch das Haus
verursacht wird, und dem Anteil, der durch das Nutzerverhalten bedingt ist, möglich.
Siehe dazu auch Energieeinsparverordnung 9/2005 .
Der GdW forderte in diesem Zusammenhang, dass der Energiepass nur der Information dienen soll und keine Rechtswirkung auf Kauf- und Mietverträge entfalten soll. Dieser Forderung wurde nun
offensichtlich entsprochen.

Entscheidungsbaumanalyse

Die Entscheidungsbaumanalyse ist z.B. für mehrstufige Investitionsentscheidungen geeignet, d.h. wenn Entscheidungen zeitlich gestaffelt zu treffen sind, wobei die Folgeentscheidung die
Vorteilhaftigkeit der ursprünglichen Entscheidung beeinflussen. Durch Instrument des Entscheidungsbaums können solche Investitionsketten dargestellt und optimiert werden, indem der optimale
Weg durch den Entscheidungsbaum gefunden wird.

EONIA

Euro Overnight Interbank Average: Zur Ermittlung des EONIA geben repräsentative Banken mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der EU börsentäglich den Durchschnitt ihrer Effektivsätze und
das Volumen an, zu denen sie bis 18.00 Uhr MEZ Tagesgeld “über Nacht” an andere Banken vergeben haben. Die Berechnung des EONIA wird durch die Europäische Zentralbank vorgenommen und
veröffentlicht.

Equity Kicker

Sofern bei der Strukturierung einer Finanzierung Fremdkapitalgeber als atypische oder typische stille Gesellschafter Mittel bereitstellen, besteht neben der vereinbarten Zinszahlung oftmals
noch ein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, den sog. “Kicker” in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen:
Non-Equity Kicker Der stille Gesellschafter erhält am Laufzeitende eine Sonderzahlung, die vorher fest vereinbart wurde.
Virtueller Equity Kicker Der stille Gesellschafter erhält am Laufzeitende eine Sonderzahlung, die an die Wertsteigerung des Unternehmens gekoppelt ist.
Equity Kicker Dem stillen Gesellschafter werden Bezugsrechte an Gesellschaftsanteilen zu einem festen Betrag eingeräumt.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es stellt ein grundstücksgleiches Recht dar und gibt dem Erbbauberechtigten während
der Dauer des Rechts Ansprüche, die einem Eigentümer weitgehend gleichkommen. Das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich. Es stellt eine Belastung des Grundstückes dar und muss im
Grundbuch eingetragen werden. Der wirtschaftliche Vorteil des Erbbaurechtes liegt darin, dass für die Errichtung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung auf einem Grundstück zunächst
nicht der Grundstückskaufpreis bezahlt werden muss, sondern lediglich ein Erbbauzins auf die Dauer des Erbbaurechtes. Das Erbbaurecht ist zeitlich befristet (üblich: 66 oder 99 Jahre). Bei
Fristablauf endet die Rechtsstellung des Erbbauberechtigten mit der Folge, dass das Eigentum am Gebäude nunmehr dem Grundstückeigentümer zusteht. Für diesen Fall ist regelmäßig eine
Entschädigung des Erbbauberechtigten im Erbbaurechtsvertrag vereinbart.

Erhaltungsgebiete

Ersatzwohnraumförderung in Sachsen 2005

Das sächsische Kabinett hatte die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen
des Stadtumbaus (VwV Ersatzwohnraumförderung) beschlossen. Gefördert wurde die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Höhe von 50 % der Baukosten, max. 50 €/m². Die
Förderung war an enge Kriterien gebunden. So musste das antragstellende Unternehmen sich aktiv am Rückbau von Wohnraum beteiligen. Die geförderte Wohnung
musste sich in einem Gebäude befinden, das innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht für den Rückbau vorgesehen war. Die geförderte Wohnung sollte ausschließlich Mietern, die
aus Abrissobjekten ausziehen, zur Verfügung stehen. Das Verhältnis von gefördertem und zurückgebautem Wohnraum innerhalb des Zeitraumes 2002 bis 2009 musste 1:10 betragen. Der Umfang des
Programms betrug 10 Mio. €. Die Mittel standen verteilt über die Jahre 2005 – 2009 zur Verfügung.
Das Programm wurde im August 2005 geschlossen, da es mit mehr als 100 % überzeichnet wurde.

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren ist die meist verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich
in den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potenzial, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des
Kaufinteressenten, der mit seinem Kapital (K) entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet:
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung (Z) auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt? Bei dem
reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch den erwarteten
Unternehmenserfolg in den folgenden Jahren und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Bei 10.000 Euro
freiem Cash Flow würde bei einer angenommenen 6%-igen Verzinsung der Ertragswert bei 166.667 Euro liegen.

Bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie, die im Wesentlichen durch einen nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag (Vermietung oder Verpachtung) erreicht, wird der
Reinertrag (Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten) kapitalisiert; unter Berücksichtigung der Abnutzung und der Restlebensdauer des Gebäudes berechnet sich dann der Ertragswert.

Vergleiche dazu auch Discounted Cash Flow.

ETF Exchange Traded Funds

ETFs (Exchange Traded Funds) sind Fonds, die wie Aktien liquide an der Börse handelbar sind. Zwei Arten von ETFs werden an der Börse gehandelt: aktiv und passiv gemanagte Fonds. Passive
ETFs, auch Indexfonds genannt, dominieren den Markt. Sowohl die passiven als auch die aktiven ETFs sind an der Deutschen Börse in Frankfurt und an der Euwax in Stuttgart gelistet. Der
liquideste Handel läuft über das Marktsegment XTF in Frankfurt. Anders als bei nicht börsennotierten Fonds, deren Anteilspreise nur einmal am Tag berechnet werden, wird der Preis der ETFs
fortlaufend bestimmt. Der Anleger kann daher unmittelbar auf Marktveränderungen reagieren und seine Order wie bei einem Aktienkauf oder Verkauf während der gesamten Handelszeit platzieren.
Dabei kann er auch Limits oder Stop-Loss-Orders einsetzen. Die kleinste handelbare Menge ist ein Anteil. Die Verwendung der Dividende richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Index. So
werden zum Beispiel beim Euro Stoxx 50 (Kursindex) die Dividenden gesammelt, am Geldmarkt gesondert angelegt und einmal jährlich ausgezahlt. Bei den Performance-Indizes Dax und TecDax
beispielsweise werden die Dividendenerträge thesauriert. Für jede Transaktion über die Börse fallen weder Ausgabeaufschlag noch Rücknahmegebühr an. Die Hausbank verlangt jedoch die üblichen
Gebühren wie Maklercourtage und Depotgebühren. Die Managementgebühren der ETFs werden vom Fondspreis automatisch abgezogen. Diese liegen je nach Fonds und Anbieter zwischen 0,15 und 0,75
Prozent pro Jahr.

EURIBOR

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Bolkestein Richtlinie) ist eine Richtlinie zum Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Im Januar 2004 wurde sie
von der Europäischen Kommission veröffentlicht, aber noch nicht verabschiedet. Kernpunkt ist die Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen bis 2010. Es sollen durch das Verbot
bestimmter rechtlicher Anforderungen, die teilweise noch in den Rechtsvorschriften einzelner Mitgliedsstaaten zu finden sind, Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit beseitigt werden.
Benannt ist die Bolkestein Richtlinie nach dem Holländischen Politiker und EU-Komissar Frits Bolkestein (geboren 1933) .

Die Bolkestein Richtlinie gilt für alle Unternehmen und Verbraucher erbrachte Dienstleistungen, angefangen bei der Werbung, der Personaleinstellungen
bis hin zum Handel, den Reinigungs- und Bauleistungen.
Ausgenommen sind bestimmte Transportbereiche (über 3,5 Tonnen), Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen, sowie solche, die direkt und kostenlos von öffentlichen
Einrichtungen erbracht werden.

Nach dem Herkunftslandprinzip unterliegt der Dienstleistungserbringer einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist. Die Mitgliedsstaaten
dürfen die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken. Es wären jene Mitgliedsstaaten im Vorteil,
welche die jeweiligen niedrigsten Standards im Bezug auf die Kontrolle der Unternehmenstätigkeit, der Qualifikationsanforderungen etc. aufweisen. Durch die Richtlinie würden ungleiche
Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU geschaffen werden.

Unter die Richtlinie würden sämtliche Dienstleistungstätigkeiten fallen, die gegen Entgelt geleistet werden. Davon ausgehend wären somit auch alle jene öffentlichen Dienste erfasst, für
deren Nutzung schon jetzt Gebühren zu entrichten sind: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ver- und Entsorger, Wasser und Klärwerke, Krankenhäuser, Volkshochschulen oder Universitäten.

Evaluation

Evaluation heißt Bewertung und beschäftigt sich im engeren Sinn mit der Bewertung von abgeschlossenen Vorhaben wie Programmen, Projekten oder Veranstaltungen. Voraussetzung für die
Evaluation ist eine zu Beginn des Vorhabens festgelegte zielorientierte Planung (Programmierung) von sowohl quantitativ meßbaren Kennzahlen oder Indikatoren als auch qualitativ verbal
dargestellter Absichtserklärungen.

Expertensystem

Als Expertensystem wird eine Klasse von Softwaresystemen bezeichnet, die auf der Basis von Expertenwissen zu Lösungen oder Bewertungen bestimmter Problemstellungen gelangen können. Es
handelt sich um Systeme, die auf einer meist von Experten gepflegten Wissensbasis beruhen. Dabei reproduzieren sie jedoch keineswegs lediglich den Inhalt der Wissensbasis, sondern sind in
der Lage, auf dessen Grundlage zu weiteren Schlussfolgerungen zu gelangen. Die Güte eines Expertensystems lässt sich daran messen, in welchem Maße das System überhaupt zu Schlussfolgerungen
in der Lage ist und wie fehlerfrei es dabei vorgeht. Zum Einsatz kommen:
Fallbasierte Systeme gehen von einer Falldatenbasis aus.
Regelbasierte Systeme basieren nicht auf konkreten Fallbeschreibungen, sondern auf Regeln der Art “Wenn X, dann Y.”
Systeme, die mittels Entscheidungsbäumen eigenständig zu Lernprozessen in der Lage sind (induktives Lernen).

Facility Management (FM)

Facility Management (FM) bezeichnet die Planung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen (facilities) durch unternehmensinterne Abteilungen oder externe
Anbieter im Zuge des Outsourcings. Dabei geht es um die professionelle Abwicklung von Sekundärprozessen, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen. FM
bündelt bestehende und zukünftige Aktivitäten und Dienstleistungen, sodass Synergieeffekte durch Transparenz und koordinierte Abwicklung von Prozessen entstehen. Damit lassen sich die
Bewirtschaftungskosten deutlich senken.

Factoring

Das Unternehmen schließt mit einem Factoringinstitut, dem Factor, einen Vertrag, dass dieser alle künftigen Forderungen des Unternehmens kauft. Damit der Vertrag zustande kommt, nennt der
Kunde dem Factor alle Abnehmer und den jeweiligen gewünschten Finanzierungsrahmen. Der Factor prüft daraufhin die Bonität der einzelnen Abnehmer seines Kunden. Im Ergebnis der Prüfung
vereinbart er mit dem Kunden entsprechende Finanzierungslimits. Innerhalb dieser Grenzen übernimmt er dann die Finanzierung der Forderungen und das volle Ausfallrisiko. Im Regelfall
informiert der Kunde seine Abnehmer über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factor. Innerhalb der vereinbarten Finanzierungsgrenzen zahlt der Factor bis zu 90 Prozent der jeweiligen
Forderungssumme sofort aus, wenn die Rechnung vorliegt. Der Rest dient als Sicherheit für mögliche Skontoabzüge oder zur Regulierung von Reklamationen.
Sobald der Abnehmer an den Factor gezahlt hat, wird die restliche Summe an den Factorkunden überwiesen – abzüglich der Zinsen und des fälligen Factoringentgeltes.
Vergleiche dazu auch Forfaiting.

Fazilität

Unter Fazilität versteht man die Möglichkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB), den Geldmarkt durch Senkung oder Erhöhung der so genannten Leitzinsen zu steuern. Neben der
Einlagefazilität (ehemals Diskontsatz) verfügt die EZB als zweites direktes Steuerungsinstrument über die so genannte Spitzenrefinanzierungsfazilität (ehemals Lombardsatz). Damit legt die EZB den Zinssatz für Kredite an Geschäftsbanken und damit den Preis für Refinanzierungsgelder fest.

Feng Shui

Feng Shui (Wind und Wasser) ist eine Lehre, die Räume in Harmonie mit ihrer Umgebung zu bringen versucht. Ursprünglich handelte es sich beim Feng Shui um Geomantie. Nach der traditionellen
Deutung sollen mit Feng Shui die Geister der Luft und des Wassers geneigt gemacht werden, da die Umwelt, als ein Netzwerk von Orten, einen großen Komplex von körperlichen,
emotionalen, intellektuellen und spirituellen Interaktionen unterstützt. Architektonische Formen und Farbgestaltung haben einen großen Einfluss auf die Befindlichkeit und das
Sozialverhalten.
Feng Shui hat beispielsweise die chinesische Gartenkunst maßgeblich geprägt. Die Prinzipien des Feng Shui können auch bei Zimmereinrichtungen, Hausarchitektur und Landschaftsgestaltung
berücksichtigt werden. Die Raumgestaltung erfolgt aufgrund verschiedener Regeln, welche sicherstellen sollen, dass so genannte verstockte Energien sich nicht in diesen Räumen festsetzen
können und der Energiefluss des Qi angeregt wird. So werden beispielsweise harte Kanten vermieden, und es wird generell auf symmetrische Anordnungen geachtet.
Der Grundgedanke des Feng Shui ist: Der Mensch hat Einfluss auf seine Umgebung, aber die Umgebung hat auch einen Einfluss auf den Menschen. Nach der Feng-Shui-Lehre ist zum
Beispiel die günstigste Lage eines Wohnhauses auf halber Höhe eines Berges oder Hügels, an einem Südhang, mit Aussicht auf Wasser. Wasser als Springbrunnen oder als künstlicher Teich
spielen im Feng Shui eine große Rolle, da Wasser als Aufnahmemedium und mithin als von negativer Energie reinigend aufgefasst wird.

Fertilität

Die Fertilität bezeichnet die Zahl der Lebendgeburten von Frauen. Sie ist zu unterscheiden von der Fortpflanzungsfähigkeit, also der biologischen Fruchtbarkeit. Die Fertilität wird von
zahlreichen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und anderen umweltspezifischen Bedingungen beeinflusst.
Weltweit liegt die Gesamtfruchtbarkeitsrate derzeit bei 2,8 Kindern pro Frau. In den Industrieländern bringen Frauen derzeit durchschnittlich 1,6 Kinder zur Welt, während in den sog.
Entwicklungsländern 3,2 Kinder pro Frau geboren werden (3,6 ohne China).

Dabei schwanken die Raten von Land zu Land erheblich. In vielen Ländern Subsahara-Afrikas, Süd- und Südostasiens und des Nahen Ostens liegt die Gesamtfruchtbarkeitsrate bei über sechs
Kindern:
Afghanistan: 6,0
Jemen: 7,2
Liberia: 7,5
Somalia: 7,3
Uganda: 6,9
Westsahara: 6,8
In den meisten Industrieländern dagegen erreicht die Gesamtfruchtbarkeitsrate nicht mehr das Ersatzniveau von 2,1 Kindern pro Frau, ab dem sich die Zahl einer Bevölkerung langfristig
stabilisiert, in dem sich jede Generation selbst “ersetzt”.
Bulgarien: 1,2
Dänemark: 1,7
Deutschland: 1,4
Frankreich: 1,8
Italien: 1,3
Spanien: 1,2
Ukraine: 1,1

FIBOR

Financial Covenants

Bei der Kreditgewährung an Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage werden von Kreditinstituten immer häufiger Financial Covenants vereinbart. Diese auch als “Bilanzrelationsklauseln”
bezeichneten Instrumente, die Bestandteil von Kreditverträgen werden, verlangen vom Kreditnehmer, bestimmte Auflagen oder Kennzahlen zu erfüllen. Typischerweise beziehen sich diese
auf
>>>die Eigenkapitalausstattung,
>>> die Fremdkapitalverschuldung,
>>> die Gesamtkapitalrendite bzw.
>>> die Eigenkapitalrendite oder
>>> die Liquiditätsrelationen.
Werden die vereinbarten Kennzahlen nicht erreicht, wird häufig auf eine Nachbesicherung gedrungen. Kann der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Stellung zusätzlicher Sicherheiten nicht
innerhalb einer festgelegten Frist nachkommt, steht dem Gläubiger das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu oder es besteht ein Weigerungsrecht noch zu valutierende
Kreditteile nicht auszuzahlen.

Finanzkonglomeraterichtlinie

Mit dem neuen Gesetz zu Finanzkonglomeraten wurden die EU-Standards für die Beaufsichtigung von komplexen Finanzgruppen aus Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen (Finanzkonglomerate)
in das deutsche Finanzaufsichtsrecht umgesetzt.
Zu dem vom Bundestag am 28. Oktober 2004 beschlossenen und vom Bundesrat angenommenen Finanzkonglomerate-Umsetzungsgesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die Bedeutung der Finanzkonglomerate für die Finanzbranche ist erheblich. Sowohl national als auch international sind in den letzten Jahren große Unternehmensgruppen entstanden, deren
einzelne Unternehmen Dienstleistungen und Produkte sowohl im Versicherungssektor als auch im Banken- und Wertpapierdienstleistungssektor anbieten. Diese Finanzkonglomerate unterlagen bisher
keiner einheitlichen, branchenübergreifenden Aufsicht auf Gruppenebene. Eine solche zusätzliche Aufsicht wurde mit dem neuen Gesetz für alle Unternehmen eingeführt, die in erheblichem
Umfang branchenübergreifend tätig sind.
Die neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Eigenkapitalausstattung,
  • Risikokonzentration,
  • gruppeninterne Transaktionen,
  • internes Risikomanagement,
  • Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleitung.

Die zusätzliche Aufsicht über Finanzkonglomerate wird ab Januar 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt werden. Sie stellt fest, welche
Unternehmensgruppen als Finanzkonglomerate einzustufen sind. Die Vorschriften des Gesetzes finden erstmalig Anwendung auf die Prüfung der Jahresabschlüsse derjenigen Unternehmen, für die
das Geschäftsjahr am 1. Januar 2005 oder während dieses Kalenderjahres beginnt.

Fintech

FinTech (dt. Finanztechnologie) setzt sich aus den Wörtern financial service und technology zusammen und bezeichnet als Sammelbegriffe moderne Technologien zur Bereitstellung von
Finanzdienstleistungen, z.B. in den Bereichen des E-Commerce, Mobile-Payment und Crowdinvesting. Die Anzahl von FinTech-Startup-Unternehmen stieg in der jüngeren Vergangenheit und stellen
immer mehr einen ernstzunehmenden Konkurrenten für die Bankenwelt dar. Die FinTech-Unternehmen profitieren dabei von den Entwicklungen in den Bereichen “Big-Data” und “Cloud-Computing” und
der stark zunehmenden Verbreitung von Laptops, Smartphones und Tablets in Verbindung mit nahezu ständigem Zugriff auf das Internet.

Fixkostenallokation

Kostenallokation beschreibt generell in der Betriebswirtschaftslehre das Zurechnungsprinzip von Kenngrößen (z.B. Energiebedarf, Emissionen, Kosten) eines Prozesses auf die von ihm
bereitgestellten Produkte (Output) nach einer Regel. Drei Zurechnungsprinzipien haben sich etabliert:
– Das Verrechnungsprinzip, das einem bestimmten Bezugsobjekt (meist Kostenträger) nur jene Kosten zurechnet, die dieses Bezugsobjekt verursacht hat (auch Kausalitätsprinzip genannt).
– Das Durchschnittsprinzip, das die Gemeinkosten (Fixkosten) nach Bezugsgrößen (Kostentreibern) verteilt.
– Das Tragfähigkeitsprinzip, das die Gemeinkosten auf die Kostenobjekte (-träger) nach Wertgrößen (Bsp. Umsatz) verteilt.
Bei der Fixkostenallokation werden die fixen Kosten bspw. eines Wohnungsunternehmens auf alle VE verrechnet. Je mehr Wohnungen verwaltet werden, desto niedriger ist der Fixkostenanteil pro
VE.

Flächennutzungsplan

Plan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen einer Gemeinde in den Grundzügen darstellt. Der Flächennutzungsplan (auch als vorbereitender
Bauleitplan bezeichnet) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die
Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist nur
eine Empfehlung für die planende Gemeinde. Ein Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden aufgestellt und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Bevor Änderungen im Flächennutzungsplan
amtlich werden, müssen sie von der höheren Genehmigungsbehörde beschlossen werden. Gewöhnlich umfasst ein Flächennutzungsplan ein gesamtes Gemeindegebiet und stellt die beabsichtigte
städtebauliche und landschaftliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung aufzeigt. Dargestellt werden können beispielsweise:
Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind. Sie werden durch die Nutzung gekennzeichnet: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
Einem Flächennutzungsplan muss immer ein Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten
Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind bindend.

Floating Rate Note

Floating Rate Note oder Floater ist eine variabel verzinsliche Anleihe, bei der in der Regel aller drei oder sechs Monate auf der Basis EURIBOR zzgl. vereinbarter Marge der Zins neu
festgesetzt wird.

Floor

siehe Cap-Darlehen.

Forfaiting

Forfaitierung leitet sich ab von à forfait: “in Bausch und Bogen” ohne Regress und bezeichnet damit den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei
Zahlungsausfall. Forfaitierung oder auch Forfaiting gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften immer mehr an Bedeutung.

Vorteile für den Exporteur
* frei von Risiken, da der Forfaiteur einredefrei die Verbindlichkeiten übernimmt,
* wälzt Länderrisiko und wirtschaftliches Risiko (Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit des ausländischen Schuldners) ab,
* gibt das Währungsrisikos (bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden) ab,
* entlastet die Bilanz, denn es wird Forderung in ein Bargeschäft gewandelt,
* Zufluss an Liquidität und somit Schonung der Kreditlinie,
* keine Kreditüberwachung erforderlich.

Forfaitierung ist nicht gleichzusetzen mit Factoring. Im Gegensatz zu bestimmten Formen des Factoring hat die Bank kein Rückgriffsrecht gegen den Verkäufer. Factoring
bezieht sich auf Finanzierungen bei gleichbleibendem Kundenstamm und kurzfristigen Zahlungszielen, während Forfaitierung sich auf längerfristige und größere (Export-)Transaktionen bezieht.

FRA Forward Rate Agreement

Ein Forward Rate Agreement ist eine nicht standardisierte Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf eines Zinssatzes für einen bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitraum. Bei einem FRA
gibt es folgende wesentliche Bestandteile: Kauf oder Verkauf eines Zinssatzes, Nominalbetrag, FRA-Satz, Zeitraum und Referenzzinssatz.

Freddie Mac

Populäre Bezeichnung für die Federal National Mortgage Association in den USA, aus deren Initialen der Name gebildet wurde; sie ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die 1938
gegründet wurde. Sie ist eine reine Hypothekenbank; die Hypotheken sind durch den amerikanischen Staat garantiert und können so zu einem günstigeren Zins vergeben werden als die anderer
Banken. Vergleiche dazu auch Ginnie Mae.
2008 geriet das Unternehmen ebenso wie der Konkurrent Ginnie Mae aufgrund der Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten in finanzielle Schwierigkeiten. Am 13. Juli 2008 kündigte die
US-Regierung an, Freddie Mac und Fannie Mae mit Krediten und Aktienkäufen in Milliardenhöhe zu stützen, um einen Bankrott der beiden Bankhäuser zu verhindern. US-Senat und
US-Repräsentantenhaus haben dies am 23. Juli in den Grundsätzen genehmigt. Am 7. September 2008 übernahm die zuständige Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency (FHFA) die Kontrolle
über Freddie Mac und Ginnie Mae.

Freistellungsverpflichtungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne
Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die
Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers)
sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Für den Fall, dass das Bauvorhaben
nicht fertiggestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierenden Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle
geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.

Freiwilliger Verhaltenskodex Hypothekenbanken

Am 5. März 2001 haben die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und Verbraucherschutzorganisationen die Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche
Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite unterzeichnet. Dieser Kodex sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu
informieren. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden. Soweit der Kodex vorsieht, dass die Verbraucher in
allgemeiner Form über Hypothekarkredite informiert werden sollen, erfüllt dieses verbraucherschutzpolitische Ziel die Broschüre “Immobilienfinanzierung transparent” gemacht, die zum Download bereitsteht.
Der Original-Kodextext steht ebenfalls zum Download bereit.

Fremdwährungsdarlehen

Das Fremdwährungsdarlehen unterscheidet sich im wesentlichen nicht von einem Annuitätendarlehen. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass der Kreditbetrag nicht in Euro, sondern in
einer anderen Währung ausgegeben wird, der auch wieder durch den Kreditnehmer in dieser Währung zurückgeführt werden muss, weshalb sowohl eine Währungschance als auch ein Währungsrisiko
entsteht. Der Vorteil liegt vor allem in den mitunter sehr viel niedrigeren Zinssätzen als vergleichsweise im Euro-Bereich. Die Konditionen werden normalerweise eher kurzfristig
festgeschrieben, um weiterhin flexibel auf Währungsschwankungen reagieren zu können. Darüber hinaus sind Fremdwährungsdarlehen oftmals endfällige Darlehen mit Tilgungsaussetzungen, wobei
der Tilgungsträger zumeist vom Kreditgeber bestimmt wird. Das Fremdwährungsrisiko lässt sich generell absichern aus Kostengründen aber nur hinsichtlich der Restvaluta zum Zeitpunkt des
Auslaufens der Zinsbindungsfrist (partial hedge).

Führungsprinzipien

Der Unternehmensführung stehen generell unterschiedliche Führungsprinzipien zur Verfügung. Ziel des Einsatzes dieser Prinzipien ist die Entlastung und Freistellung der Führungskräfte von
Routinearbeiten, die Mitarbeiter erledigen können, die Erhöhung der Selbständigkeit der Mitarbeiter sowie eine optimale Aktivierung der Leistung und Anpassung des Unternehmens auf
veränderte Bedingungen.

Management by Exception (Führung nach Ausnahmeprinzip)
Die Führungskräfte sollen sich auf die Lösung außergewöhnlicher Fälle beschränken. Alle anderen Aufgaben sollen an die Mitarbeiter delegiert werden, die diese in eigener Verantwortung
erledigen. Eine klare Abgrenzung ist vonnöten, die den Ausnahmefall definiert. Vergleiche dazu auch Informationsausnahmeprinzip.
Management by Delegation (Führung durch Aufgabendelegation)
Durch festumrissene Aufgabenbereiche und deren Delegation auf die Mitarbeiter sollen Kompetenz und Verantwortung übertragen werden. Es besteht eine klare Abgrenzung zwischen
Führungsverantwortung (durch die Führungskraft) und Handlungsverantwortung (durch den Mitarbeiter). Entscheidungsbereiche und Ausnahmefälle sind in einem Organisationshandbuch
geregelt.
Management by Objectives (Führen durch Zielvereinbarung)
Es findet keine Ausrichtung des Aufgabenbereichs und der Verantwortung des Mitarbeiters nach den Aufgaben statt. Als Orientierung dient das festgelegte Ergebnis. Das Führungsinstrument
verlangt von allen Führungsebenen eine detaillierte Planung aller Teilziele sowie ein umfassendes Informations- und Kontrollsystem im Unternehmen.
Management by Decision Rules (Führen durch Delegation von Entscheidungsaufgaben)
Dieses Prinzip beruht auf der Delegation von Entscheidungsaufgaben. Dabei werden immer
genaue Regeln festgelegt, nach denen diese Entscheidungen gefällt werden müssen. Diese Regeln dienen hauptsächlich der Lösung von Koordinationsproblemen, die entstehen, wenn mehrere
Personen am Entscheidungsprozess beteiligt sind.
Management by Results (Führen durch Ergebnisorientierung) Das Prinzip der Führung durch Ergebnisorientierung basiert auf dem Prinzip der Vergabe von Zielen, wobei eine
Sollleistung (Vorgabe von zu erreichenden Zielen) ermittelt und mit der Ist-Leistung (erreichte Ergebnisse) verglichen wird. Es besteht also eine Leistungskontrolle durch die Führung. Bei
diesem Prinzip besitzen die Mitarbeiter nur wenig Mitbestimmungsbefugnisse.

Fungibilität

Fungibilität bezeichnet die Verwertbarkeit von Gegenständen, wie Waren, Devisen und oder Immobilien. Diese Gegenstände müssen so beschaffen sein, dass einzelne Stücke oder bestimmte Mengen
problemlos gehandelt oder getauscht werden können. Die Börse wird auch als Markt für fungible Güter bezeichnet. Damit generell Güter an der Börse gehandelt werden können, bei denen keine
völlige Homogenität zu erwarten ist, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht. Aktien weisen insofern eine hohe Fungibilität auf; Immobilien eine eher geringe.

Garantiezins

Der Gesetzgeber legt durch einen Garantiezins fest, welche Erträge die Lebensversicherer ihren Kunden jedes Jahr mindestens gutschreiben müssen. Dabei orientiert er sich an der
durchschnittlichen Rendite von Staatsanleihen. Der garantierte Zins ist kalkulatorisch in den Tarif eingearbeitet – sog. rechnungsmäßige Zinsen. Er betrug bis 1986 3 %, zwischen 1987 und
1994 3,5 %, 1994 wurde er auf 4 % angehoben und 2000 wieder auf 3,25 % gesenkt. Der aktuelle gesetzliche Garantiezins (2005/2006) bei der Lebensversicherung beträgt 2,75 %. Eine weitere
Absenkung auf nur noch 2,25 % wird durch die Assekuranz angestrebt.

Gebietskategorien im Stadtumbau

Von der Bundestransferstelle Stadtumbau Ost wurde für die Kategorisierung der Stadtumbaugebiete eine Systematik entwickelt, die sich an gängigen Definitionen orientiert. Unter dem Begriff
“Gebietskategorien” wird eine in den kommunalen Stadtentwicklungskonzepten entwickelte Systematik verstanden, die abhängig vom Problemdruck teilräumlich differenzierte
Entwicklungsperspektiven ausweist und darauf basierend die Art und den Umfang der Stadtumbaumaßnahmen abstimmt. Typische Gebietskategorien sind:
Konsolidierte Gebiete
Diese Gebiete weisen durch einen hohen Anteil an selbstgenutztem Wohneigentum und/oder die hohe Standortqualität aktuell und perspektivisch keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den
Stadtumbau auf, sondern werden sich als “Selbstläufer” entwickeln. Sie besitzen weitgehend funktionierende städtebauliche Strukturen, die Sanierung des Wohnungsbestandes ist weit
fortgeschritten, so dass hier, von Einzelstandorten abgesehen, in der Regel kein Abriss- bzw. Rückbaubedarf besteht. Es ist davon auszugehen, dass der Wohnungsbestand in diesen Gebieten
konstant bleibt bzw. zunimmt. Insgesamt sind diese Gebiete durch eine hohe Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt gekennzeichnet.
Erhaltungsgebiete
Diese Gebiete sind prägend für das Stadtbild. Zur Stabilisierung der Quartiere und zur Beseitigung von Angebotsdefiziten werden zumeist Instrumente des Besonderen Städtebaurechts eingesetzt
sowie Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus durchgeführt. Die Erneuerung zielt hier auf die Beseitigung der Mängel und Missstände und die Stärkung vorhandener Standortpotenziale
ab. Dabei sollen die Wohnfunktion gestärkt und größtenteils unter Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen städtebaulichen Grundstrukturen aufgewertet werden. Abriss- und
Rückbaumaßnahmen sind nur punktuell vorgesehen. Diese erfolgen jedoch in erster Linie mit dem Ziel der Aufwertung des Stadtteils und erst in zweiter Linie zur Reduzierung des
Wohnungsbestandes. (Der Begriff des Erhaltungsgebiets wird hier nicht im Sinne des Besonderen Städtebaurechts nach § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) verwendet.)
Umstrukturierungsgebiete
Diese Gebiete weisen vielfältige Substanz- und / oder Funktionsschwächen auf. Die Umstrukturierung umfasst die deutliche Reduzierung des Wohnungsbestandes bei gleichzeitiger Sicherung und
Aufwertung der verbleibenden Wohnungen zum Erhalt eines funktionsfähigen Wohngebiets. Damit sind in der Regel erhebliche Eingriffe in die städtebaulichen Strukturen verbunden. Die
Neuinterpretation und Herausbildung eines eigenen Stadtteilcharakters, auch unter Einbeziehung von umfangreichem Abriss, stellt eine der zentralen Herausforderungen dar.
Rückbau-/ Schrumpfungsgebiete
Angesichts der fortschreitenden Leerstände wird in diesen Gebieten eine Reduzierung der Wohnnutzung durch flächenhaften Abriss einschließlich einer entsprechenden Reduzierung der
Infrastruktureinrichtungen vorgeschlagen.
Abwarte-/ Beobachtungsgebiete
Gebiete, die derzeit einen weitgehend stabilen Charakter aufweisen, aber u.a. aufgrund ihrer altersstrukturellen Bevölkerungszusammensetzung mittelfristig Handlungsbedarf erwarten lassen.
In diesen Gebieten sind Abwarten, genaues Beobachten, soziale Unterstützung und ggf. auch Zwischennutzungen angezeigt.

Geburtendefizit

Das Geburtendefizit ist die Differenz zwischen der Anzahl der Lebendgeborenen und der Anzahl der Gestorbenen. In Deutschland und den anderen (europäischen) Industrieländern, aber auch in
Japan ist dieses Defizit in den letzten Jahren stetig angestiegen.

GEFMA Deutscher Verband für Facility Management

GEFMA ist dieAbkürzung für “German Facility Management Association” (Deutscher Verband für Facility Management – www.gefma.de) Der Verein GEFMA wurde 1989 gegründet. Zu seinen Mitgliedern
zählen Anwender, Anbieter, Investoren, Berater und Wissenschaftler aus dem Bereich Facility Management.
GEFMA setzt sich für die professionelle Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften ein. Ziel der GEFMA ist es, bei Eigentümern, Betreibern und Nutzern von Immobilien das Interesse am
Facility Management zu wecken und von seinen Vorteilen zu überzeugen. GEFMA definiert FM-Qualitätsstandards in den GEFMA-Richtlinien. Zahlreiche Hochschulen und private Bildungsträger
bilden nach von GEFMA entwickelten und zertifizierten Lehrinhalten aus. Bundesweit bietet GEFMA in Regionalkreisen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern Fachinformationen und persönlichen
Erfahrungsaustausch.
Vergleiche dazu auch Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der
Einzelhandelsanalytik der GIF Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. und Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt. Kurzfassungen zur Mietflächenberechnung finden
sich für Büroflächen unter GIF MF-B und für Handelsflächen unter GIF M-H.

Geislinger Konvention

Vertreter aus den wohnungswirtschaftlichen Landesverbänden und dem GdW haben unter Leitung von Prof. Bach vom Studiengang Immobilienwirtschaft der FH Nürtingen die “Geislinger Konvention”
eingeführt, nach der Betriebskosten detailliert ermittelt und verglichen werden können. Ziel ist es, Objekte gleichen Bautyps miteinander zu vergleichen, Gebäude mit überdurchschnittlich
hohen Kosten zu erkennen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Mit der “Geislinger Konvention” haben sich die Beteiligten auf eine einheitliche betriebliche Kostenerfassung geeinigt. Die am
Betriebskostenkatalog der II. Berechnungsverordnung orientierte Untergliederung der einzelnen Kostenarten stellt sicher, dass alle Wohnungsunternehmen, die ihre Betriebskosten
buchhalterisch auf diese Weise erfassen, sich am Betriebskosten-Benchmarking beteiligen können. Die Homepage der www.geislinger-konvention.de findet sich unter diesem Link.

Gemeinschaftseigentum

Als Gemeinschaftseigentum wird das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, bezeichnet. Dazu
gehören bspw. Fahrradkeller, Wäschetrockenraum,
Treppenhäuser etc., aber auch das Grundstück, das Dach, die Fundamente, tragende Wände, Außenwände, der Kamin (auch wenn dieser durch die Wohnung geht) usw.

Gentrifikation

Gentrifikation bezeichnet den Prozess der qualitativen Aufwertung innenstadtnaher Wohngebiete in Verbindung mit dem Austausch der dortigen Wohnbevölkerung. Merkmal dieser Gentrifikation ist
vor allem der schnelle Austausch statusniedrigerer durch statushöhere Bevölkerung in meist ehemaligen Arbeiterwohnquartieren oder in zuletzt von Arbeitern bewohnten Gebieten. Dieser Vorgang
ist verbunden mit einer architektonischen Aufwertung des Wohnungsbestandes durch Renovierungen und Modernisierungen sowie der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Gentrifikation
umfasst damit auch eine (Re-) Investition in den Gebäudebestand sowie eine Verbesserung der Infrastruktur in dem betroffenen Gebiet. Diese Veränderungen gehen einher mit Mietpreiserhöhungen
bei gleichzeitiger Verdrängung der bisherigen Bewohner.

Genussschein

Begriff, Inhalt und Umfang von Genussrechten sind gesetzlich nicht geregelt. Es gibt aber eine Reihe von Standards. Die Stellung von Genussscheinen liegt zwischen Aktien und Anleihen.
Genussscheine haben Eigenkapitalcharakter, wenn das Kapital dem Unternehmen langfristig oder unbegrenzt zur Verfügung steht und der Genussscheininhaber an Gewinn und Verlust der
Gesellschaft beteiligt ist. Die Ausschüttungen auf Genussrechtskapital werden steuerlich als Ausschüttungen auf Fremdkapital behandelt. Ein Genussschein beinhaltet keine
Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht auf der Hauptversammlung). Durch diese Standards haben die Eigenschaften eines Genussscheins sehr große Spielräume. Ihre Extreme sind die
aktienähnlichen und anleihenähnlichen Genussscheine. Genussscheine können von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben werden. Größere Emissionen werden regelmäßig zum Börsenhandel
eingeführt. Im Insolvenzfall eines Genussrechte emittierenden Unternehmens werden die aus Genussscheinen erwachsenden Forderungen nur nachrangig bedient. Wegen dieses Risikos werden
Genussscheine i.A. in Abhängigkeit von der Bonität des Emittenten deutlich höher verzinst als bspw. grundpfandrechtlich gesicherte Anleihen. Mehr dazu hier.

Geriatrie

Altersheilkunde bzw. die Lehre von der Bedeutung und der Behandlung der Krankheiten alter und alternder Menschen, wobei in besonderem Maße die Umstände berücksichtigt werden, die
typischerweise viele Krankheitsabläufe bei älteren Menschen komplizieren. Vergleiche dazu auch Gerontologie.

Gerontologie

Lehre und Wissenschaft vom Alter und dem Altern an sich, die sich mit den somatischen, psychischen und sozialen Vorgängen des Alterns beschäftigt. Vergleiche dazu auch Geriatrie.

Gesamtbank-Value-at-Risk (GbVaR)

Das Ziel des modernen Risikomanagements einer Bank besteht darin, die Aggregation aller Risiken in einer einzigen Kennzahl, nämlich dem Gesamtbank-Value-at-Risk zusammenzufassen. Wichtig
ist dabei, die Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Risikokategorien mathematisch und statistisch korrekt zu beschreiben. Letztlich bildet der GbVaR die Grundlage für eine
risikoadjustierte Banksteuerung als Voraussetzung, die Risikotragfähigkeit insgesamt abzuschätzen. Die Risikoaggregation erfolgt im Allgemeinen in vier Teilschritten:

>>>Zuordnung der Risikopositionen zu den verschiedenen Risikokategorien, wie Markt-, Adress- oder operationelles Risiko,
>>>Aggregation der Einzelrisiken in der jeweiligen Risikokategorie unter Berücksichtigung von Portfolioeffekten und damit verbundenen Korrelationen,
>>>Zusammenfassung der voraggregierten Risikowerte je Risikoart zum Gesamtbankrisiko.

Die Gesamtbank-Risikoposition ergibt sich dabei aus der strategischen Ausrichtung der Bank und den damit verbundenen Geschäften.

Geschäftsbesorgungsvertrag

Unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag versteht sich ein Dienst- oder Werkvertrag nach §§ 611 und 631 BGB, durch den sich der Geschäftsbesorger zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem
Auftraggeber übertragenen Geschäfts nach § 675 BGB verpflichtet.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Begriff aus dem Baurecht (BauNVO, § 20) und gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem
Grundstück zur Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Ist die GFZ von 10,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1.000 qm Fläche maximal 10,8 x 1.000 qm =10.800 qm Geschossfläche in den
Vollgeschossen befinden. Beträgt die GRZ 0,5, so entstehen 10.800 qm : 500 qm = 21,6 (gerundet 22) Vollgeschosse.

Gesetz zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH

Die Gründe für die Neuregelung lagen in der angestrebten Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des EuGH. Geplant war die Absenkung des
Mindeststammkapitals einer GmbH auf 10.000 € und die ergänzende Angabe der Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf den Geschäftsbriefen der GmbH. Aufgrund der späteren Neuwahlen wurde der
Entwurf nicht weiter verfolgt.

Gewährträgerhaftung

Im Gegensatz zu den Privatbanken unterliegen die öffentlich-rechtlichen Institute besonderen bislang unbefristeten Haftungsgarantien:

Anstaltslast – Verpflichtung der öffentlichen Hand, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Gewährträgerhaftung – Sicherungsmechanismus für den Fall, dass ein Geldinstitut seinen Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nicht nachkommen kann.

Eine typische Regelung (§ 39 Abs. 3 WestLB-Gesetz) lautet: “Die Gewährträger haften für die Verbindlichkeiten der Bank nach Maßgabe der Satzung. Eine Inanspruchnahme der Gewährträger ist
jedoch erst möglich, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen der Westdeutschen Landesbank Girozentrale nicht zu erlangen ist. Die Gewährträger stellen sicher, dass die Bank ihre Aufgaben
erfüllen kann (Anstaltslast)”. Die Gewährträgerhaftung wurde zumindest seit 1830 noch nie in Anspruch genommen. Dennoch war diese Staatshaftung bisher der wesentliche Grund für die gute
Bonitätseinstufung der Landesbanken durch Ratingagenturen und damit für sehr günstige Refinanzierungskosten. Obwohl eine grundsätzliche Abschaffung der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
erfolgt, ergibt sich ein Bestandsschutz für Altgeschäfte (Grandfathering I) und eine Übergangsregelung für Neugeschäfte (Grandfathering II). Für Altgeschäfte während der Grandfathering I
bleibt es somit bei der Anknüpfung des Ratings an das entsprechende Rating des Bundeslandes. Eine Kreditverschlechterung ist zwar nicht ausgeschlossen, kann jedoch nicht allein durch das
Entfallen der Staatshaftung eintreten. Im Rahmen des Grandfathering wird zu berücksichtigen sein, dass bei einer (wesentlichen) Veränderung der alten Kreditkonditionen, einer nachträglichen
Verlängerung der Vertragslaufzeit sowie im Fall von revolvierenden Krediten die Staatshaftung auch für Altfälle gefährdet ist. Für langfristige Kreditgeschäfte verteuern sich die
Refinanzierungskosten somit ab sofort, für kurzfristige, d.h. vor 2015 endende Darlehen spätestens mit dem 18. Juli 2005 (Ablauf Grandfathering II). Der historische Kompromiss hat
Auswirkungen sowohl im Garantie- wie im Kreditgeschäft der Landesbanken. Da die Landesbanken anders als die örtlichen Sparkassen sich regelmäßig nicht über Einlagengeschäfte sondern am
Kapitalmarkt refinanzieren, wird die langfristige Darlehensgewährung mangels Refinanzierungsmöglichkeit gegenwärtig erheblich erschwert.
Weitergehende und längerfristige Änderungen ergeben sich, soweit die Landesbanken zukünftig als Akkreditivbank, Letter of Credit Provider, Erfüllungsübernehmer (PUA Bank) o.Ä. fungieren.
Das öffentlich-rechtliche Bankensystem in Deutschland besteht aus den Landesbanken auf internationaler und den Sparkassen auf lokaler Ebene. Gestützt werden die Landesbanken und Sparkassen
durch öffentliche Gebietskörperschaften (bei den Landesbanken das jeweilige Land und bei den Sparkassen der Landkreis bzw. die Stadt oder Gemeinde) welche als Gewährträger auftreten. Mit
der sich daraus verbundenen Gewährsträgerhaftung übernehmen die öffentlichen Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der jeweiligen Sparkasse bzw. Landesbank. Darüber hinaus sind
alle Sparkassen und Landesbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.
Allerdings entfiel die Gewährsträgerhaftung der Sparkassen zum 15.07.2005, womit sich in der Regel die Refinanzierungskosten verteuerten und die zu gebenden Sicherheiten für Kredite erhöht
wurden.

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung ist die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag einer Rechnungsperiode und ermöglicht dadurch die Ermittlung von Überschüssen bzw. Gewinn oder Verlust. Sie
ergänzt die Bilanz und ist Teil des Jahresabschlusses.

Ghost Negotiation

“Geistverhandler” als externer Dienstleister für besonders schwierige Verhandlungsfälle, wenn die Trennung zwischen den Unterhändlern und den Entscheidungsträgern sinnvoll erscheint. Die
Rolle des Ghost Negotiators besteht darin, den Verhandlungsgegner zu analysieren, Schwächen aufzudecken und eine (Gegen-)Verhandlungsstrategie zu entwickeln. Danach wir der Ghost Negotiator
die Unterhändler seines Auftraggebers trainieren und als unsichtbarer Coach in den weiteren Verhandlungen begleiten.

GIF Gesellschaft f. immobilienwirtsch. Forschung

Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. wurde am 15. Oktober 1993 gegründet. Ziel ist, in Deutschland ein Kontaktnetz zwischen den Marktteilnehmern sowie ein
Informations- und Diskussionsforum für Fragestellungen von gemeinsamem Interesse zu etablieren bzw. zu befördern. Dabei sollen Lehre und Forschung im Fachgebiet Immobilienökonomie und
verwandten Disziplinen unterstützt werden. Davon sollen alle Marktteilnehmer profitieren, was letztlich der Branche zu höherem Ansehen verhilft. Die Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. vertritt einen interdisziplinären Ansatz und strebt die Zusammenführung von Theorie und Praxis an. Dies geschieht vor allem in Arbeitskreisen, die
zur Klärung wichtiger immobilienwirtschaftlicher Fragestellungen und zur Verbesserung der Markttransparenz beitragen.
Vergleiche dazu u.a. Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der
Einzelhandelsanalytik der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Arbeitskreis 8 Einzelhandel und Immobilienwirtschaft und Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt. Kurzfassungen zur Mietflächenberechnung finden
sich für Büroflächen unter GIF MF-B und für Handelsflächen unter GIF M-H.

GIF MF-B Mietflächenberechnung für Büroraum

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in gewerblichen Objekten erarbeitet. Die Richtlinien formulieren eine
Vorgehensweise für die Berechnung der Mietflächen und versuchen einen einheitlichen Standard zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen
die genaue Ermittlung und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.
MF-B Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Büroraum
Die vertraglich zugewiesene Mietfläche setzt sich – entsprechend ihrer unterschiedlichen Art der Nutzung –
aus zwei Klassen zusammen: in Flächen mit exklusivem oder mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht. Für die Ermittlung sind die lichten Maße zwischen den ortsgebundenen Wänden in Fußbodenhöhe,
ohne Berücksichtigung von Sockelleisten und Schrammborden anzusetzen. Örtliche Einbauten wie Heizkörper, Induktionsgeräte, etc. bleiben unberücksichtigt. Alle Flächen von Räumen oder
Raumteilen mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1,50m und 2,30m sind getrennt zu ermitteln und gesondert anzugeben.
1. Mietfläche mit exklusivem Nutzungsrecht
Anhand getrennter Ermittlung sind folgende Flächenanteile einzeln auszuweisen:
Hauptnutzfläche HNF
Nebennutzfläche NNF
Verkehrsfläche VF
Funktionsfläche FF
Konstruktions-Grundfläche KGF
Für Stellplätze die Tiefgaragenfläche mit Anzahl der Stellplätze, sowie die Anzahl der Stellplätze im Außenbereich.
Des weiteren Flächen, die der Hauptnutzung des Mieters nicht unmittelbar dienen; wie Loggien, Balkone, Atrien und ähnliche Flächen, Flächen, deren Raumhöhe mehr als 1,50m und weniger als
2,30m beträgt.
2. Mietfläche mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht
Sie errechnet sich im Wesentlichen aus der Verkehrsfläche, aber nur insoweit, wie sie von mehreren Mietern gemeinschaftlich genutzt wird. Anhand getrennter Ermittlung sind folgende
Flächenanteile einzeln auszuweisen:
Aus der Haupt- und Nebennutzfläche:
Räume, für die eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen ist, wie Sanitärräume,
Personalaufenthaltsräume usw.
Aus der Verkehrsfläche:
Eingangshallen, Aufzugsvorräume, Erschließungsflure usw.
Nicht zu den Mietflächen zählen:
Treppenläufe/Treppenpodeste,
Aufzugsschächte,
Notausgänge,
Fluchtbalkone,
Hausanschlussräume,
Heizungsräume,
Haustechnikräume,
Aufzugs- oder Förderanlagen,
begehbare Schächte,
Räume, die dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen,
die Grundflächen von ortsgebundenen Wänden, Stützen, Pfeilern
des weiteren Flächen, deren lichte Raumhöhe 1,50m oder weniger beträgt.
Vergleiche dazu auch Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt der Gesellschaft
für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.

GIF MF-H Mietflächenberechnung für Handelsraum

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in gewerblichen Objekten erarbeitet. Die Richtlinien formulieren eine
Vorgehensweise für die Berechnung der Mietflächen und versuchen einen einheitlichen Standard zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen
die genaue Ermittlung und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.
MF-H Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Handelsraum
Die vertraglich zugewiesene Mietfläche setzt sich aus zwei Mietflächenarten zusammen. Zum einen handelt
es sich um Flächen, die ausschließlich vom Mieter d.h. exklusiv vom Mieter genutzt werden und zum anderen um gemeinschaftlich genutzte Flächen, die von mehreren Mietern genutzt
werden.
Die Mietfläche wird durch eine Mietflächenbegrenzungslinie zeichnerisch ausgewiesen. Die Messebene befindet sich in Fußbodenhöhe, d.h. Oberfläche (-kante) des Fertigfußbodens OKFFB ohne
Berücksichtigung von Sockelleisten, Schrammborden usw. Die Höhe des vermieteten Raumes wird begrenzt durch die Oberfläche (-kante) des Fertigfußbodens und die Unterfläche (-kante) der
abgehängten Fertigdecke (UKAFD) (=lichter Raum). Gemäß den bauordnungsrechtlichen Regeln und DIN-Normen sind die darin geforderten lichten Räume flächenmäßig auf Anforderung getrennt
auszuweisen.
Die Flächen unterscheiden sich in Flächenarten nach DIN 277 in:
Hauptnutzfläche HNF,
Nebennutzfläche NNF,
Funktionsfläche FF,
Verkehrsfläche VF,
Konstruktions-Grundfläche KGF
und Luftgeschossfläche.
Neben der getrennten Flächenausweisung ist der Aufteilungsschlüssel anzugeben, nach dem die anteilige Zurechnung der gemeinschaftlich genutzten Flächen erfolgen soll. Als Schlüssel können
z.B. die Anzahl der Mieteinheiten oder das Verhältnis der einzelnen Mietflächen zur gesamten Mietfläche des Objektes dienen.
Flächen für Werbegemeinschaften und Center-Management können über den vorgenannten Schlüssel direkt oder über die Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Mieter verteilt bzw. zugerechnet
werden.
Vergleich dazu auch: Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der
Einzelhandelsanalytik der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Arbeitskreis 8 Einzelhandel und Immobilienwirtschaft

Ginnie Mae

Ginnie Mae ist in den USA die populäre Bezeichnung für die Government National Mortgage Association (GNMA), deren Hauptaufgabe die Bereitstellung von billigen Krediten für Hauskäufer und
Hausbauer ist. Vergleiche dazu auch Freddy Mac. 2008 geriet das Unternehmen ebenso wie der Konkurrent Fannie Mae aufgrund der Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten
in finanzielle Schwierigkeiten. Am 13. Juli 2008 kündigte die US-Regierung an, Freddie Mac und Fannie Mae mit Krediten und Aktienkäufen in Milliardenhöhe zu stützen, um einen Bankrott der
beiden Bankhäuser zu verhindern. US-Senat und US-Repräsentantenhaus haben dies am 23. Juli in den Grundsätzen genehmigt. Am 7. September 2008 übernahm die zuständige Aufsichtsbehörde
Federal Housing Finance Agency (FHFA) die Kontrolle über Freddie Mac und Ginnie Mae.

Gleichbehandlungserklärung

Die Gleichbehandlungserklärung ist eine Verpflichtung des Kreditnehmers, seine bestehenden Unternehmensbeteiligungen nicht zu veräußern oder zu belasten und anderen Kreditgebern keine neuen
Sicherheiten zu bestellen.

Gleitender Neuwert

In der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier um das hauptsächlichste Verfahren zur Bestimmung des Wertes der Immobile und darauf aufbauend der
Versicherungsprämie. Die Versicherungsprämie nach dem Gleitenden Neuwert wird auf der Grundlage des Versicherungswertes von 1914 berechnet. Bei der Ermittlung des Gleitenden Neuwertes sind
bspw. Eigenleistungen, Gebühren und Honorare zu den reinen Baukosten zu addieren und ergeben den Neubauwert des Jahres X. Der Bauindex des Jahres X wird jährlich vom Statistischen Bundesamt
festgelegt. Der Gleitende Neuwert ergibt sich dann aus der Formel: Neubauwert des Jahres X dividiert durch Baupreisindex des Jahres X * 100 = Versicherungssumme von 1914. Besondere
praktische Bedeutung erlangt der Gleitende Neuwert dadurch, dass er als einzige Wertermittlungsmethode die Gefahr einer Unterversicherung des Gebäudes zuverlässig ausschließt. Danach haftet
der Versicherer bei Vereinbarung der Versicherungssumme 1914 im Schadenfall unbegrenzt. Andere Wertermittlungsmethoden nach dem gemeinen Wert, dem Neuwert und dem Zeitwert sind in der
Praxis von untergeordneter Bedeutung und finden nur dort Verwendung, wo der gleitende Neuwert zu einer offensichtlichen Überversicherung führen würde.

Globalgrundschuld

Global Macro Strategy

Anlagestrategie von Hedge Fonds unter Einsatz von Finanzinstrumenten wie Futures und Optionen in den Bereichen Währungen, Rohstoffe, Zinsen und
Aktienindizes, festverzinsliche Produkte etc.

Globalzession

Spezielle Form der in der Gesamtheit übereigneten Forderungen als Sicherungsinstrument für einen Bankkredit. Bei der Globalzession werden im Gegensatz zur Mantelzession nicht nur gegenwärtige, sondern auch zukünftige Forderungen übereignet. Eine der Bank vorzulegende Debitorenliste dient hierbei nur der
Kontrolle. Vergleiche dazu auch Zession.

Glokalisierung

Der Begriff der Glokalisierung ist ein Kunstwort und verbindet Globalisierung und Regionalisierung miteinander.
Die Glokalisierung kennzeichnet dabei den Trend hin zu einer globalen Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen sowie einer globalen Anpassung der Standards einhergehend mit einer
verstärkten Berücksichtigung lokaler und regionaler Besonderheiten. Sie steht somit für die Überlagerung von globalen und lokalen Entwicklungen, die durch weltweite Austauschprozesse
erzeugt werden.

GMP-Vertrag

Der GMP-Vertrag als Variante des klassischen Global-Pauschalvertrags findet seine Anwendung vorwiegend bei komplexen Projekten mit derzeit unvollständigem Planungsstand. Dem
Generalunternehmer (GU) werden neben der reinen Werkleistung auch Planungsleistungen übertragen. Vertragsgegenstand sind alle Werkleistungen und Dienste, die für die schlüsselfertige,
funktionstüchtige und mängelfreie Erstellung des Projektes erforderlich sind, sodass die im Bauvertrag, in den Baugenehmigungen und ggf. im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen
gewährleistet sind. Die Kostensicherheit für den Bauherrn gewährleistet der durch den GMP-Auftragnehmer garantierte Deckelpreis. Der eindeutigen Definition des Leistungsumfangs kommt beim
GMP-Vertrag die gleiche Bedeutung wie beim klassischen Global-Pauschalvertrag zu. Durch das Value-Engineering-Anreizkonzept soll der GU somit auch am wirtschaftlichen Ergebnis des
Bauprojektes partizipieren, indem Vergabe- und Optimierungsgewinne nach Schlussrechnung der Subunternehmer mit einem zuvor vertraglich festgelegten Schlüssel zwischen ihm und dem Bauherrn
aufgeteilt werden. Dieses Bonussystem erfordert eine offene Abrechnung des variablen Pauschalanteils mit gläsernen Taschen . Im partnerschaftlichen Sinn des GMP-Vertrags ist die endgültige
Aufteilung des Vergabegewinns nicht je Vergabeeinheit, sondern nach Betrachtung des variablen Anteils als Ganzes vorzunehmen.

GoBD

Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.

Going-concern-Prinzip

Going-concern-Prinzip Teil der GoB, nach dem von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist, es sei denn, es stehen tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten dagegen,
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Dieses Prinzip hat insbesondere auf die Bewertung wesentlichen Einfluss, weil sonst die erwarteten Liquidationswerte (ggf. abzgl. noch entstehender Kosten für Veräußerung, Dekontamination
u. dgl.) anzusetzen sind.

Grünvolumenzahl GVZ

Als Grünvolumenzahl wird das Produkt von vegetationsbestandener Fläche * Vegetationshöhe verstanden.
Beispiele:
Eine Wiese von 100 m und ca. 0,05 m Höhe ergibt als Grünvolumen von 5 m .
Eine Strauchpflanzung von 100 m und ca. 0,76 m Höhe ergibt ein Grünvolumen von 76 m .
Eine Waldstück mit Strauchunterpflanzung von 100 m und ca. 10 m Gesamthöhe ergibt ein Grünvolumen von 1.000 m .

Grundbuch

Nach § 3 Grundbuchordnung (GBO) erhält jedes Grundstück im Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt. Die Amtsgerichte sind als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke
zuständig. Das Grundbuch enthält neben der Aufschrift ein Bestandsverzeichnis (Register), in dem Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster (nach Gemarkung,
Flur und Flurstück) vermerkt sind. Ferner werden in dem Register grundstücksgleiche Rechte wie z.B. das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Dem Bestandsverzeichnis folgen
drei Abteilungen.

>>>Die Erste Abteilung enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten, ggf. unter Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses (beispielsweise
“in Erbengemeinschaft” oder “als Gesellschafter bürgerlichen Rechtes”), und die Grundlagen der Eintragung.
>>>Die Zweite Abteilung verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind: Grunddienstbarkeiten und beschränkte
persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke usw.)
>>>Die Dritte Abteilung enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Grunderwerbssteuerbefreiung

Die Grunderwerbssteuer ist für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen und Rechten an Grundstücken/Gebäuden zu zahlen. Der Steuersatz beträgt zur Zeit
einheitlich
3,5 % des Kaufpreises. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie ein eventuell darauf errichtetes Gebäude, so dass beim Erwerb des Objektes die zu
zahlende Steuer auf Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird. Grunderwerbssteuerbefreit sind Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten und nahen Verwandten, Erbfälle und Schenkungen sowie
der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (mit einer Freigrenze bis 2.500 €). Darüber hinaus hat die Europäische Kommission die von Bundestag und Bundesrat beschlossene zeitlich
befristete Aussetzung der Grunderwerbssteuer bei Fusionen ostdeutscher Wohnungsunternehmen am 1.12.2004 genehmigt. Alle Fusionen im Zeitraum vom 1.1.2004 bis 31.12.2006 werden von dieser
Grunderwerbssteuerfreistellung begünstigt. Damit können Wohnungsunternehmen, die durch Leerstände und Abriss im Rahmen des Stadtumbaus Ost erheblich ökonomisch belastet werden, durch
Zusammenschluss wieder zu betriebswirtschaftlich effizienten und zukunftsfähigen Unternehmensgrößen gelangen. Dies stärkt auch die Investitionskraft für die Anpassung an die veränderten
Märkte und Wohnansprüche. Bislang wirkte die extrem hohe Grunderwerbsteuerlast bei einer beabsichtigten Fusion prohibitiv. Das Gesetz musste in seiner Ursprungsfassung nach Bedenken der
EU-Kommission geändert und erneut den parlamentarischen Gesetzgebungsweg durchlaufen, der mit dem Bundesratsbeschluss vom 26.11.2004 abgeschlossen wurde.

Grundflächenzahl (GRZ)

Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Begriff aus dem Baurecht (BauNVO, § 19) und gibt den prozentualen Anteil eines Grundstücks an, der überbaut werden darf. Ist die GRZ des Grundstücks 0,25, so
dürfen maximal 25 % der Fläche bebaut werden. Siehe auch GFZ.

Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind Kreditsicherheiten, die durch Verpfändung von unbeweglichem Vermögen entstehen. Sie haben eine besondere Bedeutung bei der Sicherung langfristiger Kredite, da
Grundstücke als sehr wertbeständig gelten. Aber es können auch kurzfristige Kredite auf diese Weise gesichert werden. Zu den Grundpfandrechten zählen die Hypothek und die Grundschuld.
Weiterhin existiert die Rentenschuld, die allerdings zum Zwecke der Kreditsicherung keine nennenswerte Bedeutung besitzt.
Der Gläubiger dieser Grundpfandrechte kann seine Forderung im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des belasteten Grundstücks durchsetzen. Das Grundpfandrecht entsteht durch
die Eintragung in das Grundbuch des betreffenden Amtsgerichtsbezirks, in die dritte Abteilung.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Im HGB mehrfach zitiert:
>>>Nach § 238 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann beim Führen seiner Bücher die Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen.
>>>Der Jahresabschluss ist nach § 243 Abs. 1 HGB nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.
>>>In § 264 Abs. 2 HGB hat der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.
Grundsatz der Bilanzklarheit
Nach § 243 Abs. 2 HGB ist der Jahresabschluss klar und übersichtlich aufzustellen: den Inhalt kennzeichnende Postenbezeichnung i.V.m.
einer sachgerechten Postenaufgliederung in Bilanz und GuV sowie Angaben über die angewandten Bewertungsmethoden und Angaben über Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
Nach § 243 Abs. 1 HGB: eine Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erfordert die willkürfreie Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
Grundsatz der Vollständigkeit
Der Grundsatz der Vollständigkeit betrifft den vollständigen Ausweis sämtlicher Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge
nach § 246 HGB.
Grundsatz der Bilanzkontinuität
Der Grundsatz der Bilanzkontinuität erfasst verschiedene Aspekte und dient der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen. Zu den
Teilaspekten zählt zunächst die Forderung nach Ausweisstetigkeit, die in § 265 Abs. 1 HGB genannt ist. Danach ist die einmal gewählte Form der Darstellung der Bilanz und GuV
beizubehalten.
Grundsatz der Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit findet sich implizit in § 265 Abs. 7 HGB. Danach sind Zusammenfassungen in der Gliederung zulässig, wenn
die Positionen nicht wesentlich sind.
Konzeptionelle Grundsätze
Zu den konzeptionellen Grundsätzen zählen der Grundsatz der Einzelbewertung, das Stichtagsprinzip, der Grundsatz der Unternehmensfortführung
sowie das Anschaffungswertprinzip.
Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip
Der Grundsatz der Einzelbewertung findet sich in § 252 Abs.1 Nr. 3 HGB. Er umfasst die Bewertung zum
Abschlussstichtag und damit das Stichtagsprinzip sowie die Einzelerfassung von Vermögensgegenständen und Schulden.
Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern)
Der Grundsatz der Unternehmensfortführung beinhaltet, dass bei der Bewertung die Fortsetzung der
Unternehmenstätigkeit zu unterstellen ist, solange keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.
Anschaffungswertprinzip
Nach dem Anschaffungswertprinzip sind Vermögensgegenstände höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Das
Anschaffungswertprinzip ist in § 253 Abs. 1 HGB enthalten.
Grundsätze der Periodisierung und der vorsichtigen Gewinnermittlung
Unter diese Gruppe von GoB fallen insbesondere das Vorsichtsprinzip, das Realisations- und
Imparitätsprinzip.
Periodisierungsprinzip
Gem. § 252 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung im
Jahresabschluss zu erfassen.
Vorsichtsprinzip
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist der Grundsatz der Vorsicht einzuhalten, insbesondere ist das Realisationsprinzip zu beachten und sind erkennbare
Risiken und drohende Verluste zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst nach dem Bilanzstichtag bekanntgeworden sind.
Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip ist in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB fixiert. Es ist Bestandteil der vorsichtigen Bilanzierung. Danach sind nur die am
Abschlussstichtag realisierten Gewinne auszuweisen.
Imparitätsprinzip
Das Imparitätsprinzip ist in § 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB enthalten. Danach sind alle vorhersehbaren, auch noch nicht realisierten Risiken und
Verluste aus einzelnen Geschäften, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird als dingliches Recht in
Abt. III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, d. h. sie sind nicht an den Bestand einer
bestimmten Forderung (beispielsweise ein bestimmtes Darlehen) gebunden und können für sich allein übertragen werden. Daher können Grundschulden nicht nur für einzelne Forderungen, sondern
auch für mehrere, auch zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden in der Regel Zinsen und Nebenleistungen eingetragen und der
jeweilige Eigentümer muss sich nach § 800 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in Höhe des Grundschuldbetrages auch der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein
gesamtes Vermögen unterwerfen.

Grundschuldtrading

Diese Betrugsform wird auch als “Wertdifferenzgeschäft” bezeichnet und richtet sich an Immobilieneigentümer, deren Immobilien mit Grundschulden belastet sind, deren Höhe unter deren
tatsächlichem Wert liegt. Diese Differenz soll durch “Wertdifferenzgeschäfte” gehoben und gewinnbringend angelegt werden.
Der Eigentümer wird daraufhin veranlasst – u.U. nach einer vorhergehenden Verkehrswertermittlung – über den Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und valutierender Darlehenshöhe eine
Eigentümergrundschuld einzutragen und sich den Grundschuldbrief aushändigen zu lassen.
Im nächsten Schritt soll ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen werden, dass sofort wieder in lukrativen Wertpapiergeschäften angelegt wird. Dabei wird mit Fachbegriffen wie derivativen
Anlageprodukten, Null-Kupon-Anleihen von Emittenten mit mindestens AA+ Bonität geworben usw. Die dabei zu erzielenden Gewinne sollen nicht nur für Zins und Tilgung des neu aufgenommenen
Kredites bis zu dessen vollständiger Rückzahlung reichen; es soll darüber hinaus nicht der vollständige Kreditbetrag angelegt werden, sondern ein Teil soll als “working capital” vom
Immobilieneigentümer zur freien Disposition genutzt werden können. (Die versprochenen risikoarmen oder risikolosen Wertpapiergeschäfte, deren Renditen deutlich über den Aktivzinsen bei
Krediten liegen sollen, sind im Übrigen ebenso häufig anzutreffen, wie es des Müller´s Tochter gelungen ist, Stroh zu Gold zu spinnen.)
Der Vermittler bietet nun einen Full-Service-Vertrag an, in dem ihm die komplette Abwicklung des Geschäftes als Treuhänder per Vollmacht übertragen wird. Planmäßig wird danach bei einer
Bank ein Kredit beantragt und auf das Konto des Vermittlers ausgezahlt; der Grundschuldbrief wird als Sicherheit hinterlegt…
Auch wenn der Vermittler mit dem Geld verschwindet, wird die Bank auf die Zahlung der Kreditraten bestehen und notfalls die vorliegenden Sicherheiten verwerten.

Grundschuldverzinsung

Bei Grundschuldbestellungen werden regelmäßig Zinsen vereinbart, die die Grundschuld als verzinsliche Forderungen qualifizieren. Die Grundschuldzinsen werden in der Regel formularmäßig
vorgegeben. Der Anspruch auf sie ist ebenso wenig akzessorisch wie der Anspruch auf die Grundschuldsumme. Grundschuldzinsen sichern die durch die
Sicherungsabrede umschriebene Forderung. Mit den Grundschuldzinsen kann der Gläubiger der Grundschuld daher auch die gesicherte Hauptforderung oder Kosten abdecken. Grundschuldzinsen führen
zu einer planmäßigen Übersicherung. In der Zwangsversteigerung können laufende Zinsen sowie die rückständigen Zinsen der letzten zwei Jahre mit dem Rang der Grundschuld geltend gemacht
werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG). Zu den laufenden Zinsen gehören nicht nur die während der laufenden Zinsperiode anfallenden Zinsen, sondern auch die letzten vor der Beschlagnahme fällig
gewordenen sowie alle danach noch fällig werdenden Zinsen (§ 13 Abs. 1 ZVG). Die Fälligkeit der Grundschuldzinsen ist in den üblichen Grundschuldbestellungsurkunden meist dahingehend
geregelt, dass sie jeweils am ersten Tag des folgenden Kalenderjahres nachträglich zu entrichten und damit fällig sind.

Die bisherige Verfahrensweise könnte jedoch im Zweifelsfall unter Verweis auf nachstehendes Urteil eine neue Wertung erfahren: Nach § 197 BGB verjähren Zinsansprüche in vier Jahren.
Entgegen seiner früheren Rechtsprechung wendet der Bundesgerichtshof (BGH) diese Vorschrift nun auch auf vereinbarte Verzinsungen von Grundschulden an, die ein Grundstückseigentümer zur
Sicherung einer Forderung – meist einer Darlehensforderung der Bank – zu Gunsten seines Gläubigers eintragen lässt. Die bisherige BGH-Rechtsprechung führte dazu, dass sich angesichts oft
vereinbarter Zinsen von 15 % der Sicherungsumfang der Grundschuld in weniger als 7 Jahren verdoppelte. Dies – so die BGH-Richter in ihrer Entscheidung – widerspreche dem Gedanken des
§ 197 BGB, der ein möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden durch auflaufende Zinsen gerade verhindern wolle. Urteil des BGH vom 28.09.1999 XI ZR 90/98

Handelsbilanz

Handelsbilanz ist die den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz. In vielen Fällen wird es nur eine
Bilanz geben, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist. Da der Konzernabschluss auf den Bilanzen der Konzerngesellschaften beruht, müssen diese alle die gleichen Bilanzierungs- und
Bewertungsverfahren anwenden, um einheitliche Methoden für den Konzernabschluss zu erhalten. Dies kann aber nicht zweckmäßig oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen des Staates, in dem die
Tochtergesellschaften domiziliert, nicht zulässig sein. Deshalb muss eine Handelsbilanz II aufgestellt werden, § 308 Abs. 2 HGB. In ihr hat eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung der
Geschäftsvorgänge, Vermögensgegenstände und Schulden der Tochtergesellschaften nach deutschem Bilanzrecht und in € entsprechend den Regelungen zu erfolgen, wie sie im späteren
Konzernabschluss angewendet werden. Sie dient damit als Vorstufe zur Konsolidierung.

Haushaltsgrundsätzegesetz

Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung öffentlicher Haushalte sind im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen fixiert. Im Haushaltsgrundsätzegesetz liegt ein Schwergewicht auf drei Punkten: Die Planung des
Haushaltes findet in den Parlamenten statt. Die Regierung: Die Spitze der exekutiven Gewalt, überwacht die Beachtung bestehender Gesetze. Sie bestimmt zudem die Richtlinien der Politik und
besteht aus dem Bundeskanzler (Ministerpräsidenten) und seinen Ministern. Regierung und die Verwaltung sehen sich hinsichtlich ihrer Haushaltsführung an die Beschlüsse des Parlaments
gebunden. Darin liegt das eigentliche Kernstück des HGrG. Der Umgang von Regierung und Verwaltung mit finanziellen Mitteln wird von Parlament und Rechnungshof kontrolliert.
Für den Haushalt bestehen eine Vielzahl von Grundsätzen, von denen hier einige wichtige genannt werden sollen. Dazu zählen:
Grundsatz der Vorherigkeit
Grundsatz der Klarheit
Grundsatz der Vollständigkeit, auch Bruttoprinzip
Grundsatz der Genauigkeit
Grundsatz der Gesamtdeckung
Grundsatz der Spezialität

Hausse

In einem Markt, in dem die Preise der Waren bzw. Aktien kontinuierlich im Wert steigen, spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt. Die Hausse geht mit einem steigenden Vertrauen
der Kapitalanleger sowie mit Erwartungen zukünftiger Gewinne einher. Im Gegensatz dazu wird ein fallender Markt als Baisse bezeichnet. Sowohl Hausse als auch Baisse
können das Ergebnis fundamentaler ökonomischer Umwälzungen als auch von Spekulation (“Neuer Markt”) sein.

Headhunter

Bezeichnung für die Personalvermittler der spezielle Akuqisiteure, die spezialisierte Führungskräfte gezielt an Unternehmen vermitteln. Die dabei fällig werdende Vermittlungsgebühr wird vom
Unternehmen übernommen, wenn es zu einer Einstellung kommt.

Hedge Fonds

Hedge Fonds folgen unterschiedlichen Strategien, bei denen sie das von ihnen eingesetzte Geld oft noch um Kredite ergänzen: Sie investieren in unterbewertete Aktien oder kaufen Anteile, bei
denen wegen aussergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Übernahme, Restrukturierung oder Insolvenz, Kursausschläge zu erwarten sind. Gehandelt wird bevorzugt mit Aktien oder Anleihen aus
Schwellenländern. Underlayings sind bspw. auch Rohstoffe. Manche Fonds sind auf Leerverkäufe spezialisiert, bei denen sie sich Aktien eines in einer Krise befindlichen Unternehmens leihen,
diese verkaufen und später günstiger zurückkaufen.
Weil viele Märkte heute weniger schwanken und deshalb die Renditen zurückgehen, steigen Hedge Fonds nun direkt bei Firmen ein, um das Management abzulösen, Reserven ausschütten zu lassen
oder höhere Dividenden durchzusetzen. Die bekanntesten Strategieansätze von Hedge Fonds sind:
Relative Value Strategy
Ausnutzung von Preisunterschieden zwischen verbundenen Wertpapieren an unterschiedlichen Handelsplätzen
Opportunistic Strategy
Vorwegnahme von Marktentwicklungen durch Kauf unterbewerteter Aktien und Leerverkauf überbewerteter Papiere
Global MacroStrategy
Einsatz von Finanzinstrumenten wie Futures und Optionen in den Bereichen Währungen, Rohstoffe, Zinsen und Aktienindizes,
festverzinsliche Produkte etc.
Multi Manager oder Multi Strategy
Kombination verschiedener Hedge-Fonds-Strategien in einem eigenen Produkt, üblicherweise einem Dachfonds

Hedging

Hedging ist die Bezeichnung für den Versuch, sich gegen Preis-, Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel abzusichern. Dies erfolgt durch den Abschluss
eines Gegengeschäfts wie eines Options- oder Termingeschäfts, das hinsichtlich seiner Art und seines Umfangs die Risiken des Grundgeschäfts weitgehend abdeckt. Diese Methode ist überall
anwendbar, wo die Möglichkeit zu einem Aufbau einer Gegenposition besteht.

HID Housing Improvement District

Der Begriff des Housing Improvement Districts (HID) leitet sich aus dem Business Improvement Districts (BID) ab und ist an diesen Begriff
angelehnt. Analog der Vorgehensweise bei einem BID sollen HIDs in einem (Wohn-)Bereich wirken, der von kommunalem Planungen und Wünschen nicht erreicht wird, indem konkrete Investitionen
ausgelöst werden. Zielgruppe sind dabei vor allem Wohnimmobilieneigentümer, die die Sanierung oder den Stadtumbau auf ihrer Agenda haben. Die Vorgehens- und Organisationsweise ist dabei
nahezu deckungsgleich mit der eines BID.

High Water Mark

Bezeichnung einer Vergütung von Vermögensverwaltern, die grundsätzlich von der Performance abhängig ist. Je nach Anlagestrategie beträgt die Vergütung zehn bis zwanzig Prozent. Der
Vermögensverwalter erhält die Prämie allerdings nur auf diejenigen Kurssteigerungen, die die bisherigen Höchstkurse innerhalb eines Zeitraums übersteigen. Ein Verlust muss im Folgejahr
wieder wettgemacht werden. Vergleiche dazu auch Hurdle Rate.

HIT Housing Investment Trust

Der HIT ist ein aus den USA stammendes, im Allgemeinen börsennotiertes Anlageinstrument, das aufgrund seines beschränkten Anlagespektrums mit besonderen Steuervorteilen ausgestattet ist.
HIT´s investieren ausnahmslos in gemeinnützige Wohnungsunternehmen und gelten deshalb auch als “ethische Investments”. Investoren stammen sowohl aus dem privaten als auch aus dem
institutionellen Bereich. Um den Zugriff von Hedgefonds auf die HIT´s zu vermeiden, werden die Aktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben. Die Ausschüttung liegt bei 75 % des
handelsrechtlichen Gewinns. Die Höchstbeteiligung eines einzelnen Aktionärs darf maximal 10 % betragen. Das vorgeschriebene Mindestkapital beträgt 1,5 Mio. US Dollar; die maximal mögliche
Fremdkapitalaufnahme beträgt 400 %.

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Vergütung der entsprechenden Leistungen von Architekten
und Ingenieuren in Deutschland geregelt. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei nur auf die im Baubereich tätigen Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, etc.).
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb
soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Verschiedene Versuche, die HOAI abzuschaffen, scheiterten bislang. Das Honorar wird zwischen dem
Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze
der HOAI sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Die HOAI
ist auch für Personen bindend, die entsprechende Leistungen erbringen, jedoch keine Architekten oder Ingenieure sind. Die Fälligkeit der Honorarforderung und der Anspruch auf
Abschlagszahlungen wird abweichend vom Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Voraussetzung für die Fälligkeit ist, dass eine prüffähige Honorarschlussrechnung
erteilt ist.
Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen. Die Leistungen
werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation

1. – 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
6. – 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung zusammengefasst
8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.

Hurdle Rate

Die hurdle rate bezeichnet die Hürde in Form einer Mindestrendite, die übersprungen werden muss, bevor ein Vermögensverwalter eine Gewinnbeteiligung erhält. Vergleiche dazu auch High Water Mark.

Hypothek

Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache (Liegenschaft). Der Hypothekargläubiger hat das Recht, bei Nichtbezahlung seiner Forderung die Zwangsversteigerung der
Pfandliegenschaft zu beantragen. Die vertragliche Hypothek entsteht durch Abschluss eines Pfandvertrages (Titel) und durch die Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich bei der Hypothek im
Gegensatz zur Grundschuld um eine streng akzessorische Sicherheit.
Die Hypothekenbanken sind an das Hypothekenbankengesetz gebunden.

IAS/IFRS

Die IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards) sind das europäische Gegenstück zu den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP.
Die IAS/IFRS-Regelungen befinden sich derzeit noch in ständiger Weiterentwicklung. Inzwischen ist entschieden, dass alle Publikumsgesellschaften innerhalb der EU ihre
Jahresabschlüsse ab 01.01.2005 nach den IAS/IFRS-Standards erstellen müssen.

IKS Internes Kontrollsystem

Aufgaben und Komponenten eines integrierten Kontrollsystems sind u.a. Sicherung und Schutz des Vermögens vor Verlusten und Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftspolitik. Mehr dazu hier.

Immobilienderivate

Mit Immobilienderivaten lassen sich Immobilienrisiken managen, ohne dass tatsächlich Gebäude erworben oder verkauft werden müssen. Als Vertragskontrahent in einer solchen Transaktion kann
sich der Verkäufer des Immobilienrisikos vor fallenden Immobilienpreisen aufgrund eines allgemeinen Wert- oder Mietpreisverfalls schützen, ohne dass er die Immobilien verkaufen muss.
Momentan werden zwei Konstruktionen offeriert:
Property Index Certificates (PICs) sind kapitalgedeckte Instrumente, das heißt, der Verkäufer des Immobilienrisikos erhält Kapital. PICs sind ein Instrument, bei dem der
Investor eine Rendite erhält, die auf einem Index basiert. Diese Rendite schließt eine einkommensabhängige Komponente ein, die die Mietrendite widerspiegelt.
Bei Total Return Swaps (TRS) handelt es sich demgegenüber um nicht-kapitalgedeckte Instrumente. Bei Total Return Swaps (TRS) werden zwei Ertragsströme gegeneinander
ausgetauscht. Ein Vertragspartner erhält einen indexbasierten Immobilienertrag. Dafür zahlt er an seinen Kontrahenten Zinsen, die auf einem variablen Zinssatz (EURIBOR) basieren. Die
Zahlungen werden auf der Basis eines festgelegten Nominalwerts ermittelt. Die Mietrendite wird jährlich gezahlt, Veränderungen des Kapitalwerts werden jährlich über die gesamte Laufzeit des
Total Return Swaps (TRS) errechnet und am Ende der Laufzeit der Transaktion ausgeglichen.

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip beschreibt den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die sich aus dem übergeordneten Grundsatz der Vorsicht ableiten und
das Realisationsprinzip einschränkt. Während nach dem Realisationsprinzip nur bereits realisierte Gewinne und Verluste ausgewiesen werden, schränkt das Imparitätsprinzip
der ungleichen Behandlung diesen Grundsatz ein. Es verlangt, dass nicht realisierte, aber bereits am Bilanzstichtag erkennbare Verluste ausgewiesen werden müssen, noch nicht realisierte
Gewinne hingegen bilanziell nicht berücksichtigt werden dürfen.

Income Trusts (IT)

Income Trusts (IT) sind an der Börse gehandelte Wertpapiere, die eine Unternehmensbeteiligung mit einem verzinslichen Gesellschafterdarlehen koppeln. Die Verpflichtung der Gesellschaft,
verfügbare Liquidität – kompletter Cashflow außer Investitionen für Instandhaltung und Kapitaldienst – sofort an die Anteilseigner auszuschütten, macht die Papiere attraktiv. Ein stetiger
Geschäftsverlauf, hohe Ausschüttungen und eine geringe Korrelation zu anderen Investitionen charakterisieren die Income Trust Papiere.

Indexmiete

Der § 557 b BGB gestattet durch eine Vereinbarung im Mietvertrag, die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in
Deutschland (Verbraucherpreisindex) zu binden. Ein anderer Index ist nicht zulässig. Bei der Mietanpassungsvereinbarung muss es sich um eine echte Gleitklausel handeln, d.h. die Höhe des
Mietzinses muss zu dem Index in einer Beziehung stehen, die den Parteien keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen oder Verhandlungen lässt. Außerdem muss gewährleistet sein, dass
sich der Mietzins nicht nur bei einem Anstieg der Bezugsgröße erhöht, sondern bei Verringerung der Bezugsgröße auch vermindert. Die Erhöhung tritt nicht automatisch ein. Zunächst muss der
Mietzins mindestens jeweils für die Dauer eines Jahres unverändert bleiben. Die Jahresfrist berechnet sich ab dem Beginn des Mietverhältnisses oder ab dem Zeitpunkt der letzten
Mieterhöhung. Voraussetzung für den Eintritt der Mieterhöhung ist weiterhin eine schriftliche Erklärung; die Textform reicht hier aus. In diesem Mieterhöhungsschreiben muss die Änderung der
Bezugsgröße (die maßgebliche Preissteigerungsrate) angegeben werden sowie die sich daraus ergebende höhere Miete. Falls nicht anders vereinbart, ist die Mieterhöhung nach Zugang der
Erklärung ab dem übernächsten Monat wirksam.

Index-Zertifikat

Bei Index-Zertifikaten handelt es sich um Anlageprodukte, die unmittelbar an die Entwicklung eines Index gekoppelt sind. Bei Index-Zertifikaten nehmen Anleger direkt an der Entwicklung
eines Börsenindex teil, ohne die zugrunde liegenden Aktien tatsächlich zu erwerben. Die meisten Index-Zertifikate weisen ein Bezugsverhältnis aus (z.B. 1:10 oder 1:100), das den Wert des
Zertifikats im Verhältnis zum Indexstand definiert. Dem Anleger ist es somit möglich, bereits mit minimalem Aufwand und kleineren Beträgen diese breit diversifiziert und transparent zu
investieren. Verändert sich der zugrunde liegende Basiswert, erhöht oder sinkt proportional dazu auch der Wert des Zertifikats.
Bemerkens- und beachtenswert sind:
>>>außerhalb des Euro-Raums besteht ein Währungsrisiko,
>>>Performanceindex – sämtliche Dividenden und Erlöse aus Bezugsrechten gehen in den Index ein,
>>>Kursindex – reine Entwicklung der Aktien und somit auch die nach Dividendenzahlungen üblichen Kursabschläge werden abgebildet.
Siehe auch Zertifikate
Basket-Zertifikate
Bonus-Zertifikate
Discount-Zertifikate
Schmetterlings-Zertifikate

INES Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat die Einrichtung einer zentralen integrierten Ermittlungseinheit zur Korruptionsbekämpfung (INES) unter dem Dach der Staatsanwaltschaft Dresden realisiert,
die sachsenweit für gewichtige Korruptionsdelikte zuständig ist. Neben ca. 10 Staatsanwälten gehören dieser Ermittlungseinheit ca. 30 Mitarbeiter der Polizei und außerdem Wirtschafts- und
Buchhaltungsfachkräfte sowie Spezialisten für Steuerrecht, Vergaberecht, Abrechnungs- und Bauwesen an. INES gewährleistet die notwendige Verknüpfung von Strafverfolgungsbehörden und
Fachleuten unter Leitung der Staatsanwaltschaft. Die bisher schon im Kampf gegen Korruption eingesetzten Ressourcen werden dadurch gebündelt und gleichzeitig weiter ausgebaut. Daneben
bleiben die bereits eingerichteten Stellen der Innenrevision bestehen. Die Staatsregierung setzt mit der Einrichtung von INES ein weiteres Signal für entschlossene Korruptionsbekämpfung im
Freistaat Sachsen.

Informationsausnahmeprinzip

Bei der Führung nach dem Ausnahmeprinzip, als einen der möglichen Managementstile, sollen sich die Führungskräfte auf die Lösung außergewöhnlicher
Fälle beschränken. Alle anderen Aufgaben sollen an die Mitarbeiter delegiert werden, die diese in eigener Verantwortung erledigen. Eine klare Abgrenzung ist vonnöten, die den Ausnahmefall
definiert. Voraussetzung dafür ist, dass gleichzeitig auch das Informationsausnahmeprinzip zur Anwendung und nur diejenigen Informationen die Führungskräfte erreichen, die auf
außergewöhnliche Situationen hindeuten. Auch hier ist es notwendig, entsprechende Filterfunktionen zu definieren und einzurichten.

Inflation Linked Bonds

Inflation Linked Bonds sind inflationsgeschützte Wertpapiere, bei denen der Emittent zusichert, einen Inflationsausgleich zu zahlen. Gerade sog. Schwellenländer können überhaupt Anleihen
nur dann begeben, wenn sie inflationsgeschützt sind, da anderenfalls enorme Risikoprämien zu zahlen wären.

Inhaberschuldverschreibung

Die Inhaberschuldverschreibung (IHS) ist eine Urkunde, in der dem Inhaber der Urkunde eine Leistung versprochen wird. Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur
Leistung verpflichtet. Gläubiger ist stets der Inhaber der Schuldverschreibung. Vgl. § 793 ff.
BGB
.
Praktisch begibt ein Wohnungsunternehmen als Emittent ein verbrieftes Leistungsversprechen für die Geldüberlassung des Gläubigers; im Gegenzug erhält der Gläubiger die
Inhaberschuldverschreibung in Form einer Urkunde, die im Übrigen in ihrer Gestaltung sehr frei ist.
Inhaberschuldverschreibungen stellen bilanzielles Fremdkapital dar.
Es ist keine Genehmigung durch die BaFin erforderlich, um IHS emittieren zu können.
Für Inhaberschuldverschreibungen sind keine Kapitalertragssteuern zu entrichten.
Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Sparer nach § 15 AO, wie bei der Spareinrichtung.
Im Insolvenzfall werden IHS erst nach allen anderen Gläubigern bedient, jedoch noch vor anderen Auszahlungsansprüchen von Mitgliedern und vor Verteilung des Vermögens.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ILV)

Mehrere Organisationseinheiten eines einzigen Unternehmens erbringen Serviceleistungen für andere Organisationseinheiten desselben Unternehmens. Durch die innerbetriebliche
Leistungsverrechnung werden diese Leistungsbeziehungen kostenmäßig bewertet und die Kosten von der Service leistenden Kostenstelle an die nachfragende Kostenstelle weiterbelastet. Die
innerbehördliche Leistungsverrechnung ist damit ein Ausgleich für fehlende Marktbeziehungen und unterstützt die optimale Verteilung aller Ressourcen zwischen den einzelnen
Organisationseinheiten eines Unternehmens. Wesentliches Instrument der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung sind die internen Produkte, die auf Basis der Prozessbetrachtung zur
Erstellung externer Produkte wesentlich sind und zusätzliche Transparenz in den Leistungserstellungprozess bringen.

Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund in Form eines
Insolvenztatbestandes gegeben ist. Dabei stehen den zum Antrag Berechtigten, dem Schuldner und dem Gläubiger, unterschiedliche Insolvenzgründe zur Verfügung.
Die Insolvenzordnung (InsO) kennt drei Insolvenzgründe:

die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO),
die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und
die Überschuldung (§ 19 InsO).

Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dagegen liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der
Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehendes
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, d. h. die Passiva übersteigt die Aktiva. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung liegt eine Anmeldepflicht vor.

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands
auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Der Sitz des IDW ist in Düsseldorf.
Das IDW sieht seine Aufgaben in der Förderung der Tätigkeitsbereiche des Wirtschaftsprüfers durch Facharbeit, Interessenvertretung, Ausbildung und Fortbildung.
Die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards haben nur für Wirtschaftsprüfer einen bindenden Charakter. Eine Abweichung von den IDW Prüfungsstandards kann im Rahmen der
Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, die im Prüfungsbericht hervorzuheben und ausführlich zu begründen sowie im beschreibenden Abschnitt
des Bestätigungsvermerks zu nennen sind.
Andere Verlautbarungen, wie etwa die “Anforderungen an Sanierungskonzepte”, stellen lediglich Empfehlungen dar und sind nicht bindend.

Institutional Restructuring Unit (IRU)

In der Institutional Restructuring Unit der Dresdner Bank wurde Anfang 2003 das nicht-strategische Geschäft der Bank etabliert. Ziel der IRU ist es, über ein professionelles Exit- und
Restrukturierungsmanagement den Risikokapitalbedarf der Dresdner Bank nachhaltig zu verringern. Um dies zu erreichen, nutzt die IRU unterschiedliche Instrumente, die vom Verkauf oder der
Abwicklung einzelner Assets bis zur individuellen Restrukturierung operativer Einheiten reichen. Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit hat die IRU das nicht-strategische Portfolio der Dresdner
Bank von ursprünglich 35,5 Mrd. Euro auf 8,6 Mrd. Euro zum Ende des ersten Quartals 2005 reduziert. Das deutsche Portfolio der IRU ist von anfangs 9,2 Mrd. Euro auf weniger als eine Mrd.
Euro reduziert worden. Die Restrukturierungsarbeit der IRU ist nicht auf Kreditengagements beschränkt, sondern beinhaltet auch die Restrukturierung von bestimmten
Dresdner-Bank-Tochtergesellschaften und anderen nicht-strategischen Beteiligungen.
Quelle: Dresdner Bank

Interne Revision

Die interne Revision führt unabhängig und neutral Prüfungen (Kontrollen) durch. Sie wird von prozeßunabhängigen Personen situationsbedingt, schwerpunktwechselnd und präventiv
zukunftsgerichtet durchgeführt. Dabei werden Daten auf Richtigkeit geprüft und Sachverhalte aufgenommen. Die interne Revision kann sowohl durch eigene Mitarbeiter als auch von externen
wahrgenommen werden.

Interne Zinsfuß-Methode

Der interne Zinsfuß (r) einer Sachinvestition ist jener Zinssatz, bei dessen Verwendung der Kapitalwert (Co) den Wert Null annimmt. Für i wird r in die Kapitalwert-Formel eingesetzt und die
Gleichung nach der gesuchten Größe aufgelöst.

Der interne Zinsfuß (“Rendite”, “Rentabilität”) gibt die Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Kapitals an.

Interner Zinsfuß

Unter dem internen Zinsfuß einer Investition versteht man den Zinsfuß, bei dem der auf den Zeitpunkt 0 bezogene Barwert sämtlicher Aus- und Einzahlungen gleich Null sind. Das heißt also,
der interne Zinsfuß ist derjenige Zinsfuß, bei dem der Barwert der Auszahlungsreihe und der Barwert der Einzahlungsreihe gleich groß ist. Der interne Zinsfuß kennzeichnet damit die
tatsächliche Verzinsung einer einzelnen Investition. Da zu Erwerbszwecken geplante Investitionen nur interessant sind, wenn sie eine positive Verzinsung abwerfen, werden im Folgenden nur
Investitionen betrachtet, die einen positiven internen Zinsfuß haben. Es sollte allerdings nicht nur ein positiver interner Zinsfuß vorliegen, sondern ein interner Zinsfuß, der dem Risiko
entsprechend höher ist als die Anlage in sicheren Zinspapieren bzw. Anlagealternativen.

Inverse Zinsstruktur

Allgemein notieren langfristige festverzinsliche Wertpapiere mit höheren Renditen als kurzfristige. Man spricht von einer normalen Zinsstrukturkurve. Infolge von überproportionaler
Kapitalnachfrage nach Papieren mit kurzer Laufzeit kann deren Verzinsung über die der langfristigen Papiere ansteigen. Dieser Zustand wird als inverser Markt oder inverse Zinsstruktur
bezeichnet. In Deutschland fand dies zuletzt nach der Wiedervereinigung statt, als die öffentliche Hand und private Unternehmen einen hohen kurzfristigen Kapitalbedarf zur Finanzierung der
Investitionen in den Neuen Bundesländern hatten.

Investmentbanking

Investmentbanking wird von Spezialbanken für Investmentgeschäfte betrieben. Sie beschäftigen sich vorwiegend mit der Emission von Wertpapieren für Kunden sowie mit der Vorbereitung und
Begleitung beim Erwerb und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (M&A). Im Vergleich zum Kredit- und Einlagengeschäft weist das Investmentbanking
in der Regel höhere Margen aber auch höhere Risiken und eine starke konjunkturabhängige Zyklizität auf. Das Investmentbanking umfasst generell folgende Teilbereiche:

1. Merger and Akquisition (M&A)
Kauf, Verkauf und Fusion von Unternehmen
2. Corporate Finance
Restrukturierung der Kapitalseite von Unternehmen
3. Corporate Restructuring
Restrukturierung der Beteiligungsstruktur von Unternehmen
4. Structured Finance
Forderungsverbriefung und Projektfinanzierung
5. Capital Markets
Emissionsgeschäft
6. Asset Management
Vermögensverwaltung / -anlage
7. Sales & Trading
Handel mit Finanzprodukten auf eigene und fremde Rechnung
8. Principal Investment
Bankenbeteiligungen

ISCR und DSCR

Die Kapitaldienstfähigkeit oder debt service cover ratio ( DSCR ) gibt an, zu wie viel Prozent der zu erwartende Zinsaufwand zuzüglich der Tilgung des Darlehens durch die Mieteinahmen des
Objektes in der Folgeperiode gedeckt ist.
Die Zinsdeckungsfähigkeit oder interest service cover ratio ( ISCR ) gibt an, zu wie viel Prozent der zu erwartende Zinsaufwand des Darlehens durch die Mieteinnahmen des Objektes in der
Folgeperiode gedeckt sind.

ISG Immobilien- und Standortgemeinschaft

Eine Immobilien- und Standortgemeinschaft beruht auf dem nordamerikanischen Modell der Business Improvement Districts (BID). In der ISG schließen sich Haus- und
Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende und Freiberufler mit öffentlichen Planungsträgern zusammen, um das städtische und gewerbliche Umfeld nachhaltig aufzuwerten. Die Mitgliedschaft in einer
solchen Immobilien- und Standortgemeinschaft basiert im Gegensatz zum nordamerikanischen BID-Modell auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

ISO 9000

siehe DIN ISO 9000.

Johari Fenster

Benannt nach den amerikanischen Psychologen Joe Luft und Harry Ingham ist das vierteilige Johari-Fenster eine grafische Darstellung der Kommunikationssituation innerhalb einer Gruppe. Die
Vornamen dieser beiden wurde für die Namensgebung herangezogen. Mit Hilfe des Johari-Fensters wird vor allem der so genannte blinde Fleck im Selbstbild eines Menschen illustriert. Es
differenziert die Interaktionen zwischen den Gruppenmitgliedern nach dem Bewusstseins- bzw. Bekanntheitsgrad von Motivationen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen. Von unten nach
oben aufgetragen ist der Bekanntheitsgrad für die Gruppe, von rechts nach links der Bewusstseinsgrad der betroffenen Person.
Im ersten Quadranten (links oben) befindet sich der Bereich der “öffentlichen Persönlichkeit”, des freien Handelns. Er umfasst alle Aspekte einer Person, die sowohl ihr
selbst als auch der Gruppe bekannt sind.
Im zweiten Quadranten (rechts oben) ist der “blinde Fleck” der Person. D.h. dort sind die Eigenschaften, die alle anderen wissen, nur die Person selbst nicht. Ein typisches
Beispiel ist das übertriebene Geltungsbedürfnis, das selbst nicht bewusst wahrgenommen wird.
Im dritten Quadranten (links unten) ist der Bereich des Verbergens und Vermeidens. Dort sind die Geheimnisse des Einzelnen vor der Gruppe angesiedelt.
Im vierten Quadranten (rechts unten) ist der Bereich der unbekannten Aktivität. Weder die Gruppe noch das Mitglied selbst sind sich der dortigen Eigenschaften bewusst.

dem Selbst bekannt

dem Selbst nicht bekannt

anderen bekannt

Bereich freier Aktivität

Bereich des blinden Flecks

anderen nicht bekannt

Bereich des Vermeidens oder Verbergens

Bereich der unbekannten Aktivität

Jahresreinertrag

Der Jahresreinertrag ergibt sich nach Abzug der Bewirtschaftungskosten vom Jahresrohertrag. Beides sind Bestandteile der Rentabilitätsberechnung einer vermieteten Immobilie. Dabei wird der
Begriff Jahresrohertrag weitgehend gleichgesetzt mit der “Nettokaltmiete”, die ein Immobilieneigentümer aus einem vermieteten Objekt im Jahr erzielt. Wird der Jahresreinertrag zur
Ermittlung des Ertragswerts benötigt, ist die Abschreibung bei Zugrundelegung der Restnutzungsdauer des Gebäudes bereits im Kapitalisierungsfaktor enthalten, so dass sie bei Abzug der
Bewirtschaftungskosten nicht berücksichtigt wird.

Jahresrohertrag

Der Begriff Jahresrohertrag wird weitgehend gleichgesetzt mit der “Nettokaltmiete”, die ein Immobilieneigentümer aus einem vermieteten Objekt im Jahr erzielt.

JEX Jumbo-Pfandbrief-Index

Jumbo-Pfandbrief-Index JEX wird minütlich aus Reuters-Kursen und täglichen Börsenkursen errechnet und publiziert; das zugrundeliegende Indexportfolio enthält 30 synthetische
Jumbo-Pfandbriefe mit ganzzahligen Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren.

Job enlargement

Job enlargement steht für die Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches bei Einführung flacherer Organisationsstrukturen. Aus Gründen der Effizienz ist eine Abkehr von strenger Arbeitsteilung
notwendig, was wiederum zur Zusammenfassung von Teilleistungen mit dem Ziel höherer Verantwortlichkeit führt.

Job enrichment

Job enrichment steht für die Ausweitung auf verantwortungsvollere Tätigkeiten, wie z.B. Planung und Endkontrolle, wobei gleichzeitig Möglichkeiten einer höheren Selbstverwirklichung
geschaffen werden.

Job rotation

Job rotation steht für Arbeitsplatzaustausch bzw. wechsel unter Mitarbeitern, mit dem Ziel, die Flexibilität zu erhalten, die Qualifikation zu verbreitern und die Arbeitsmotivation zu
verbessern.

Jour fixe

Zeitlich festgelegte Beratungen, bei denen der erreichte Ist-Stand mit den Zielvorgaben verglichen wird, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und Festlegungen zu treffen; Jour fixe sind
ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Controllers.

Jumbo-Pfandbrief

Ein mit besonderen Eigenschaften ausgestatteter Pfandbrief ist der seit Mai 1995 existierende Jumbo-Pfandbrief. Jumbos haben ein Mindestemissionsvolumen von einer
Milliarde Euro und ein verpflichtendes Market Making. Von einer Anleihe mit Market-Making spricht man dann, wenn sich mindestens drei Banken gegenüber dem Emittenten verpflichtet haben, mit
festgelegten Geld-Brief-Spannen während festgelegter Handelszeiten Zwei-Wege-Preise gegenüber anderen Market Makern zu quotieren. Daher sind diese Anleihen besonders liquide und der
Investor erhält beim Handel marktgerechte Kurse.

Junk Bonds

Junk Bonds sind festverzinsliche Wertpapiere, bei denen Zins- und Tilgungszahlungen relativ unsicher sind. Innerhalb des Junk Bonds-Marktes wird zwischen Quality Junk und Real Junk
unterschieden. Quality Junk haben ein Rating (Standard & Poor`s) von BB oder B, Real Junk von CCC oder niedriger.

Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten sind Kostenarten im betrieblichen Rechnungswesen, die nicht direkt einer Aufwandsart der Finanzbuchhaltung entsprechen, weil sie entweder von dieser abgegrenzt werden
oder ihnen kein direkter Aufwand gegenübersteht. Oft handelt es sich um Opportunitätskosten, das sind Kosten entgehender Gelegenheit, Zinsen oder Lohn zu verdienen. Die
bekanntesten davon sind:
kalkulatorische Sozialleistungskosten (zur Belastung der Kostenstellen mit einer einzigen Kostenart für die Vielzahl von Sozialaufwandsarten, die der Stellenleiter nicht selbst direkt
beeinflussen kann),
kalkulatorische Abschreibungen,
kalkulatorische Zinsen,
kalkulatorische Unternehmerlohn,
kalkulatorische Wagniskosten.

In der Finanzbuchhaltung werden als Zinsen nur Beträge berücksichtigt, die an Fremdkapitalgeber gezahlt werden. Im betrieblichen Rechnungswesen will man bei den Zinskosten dem gesamten
Kapital, also auch dem Eigenkapital, Rechnung tragen, weshalb für das betriebsnotwendige Vermögen ein kalkulatorischer Zinssatz (Capital Cost) angesetzt wird. Das Betriebsergebnis ist dann
interpretierbar als economic value added .

Kameralistik

Die Kameralistik ist ein Rechnungssystem, das im öffentlichen Sektor Anwendung findet. Über die Kameralistik wird die Haushaltsführung, strukturiert nach Kapiteln und Titeln durchgeführt.
Problematisch ist, dass die Kameralistik nur inputorientiert ist. Die Effizienz der Ressourcenverwendung kann über die Kameralistik nicht dargestellt werden, so dass keine
leistungsorientierte Bewertung erfolgen kann. Der Begriff der Kameralistik wird auch für die gleichnamige Art der Buchführung verwendet: einfache Buchführung mit Buchung der
Zahlungsvorgänge in einem einzigen, dreispaltigen Konto (Kapitel/Titel/Betrag).

Kanape

Kanape ist ein Akronym für “Kapitalstock zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung” im Zusammenhang mit der sog.
Riesterrente, um selbstgenutzte Immobilien in diesen Prozess aktiv mit einbinden zu können.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die Fähigkeit des Unternehmens geben, künftig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und
Ausschüttungen zu leisten. Hierzu werden Informationen über die Art, Zusammensetzung und Veränderungen der Zahlungsmittelströme des Unternehmens bereitgestellt. Die Kapitalflussrechnung
zählt grundsätzlich nicht zu den Pflichtbestandteilen. Die Kapitalflussrechnung erfolgt in ihrer Darstellung meist dreigeteilt:
>>>Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
>>>Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
>>>Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit.
Für die Darstellung gilt der Stetigkeitsgrundsatz.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage muss von Kapitalgesellschaften gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet werden. Auszuweisen sind im Einzelnen:
>>>Der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien einschließlich von Bezugsrechten über
den Nennbetrag (siehe Nennwert) hinaus erzielt wird;
>>>der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte
und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien erzielt wird;
>>>der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Aktien leisten;
>>>der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

Kapitalschnitt

Verzicht des Darlehensgebers auf die Rückführung eines Teils des ausgereichten Darlehens, etwa im Zusammenhang mit der Sanierung des Schuldners (Darlehensverzicht) und üblicherweise gegen
Besserungsschein. Mehr dazu hier.

Kommunale Nachhaftung

Die kommunale Nachhaftung für (Alt-)Darlehensverbindlichkeiten wird im Zusammenhang mit der Umwandlung von ehemals volkseigenen Wohnungsbeständen des Beitrittsgebietes thematisiert, wenn
diese zunächst den Kommunen zugeordnet und anschließend in kommunale Tochtergesellschaften überführt wurden. Grundlage dieser Betrachtung sind das Umwandlungsgesetz in alter und neuer
Fassung sowie das Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung. Dieser Umstand ist insgesamt gesehen von erheblicher Bedeutung, da im Insolvenz- oder Sanierungsfall die Kommune u.U.
verpflichtet sein kann, erhebliche Beiträge zu leisten. Sind diese wegen der kommunalen Haushaltssituation nicht oder nicht vollständig aufzubringen, so muss unter Umständen eine
Bedarfszuweisung im Rahmen des FAG beantragt werden. Aufgrund der in nahezu jedem Fall völlig unterschiedlichen Konstellation kann hinsichtlich der kommunalen Nachhaftung keine
allgemeingültige Erklärung gegeben werden – vielmehr ist die detaillierte und individuelle Prüfung jedes Einzelfalls notwendig.

Kondratjewsche Zyklen

Die Kondratjew-Zyklen beschreiben eine zyklische Wirtschaftsentwicklung, die der russische Wirtschaftswissenschaftler Kondratjew entdeckt hat. Er stellte anhand empirischen Materials aus
Deutschland, Frankreich, England und den USA fest, dass die kurzen Konjunkturzyklen von langen Konjunkturwellen überlagert werden. Diese 40 bis 60 Jahre dauernden langen Wellen bestehen aus
einer länger andauernden Aufstiegsphase und einer etwas kürzeren Abstiegsphase.
Kondratjew konnte zu diesem Zeitpunkt zweieinhalb solcher langen Wellen feststellen, wobei er davon ausging, dass sich die dritte Welle Ende der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts ihrem Ende
zuneigen würde, was auch mit dem Börsenkrach und der Weltwirtschaftskrise eintrat. Joseph Schumpeter verwendete in seinem Werk über Konjunkturzyklen für lange Konjunkturwellen den Begriff
der “Kondratjew-Zyklen”. Er stellte heraus, dass die Basis für die langen Wellen grundlegende technische Innovationen seien, die zu einer Umwälzung in der Produktion und Organisation
führen.
Über den zeitlichen Ablauf der Kondratjewschen Zyklen besteht generell Einigkeit:

1. Zyklus (ca. 1780-1849): Frühmechanisierung; Beginn der Industrialisierung und Erfindung der Dampfmaschine
2. Zyklus (ca. 1849-1890): Zweite industrielle Revolution und Erfindung der Eisenbahn
3. Zyklus (ca. 1890-1940): Erfindung und Anwendung von Elektrotechnik, Chemie und Schwermaschinen
4. Zyklus (ca. 1940-1980): Erfindung und Anwendung von integrierten Schaltkreisen, Kernenergie und das Automobil als allgegenwärtiger Gebrauchsgegenstand
5. Zyklus (ab 1980): Erfindung und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik

Der sechste Kondratjewsche Zyklus ist noch in einer sehr frühen Phase; man kann aber schon Konturen erkennen. Im nächsten Zyklus wird wahrscheinlich der gesellschaftliche Bedarf nach
Gesundheit in einem ganzheitlichen Sinne – auch seelische, ökologische und soziale Gesundheit – im Vordergrund stehen.
Jeder Kondratiew-Zyklus ist nicht nur die
Verwirklichung bestimmter Erfindungen sondern befriedigt auch einen Bedarf der Gesellschaft. Der nächste Innovationsschub kann im Wesentlichen davon abhängen, dass künftig die weichen
Faktoren (Kompetenzen im Umgang mit Menschen, Kreativität, Motivation, Verantwortungsgefühl) besser genutzt werden.

Nun stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die einzelnen Kondratjewschen Zyklen auf die Immobilienwirtschaft hatten und haben werden. Arno August Jagdfeld vertritt dazu folgende
Auffassung:
Die Immobilie des ersten Kondratjew war die Fabrikhalle.
Die zweite Welle brachte Gleisanlagen, Tunnel, Brücken, Bahnhöfe mit sich.
Auf der Bugwelle des dritten Zyklus Elektrotechnik und Chemie entstanden Leitungs-Trassen, Pipelines und gigantische Produktionsanlagen.
Der Immobilien-Reflex auf den vierten Kondratjew, aufkommende Mineralölwirtschaft und boomende Automobilindustrie, war der Bau von Fabrik- und Lagerhallen, von Raffinerien,
Tankstellen und des Straßennetzes.
Mit dem E-Business oder dem E-Commerce wird die Nachfrage nach verkehrsgünstig angebundenen Logistikzentren noch steigen. Damit ist auch schon die Immobilie des fünften
Kondratjew definiert: die Logistik-Immobilie.
Bleibt die Frage nach der Immobilie des sechsten Kondratjew. Der Megamarkt Gesundheit spiegelt den gesellschaftlichen Bedarf nach Wohlbefinden, Fitness und Entspannung
wider. Ein Ur-Bedürfnis aller ist die Erhaltung der Leistungskraft und die Vermeidung von Krankheiten der Begriff “Wellness” bringt diese Sehnsucht auf den Punkt. Wir stehen vor dem
Zeitalter der “Wellness-Immobilie”.

Kongruenzprinzip

Konkludentes Verhalten

Im Zivilrecht spricht man von einem konkludenten Verhalten, wenn eine Willenserklärung allein durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird und aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet
werden kann.

Konsolidierte Gebiete

Konsortialfinanzierung

siehe Syndizierung.

Kontingenzmodell nach Fiedler

Das bekannteste Führungsstilkonzept der situativen Führung stellt das Kontingenzmodell des Amerikaners F. E. Fiedler dar.

Fiedler geht davon aus, dass bei der Auswahl von Führungskräften für bestimmte Aufgabenstellungen, deren Persönlichkeitseigenschaften und Führungserfahrungen zwar zu berücksichtigen sind,
zuerst aber die Situation zu analysieren ist.

Es besteht eine Korrelation zwischen dem Führungsverhalten des Vorgesetzten und deren Effektivität in Abhängigkeit zur vorgefundenen Situation bzw. Gruppe.

Das Führungsverhalten hängt von der Grundeinstellung des Vorgesetzten gegenüber der ganzen Gruppe ab. Um dieses zu ermitteln, nimmt Fiedler mit Hilfe des sog. ‘LPC-Wertes’ (Least Preferred
Co-worker) eine Einstufung für den am wenigsten geschätzten Mitarbeiter der Gruppe vor.

Diese Bewertung anhand von 16 bipolaren Adjektivpaaren (z.B. sympathisch-unsympathisch, offen-verschlossen, erfolgreich-erfolglos) ergibt den LPC-Wert. Ein hoher Wert bedeutet, dass der
Vorgesetzte sich wohlwollend gegenüber seinen Mitarbeitern verhält und gilt als Indikator für mitarbeiterorientiertes Führungsverhalten. Ein niedriger LPC-Wert steht für
aufgabenorientiertes Führungsverhalten.

Zusätzlich bestimmt Fiedler den Grad der ‘situativen Günstigkeit’, durch Einzelbewertung von drei die Führungssituation beeinflussenden Dimensionen:

>>> Positionsmacht des Vorgesetzten (stark oder schwach)

>>> Aufgabenstruktur (strukturiert oder unstrukturiert)

>>> Vorgesetzten-Mitarbeiter-Beziehung (gut oder relativ schlecht)

Aus dem Zusammenwirken von drei Variablen mit je zwei Ausprägungen ergeben sich acht Situationen, die für den Führer unterschiedlich ‘günstig’ sind. Hierbei wird die Beziehung zum
Mitarbeiter 4-fach, die Aufgabenstruktur 2-fach und die Positionsmacht mit dem Faktor 1 bewertet.

Fiedler geht zwar davon aus, dass eine Führungskraft mit hoher Stilflexibilität sich auf veränderte Situationen erfolgreich einstellen kann. Aus seiner Sicht fehlt aber vielen Vorgesetzten
die Fähigkeit, ihr Führungsverhalten ausreichend zu variieren, da sie durch ihre Persönlichkeitsmerkmale in ihrem Handeln eingeschränkt sind.

Fiedler’s Lösungsansätze:

Selektionsverfahren

= Auswahl des jeweils zur Situation passenden Vorgesetzten.

Während in ‘normalen’ Führungssituationen ein mitarbeiterorientierter Chef erfolgreicher sein wird, ist in besonders günstigen und besonders ungünstigen Situationen ein aufgabenorientierter
Vorgesetzter erfolgreicher.

Situationsmanagement

= Situation so gestalten, dass sie zum Vorgesetzten passt.

So wird eine stark aufgabenbezogene Führung mit einschneidenden Maßnahmen meist erst akzeptiert, wenn die Situation sich stark verschlechtert hat (z.B. bei drohender Insolvenz).

KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz

Das seit 1998 bestehende KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) verpflichtet
Aktiengesellschaften zur Durchführung eines angemessenen Risikomanagements. Ziel des KonTraG ist es, die Corporate Governance in deutschen Unternehmen zu
verbessern.
Wenn dies gesetzlich auch nicht ausdrücklich erwähnt ist, gilt dies nach herrschender Meinung auch für große GmbHs und Genossenschaften. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle
Bedrohungspotentiale aufzuzeigen und entsprechende Gegen- und Präventivmaßnahmen im Sinne eines aktiven Risikomanagements einzuleiten. Das KonTraG hat seine Weiterentwicklung in Form des
Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) gefunden.

Kontrahierungspolitik

Die Kontrahierungspolitik ist im Marketing der Überbegriff für die Teilinstrumente Preispolitik und Konditionenpolitik. Sie umfasst damit sowohl Entscheidungen über die Höhe des geforderten
Preises oder über mögliche Preisdifferenzierungen als auch Entscheidungen über die Gewährung von Rabatten, die Kreditgewährung oder die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dient der Erfassung der Kosten, die bei der Aufgabenwahrnehmung im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
entstehen. Eine Zuordnung erfolgt dabei zu den verschiedensten Bezugsgrößen und ermöglicht individuelle und detaillierte Auswertungen. Die Kostenrechnung gliedert sich in die Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Siehe auch Teilkostenrechnung und Vollkostenrechnung.

Kostenarten

Die Kostenarten beschreiben den bei der betrieblichen Leistungserstellung entstandenen Werteverzehrs in bestimmten Kategorien. Sie sind gegliedert nach der Art der verbrauchten
Produktionsfaktoren in Personal-, Sach-, Dienstleistungs- und kalkulatorische Kosten.

Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung stellt einen Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung dar und gibt an welche Kosten angefallen sind. Sie gibt Auskunft über
>>>die betragsmäßige Entwicklung einzelner Kostenarten während einer Abrechnungsperiode,
>>>über die Kostenstruktur der Organisationseinheit und damit
>>>über den Wert der in einem bestimmten Zeitraum verbrauchten unterschiedlichen Produktionsfaktoren.

Kostenremanenz

Kostenremanenz bezeichnet das Phänomen, dass die Kosten bei rückläufigem Personalbestand nicht proportional sinken, obwohl sie zuvor bei zunehmendem Personalbestand gestiegen sind. Die
höheren Kosten werden als remanente Kosten bezeichnet. Grund ist, dass die Kostenanpassung an den Personalbestand aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder politischen Gründen bei rückläufiger
Beschäftigung entweder zeitverzögert oder grundsätzlich anders als bei Personalzunahme erfolgt.

Kostenstelle

Die Kostenstelle ist der Ort, an dem Kosten mit der zugehörigen Verantwortlichkeit entstehen. Kostenstellen sind nach funktionalen, organisatorischen oder räumlichen Aspekten abgegrenzte
Leistungs- bzw. Verantwortungsbereiche, denen die von ihnen verursachten Kostenarten zugerechnet werden (Abteilungen, Gruppen, Sachgebiete etc.).

Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung ist ein Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung. Ihr obliegt die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht den Kostenstellen zuzuordnen, um
so deren Kosten zu ermitteln.

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung, um die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen, damit deren Kostendeckung
festgestellt werden kann.

Kreditoren

Als Kreditoren werden Gläubiger aller Art bezeichnet. Sie bilden den Gegensatz zu den Debitoren.

Kurzläufer

Eines der wichtigsten Merkmale einer Anleihe ist die Restlaufzeit bis zu ihrer Tilgung, bei Fonds die durchschnittliche Restlaufzeit. Sie gibt Aufschluss darüber, wie sensibel der Kurs der
Anleihen auf Zinsänderungen am Markt reagieren – je länger, desto stärker. Als Langläufer bezeichnet man Anleihen mit einer Laufzeit von mehr als acht Jahren. Kurzläufer sind
festverzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren.

KWG Kreditwesengesetz

Aufgrund der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditgewerbes wurden für diesen Sektor besondere gesetzliche Regelungen im Kreditwesengesetz (KWG) erlassen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditsektors. Somit unterliegen grundsätzlich alle
Kreditinstitute diesen Vorschriften, auf deren Einhaltung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank achtet.
Die zentralen Bestimmungen des KWG fordern von den Banken ein angemessenes haftendes Eigenkapital als Schutz für alle Gläubiger. Zudem muss die Vermögensanlagepolitik auf eine ausreichende
Liquiditätsvorsorge achten, um die Zahlungsbereitschaft jederzeit sichern zu können. Anhand von festgelegten Grundsätzen kann festgestellt werden, ob diese Anforderungen auch erfüllt
sind.
Des Weiteren müssen Großkredite (Kredite, die 15 % des haftenden Eigenkapitals einer Bank überschreiten) der Bundesbank angezeigt werden. Alle Großkredite zusammen dürfen das Achtfache des
Haftungskapitals nicht übersteigen, auch die sogenannten Millionenkredite sind grundsätzlich der Bundesbank zu melden.

Lamfalussy-Verfahren

Beschleunigtes Verfahren für den Erlass “technischer” Durchführungsvorschriften der EU für spezielle Bereiche des Kapitalmarktrechts, zunächst für die Regulierung der Wertpapiermärkte
verwirklicht, 2003 auch auf den Banken- und Versicherungsbereich erstreckt.
Auf Level 1 verabschieden Europäisches Parlament und Rat EG-Rechtsakte in der Form von Richtlinien oder Verordnungen im Mitentscheidungsverfahren. Dabei einigen sie sich auf der Grundlage
von Vorschlägen der Kommission über Art und Umfang von Durchführungsvorschriften. Auf Level 2 werden diese von der Kommission beschlossen, die sich hierbei auf die Stellungnahme eines
regulierend Ausschusses stützt (Komitologie).
Auf Level 3 findet auch eine Konsultation eines aus Mitgliedern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammengesetzten Ausschusses statt. Dieser soll zugleich die gemeinsame und einheitliche
Anwendung des EG-Rechts in den Mitgliedstaaten sichern.
Auf Level 4 erfolgt die Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten. Zur Überwachung dieses Gesetzgebungsverfahrens wird eine Expertengruppe eingesetzt, der je zwei Vertreter des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angehören.

Langläufer

siehe Kurzläufer.

Leipzig Charta

Die für Stadtentwicklungsfragen zuständigen Minister der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 24. Mai 2007 die “Leipzig Charta” unterzeichnet. Die “Leipzig Charta zur nachhaltigen
europäischen Stadt”, so der volle Titel, enthält gemeinsame Grundsätze und Strategien für Stadtentwicklungspolitik und soll Grundlage für eine neue Stadtpolitik in Europa sein. Kernanliegen
der Leipzig Charta ist der Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung.

Die EU hat keine Kompetenzen im Themenfeld “Stadtentwicklungspolitik”. Deshalb haben sich die in den EU-Mitgliedstaaten zuständigen Fachminister auch nicht als EU-Gremium getroffen, sondern
protokollarisch korrekt in einem informellen Rahmen. Das Treffen von Leipzig steht in einer Reihe von ähnlichen Treffen früherer EU-Ratspräsidentschaften, so z.B. im Jahre 2004 in
Rotterdam, damals wurde der Urban Acquis von Rotterdam beschlossen und im Jahre 2005 in Bristol mit dem Bristol Accord als Abschlussdokument. In Leipzig wurde nunmehr der Prozess einer
europäischen Diskussion der Stadtentwicklung mit der Leipzig Charta fortgesetzt.

Die Leipzig Charta enthält zwei Empfehlungen und zu jeder Empfehlung mehrere Handlungsstrategien. Die zuständigen Fachminister aus den 27 EU-Mitgliedstaaten empfehlen die Ansätze einer
integrierten Stadtentwicklungspolitik stärker zu nutzen und besondere Aufmerksamkeit den benachbarten Stadtquartieren im gesamtstädtischen Kontext zu widmen. In der Definition der “Leipzig
Charta” handelt es sich bei der integrierten Stadtentwicklung um die gleichzeitige und gerechte Berücksichtigung der für die Entwicklung von Städten relevanten Belange und Interessen. Sie
ist, so die Leipzig Charta, eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeit, schafft den Interessensausgleich und damit eine tragfähige Konsensbasis zwischen
Staat, Regionen, Städten, Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren, sorgt für eine bessere Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Investitionen, garantiert größere Planungs- und
Investitionssicherheit durch Einbindung und Beteiligung und kann Siedlungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklungen vorausschauend koordinieren.

Im Sinne des Ansatzes einer integrierten Stadtentwicklungspolitik propagiert die Leipzig Charta mit Vehemenz eine Stadt-Umland-Perspektive. “Ziel”, so die Charta, “ist eine
gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Stadt und Land und zwischen Klein-, Mittel- und Großstädten innerhalb von Stadt- und Metropolregionen. Die allein auf eine Stadt bezogene
Betrachtung stadtentwicklungspolitischer Probleme und Entscheidungen muss überwunden werden.”

Gewissermaßen eingerahmt sind die in der Leipziger Charta formulierten Grundsätze und Strategien für Stadtentwicklungspolitik in zwei politische Bekenntnisse zur Bedeutung der Städte in
Europa. Die Erklärung der Minister und Ministerinnen beginnt mit der Feststellung, dass die “gewachsenen europäischen Städte jeder Größe ein wertvolles und unersetzbares Wirtschafts-,
Sozial- und Kulturgut” sind. Der letzte Satz in der Charta lautet: “Europa braucht starke und lebenswerte Städte und Regionen.”

Der vollständige Text der Leipzig Charta steht unter diesem Link zum Download zur
Verfügung.
Weitere Informationen zur Leipzig Charta sind hier ebenfalls als Download bereit gestellt.

Letter of Intent (LOI)

Unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer, die bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Er begründet jedoch keinerlei
Rechtsansprüche.

Leveraged Buy Out

Als Leveraged Buy Out (LBO) wird die Übernahme eines Unternehmens durch außenstehende oder betriebszugehörige Investoren bezeichnet. Kennzeichnend für diese Art des Unternehmenserwerbs ist,
dass dafür nur wenige Eigenmittel eingesetzt werden. Der Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals wird durch Bankkredite und/oder die Emission von Anleihen beschafft. Die
Rückzahlung der Kredite und der fälligen Zinsen erfolgt über den Cash-Flow des Unternehmens. Als Kreditsicherheit dienen die Vermögensgegenstände des übernommenen Unternehmens. Oft wird das
Unternehmen in einzelne Teile zerschlagen, die dann verkauft werden. Die Differenz zwischen Erlösen und dem Kaufpreis für das komplette Unternehmen ist dann der Gewinn der Investoren.

Leverage Effekt

Kann ein Anleger Fremdkapital zu geringeren Zinsen oder günstigeren Konditionen aufnehmen als er mit einem Investment an Rendite erzielt, so spricht man von einen Leverage-Effekt. Hat ein
Investor z.B. 100.000 Euro und erzielt eine 5 %-ige Rendite (5.000 Euro), so entsteht ein Leverage-Effekt, wenn er 50.000 Euro Fremdkapital zu 3 % (1.500 Euro Zinsen) bekommen kann. Die
Differenz aus Zinsaufwand von 1.500 Euro und der zusätzlichen Rendite (5 % auf 50.000 Euro für zusätzlich eingesetztes Fremdkapital) 2.500 Euro ergibt den Leverageeffekt in Höhe von 1.000
Euro oder 2 % auf sein eingesetztes Kapital.
Die Leverage-Formel beschreibt diesen Effekt und hat folgende Form:

rEK = rGK + (FK/EK)x (rGK – rFK)

Dabei bezeichnen rEK und rGK die Renditen des Eigen- (EK) und Gesamtkapitals (GK), rFK die Verzinsung des Fremdkapitals (FK). Der Quotient FK/EK wird als Verschuldungsgrad bezeichnet.
Hierbei geben FK und EK nicht den Bilanz- sondern den Marktwert des Kapitals an. Bei Aktiengesellschaften entspricht dies für den Eigenkapitalmarktwert dem Börsenwert aller Aktien des
Unternehmens.

LIBOR

Liquidationswert

Beim Liquidationswert wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen können, wenn sie einzeln verkauft werden. Es ist offensichtlich, dass hierbei viele wertsteigernde
Faktoren außer Acht gelassen werden. Angewendet wird das Verfahren nur bei chronisch unrentablen Betrieben. Der Liquidationswert stellt daher die absolute Wertuntergrenze des Unternehmens
dar.

Liquidität

ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern jederzeit fristgerecht und betragsgenau nachzukommen. Sie ist für jedes Unternehmen von großer
Bedeutung, da der Umstand einer Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führt.
Zudem bezeichnet Liquidität die Eigenschaft eines Zahlungsmittels, schnell in flüssige Mittel, wie vor allem in Bargeld, umgewandelt werden zu können.
“Liquidität ist wertvoller als Vermögen!”

Lombardfähigkeit

bezeichnet die Eigenschaft eines Wertpapieres, beleihbar zu sein.

Lombardsatz

Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank den Banken Kredite gegen Verpfändung von Wertpapierbeständen gewährte. Die Banken erhielten hierdurch die Möglichkeit, sich von der Deutschen
Bundesbank kurzfristig Geld zu beschaffen. Der Lombardsatz lag i.d.R. einhundert Basispunkte über dem Diskontsatz.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) den Lombardsatz abgelöst.

London Rules

Verhaltenskodex von an der Sanierung eines Unternehmens beteiligten Gläubigerbanken, der insbesondere Transparenz, Fairness und Integrität aller Beteiligter festschreibt. Mehr dazu hier.

LTV-Covenant

oder Loan-to-Value Covenant, bei dem das Verhältnis von Fremdmitteln und Marktwert im Kontext zu kreditvertraglichen Vereinbarungen festgeschrieben wird. Im Prinzip handelt es sich hier um den klassischen Beleihungsauslauf von Darlehen. Wird die LTV-Klausel Bestandteil von Verträgen, besteht die Gefahr, dass bei sinkendem Marktwert – bspw. aufgrund einer Rezession – der Beleihungswert sinkt und damit die Bank bestimmte Rechte bis hin zur Darlehenskündigung geltend machen kann.

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MaK Mindestanforderungen an Kreditgeschäft der KI

Am 20. Dezember 2002 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umfangreiche Standards für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute. Diese betreffen:
* Aufbauorganisation,
* Kreditvergabeprozess und
* Risikomanagement (Identifizierung, Steuerung und Überwachung).
Die enthaltenen Regelungen stellen zweifelsohne einen Vorgriff auf die Umsetzung von Basel II dar. Die ausführlichen
Regelungen
und eine Zusammenfassung stehen zum Download zur Verfügung.

Management Buy-In

Bei einem Management Buy-In (MBI) wird ein Unternehmen durch externes Management übernommen oder die Übernahme mit Hilfe eines Investors durch ein fremdes Management forciert. MBI ist eine
besondere Form des Leveraged Buy Out (LBO).

Management Buy-Out

Übernimmt die Geschäftsführung die Anteile einer Gesellschaft mehrheitlich, so spricht man von einem Management Buy-Out (MBO). In der Regel finden solche Transaktionen aber nicht nur aus
dem Privatvermögen der Geschäftsführung statt, sondern unter Zuhilfenahme einer Bank oder anderer Finanzinvestoren (Private Equity o.Ä.). Ein wenig davon abzugrenzen ist ein Management
Buy-Out bei einer angeschlagenen Gesellschaft. Sollte sich das Unternehmen in einer tiefen Krise befinden, so kann der MBO auch durch einen einfachen Aktienübertrag zu einem symbolischen
Preis erfolgen. Der MBO hat sich insbesondere bei Unternehmensnachfolgen bewährt.

Managertypen nach Maccoby

>>> Company man: Firmenmensch, hält sich an Regeln, loyal (gut für Umsetzung)

>>> Craftsman: strukturiert arbeitender Fachmann (gut für F+E, Projektaufbau)

>>> Junglefighter: baut Machtbasen auf, dominant (für Wachstumsphasen/Krisen)

>>> Games man: flexibel, kooperativ, innovativ, zielorientiert (für Wettbewerb)

Mantelzession

Spezielle Form der in der Gesamtheit übereigneten Forderungen als Sicherungsinstrument für einen Bankkredit. Dabei werden, im Gegensatz zur Globalzession, nur gegenwärtige
Forderungen übereignet. Werden diese Forderungen beglichen, so muss der Zedent immer wieder neue Forderungen vorlegen, um den Kredit abzusichern. Aus diesem Grunde werden bei der
Mantelzession tägliche Debitorenlisten geführt, welche die Abtretung belegen. Siehe auch Zession.

Marge

ist die Differenz zwischen Einkaufspreis (bspw. Refinanzierungszinssatz) und dem Verkaufspreis (bspw. Nominalzinssatz).

MaRisk Mindestanforderungen an d. Risikomanagement

Die MaRisk sollen die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG und die wesentlichen qualitativen Elemente der 2. Säule des Baseler Accords, des “Supervisory Review Process” (SRP), in
angemessener Weise für die Kreditinstitute konkretisieren. Die MaRisk enthalten daher Anforderungen der BaFin an die Einrichtung einer “ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” und die
Implementierung “angemessener interner Kontrollverfahren”. Weitere Informationen hier.

Marktpenetration

Marktpenetration (Marktdurchdringung) gibt an bis zu welchem Grad eine Marke, Dienstleistung oder ein Produkt von Kunden in einem bestimmten Markt wieder erkannt und schlussendlich gekauft
wird.

Maslowsche Bedürfnispyramide

Der amerikanische Psychologe Abraham Maslow erforschte gesunde, erfolgreiche und glückliche Menschen. Dabei entdeckte er, dass man die menschlichen Bedürfnisse nach einer bestimmten
Rangordnung einteilen kann. Alle Bedürfnisse zusammen kann man sich als Schichten einer Pyramide vorstellen. Sobald eine Stufe erreicht ist, hat der Mensch das Bestreben die nächst höhere
Stufe zu erreichen.

5. Stufe Selbstverwirklichung
dazu zählen: Individualität, Güte, Gerechtigkeit, Selbstlosigkeit (anderen etwas geben), Talententfaltung, Altruismus, Kunst, Philosophie

4. Stufe Soziale Anerkennung
dazu zählen: Anerkennung, Geltung, Macht, Einfluss, Selbstachtung, Anerkennung, Statussymbole

3. Stufe Soziale Bedürfnisse
dazu zählen: Kommunikation, Partnerschaft, Liebe, Freundschaft, Gruppenzugehörigkeit, Kommunikation, Fürsorge

2. Stufe Sicherheit
dazu zählen abstrakt: materielle und berufliche Sicherheit, Lebenssicherheit, Ordnung, Gesetze, Lebensplanung

1. Stufe Grundbedürfnisse
dazu zählen: Trinken, Essen, Schlafen, Sexualität, Fortpflanzung

Master of Business Administration ( MBA)

Der Master of Business Administration (MBA) ist ein akademischer Grad, der meist durch einen postgradualen Studiengang der Betriebswirtschaft erlangt wird. Ein MBA-Studium richtet sich vor
allem an Ingenieure, Naturwissenschaftler, Juristen und Mediziner, die sich auf Managementpositionen fixieren wollen und eine Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium
suchen. Es können sich jedoch auch Wirtschaftswissenschaftler durch ein MBA-Studium spezialisieren. Im Allgemeinen ist das MBA-Studium ein generalistisches Managementstudium.

Master of Corporate Real Estate

Der Master of Corporate Real Estate ist ein amerikanischer Businesstitel, der in besonderem Maße immobilienwirtschaftliche Spezialkenntnisse honoriert und zumeist in einem postgradualen
Studium erworben wird.

McGregor´s X-Y-Theorie

Douglas McGregor polarisiert in seinem Schwarz-Weiß-Ansatz zwischen der aufgabenorientierten, autoritären X-Einstellung zum Mitarbeiter und der mitarbeiterorientierten, kooperativen
Y-Einstellung. Er betont jedoch den dynamischen Charakter der Entwicklung von Einstellungen und Werthaltungen. Die X-Einstellung entwickelt sich oft erst aus negativen eigenen Erfahrungen,
daher ist der Weg von der X- zur Y-Haltung nur in kleinen Schritten möglich.

Die Theorie X geht davon aus, das der Mensch von Natur aus faul ist und versucht, der Arbeit so gut wie möglich aus dem Weg zu gehen. Daher muss er, um einen produktiven Beitrag zum
Unternehmenserfolg zu leisten, stark kontrolliert und angeleitet werden.

Die Y-Theorie nimmt dagegen an, dass der Mensch durchaus ehrgeizig ist, sich selbst Ziele setzt und Freude an seiner Leistung hat. Von den Vorgesetzten sind deshalb Bedingungen zu schaffen,
die den Menschen zum selbstverantwortlichen Arbeiten motivieren.

Median

Bei einer definierten Zahl von Messwerten ist der Median jener Wert, der in der Mitte liegt. Bei einer geraden Anzahl von Messwerten ist es das arithmetische Mittel der beiden mittleren
Werte. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt), verändert sich der Median durch einzelne Ausreißerwerte kaum.

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten
gewinnen (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt, der von allen Beteiligten gleichermaßen akzeptiert wird. Seine
Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die
Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft. Wird eine Lösung von den Beteiligten akzeptiert, kann der Mediator mit
der Kontrolle der Umsetzung beauftragt werden. Mediation findet regelmäßig Anwendung bei wirtschaftlich determinierten Sachverhalten, wie etwa bei der Erarbeitung von Sanierungslösungen für
existenz- oder insolvenzgefährdete Unternehmen. Mehr dazu hier.

Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung

Bei der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung werden die Fixkosten im Gegensatz zur einstufigen Rechnung nicht als Block behandelt, sondern in Produktgruppen-, Kostenstellen-, Bereichs- und
Unternehmensfixkosten aufgespaltet und in mehreren Stufen verrechnet. Zusätzlich zu den Produktdeckungsbeiträgen können daher auch Deckungsbeiträge von Produktgruppen, Kostenstellen und
Unternehmensbereichen ausgewiesen werden. Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung liefert einen besseren Einblick in die Erfolgsstruktur, da auf jeder Stufe negative Deckungsbeiträge
problemträchtige Unternehmensbereiche anzeigen können.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Mergers & Acquisitions (M&A), zu deutsch “Fusionen und Übernahmen” wird als Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen benutzt, bei denen sich Gesellschaften zusammenschließen oder
Gesellschaften den Eigentümer wechseln. Obwohl Großunternehmen durchaus über eigene M&A-Bereiche verfügen, wird dennoch häufig auf externe Hilfe zurückgegriffen, etwa durch Einschaltung
von Banken, die derartige Bereiche im Rahmen des Investmentbanking übernehmen.

Mezzanine Finanzierung

Der Begriff Mezzanine stammt aus dem Italienischen und bedeutet in der Architektur nichts anderes als ein “Zwischengeschoss”.
Mezzanine-Kapital beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder
Einflussnahmerechte wie den Vollgesellschaftern zu gewähren.
Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich (sog. Equity Mezzanine) in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen begeben werden. Möglich sind
darüber hinaus Wandel- und Optionsanleihen. Mezzanine-Kapital, das in Form von nachrangigen oder partiarischen Darlehen oder von Gesellschafterdarlehen gewährt wird, besitzt hingegen
Fremdkapitalcharakter und ist bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen (sog. Debt Mezzanine).
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital sind gesetzlich nicht oder nur wenig geregelt, so dass flexible und optimale Finanzierungslösungen möglich sind, bspw. was Laufzeiten,
Kündigungsmöglichkeiten, Gewinn- und Verzinsungsregelungen oder Rückzahlungsmodalitäten betrifft.

Mietdatenbank

Unter einer Mietdatenbank wird eine fortlaufend geführte Sammlung verstanden. Ihre Funktion besteht darin, Angaben zu Mietvereinbarungen und Mietänderungen bereitzustellen, aus denen
Erkenntnisse über ortsübliche Vergleichsmieten gewonnen werden können, diese fortlaufend zu sammeln, strukturiert aufzubereiten und sie auszuwerten. Vgl. dazu BGB § 558e.

Miete

Miete ist nach geltendem deutschen Schuldrecht die finanzielle Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter aus dem Mietvertrag und Mietverhältnis schuldet. Ein weiter gehendes
Schuldverhältnis ist die Pacht.

Mietenmultiplikator

Dieser auch als Maklerfaktor bezeichnete Wert stellt das Vielfache der Jahres-Netto-Kaltmiete als realistischen Verkaufspreis dar. Der Mietenmultiplikator hängt von Lage, Alter,
Erhaltungszustand usw. einer Immobilie ab und schwankt etwa zwischen dem 8- und 15fachen.

Mieterhöhungsverlangen bei Modernisierung

Grundlage für das Mieterhöhungsverlangen bei Modernisierungsmaßnahmen ist
§ 559 BGB
. Damit darf der Vermieter die Jahresmiete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat,

>>>>die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen,
>>>>die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
>>>>oder nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken.
>>>>Ebenso darf er eine Mieterhöhung vornehmen, wenn er bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchführt, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Auflagen des
Denkmalschutzes).

Von Modernisierungen abzugrenzen sind die üblichen Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen. Eine auf Dauer angelegte Gebrauchswerterhöhung der Mietsache ist etwa dann
gegeben, wenn moderne Badezimmer eingebaut werden oder eine neue Zentralheizung installiert wird. Weitere, typische Gebrauchswerterhöhungen sind etwa der Anschluss an das Kabelfernsehen
oder der Einbau einer Satellitenanlage, der Anbau eines Balkons oder der Einbau einer Türöffnungs- oder Gegensprechanlage. Eine Verbesserung der allgemeinen
Wohnverhältnisse
kann etwa dann gegeben sein, wenn ein Fahrstuhl eingebaut oder ein Kinderspielplatz angelegt wird. Energiesparende Maßnahmen beschränken sich
nicht auf den Bereich der Heizenergie, sondern umfassen jede Form von Energieeinsparung. Die Einsparung muss dauerhaft und messbar sein.

Das Erhöhungsverlangen muss gem. § 559b BGB schriftlich geltend gemacht werden. In dem Schreiben muss der Vermieter den Erhöhungsbetrag angeben und diesen für den Mieter nachvollziehbar
berechnen. Hat der Vermieter mit der Modernisierung gleichzeitig fällige Reparaturen eingespart, so müssen diese von den geltend gemachten Gesamtkosten abgezogen werden.

Alternativ kann eine Mieterhöhung nach § 558 BGB im Sinne der Anwendung des Vergleichsmietensystems zur Anwendung
kommen.

Mietkauf

Bei einem Immobilienmietkauf werden im Allgemeinen zwei Verträge abgeschlossen, nämlich einen Mietvertrag für die Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung) ab. Daneben kommt es zur Abgabe
eines notariell beurkundeten Kaufvertragsangebotes des Käufers an den Verkäufer. Die Option wird im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer entsprechend. In diesem Angebot wird dem
Käufer die Option eingeräumt, das von ihm angemietete Objekt innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 10 Jahre, zu erwerben. Dabei wird der später zu zahlende Kaufpreis bereits verbindlich
festgelegt – ebenso, in welcher Höhe die monatliche Mietzahlung auf den Kaufpreis angerechnet wird. In der Praxis existieren eine Vielzahl von Variationen, die aber wegen des
“Kleingedruckten” nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Kommt prinzipiell bei einem Immobilienerwerb ein Mietkauf in Frage, sollte die Finanzierung während der gesamten Laufzeit
betrachtet werden (Discounted Cash Flow DCF, vollständiger Finanzplan o.Ä.)

Mietrechtsreformgesetz

Im Jahr 2001 trat nach langer Vorbereitung das Mietrechtsreformgesetz in Kraft. Als große Reform angekündigt, verkümmerte es jedoch zum Reförmchen. Die Rechte der Mieter wurden massiv
gestärkt und das aktuelle Mietrecht in das BGB eingefügt. Die zugehörige Pressemitteilung des BMJ findet
sich als Download.

Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau.
Er wird von Städten in Zusammenarbeit mit Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt und bezieht sich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Je nach Ortsüblichkeit
enthält ein Mietspiegel verschiedene Kategorien, mit deren Hilfe die Eigenschaften einer Wohnung beschrieben werden und die bei der Abschätzung des ortsüblichen Mietzinses herangezogen
werden können.
Dazu zählen bspw.:
>>>Mikrolage,
>>>Lage des Hauses hinsichtlich ÖPNV-Anbindung, öffentliche Infrastruktur etc.,
>>>Baujahr des Hauses
>>>Wohnungsausstattung (Heizung, Toilette, Parkettboden, usw.)

MiFID EU-Richtlinie

Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, dt. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) ist die Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen
Binnenmarkt.
Die Mitgliedstaaten der EU mussten die MiFID samt Durchführungsrichtlinie spätestens zum 31. Januar 2007 in Kraft setzen. Die Vorschriften selbst mussten spätestens ab dem 1. November 2007
Anwendung finden. Die MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP – Financial Services Action Plan), um einen verbesserten
Anlegerschutz, einen verstärkten Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes zu gewährleisten. Der Konzeption der MiFID liegt die Zielsetzung zugrunde, dass Anleger –
sowohl private als auch organisierte – leichter innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg, Investitionen tätigen können. Ebenfalls erleichtert werden Wertpapierdienstleistungen.
Die Europäische Kommission versucht des Weiteren einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze fördert. Diese Anstrengungen implizieren
logischerweise jedoch auch Schutzmaßnahmen für Verbraucher genauso wie Anleger. Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen sollen mit Bestimmungen zum
Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert werden.

Migration

ist eine Form der “horizontalen Mobilität” und im weitesten Sinne jeder längerfristige Wohnortswechsel eines Menschen. Man bezeichnet im engeren Sinn den Wechsel der angestammten Heimat mit
Überschreitung einer Ländergrenze als internationale Migration, innerhalb eines Landes spricht man von Binnenmigration. Das Einwandern in die neue Heimat wird als Immigration bezeichnet.
Das Auswandern aus der alten Heimat als Emigration. Bei der internationalen Migration wird des Weiteren zwischen einem dauerhaften Wohnortwechsel (Auswanderung oder Flucht) und einem
semipermanenten Wechsel (Saisonarbeit oder Exil) unterschieden. Eine vielbeachtete Form der Binnenmigration ist zum Beispiel die “Landflucht” im Zuge einer (Sub-)Urbanisierung.

Mittelwertmethode

Die Mittelwertmethode berechnet den Unternehmenswert als arithmetisches Mittel aus Ertrags- und Substanzwert. Sie wird meist nur dann angewendet, wenn der Ertragswert größer ist als der
Substanzwert. Die Mittelwertmethode wird auch häufig als Praktikerverfahren bezeichnet. Der Mittelwert wird errechnet, indem man Substanz- und Ertragswert gewichtet und addiert. Dieses
Verfahren wird jedoch nicht bei der Verkehrswertermittlung von Immobilien angewendet.

Modifizierte Interne Zinsfuß-Methode

Um der Kritik an der internen Zinsfußmethode entgegenzutreten, wird die Methode des modifizierten internen Zinsfuß (MIRR-Methode) angewendet. Im Unterschied zur IRR-Methode besteht hier die
Möglichkeit, den Zinssatz für die freiwerdende Liquidität selbst zu wählen. Für die Wiederanlage der Periodenüberschüsse wird ein exogener und realistischer Kapitalmarktzinssatz verwendet.
Methodisch werden die Einzahlungsüberschüsse aufgezinst, die Auszahlungsströme werden abgezinst. Aus dem Quotienten des Endwertes der Einzahlungen und dem Barwert der Auszahlungen wird
anschließend die n-te Wurzelgezogen. Das Ergebnis ist der modifizierte interne Zinsfuß.

Moratorium

Stundung einer fälligen Zahlung durch den Gläubiger, wenn der Schuldner sich in (vorübergehenden) Zahlungsschwierigkeiten befindet. Im Sanierungsfall werden bspw. Zins- und
Tilgungsmoratorien vereinbart.

Mortalität

Die Sterberate bezeichnet die Zahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner in einem Jahr. Sie ist stark vom Anteil der Älteren in einer Bevölkerung beeinflusst und sagt daher für sich allein
nicht viel über den Gesundheitszustand und die Sterblichkeit in einem bestimmten Land aus.

Mortgage Backed Securities

Im Gegensatz zu den anderen, alternativen Finanzierungsmodellen dienen Mortgage Backed Securities (MBS) letztlich der unmittelbaren Finanzierung von Immobilienprojekten am Kapitalmarkt. Die
Bank tritt nicht mehr als Kreditgeber auf, sondern als Mittler zwischen dem Projektträger und potentiellen Investoren. Zugrundeliegender Gedanke ist die Verbriefung von grundpfandrechtlich
(Mortgage Backed) gesicherten Forderungen, die an Investoren veräußert werden und so der Kapitalbeschaffung dienen. Die Abwicklung erfolgt üblicherweise über eine eigens gegründete
Gesellschaft (SPV- Special Purpose Vehicle), deren einziger Geschäftszweck der Ankauf der Forderungen und die Begebung der entsprechenden Anleihe zur Refinanzierung ist.
Die Zahlungsströme, die aus der Anleihe einerseits und dem Kreditportfolio andererseits resultieren, werden dabei gegebenenfalls über eine Swap-Vereinbarung abgeglichen. Die Rolle der Bank
beschränkt sich dabei auf die Unterstützung bei der technischen Abwicklung, auf die Zwischenfinanzierung und – sofern erforderlich – auf die Stellung zusätzlicher Sicherheiten, die den
Verkauf der Anleihe an potentielle Investoren erleichtern (“Credit Enhancement”).

Multi Manager oder Multi Strategy

Anlagestrategie von Hedge Fonds als Kombination verschiedener Hedge-Fonds-Strategien in einem eigenen Produkt, üblicherweise einem Dachfonds.

Multiple-Choice-Test

Bei Mieterbefragungen wird häufig das Multiple-Choice-Verfahren verwendet. Hierbei werden zu einer Frage verschiedene Antwortmöglichkeiten vorgegeben, aus denen der befragte Mieter eine
oder mehrere auswählen muss, die er für zutreffend hält. Von Vorteil ist, dass die Auswertung von Multiple-Choice-Befragungen einfach mechanisiert werden kann und die rechentechnische
Verarbeitung der gewonnenen Daten relativ problemlos erfolgt.

Mündelsichere Papiere

Mündelsichere Papiere sind risikoarme Wertpapiere, die gesetzlich zur Anlage von Mündelgeldern, d.h. Geldern bevormundeter Personen, zugelassen sind. Gemäß § 1807 BGB gehören hierzu vor
allem festverzinsliche Wertpapiere von Bund, Ländern und Gemeinden sowie verbriefte Forderungen.

Mystery Shopping

Mystery Shopping ist eine Methode zur objektiven, kundenorientierten Qualitätsmessung. Durch den Einsatz speziell ausgewählter und geschulter Testpersonen (Mystery Shopper), die anonym als
“normale” Kunden Kaufsituationen simulieren, können Antworten auf Fragen zur Servicequalität eines Unternehmens gefunden werden. Kundentypisch auftretende Mystery Shopper prüfen somit
verdeckt persönlich, telefonisch oder schriftlich zuvor definierte Standards von Handel- Dienstleistungs- und Industrieunternehmen. Dazu gehören u.a. Testkäufe, Testberatungen, Testanrufe
und Internettests und damit verbundene Dienstleistungen. Definierte Standards sind z. B. Fachkompetenz der Mitarbeiter, Serviceorientierung oder sonstige Qualitätsstandards. Durch
verschiedene Auswertungsmethoden ergeben sich Ansätze für eine gezielte Verbesserung der Qualität der untersuchten Kriterien.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben Anfang 2006 ein Konzept vorgelegt, um mittels “Kanape” (Kapitalstock zur Kalkulation den Nachgelagerten Einkommensbesteuerung), die
Immobilie in die staatliche geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Mit dem vorgestellten Konzept soll die bislang benachteiligte Wohnimmobilie gleichberechtigt in das staatlich
geförderte Riester-Konzept eingebunden werden. Prinzip des Modells ist die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen der Riester-Versicherung zur Finanzierung einer
Immobilie. Dabei ist es möglich, entnommene Beträge jederzeit in beliebigen Raten zurückzuzahlen. Das entnommene Kapital wird jährlich mit einem festen Satz verzinst und erst mit dem
Renteneintritt versteuert. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung innerhalb der Riester-Rente, in der eine solche Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es bei KaNaPE keine zeitliche
Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine dann zu versteuernde Geldrente. Die Anspar- und Tilgungsbeträge fließen einschließlich der dafür gewährten
Förderung in einen Kapitalstock und werden verzinst und bei Renteneintritt versteuert. Insgesamt ergebe sich damit die gleiche Besteuerung des Kapitalstocks wie bei den anderen geförderten
Altersvorsorgeprodukten. Die steuerlich äußerst problematische und schwierige Besteuerung des Nutzwertes der Wohnimmobilie könnte mit diesem Modell vermieden werden.

Nachhaltigkeit

…und nachhaltige Entwicklung
Die 1983 von den Vereinten Nationen eingesetzte Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) beeinflusste die internationale Debatte über Entwicklungs- und
Umweltpolitik. Die Kommission unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland hatte den Auftrag, langfristige Perspektiven für eine
Entwicklungspolitik aufzuzeigen, die zugleich umweltschonend ist. In ihrem auch als Brundtland-Bericht bekannt gewordenen Abschlussdokument “Unsere gemeinsame Zukunft” aus dem Jahr 1987 ist
das von diesem Leitgedanken inspirierte Konzept der nachhaltigen Entwicklung folgendermaßen definiert:

“Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen
Bedürfnisse befriedigen zu können.” (Teil I “The Global Challenge”, Kapitel 3 “Sustainable Development”, Artikel 27.)

Die politische Debatte begann in Deutschland 1995 mit der Enquete-Kommission “Schutz des Menschen und der Umwelt. Der 1. Zwischenbericht der Kommission diente dazu, über die deutschen
Beiträge zur Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes zu berichten. Zur Bundestagswahl 2002 benutzten dann mit Ausnahme der Grünen die anderen Parteien das Wort Nachhaltigkeit deutlich
häufiger als noch vier Jahre zuvor. Unumstritten war der Begriff der Nachhaltigkeit von Anfang nie, er wurde als Leitmotiv ökologischer Modernisierung auch mit Hilfe hoher Fördermittel
durchgesetzt.

Nachrangabrede

Bei der Emission von Sparprodukten durch bspw. Kreditinstitute werden häufig Wertpapiere mit einer sog. Nachrangabrede angeboten. Damit wird vereinbart, dass das Kapital im Fall des
Konkurses oder der Liquidation des Instituts erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuerstatten ist. Die Sparprodukte mit Nachrangabrede sind für diesen Fall nicht
über den Einlagensicherungsfonds gedeckt.

Nachschüssige Zahlweise

Nachschüssig heißt, dass eine Leistung am Ende einer Zahlungsperiode ist, also bspw. Zins und/oder Tilgung erst am Monatsletzten bei monatlicher Zahlweise oder am Quartalsletzten bei
vierteljährlicher Zahlweise usw. gezahlt werden.

Negativerklärung

Eine Negativerklärung ist eine im Kreditvertrag vom Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber übernommene Verpflichtung, Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – für die Dauer des
Kreditverhältnisses ohne Einverständnis des Kreditinstitutes weder zu veräußern noch zu belasten. Die Negativerklärung ist ein rechtsgeschäftliches Veräußerungs- und Verfügungsverbot (§ 137
BGB).

Net Present Value

Der Net Present Value oder Gegenwartswert wird durch Abzinsung (Diskontierung) der erwarteten künftigen Cashflows (Discounted-Cash-Flow-Ansatz (DCF)) berechnet. Der Net Present Value gibt
an, wie rentabel eine heute getätigte Investition zukünftig sein wird. Maßgebend sind somit die erwarteten künftigen Cashflows. Bei der Wertermittlung für ein Unternehmen werden die
künftigen Free Cashflows im Betrachtungszeitraum und der Restwert (Future Value) des Unternehmens am Ende dieser Periode berücksichtigt.

Nettobarwert

Networking

Loser Zusammenschluss und Zusammenarbeit von Gleichgesinnten oder Fachleuten, die gegenseitig von den Kompetenzen der anderen Netzwerkmitglieder profitieren wollen. Siehe dazu auch Alumni.

NGO Non Government Organisation

englische Abkürzung für Nicht-Regierungsorganisationen. Sie spielen in der modernen Gesellschaft, im Verhältnis zu Staat und Verwaltung eine zunehmend wichtigere Rolle
Sie werden international regelmäßig eingebunden im Rahmen von Verhandlungen und Projekten zu Fragen von Umwelt und Entwicklung, auch im Rahmen der deutschen Entwicklungspolitik, und
übernehmen in Deutschland wichtige Aufgaben bei der Umsetzung der Agenda 21.
NGO’s haben in anderen Ländern, z.B. den USA, eine z.T. größere Bedeutung als in Deutschland, indem sie quasi Standards durchsetzen, z.B. für die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der
Vergabe von Krediten privater Geldinstitute oder für die Berücksichtigung von Minderheiten. Die Wirkung der Forderungen beruht auf Boykottaufrufen oder Kaufempfehlungen, die entsprechend
wirksam verbreitet werden, bspw. über Kataloge oder Fernsehspots mit Prominenten.

Neues Steuerungsmodell (NSM)

Neues Steuerungsmodell (NSM) oder New Public Management (NPM) ist ein umfassendes Modell, mit dessen Hilfe in der öffentlichen Verwaltung Effektivität, Bürgerorientierung und
Effizienz/Wirtschaftlichkeit gesteigert werden sollen – dies letztlich als Antwort auf Anforderungen an die Verwaltung in einer globalen Wissensgesellschaft. Als Zielstellungen werden
definiert:

>>>neue Verantwortungsteilung zwischen Politik und Verwaltung,
>>>Zielklarheit und -transparenz,
>>>Output- und Outcome-Steuerung über Kontraktmanagement,
>>>Führung der Verwaltungsbereiche als Konzern,
>>>dezentrale Gesamtverantwortung im Fachbereich bei
>>>zentraler Steuerung neuer Art mit Controlling und Berichtswesen,
>>>Wettbewerb.

Das NSM ist ein international diskutiertes und verwendetes Konzept, dessen deutsche Variante zunächst für die Kommunalverwaltung durch die KGSt – Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement entwickelt wurde, inzwischen aber für alle Verwaltungsbereiche (also auch die Bundesverwaltung) als Reformmodell akzeptiert ist. Das Konzept des “aktivierenden
Staates” kann sowohl als übergeordnetes Konzept, wie als Teil des NSM gesehen werden.

Nichtabnahmeentschädigung

Entgelt, das bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen
vorgesehenen Mittel bereits beschafft hat. Die Nichtabnahmeentschädigung wird wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Nicht umlagefähige Betriebskosten

Nicht umlagefähige Betriebskosten sind lt. II. Berechungsverordnung zum Beispiel alle personellen und sächlichen Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten. Das Mietausfallwagnis als
fiktive Kostenposition ist ebenfalls nicht umlagefähig.

Nicht umlegbare Betriebskosten

Nicht umlegbare Betriebskosten sind diejenigen Betriebskostenbestandteile, die aufgrund leer stehender Wohnungen vom Eigentümer dieser Wohnungen zu tragen sind. Dazu zählen u.a. die
anteiligen Heizkosten, Grundsteuer, Kosten für Versicherung, Grünlandpflege, Hausmeister usw. Die nicht umlegbaren Betriebskosten liegen je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 0,50 bis
1,50 Euro pro qm leer stehender Wohnfläche und Monat.

Nießbrauch

Die Definition des Nießbrauchs findet sich in § 1030 ff. BGB: Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die
Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Gesetz sieht nicht nur den Nießbrauch an Sachen vor, sondern auch den Nießbrauch an Rechten (§§ 1068 – 1084) und den Nießbrauch an Vermögen (§§ 1085-
1089), wobei letzterer nur in der Weise bestellt werden kann, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen gehörenden Gegenständen erlangt.

Nominalkapital

Höhe des bei Vertragsabschluss aufgenommenen Darlehens, wobei die tatsächlich ausgezahlte Darlehenshöhe niedriger sein kann, wenn Bearbeitungsgebühren oder Disagio einbehalten werden.

Nominalzins

Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Jahreszins, mit dem das Nominalkapital verzinst wird. Er wird variabel oder fest vereinbart.

Non Recourse Finanzierung

Projektfinanzierungen stellen ein Finanzierungsinstrument für kapitalintensive Vorhaben dar. Finanziert werden in sich geschlossene, rechtlich und wirtschaftlich eigenständig abwickelbare
Investitionsvorhaben, bei denen die Bedienung des Schuldendienstes aus dem zukünftigen Cashflow des Projektes erfolgt. Darlehensnehmer ist eine eigene für die Realisierung des Vorhabens
gegründete Gesellschaft. Als Kreditsicherheiten dienen die zu finanzierenden Vermögensgegenstände, wobei eine Haftung der Projektinitiatoren für die Kreditverbindlichkeiten entweder
vollständig ausgeschlossen “non-recourse Finanzierung” oder der Höhe nach “limited-recourse Finanzierung” begrenzt ist.

Notenbankfähigkeit

Zur Erfüllung ihrer geldpolitischen Aufgabe im Rahmen des Eurosystems gewährt die Bundesbank inländischen Kreditinstituten Refinanzierungs- und Innertageskredite. Die Banken können bei der
dafür notwendigen Unterlegung mit Sicherheiten unter anderem Buch- und Wechselkredite an inländische (Nichtbanken-)Wirtschaftsunternehmen verpfänden. Bevor die Bundesbank einen
Wirtschaftskredit als Sicherheit akzeptiert, prüft sie durch Einsatz ihres Bonitätsbeurteilungsverfahrens, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die so genannte Notenbankfähigkeit
erfüllt. Das Interesse einer Zentralbank an einer systematischen, bilanzbasierten Unternehmensanalyse geht über die Besicherungsfrage hinaus. So haben die bei der Bonitätsanalyse gewonnenen
Erkenntnisse auch Bedeutung bei Fragestellungen zur Transmission monetärer Impulse. Zudem sind Kenntnisse über die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wichtig für die Einschätzung der
Stabilität des Finanzsystems.
Systemseitig wird durch die Bundesbank für jedes zu beurteilende Unternehmen ein Klassifikationsvorschlag ermittelt, der als Grundlage für das binäre Krediturteil “notenbankfähig” oder
“nicht notenbankfähig” dient.

NPL Non Performing Loans

Für die so genannten Non Performing Loans gibt es keine allgemein gültige Definition bestenfalls aber den Oberbegriff “notleidende Kredite”. Inwieweit ein Darlehen als notleidend
eingeordnet wird, variiert aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien hinsichtlich der steuerlichen, bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Regularien. Neben den Non Performing Loans (NPL)
sind auch Distressed Assets bekannt. Hier handelt es sich um Verbindlichkeiten, bei denen der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten ist. Während die Banken letztlich die
NPL”s als Konfrontation mit den Fehlern der Vergangenheit wahrnehmen, stellen sie für einen Investor ein laufendes Geschäft dar, bei dem die Chancen die Risiken überwiegen ein
entsprechendes Pricing vorausgesetzt. Nach Verkauf der NPL an einen Investor wird dieser üblicherweise gemeinsam mit dem Verkäufer einen so genannten Good-Bye-Welcome-Letter verfassen und
dem Kunden senden. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den vorhandenen Kredit abzulösen oder umzuschulden. Dies geschieht im Allgemeinen deutlich unter der Höhe der valutierenden
Darlehensstände. Sollte der Kreditkunde dazu nicht in der Lage sein, so wird üblicherweise von den NPL-Investoren recht zeitnah mit der Verwertung der vertraglich vereinbarten
Kreditsicherheiten begonnen. Mehr dazu hier.

Null-Kupon-Anleihe

Siehe Zero-Bonds.

Obstruktionsverbot

Im Rahmen eines Insolvenzplans wird mit dem Obstruktionsverbot verhindert, dass die von der Mehrheit überstimmten Gläubigergruppen einen Vergleich aus sachfremden oder eigenen Erwägungen
intertreiben. Das Gericht kann in die Rechte dieser Gläubiger eingreifen, wenn aus einer Alternativrechnung hervorgeht, dass die Gläubigerstellung durch die Vergleichssituation nicht
schlechter ist als im Falle der Zerschlagung.

ÖPP Gesetz zur Beschleunigung von Öffentl. PPP

Die Einführung des ÖPP- Beschleunigungsgesetzes schaffte gesetzliche Rahmenbedingungen, die Hemmnisse und Unklarheiten
beseitigten.
– ÖPP-freundliches Vergaberecht:
Durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung wurden für Vergabeverfahren von Öffentlich Privaten Partnerschaften Unsicherheiten und Unklarheiten
beseitigt, wie zum Beispiel die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen nach der Schwerpunkttheorie oder die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer, die seit der Einführung des
Gesetzes genauer gefasst werden kann. Als neues eigenständiges Vergabeverfahren wurde der Wettbewerbliche Dialog eingeführt. Die Pflicht zur Festlegung der Projektgesellschaft auf eine
bestimmte Rechtsform gilt erst nach der Zuschlagerteilung. Die so genannte Projektantenproblematik wurde geklärt, um faire Chancen für alle Wettbewerber zu schaffen.
– Einführung einer privaten Entgeltregelung:
Im Rahmen des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes wurden privaten Betreibern die Möglichkeit eingeräumt, sich auch durch ein privatrechtliche Entgelte zu refinanzieren.
– Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt ÖPP:
In der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird seit der Einführung des Gesetzes ein Kernelement von ÖPP berücksichtigt, der Risikotransfer, beispielsweise von der öffentlichen Hand auf einen
privaten Partner. Dieser ist in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen angemessen zu berücksichtigen, wenn das Risiko von dem privaten Partner über eine Entgeltberechnung der öffentlichen
Hand in Rechnung gestellt wird. Gleiches gilt entsprechend auch bei der Risikoübernahme durch die öffentliche Hand. Zudem wurde neu in der BHO geregelt, dass die Veräußerung von
unbeweglichen Vermögensgegenständen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, auch wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes noch benötigt werden. Die Veräußerung von
unbeweglichen Vermögensgegenständen ist dann zulässig, wenn im Einzelfall die Nutzung des Vermögensgegenstandes für die Aufgaben des Bundes langfristig vorgesehen, aber Bundeseigentum
hierfür nicht zwingend erforderlich ist und die Aufgaben des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können.
– Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung für ÖPP:
Der von der öffentlichen Hand für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaften überlassener Grundbesitz wurde von der Grundsteuer befreit. Zudem wurde eine
Befreiung von der Grunderwerbsteuer für an ÖPP-Projektgesellschaften übertragene Grundstücke festgelegt, solange diese für hoheitliche Zwecke genutzt und sofern eine Rückübertragung des
Grundstücks an die öffentliche Hand innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgesehen wird.
– Öffnung offener Immobilienfonds für ÖPP-Projektgesellschaften:
Das Investmentgesetz öffnete für Öffentlich Private Partnerschaften. Es wurde festgelegt, dass das Nießbrauchrecht an Grundstücken einbezogen wird, damit offene Immobilienfonds nicht nur
Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften erwerben können. In der Betreiberphase wurde eine Beimischung von
ÖPP-Projektgesellschaften von bis zu zehn Prozent in Portfolios offener Immobilienfonds gestattet. Zudem war die Schaffung von Infrastrukturfonds mithilfe von
ÖPP-Investment-Aktiengesellschaft mit fixem Kapital als eines neuen Typs von geschlossenen Immobilienfonds vorgesehen.
Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz wurde der Weg freigemacht für das Entstehen eines milliardenschweren ÖPP-Marktes in Deutschland. Bis zum Ende des Jahrzehnts konnten öffentliche
Bauinvestitionen – im Hochbau, beim Straßen- und Schienenverkehr oder bei der Bundeswehr – in der Größenordnung von bis 20 Milliarden Euro verwirklicht werden. Damit ist das ÖPP-Potenzial
noch nicht ausgeschöpft: Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, eGovernment, Kultur, internationale Entwicklungszusammenarbeit, soziale Infrastrukturen können mit ÖPP häufig
schneller, effizienter und damit kostengünstiger realisiert werden.
(Quelle: SPD-Bundestagsfraktion)

Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz, das zahlreiche Gesetze ändert. U.a. ergeben sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in der Vergabeverordnung die folgenden
Änderungen:

Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

1. Dem § 99 wird folgender Absatz 6 angefügt:

“(6) Ein öffentlicher Auftrag, der sowohl den Einkauf von Waren als auch die Beschaffung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, gilt als Dienstleistungsauftrag, wenn er Wert der
Dienstleistungen den Wert der Waren übersteigt. Ein öffentlicher Auftrag, der neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, gilt
als Dienstleistungsauftrag.”

2. § 101 wird wie folgt geändert
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

“(1) Die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt in offenen Verfahren, in nicht offenen Verfahren, in Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen
Dialog.”

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 und 6 eingefügt:

“(5) Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch staatliche Auftraggeber. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und
anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.

(6) Eine elektronische Auktion dient der elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Ein dynamisches elektronisches Verfahren ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich
elektronisches, offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Spezifikationen des Anforderungen des Auftraggebers
genügen.”

c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7 und wie folgt gefasst:

“(7) Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden, es sei denn, auf Grund dieses Gesetzes ist etwas anderes gestattet. Auftraggebern, die nur unter § 98 Nr. 4 fallen,
stehen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.”

Änderungen der Vergabeverordnung

Die Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), geändert durch Artikel 272 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S- 2304), wird wie
folgt geändert:

1. Dem § 4 werden folgende Ansätze 4 und 5 angefügt:

“(4) Bei der Anwendung des Absatzes 1 ist § 7 Nr. 2 Abs. 1 des Abschnittes 2 des Teiles A der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Auftragnehmer
sich bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen kann.

(5) Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die
Teilnahme des Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.”

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt:

“(2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 gelten die Bestimmungen des Abschnittes 2 des Teiles A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) mit folgenden Maßgaben:

1. § 2 Nr. 1 und § 25 Nr. 2 VOB/A gelten bei einer Auftragsvergabe ab mehrere Unternehmen mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber nur für den Fall der Auftragsvergabe verlangen kann, dass
eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen muss, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist.
2. § 8 Nr. 2 Abs. 1 und § 25 Nr. 6 VOB/A finden mit der Maßgabe Anwendung, dass der Auftragnehmer sich bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
kann.
3. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A gilt mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Bauleistungen nur die Bestimmungen des Teiles B der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/B) zugrunde zu legen hat.

(3) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.”

4. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

” § 6a Wettbewerblicher Dialog

(1) Die staatlichen Auftraggeber können für die Vergabe eines Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrags oberhalb der Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen, sofern sie
objektiv nicht in der Lage sind,
1. die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihre Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können oder
2. die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

(2) Die staatlichen Auftraggeber haben ihre Bedürfnisse und Anforderungen europaweit bekannt zu machen; die Erläuterungen dieser Anforderungen erfolgt in der Bekanntmachung oder in einer
Beschreibung.

(3) Mit den im Anschluss an die Bekanntmachung nach Absatz 2 ausgewählten Unternehmen ist ein Dialog zu eröffnen, in dem die staatlichen Auftraggeber ermitteln und festlegen, wie ihre
Bedürfnisse an besten erfüllt werden können. Bei diesem Dialog können sie mit den ausgewählten Unternehmen alle Einzelheiten des Auftrages erörtern. Die staatlichen Auftraggeber haben dafür
zu sorgen, dass alle Unternehmen bei dem Dialog gleich behandelt werden. Insbesondere dürfen sie nicht Informationen so weitergeben, dass bestimmte Unternehmen begünstigt werden könnten.
Die staatlichen Auftraggeber dürfen Lösungsvorschläge oder vertrauliche Informationen eines Unternehmens nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Unternehmen weitergeben und diese nur im
Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden.

(4) Die staatlichen Auftraggeber können vorsehen, dass der Dialog in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen
anhand der in der Bekanntmachung oder in er Beschreibung angegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Fall des Satzes 1 ist dies in der Bekanntmachung oder in einer Beschreibung
anzugeben. Die staatlichen Auftraggeber haben die Unternehmen, deren Lösungen nicht für die nächstfolgende Dialogphase vorgesehen sind, darüber zu informieren.

(5) Die staatlichen Auftraggeber haben den Dialog für abgeschlossen zu erklären, wenn
1. eine Lösung gefunden worden ist, die ihre Bedürfnisse erfüllt oder
2. erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann; sie haben die Unternehmen darüber zu informieren.
Im Fall des Satzes 1 Nr. 1 haben sie die Unternehmen aufzufordern, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näherausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen.
Die Angebote müssen alle zur Ausführung des Projektes erforderlichen Einzelheiten enthalten. Der staatliche Auftraggeber kann verlangen, dass Präzisierungen, Klarstellungen und Ergänzungen
zu diesen Angeboten gemacht werden. Diese Präzisierungen, Klarstellungen oder Ergänzungen dürfen jedoch keine Änderung der grundlegenden Elemente des Angebots oder der Ausschreibung zur
Folge haben, die den Wettbewerb verfälschen oder diskriminierend wirken könnte.

(6) Die staatlichen Auftraggeber haben die Angebote auf Grund der in der Bekanntmachung oder in der Beschreibung festgelegten Zuschlagskriterien zu bewerten und das wirtschaftlichste
Angebot auszuwählen. Die staatlichen Auftraggeber dürfen das Unternehmen, dessen Angebot als das wirtschaftlichste ermittelt wurde, auffordern, bestimmte Einzelheiten des Angebotes näher zu
erläutern oder im Angebot enthaltene Zusagen zu bestätigen. Dies darf nicht dazu führen, dass wesentliche Aspekte des Angebotes oder der Ausschreibung geändert werden, und dass der
Wettbewerb verzerrt wird oder andere am Verfahren beteiligte Unternehmen diskriminiert werden.

(7) Verlangen die staatlichen Auftraggeber, dass die am wettbewerblichen Dialog teilnehmenden Unternehmen Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen ausarbeiten,
müssen sie einheitlich für alle Unternehmen, die die geforderte Unterlage rechtzeitig vorgelegt haben, eine angemessene Kostenerstattung hierfür gewähren.”

Das Gesetz ist am 8. September 2005 in Kraft getreten.

Opportunistic Strategy

Anlagestrategie von Hedge Fonds als Spekulation auf die Marktentwicklungen durch Kauf unterbewerteter Aktien und Leerverkauf überbewerteter Papiere.

Opportunitätskosten

Kosten, die dadurch entstehen, dass alternative Möglichkeiten (Opportunitäten) zur Nutzung von Ressourcen nicht wahrgenommen wurden. Wenn z.B. ein Unternehmen seine Ressourcen nicht so
steuert, dass der maximale Gewinn daraus resultiert, so sind die Opportunitätskosten diejenigen Kosten, die damit einhergehen, dass man sich nicht für die ergebnisoptimale Lösung
entschieden hat. Umgangssprachlich kann man auch von “Kosten der Reue” sprechen. Ein Wohnungsunternehmen, das Wohnungen leer stehen lässt, verzichtet auf Erträge. Diese entgangenen
Einnahmen werden als Opportunitätskosten bezeichnet. Opportunitätskosten sind keine Kosten im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung, sondern ein ökonomisches Konstrukt zur Quantifizierung
entgangener Alternativen.

Opportunity Funds

Im Gegensatz zu den Core Funds und Value-Added Funds verfolgen die so genannten Opportunity Funds eine eher auf kurzfristigen Kapitalgewinn
ausgerichtete Anlagestrategie und befinden sich somit am hohen Ende des Risikospektrums. Neubauprojekte, die Übernahme bisher unrentabler Objekte in schwierigen Lagen, der Kauf von
Liegenschaften aus Konkurssituationen oder die Neupositionierung von Industriearealen sind nur einige Beispiele von Transaktionen, die durch solche Funds gemacht werden. Diese
Risikoklassifizierung ist jedoch ziemlich pauschal.
Die Finanzierung baut sich üblicherweise auf 10 % Eigenkapital, 10 % Mezzaninekapital und 80% klassisches Fremdkapital (Bankdarlehen) auf. Somit entsteht ein Leverage-Effekt, mit dessen Hilfe die Zielrendite von 25 bis 30% erreicht werden kann.

Optionsschein

Handelsinstrument, auch Warrant genannt. Die Spekulation mit Optionsscheinen gehört zu den risikoreicheren Varianten des Börsengeschäfts. Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit
einer entsprechenden Optionsanleihe herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsscheine sowie die Optionsscheine für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach
Ausstattung berechtigen Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von Aktien, Devisen, Edelmetallen o. ä. in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten,
vorher festgelegten Preis. Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um etwa ein bis zwei
Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne dass seine Schuldverschreibung dadurch an Attraktivität für den Anleger verliert.

Organisationsstruktur

Organisation im Sinne “Struktur” wird üblicherweise unterteilt in Aufbauorganisation und in Ablauforganisation,
darüber hinaus gibt es übergreifende Strukturmerkmale, z.B. Art und Ausmaß der Formalisierung.

Organschaft

Stehen juristische Personen in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher
Betrachtung die juristische Person als unselbstständig in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Rechtlich selbstständige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst
und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbstständigen Unternehmen
gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet, die dadurch steuerrechtlich als ein Steuerschuldner behandelt werden. Organschaften
gibt es bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, so
dass eine Organschaft nicht zwangsläufig nebeneinander in allen drei Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folgen, welche eine Organschaft mit sich bringt, führen in den einzelnen
Steuerarten zu unterschiedlichen Auswirkungen.

Eine Organschaft im Bereich der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bewirkt eine Versteuerung aller Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaft auf der Ebene der Muttergesellschaft, wenn
ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt.

Eine Organschaft im Bereich der Umsatzsteuer führt dazu, dass Leistungsbeziehungen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft keine Umsatzsteuer auslösen, wenn eine finanzielle,
wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Gesellschaften untereinander erfolgt.

OTC-Handel

Der OTC-Handel, auch außerbörslicher Handel, bezeichnet finanzielle Transaktionen zwischen Finanzmarkt-Teilnehmern, die nicht über die Börse abgewickelt werden. OTC steht dabei für ” Over
The Counter”, was mit “über den Tresen” übersetzt werden kann. Der OTC-Handel heißt im deutschen Sprachgebrauch Tafelgeschäft. Es gibt drei Hauptformen des (außerbörslichen)
OTC-Handels:

mit börsennotierten Wertpapieren,
mit Finanzderivaten ohne standardisierte Spezifikationen (z.B. exotische oder OTC-Optionen),
mit Wertpapieren, die zum Börsenhandel nicht zugelassen sind.

Börsen bieten nur standardisierte Produkte an, die aber häufig nicht dem Absicherungswunsch der handelnden Partner entsprechen. Möchte ein Unternehmen beispielsweise die
Zinsänderungsrisiken einer Investition absichern, wird sie nur in Ausnahmefällen an den Börsen ein dafür laufzeitmäßig passendes Instrument finden. Für die am Finanzmarkt gehandelten
Finanzderivate ist der OTC-Handel deswegen wichtiger als der Börsenhandel.

Originäre Werbung

Werbung, die der Imageverbesserung des Unternehmens dient und nicht auf ein spezielles Produkt oder Dienstleistung ausgerichtet ist. Vgl. dazu auch derivative Werbung.

Outperformance-Zertifikat

Outperformance-Zertifikate ermöglichen aufgrund einer zusätzlich eingebauten, dividendenfinanzierten Call-Option eine bei Überschreitung des Basispreises am Laufzeitende überproportionale
Partizipation am Basiswert. Im anderen Fall partizipiert das Zertifikat 1:1 am Underlying.

Outsourcing

Mit Outsourcing wird in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen bezeichnet. Die Motivation dieses seit Mitte der 1990er Jahre populären
Vorgehens besteht darin, durch das Unternehmen selbst nur ineffizient ausführbare oder zu teure Aufgaben von spezialisierten Dienstleistern erledigen zu lassen, um Kosten im eigenen
Unternehmen zu sparen. Eine Spielart des Outsourcings ist das Business Process Outsourcing, bei dem ein ganzer Unternehmensprozess an ein Drittunternehmen gegeben wird.

Pacht

Ein Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur die Nutzung der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, sofern die
Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt. Der Pächter entrichtet dafür dem Verpächter einen Pachtzins.

Panelerhebung

Datenerhebungsmethode, die bei einem gleichbleibenden Kreis von Untersuchungseinheiten in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholt zum gleichen Untersuchungsgegenstand durchgeführt
wird.

par conditio creditorum

Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger im Insolvenzverfahren

partieller Rückbau

siehe Teilrückbau.

Patchwork-Familie

Als Patchwork-Familie wird eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet, in der Kinder aus mehreren Ehen mit wechselnden Vätern und ihrer Mutter zusammen leben. Man schätzt, dass heute
etwa jede siebte Familie zusammen als Patchwork-Familie lebt. Es gibt viele Varianten, wie eine solche Zusammensetzung aussehen kann, so dass auch keine eindeutige Definition möglich ist.
Jede Patchwork-Familie ist, bezogen auf ihre Zusammensetzung, ihre Entstehungsgeschichte und ihr Familienleben, anders.

Partiarisches Darlehen

Bei einem partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) wird als Gegenleistung ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck das Darlehen gewährt
wurde, vereinbart. Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Zinszahlungspflicht vereinbart werden. Gläubiger haben beim partiarischen Darlehen in gewissem Umfang zu vereinbarende
Kontrollrechte.

Patronatserklärung

Dieser Begriff findet in der Praxis für eine Vielzahl verschiedener Erklärungen Verwendung, die – bei unterschiedlichem rechtlichen und/oder moralischem Verpflichtungsgehalt – regelmäßig
gemeinsam haben, dass eine Muttergesellschaft oder der Gesellschafter (z.B. die Kommune bei städtischen Unternehmen) diese gegenüber dem Kreditgeber ihrer Tochtergesellschaft zum Zweck der
Kreditsicherung abgibt. In der Praxis tauchen insbesondere folgende Grundformen, und zwar häufig in unterschiedlichen Kombinationen, auf:

  • Auskunft der Muttergesellschaft über ihre Beteiligungsverhältnisse bei der Tochtergesellschaft oder Verzicht auf deren Änderung,
  • Zusage, die Tochter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten oder deren Bonität zu erhalten,
  • Verpflichtung zu finanzieller Ausstattung,
  • Verlustübernahmeverpflichtung,
  • Vereinbarung des Zurücktretens mit eigener Forderung,
  • Versprechen künftiger Sicherheitsleistung und Abkaufsverpflichtung usw.

Wurde das Patronat gegenüber der Bank abgegeben, kann die Patronin daraus in Anspruch genommen werden. Bei einem Patronat gegenüber einer Tochtergesellschaft kann das Unternehmen selbst
oder der Insolvenzverwalter die Patronin in Anspruch nehmen. Unterschiedlicher Charakter einer Patronatserklärung führt in der Praxis auch dazu, dass zwischen “harten” und “weichen”
Patronaten unterschieden wird.

Perforierte Stadt

Der Begriff der perforierten Stadt wurde erstmals 2001 geprägt. Gegenüber dem Leitbild der “rezentrierten Stadt” strebt das Leitbild der “perforierten Stadt” nicht das
an, was am sehnlichsten gewünscht wird, sondern das, was bestenfalls noch zu schaffen ist (Wulf Eichstädt). Es orientiert sich stärker am Bestand und an den wohnungswirtschaftlichen Zwängen
sowie den tatsächlichen Bewohner-(wohn-)wünschen. Dabei werden strukturierte Raummodelle entwickelt, die die Eigenständigkeit und Individualität der Quartiere betonen. Darin eingeschlossen
ist auch das Bekenntnis zu mehr Freiräumen innerhalb der Stadt. Ziel ist es, durch Umstrukturierungen und Integration neuer Nutzungen bei gleichzeitiger deutlicher Dichteminderung die
innere Stadt als Lebensraum aufzuwerten. Es entsteht eine fragmentierte, diskontinuierliche Bebauungsstruktur, “die zwar gewohnten Vorstellungen von Stadt nicht entspricht, aber durchaus
neue Qualitäten entfalten kann” (Albrecht Göschel).

Personalplanung

Die Personalplanung umfasst im wesentlichen folgende Punkte:
>>>Freie Kapazität und Qualifikation je Mitarbeitern unter Einbeziehung der Vorgesetzten ermitteln
>>>Risiken durch Personalabgänge identifizieren und vorbereitende Gegenmaßnahmen treffen
>>>Gezielte Zusammensetzung von (Projekt-)teams vornehmen
>>>Aktivierung des Personals durch Aufgabendelegation sicherstellen
>>>Arbeitsaufträge und Rapporte nutzen
>>>Ermittlung und Ausgleich von Spitzenbelastungen
>>>laufende Überprüfung des Personalbedarfes vornehmen
>>>Weiterbildungsbedarf ermitteln und Massnahmen planen
>>>Laufbahnplanung vorsehen

Peter-Prinzip

Der kanadische Pädagoge Laurence J. Peter beschrieb das Phänomen, dass innerhalb eines Unternehmens die Mitarbeiter so lange befördert werden, bis sie zu einer Aufgabe gelangt sind, die sie
nicht mehr beherrschen und dann auf dieser Position verweilen.
Ursache hierfür ist, dass die Unternehmensaufgaben in der sogenannten “Linie” organisiert sind. Die Karriere innerhalb der Linienorganisation ist definiert durch einen Zugewinn an Macht,
Geld und Status. Den jeweils nächsten Karriereschritt erreicht man dadurch, dass man sich innerhalb seiner Stufe als der beste Leistungsträger präsentiert.
Die Beförderung nach dem Peter-Prinzip bedeutet also, dass der beste Mitarbeiter zum Gruppenleiter, der beste Gruppenleiter zum Abteilungsleiter, der beste Abteilungsleiter zum
Hauptabteilungsleiter usw. befördert wird. Dabei wird nicht beachtet, dass gegebenenfalls sehr unterschiedliche Qualifikationen gefordert sein können.
Peter`s Quintessenz: Jeder steigt so lange in der Hierarchie, bis er die Stufe seiner Unfähigkeit erreicht hat. Ausführlichere Ausführungen dazu
hier.

Pfandbrief

Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere), deren Deckung auf Grundstücken oder anderen Immobilien beruht. Der Käufer eines solchen festverzinslichen Wertpapiers
hat die Sicherheit, dass er zum Ende der Laufzeit den vereinbarten Preis auch tatsächlich erhält, weil das Kreditinstitut, welches den Pfandbrief verkaufte, das ihr dafür bezahlte Geld nur
für hypothekarisch besicherte Darlehen aufwenden darf. Diese Anleihe wird von Realkreditinstituten zur Finanzierung von Hypothekendarlehen und je nach Zinssatz mit einem Disagio emittiert
und muss in voller Höhe, durch nach bestimmten Grundsätzen zu gewährender Hypotheken oder Grundschulden (unter Umständen auch durch eine Ersatzdeckung), besichert sein. Vergleiche dazu auch
Jumbo-Pfandbriefe.

Generell erfährt das Pfandbriefrecht künftig eine Neuordnung: Nach Auseinandersetzungen auch unter den Bankenverbänden darf das Geschäft mit den als besonders sichere Anlage geltenden
Pfandbriefen künftig von mehr Kreditinstituten als bisher betrieben werden. Danach dürfen öffentliche Banken für die Neuausgabe von Pfandbriefen noch bis Ende Juni 2006 Immobilien nutzen,
die nach alten Marktwertverfahren bewertet wurden. Diese Immobilien können mit 50 Prozent des nach Markt- beziehungsweise Verkehrswertverfahrens ermittelten Wertes in die Deckungsmasse
eingestellt werden. Nach der Übergangsregelung müssen alle Immobilien einheitlich nach dem im Gesetz vorgesehenen Beleihungsverfahren bewertet werden. Die Neuregelungen waren unter
Bankenverbänden heftig umstritten und hatten zu Auseinandersetzungen zwischen öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Instituten geführt. Die öffentlichen Institute hatten den
privaten Hypothekenbanken vorgeworfen, zu strenge Anforderungen durchsetzen zu wollen, um Landesbanken auszubooten. Nach dem Gesetz, das im Juli 2005 in Kraft getreten ist, ist dieses
Segment jedem geeigneten Institut geöffnet und bleibt nicht auf Spezialbanken beschränkt. Die Neuordnung des Pfandbriefrechtes war unter anderem durch den EU-bedingten Wegfall der
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 notwendig geworden. Nachdem Länder und Kommunen nun nicht mehr für ihre Landesbanken und Sparkassen haften können,
wurden Änderungen bei den Bewertungsregeln für Pfandbriefe notwendig.

Der Verband deutscher Hypothekenbanken nahm das neue Pfandbriefgesetz zum Anlass, sich neu auszurichten. Unter dem Namen Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat er sich allen
Instituten geöffnet, die Pfandbriefe emittieren. Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) agiert jetzt unter dem Namen “Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Damit wird die Trennung
von Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Instituten bei der Refinanzierung durch die Ausgabe von Pfandbriefen aufgehoben, gleichzeitig ist es den Hypothekenbanken künftig erlaubt,
alle Bankgeschäfte auszuüben. Im VDH sind 18 führende deutsche Immobilienfinanzierer (ohne Aareal Bank) organisiert.

Vergleiche auch Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechtes als Download.

Phishing

Unter Phishing versteht man eine internetbasierte Art von Trickbetrug. Phishing ist eine Wortschöpfung aus password” und fishing”. Dabei versucht ein Phisher, Internetnutzer durch fingierte
E-Mails oder andere Tricks dazu zu bringen, gefälschte Websites zu besuchen und dort persönliche Informationen wie Bankzugangsdaten, Kreditkartennummern oder Ähnliches einzugeben. Phishing
ist demnach eine Variante des Identitätsdiebstahls.

Planinsolvenz

Der Insolvenzplan soll anders als das Regelinsolvenzverfahren nicht primär zur Liquidierung des Unternehmens sondern zu dessen Erhaltung/Sanierung führen. Dazu wurde ein neuer
Eröffnungsgrund, die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), eingeführt. “Während grundsätzlich sowohl Schuldner als auch der Gläubiger berechtigt sind, einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu stellen, so hat für den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur der Schuldner eine Antragsbefugnis.” Der Schuldner kann nun vor der Zahlungsunfähigkeit,
oder der Überschuldung, entweder eine freie Sanierung, oder ein gerichtliches Verfahren beantragen. Das Kernstück der Insolvenzordnung als Verfahrensordnung ist der Insolvenzplan, dessen
Aufstellung, Niederlegung, Annahme, Durchführung und Überwachung in den §§ 217-269 InsO geregelt ist. Die Vorlage des Insolvenzplans muss am Insolvenzgericht geschehen und kann (§ 218
InsO), entweder vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter, getätigt werden. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans sind die in § 220 der InsO genannten formalen Kriterien zu beachten, da
der Plan ansonsten vom Insolvenzgericht abgelehnt werden kann. Im Groben unterscheidet man hier zwischen einem “darstellenden Teil” und einem “gestaltenden Teil”. Der darstellende Teil
schafft die Grundlagen für die Rechte aller Beteiligten, indem unter anderem auf folgende Punkte genau eingegangen werden muss:

– Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Verwertungsart
– Sanierungskonzept
– mögliche Betriebsänderungen
– Sozialplan

Der gestaltende Teil ist notwendig, um zu erfassen, wie sich die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Insolvenzplan ändert (§ 221 InsO). Ist nun ein Insolvenzplan vom Schuldner oder
einem Insolvenzverwalter erstellt worden, wird dieser dem Gericht zur Prüfung vorgelegt und von diesem auf formale und konzeptionelle Mängel geprüft (§ 231 InsO). Erfolgt die Annahme des
Plans durch die Gläubiger und widerspricht der Schuldner nicht, muss der Plan vom Insolvenzgericht bestätigt werden (§ 248 InsO), welches vor der Bestätigung alle Parteien hören soll. Der
Plan wird nicht vom Gericht bestätigt, wenn Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (§ 250 InsO). Dies können z.B. Vorschriften über den Inhalt sein. Gemäß § 258 InsO ist das
Insolvenzverfahren vom Gericht aufzuheben, wenn die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist. Es treten dann die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle
Beteiligten ein (§ 254 I InsO). Vor der Verfahrensaufhebung hat der Insolvenzverwalter die unstreitigen Masseansprüche zu berichtigen und für die streitigen Sicherheit zu leisten (§ 258 II
InsO). Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen nach § 259 I InsO grundsätzlich die Ämter des Insolvenzverwalters und die der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der
Insolvenzschuldner erhält gemäß § 259 I InsO das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Die Überwachung des Insolvenzplans kann im gestaltenden Teil festgelegt werden.
Diese wird auch bei Übernahme des Unternehmens fortgesetzt. Die Überwachung ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, Ämter des Verwalters, der Mitglieder im Gläubigerausschuss und die Aufsicht
des Insolvenzgerichts bestehen insoweit fort (§ 261 I InsO). Die Kosten der Überwachung trägt der Schuldner bzw. die Übernahmegesellschaft.

Die oben stehende Darstellung stellt eine Übersicht über Grundzüge der Planinsolvenz dar, kann aber in keinem Fall eine Rechtsberatung ersetzen und stellt insofern auch keine juristische
Beratung dar.

Portfoliotheorie

Die Portfolio-Selection geht in ihrer Theorie auf die Erklärungen von Harry M. Markowitz und seine Überlegungen zurück, das Anlegerverhalten zur Optimierung von Wertpapierportfolios zu
erklären. Im Markowitzschen Portfolio-Selection-Modell wird angenommen, dass der Anleger seine Investitionsentscheidungen an den beiden finanzwirtschaftlich determinierten Zielgrößen Ertrag
und Risiko ausrichten wird. Um ein entsprechendes Portfolio zu berechnen, werden für den Ertragsparameter der Erwartungswert der Renditen (µ) und für den Risikoparameter die
Standardabweichung der Renditen bzw. δ bzw. δ²; verwendet. Eine Anlage im Wertpapierbereich gilt gemäß dem Markowitzschen Ansatz dann als effizient, wenn es bei gleichem Ertrag keine
Alternative mit geringerem Risiko gibt oder, in der Umkehrung, dass es keine Möglichkeit gibt, bei gleich hohem Risiko einen höheren Ertrag zu generieren. Da sich bei Anlagen die Renditen
verschiedener Anlageformen auf Grund Ihrer Abhängigkeiten von unterschiedlichen Einflussfaktoren durchaus ebenfalls sehr unterschiedlich entwickeln können, führt eine Mischung der einzelnen
Anlageformen zu einer Risikoverringerung. Der Kernsatz der Portfoliotheorie lautet, dass das Portfoliorisiko in seiner Gesamtheit kleiner ist als die gewichteten Risiken der im Portfolio
enthaltenen Einzelwerte. Dieser Effekt, auch als Diversifikationseffekt bezeichnet, ist immer dann zu gewärtigen, wenn zwischen den einzelnen Anlageobjekten keine vollständige Korrelation
vorliegt. Durch die Kombination einer größeren Anzahl von verschiedenen Anlageformen, die einen nur geringen Korrelationsgrad aufweisen, gelingt es somit, das objektspezifische,
unsystematische Risiko zu reduzieren. Während in der Vergangenheit die Portfoliotheorie hauptsächlich im Anlagebereich Verwendung fand, so ist sie in den letzten Jahren in zunehmendem Maße
auch von der Immobilienwirtschaft “entdeckt” worden. Mehr dazu hier.

Positiverklärung

Die Positiverklärung stellt eine Verpflichtung des Kreditnehmers oder Bürgen zur künftigen Sicherheitsleistung dar. In der Erklärung wird festgelegt, dass bestimmte Sicherheiten in
bestimmten Situationen der Bank bereitgestellt werden müssen.

Private Equity

Unter Private Equity versteht man das vielschichtige Spektrum der Investitionen in Unternehmen im vor- und außerbörslichen Bereich. Private Equity-Geber beteiligen sich dabei an Unternehmen
in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Die Unternehmen sind oftmals jung und technologieorientiert, etablierte Mittelständler und Unternehmensteile, die in den Strategien großer
(Mutter-)Konzerne keine Zukunft haben. In allen Konzepten geht es den Private Equity-Gesellschaften darum, diesen Unternehmen Wertwachstum zu ermöglichen. Dabei realisiert der Private
Equity Investor seinen Anteil am Gewinn.

Private Debt

Private Debt sind Darlehen institutioneller Investoren ohne Banklizenz, die nicht als Anleihen am Kapitalmarkt verbrieft werden. Die Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer
sind vertraulich; die Gläubiger erhalten lediglich Informationsrechte, da ihnen keine Kontroll- oder Stimmrechte zustehen. Private Debt kann in eine mezzanine Finanzierungsstruktur
eingebunden werden.

Private Wealth Management

Das Private Wealth Management befasst sich mit der Unterstützung der Finanzplanung von Privatpersonen in allen Lebensabschnitten durch die Integration von Finanzprodukten und
Beratungsdienstleistungen. Dies beinhaltet die Akkumulation, die Erhaltung und Übertragung von Vermögen in allen Formen.

PPP Public Private Partnership

Unter Public Private Partnership (PPP) versteht man eine partnerschaftliche Kooperation von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit Risikoverteilung, die auf Dauer angelegt und
nachhaltig ist. Ziel dieser Partnerschaft ist die bessere Erfüllung von öffentlichen Aufgaben als bisher. Sie beinhaltet die Kooperation bei Planung, Erstellung, Finanzierung, Betreiben
oder die Verwertung von Leistungen, die bis dahin von der öffentlichen Hand erbracht wurden. Bei PPP sind die unterschiedlichsten Sachverhalte und Erscheinungsformen denkbar:

  • die Zusammenarbeit bei Verkehrsinfrastrukturprojekten, wie Flughafenentwicklungs- und Betreibergesellschaften,
  • Projekte im Bereich der kommunalen Ver- und Entsorgung,
  • Betrieb von Gesundheitseinrichtungen,
  • Bereitstellung und Betrieb von IT-Infrastrukturen,
  • Partnerschaften zur Wirtschaftsförderung unter Beteiligung von Städten und Gemeinden,
  • Projekte der Infrastrukturentwicklung durch regionale und interregionale Entwicklungsgesellschaften etc.

Als Vertragspartner der öffentlichen Verwaltung kommt theoretisch jedes private Unternehmen und jede private Organisation infrage.

Preferred Pool Shares

Die mit PREPS (Preferred Pool Shares) bezeichneten Private-Equity-Instrumente stellen eine spezielle Form der Mezzanine-Finanzierung dar. Beschafft wird das Kapital für den Mittelstand
durch die Emission von PREPS über den internationalen Kapitalmarkt. Die kapitalsuchenden mittelständischen Gesellschaften haben Genussrechtsvereinbarungen in einer Zweckgesellschaft
gebündelt und diese dann als Ganzes durch Anleihen refinanziert. Die Anleihe wird vornehmlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der bei dieser Finanzierungsform erreichte hohe
Grad an Standardisierung ermöglichte für die Kapital abrufenden Unternehmen niedrige Kosten und attraktive Konditionen. Die Emissionen werden in unterschiedlichen Tranchen mit
unterschiedlicher Bonitätsbewertung oder als nachrangige Anleihe (Junior Note) angeboten.

Preisangabenverordnung

Zweck der Preisangabenverordnung (PAngV) ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern.
Um Verbrauchern durch sachlich richtige und vollständige Information einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen sowie eine Anpassung an das europäische Recht vorzunehmen, wurde die
Preisangabenverordnung inzwischen mehrfach geändert, zuletzt anlässlich der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Juli 2004. Die Preisangabenverordnung gilt nur für
Angebote von geschäftsmäßigen Anbietern von Waren und Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern, also nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen und Selbständigen.
Im Immobilien- und Finanzierungsbereich ist insbesondere § 6 PAngV von Interesse; der gesamte Text der PAngV ist hier
nachzulesen.

Profit Center

Unter einem Profit Center versteht man eine Organisationseinheit – meistens im Rahmen einer Spartenorganisation -, die selbständig und selbstverantwortlich nach Gewinn strebt und über einen
eigenen Marktzugang verfügt. Siehe auch Cost Center und Service Center.

Produkt-Markt-Matrix

siehe Ansoff Matrix.

Prolongation

Verlängerung eines Darlehens oder des Zinsfestschreibungszeitraumes unter Zugrundelegung neuer (Prolongations-)Konditionen.

Project Alliancing

Project Alliancing ist eine Projektabwicklungsform, die deutlich über die in Deutschland bekannten partnerschaftlichen Baumodelle, insbesondere Construction Management und GMP (garantierter Maximalpreis), hinausgeht. Typisch ist, dass diese Form der Projetentwicklung hauptsächlich bei Vorhaben mit hoher Komplexität und/oder hohem Risikogehalt
genutzt wird. Auftraggeber und Auftragnehmer stellen im Project Alliancing das gemeinsame Projektteam. Die Entscheidungen im Projekt werden durch ein von beiden Seiten besetztes
Lenkungsgremium und damit gemeinsam getroffen. Risiken und Chancen werden grundsätzlich geteilt (sharing of pain and gain) und so gemeinsam getragen. Die in der traditionellen
Projektabwicklung übliche Risikoüberwälzung auf eine Vertragspartei wird ersetzt durch gemeinsames Risikomanagement. Mindestvolumina für praktikabel PA-Projekte sollten mindestens bei 2
Mio. Euro liegen.

Publikumsgesellschaft

Als Publikumsgesellschaft werden Unternehmen bezeichnet, deren Kapitalanteile (in der Regel in der Form von Aktien) gehandelt werden und die meist an einer oder mehreren Effektenbörsen
notiert sind.

Pull-Strategie

Die Pull-Strategie ist im Marketing die Summe aller Kommunikationsmaßnahmen, die den Kunden veranlassen, aktiv den Kontakt mit dem Unternehmen zu suchen.

Push-Strategie

Die Push-Strategie ist im Marketing die Summe aller Maßnahmen bei denen das Unternehmen potentielle Kunden aktiv anspricht.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM, quality management) ist ein auf die gesamte Organisation bezogenes Verfahren, das sich im Bemühen um ständige Verbesserung an den Bedürfnissen der Kunden
orientiert. Es gibt formale Verfahren (Audit), bei denen sich Organisationen durch Zertifikat einer unabhängigen und hierfür autorisierten Stelle
bestätigen lassen, dass sie ein Qualitätssicherungssystem eingeführt haben und alles zur Erreichung der Qualitätsziele Notwendige tun und dokumentieren. Diesem Konzept folgt die Normenreihe
DIN ISO 9000 ff.

Quantile

Ein Quantil ist ein statistischer Wert, der die Messwerte so aufteilt, dass der Anteil der Daten kleiner ist und der Anteil 1- der Daten größer. Bei einem 95%-Quantil (oder auch Perzentil
oder Fraktil) sind also 95% der Messwerte kleiner als das Quantil und 5% der Messwerte größer. Der Median entspricht dem 50%-Quantil.

Quanto Swap

Der Quanto Swap ist eine spezielle Form eines Zins Swaps, mit dessen Hilfe lässt sich die Zinsdifferenz zwei verschiedenen Währungen ohne Währungsrisiko nutzen. Das Währungsrisiko ist
gehedgt und für den Swap Partner praktisch ausgeschlossen. Das Risiko dieser Swap-Konstruktion besteht letztlich darin, dass während der Laufzeit des Swaps die
Zinsdifferenz geringer wird oder sich in ihr Gegenteil verkehrt. Quanto Swaps können mit anderen Swaps kombiniert werden, wie etwa Constant Maturity Swaps.

Quick ratio

Quick ratio ist eine spezielle Bezeichnung für den Liquiditätsgrad eines Unternehmens, indem das Verhältnis der Barmittel, Forderungen und Wertpapiere zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten
ins Verhältnis gesetzt wird.

Radarchart

Auf den jeweiligen Achsen des Radarcharts liegen im Schnittpunkt mit dem Kreis die Zielwerte (Sollwerte), die erreicht werden wollen. Die miteinander zu vergleichenden Unternehmen tragen
ihre Istwerte auf den jeweiligen Achsen ein. Diese Methode gibt einen raschen Überblick, wie das eigene Unternehmen in den einzelnen Bereichen dasteht. Ein Navigationshilfsmittel dieser
Form sollte einerseits vorgeben, wo sich das zu analysierende Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet und gleichzeitig aber auch vorgeben, wohin es sich im Hinblick auf Sollwerte
oder Mitbewerber weiterentwickeln sollte.

Range Accrual Note

Bei dieser Form der Anleihe ist die Höhe des Kupons abhängig von der Anzahl der Tage, an denen eine bestimmte Marktbedingung erfüllt ist. Für jeden Tag bei der z.B. Euribor über 3% ist,
wird ein Kupon von 4% ausbezahlt. Zusätzlich wird oft ein kleiner Fixkupon ausbezahlt (z.B. 1% + Accrual Kupon), um eine Mindestverzinsung zu garantieren. Meist ist die Marktbedingung
(Accrual Condition) ansteigend, das heißt Euribor muss zum Beispiel im ersten Jahr über 3%, im zweiten über 3.5% usw. liegen. Range Accural Notes sind zudem in der Regel callable d.h. mit
einem Kündigungsrecht seitens des Emittenten ausgestattet.

Rangrücktrittserklärung

In einer Rangrücktritts- und Darlehensbelassungserklärung verpflichtet sich ein Drittgläubiger des Kreditnehmers, mit seinen Forderungen gegen den Bankkreditnehmer rangmäßig hinter alle
Forderungen der Bank zurückzutreten und diese Forderungen nur mit Zustimmung der Bank einzuziehen bzw. ihre freiwillige Rückzahlung zu dulden.

Ratendarlehen

Rating

Ist die Meinung über die künftige Fähigkeit und rechtliche Verpflichtung eines Emittenten, Zahlungen von Zins und Tilgung einer von ihm begebenen Schuldverschreibung termingerecht und
vollständig zu erfüllen. Sie bestimmen die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsstörungen einer Schuldverschreibung über ihre gesamte Laufzeit. Mehr dazu hier.

Realisationsprinzip

ist ein Teil des Vorsichtsprinzips, indem Gewinne erst nach ihrer tatsächlichen Realisierung in der Bilanz ausgewiesen werden. Derartige Beträge sind vorerst neutral zu erfassen und
frühestens im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens auszuweisen.

Realkredite

Sind zweck- und objektgebundene Kredite, die durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) abgesichert sind. Diese Kredite werden von
Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung, vergeben. Im Rahmen der Kreditprüfung wird hauptsächlich auf die wirtschaftliche
Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt. Für den Kreditgeber stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, die durch den Beleihungswert
ausgedrückt werden, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer dar.

Realzins

Der Realzins gibt an, welchen tatsächlichen Ertrag ein Anleger für sein Geld erhält. Er errechnet sich aus der Rendite einer Geldanlage abzüglich der Inflationsrate. Ein Anleger muss etwa
bei einer für kurzfristige Anlagen derzeit üblichen Verzinsung seines Geldes von 1,6 Prozent pro Jahr und einer Inflation von zuletzt 1,7 Prozent tatsächlich einen negativen Realzins
hinnehmen – sein Vermögen schmälert sich um 0,1 Prozent, trotz Zinsen.

Rechnungsabgrenzung

Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz erfolgt eine genaue zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes und ermöglicht somit die
periodengerechte Erfolgsermittlung eines Geschäftsjahres. Nur durch sie ist es möglich, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden können, in der sie tatsächlich verursacht
wurden.
Unter die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Aktiva) fallen die Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen zugeordnet werden
muss. Im Gegensatz dazu fallen unter die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Passiva) die Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem
neuen zugeordnet werden muss.

Recruiting

Teil der Personalwirtschaft und befasst sich mit der Beschaffung von Mitarbeitern. Voraussetzung eines erfolgreichen Recruitings ist die Analyse des Personalbedarfs hinsichtlich
quantitativer und qualitativer Erfordernisse.

Reengineering

Reengineering beschreibt die Prozessoptimierung durch betriebswirtschaftlichen Ansatz zur Organisationsveränderung. Ziel der Organisationsanalyse ist, auf alle Vorgänge zu verzichten, die
keinen wertschöpfenden Beitrag zu den Produkten einer Organisation leisten. Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen einer Organisation in Frage gestellt, um durch eine
Umgestaltung aller Geschäftsprozesse deutliche Verbesserungen bei wichtigen Leistungsindikatoren wie Kosten, Qualität, Service und Geschwindigkeit zu erzielen.

Refinanzierung

Die Refinanzierung dient bei Banken der Mittelbeschaffung für die Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck. Neben dem Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der
eigenen Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Für die Beschaffung kommen der
Geldmarkt und der Kapitalmarkt infrage. Dabei werden am Geldmarkt Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmern akquiriert oder durch am Kapitalmarkt emittierte
Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft.

Refurbishment

Begriff, der insbesondere bei gewerblichen Immobilien verwendet wird und am besten mit Generalüberholung, Generalsanierung, Wiederaufbereitung übersetzt werden kann.

REIT Real Estate Investment Trust

Bereits seit 1960 existiert in den USA das Modell der so genannten steuertransparenten Immobiliengesellschaften, auch bekannt als REIT (Real Estate Investment Trust). Die “Initiative
Finanzplatz Deutschland” (IFD) hat bereits im September 2003 die Einführung von REIT´s in Deutschland angeregt und zusammen mit dem BMF einen Arbeitskreis zu diesem Thema eingerichtet.
Inzwischen ist eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative eingeleitet worden, die planmäßig ab dem 01. Januar 2006 in Kraft treten soll. Bereits heute kann eine direkte Einflussnahme der
geplanten Einführung von REIT´s auf den Deutschen Immobilienmarkt festgestellt werden. Käufer und Halter von großen Immobilienportfolios berücksichtigen bei ihrer langfristigen
strategischen Ausrichtung bereits jetzt die Möglichkeit eines Exits über REIT´s. Es ist davon auszugehen, dass viele Investoren bemüht sein werden, ihre Portfolien an REIT´s zu
veräußern.
Die IFD hat entsprechende Anregungen für die Einführung eines deutschen REIT´s (G-REIT) aufgestellt. Wesentliche Punkte sind:

– börsennotierte Aktiengesellschaft,
– mindestens 90% der Gewinne werden ausgeschüttet,
– G-REIT ist unreguliert und unternehmerisch geprägt,
– deutliche Unterscheidung von passiven Anlagemanagern,
– Tätigkeitsprofil soll auch Projektentwicklung und immobilienbezogene
Dienstleistungen umfassen,
– 75% der Erlöse müssen aus Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien
stammen.

Während Deutschland als der größte Immobilienmarkt in Europa nur über wenige kapitalstarke und börsennotierte Immobiliengesellschaften verfügt, existieren eine Reihe offener und
geschlossener Immobilienfonds, die insgesamt ca. 245 Mrd. € Sachwerte verwalten.
Mit der Einführung des G-REIT wird dieses Bild sich nachhaltig verändern. Denkbar ist dabei sowohl der Verkauf von Immobilienportfolios an bereits existierende REIT´s oder aber auch die
Neugründung und ein entsprechender folgender Börsengang (IPO).
Es ist nicht zu erwarten, dass bereits existierende Anlageformen im Immobilienbereich, wie etwa offene Fonds, vollständig durch REIT´s ersetzt werden. Vielmehr werden REIT´s eine
entsprechende Ergänzung darstellen; hinzu kommt, dass institutionelle Investoren sicherlich auch beabsichtigen, direkt gehaltene Immobilien in indirekte Beteiligungen umzuwandeln. Mehr dazu
hier, im Bereich “Aktuelles”.

Relationship Banking

Relationship Banking bezeichnet einen bankinternen Vertriebsansatz, bei dem nicht das Produkt oder die Produktpalette, sondern die Kundenbeziehung im Mittelpunkt steht. Objekt strategischer
Entscheidungen ist der Kunde, d.h., nicht die Produkte sondern der Kunde muss kostendeckend sein. Dabei werden alle möglichen Ertragskomponenten analysiert, wie etwa Kontoführungsgebühren,
Margen im Aktiv- und Passivgeschäft, Verkauf von Zusatzprodukten, wie Versicherungs- und Investmentprodukte usw. Im Ergebnis dieser Analyse werden regelmäßig Kundenverbindungen neu
strukturiert bzw. hinsichtlich der Ertragsfähigkeit in bestimmte Cluster mit unterschiedlichen Wertungs- und Betreuungsansätzen eingeordnet.

Relative Value Strategy

Anlagestrategie von Hedge Fonds unter Ausnutzung von Preisunterschieden zwischen verbundenen Wertpapieren an unterschiedlichen Handelsplätzen zum Erzielen von Arbitragegewinnen.

Rentenpapiere

fest verzinsliche Wertpapiere.

Rendite

Die Rendite bezeichnet den Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie beruht auf den Erträgen und dem möglichen Verkaufserlös bei
Veräußerung.

Relocation Service

Relocation Service umfasst alle Dienstleistungen in dem Bereich der Um- und Ansiedlung in bestimmten Regionen. Neben der Wohnungssuche oder Haussuche organisiert die Relocation Firma den
Umzug samt aller Abreise- und Ankunftsformalitäten einschließlich Wohnsitz-, Führerschein- oder Telefonummeldung, sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Zudem wird Hilfe bei der
Orientierung in der neuen Umgebung und bei interkulturellen Fragen angeboten.

Rentabilität

Rentabilität ist das prozentuale Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital in einer bestimmten Zeitperiode.

REPEF Real Estate Private Equity Funds

Die Struktur von REPEF ähnelt denen der REIT, ist jedoch viel flexibler als diese – insbesondere hinsichtlich der generellen Anlagemöglichkeiten als auch bei der
Ausgestaltung des Machtverhältnisses zwischen Management und Anlegern. Daraus wiederum resultiert ein relativ hohes Interesse der institutionellen Anleger an dieser Anlageform. Während bei
REIT´s keine eigenständige Steuererklärung abgegeben werden muss, besteht diese Pflicht bei REPEF. Generalisierend gelten REIT´s als vergleichsweise einfach zu handhaben, während REPEF´s
eine größere Flexibilität aufweisen.

Repo-Geschäft

“Repo” ist die an internationalen Finanzmärkten geläufige Abkürzung für “repurchase agreement” (Pensionsgeschäfte). Es handelt sich um überwiegend kurzfristige Geldmarktgeschäfte, bei denen
der Eigentümer (Pensionsgeber) das rechtliche Eigentum an einem Wertpapier für eine bestimmte Zeit auf einen Dritten (Pensionsnehmer) überträgt. Der Pensionsgeber erhält für die Übertragung
Liquidität (Geld) und zahlt dem Pensionsnehmer am Ende der Laufzeit des Geschäftes eine bestimmte Verzinsung (Repo-Satz). Da der Prozentsatz wegen der guten Sicherungsleistung des Geschäfts
unter dem Geldmarktzinssatz liegt, verschafft sich der Pensionsgeber erhebliche (Re-)Finanzierungsvorteile.

Repurchase Agreement

Restnutzungsdauer

Jedes Wirtschaftsgut unterliegt im Rahmen seiner Abnutzung einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Restnutzungsdauer beschreibt hierbei den Zeitraum, für den das
Wirtschaftsgut in Hinsicht auf seine Gesamtnutzungsdauer noch für die Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings kann dabei die tatsächliche Restnutzungsdauer von der amtlich (aus
Abschreibungstabellen) vorgegebenen Gesamtnutzungsdauer, aufgrund der Berücksichtigung spezieller Umstände, abweichen. So entsteht beispielsweise eine Verkürzung durch die besonders
intensive technische Nutzung des Wirtschaftsgutes oder aufgrund der technischen Veralterung, da Nachfolgemodelle den weiteren Einsatz eines Wirtschaftsgutes unrentabel machen. Umgekehrt
erfolgt eine Verlängerung, wenn das Wirtschaftsgut in seinem Einsatz weniger verschleißt als ursprünglich angenommen. In diesem Fall ist der Bilanzwert für das immer noch einsatzfähige
Wirtschaftsgut mit einem Erinnerungsbetrag von einem Euro beizubehalten.

Retailbanking

Retail kommt aus dem Englischen und bezeichnet wörtlich Klein- oder Einzelhandel bzw. den Wiederverkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Im Bankensektor umfasst das Retailgeschäft alle
Geschäftsbereiche, die unmittelbar mit Privatpersonen abgeschlossen werden, wie Kontoführung, Anlageinstrumente, Kredite und Versicherungen.

Retrograde Berechnung

Ganz allgemein bedeutet die retrograde Berechnung (auch Rückwertsrechnung genannt) die Rekonstruktion einer Berechnung vom Ergebnis hin zu den Eingabegrößen. Eine solche Berechnung ist
immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis aufgrund von Rahmenbedingungen vorgegeben ist, der Weg zum Ergebnis allerdings über unbekannte Zwischenergebnisse führt. So werden z. B.
retrograde Berechnungen in der Budget- und in der Liquiditätsplanung angewendet.

Return on Equity (ROE)

Return on Equity (ROE) ist die Eigenkapitalrendite und eine Kennziffer, die die Ertragslage eines Unternehmens beschreibt; der Jahresüberschuss wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital
gesetzt.

Return on Investment (ROI)

Der Return on Investment drückt das Gewinnziel aus bzw. stellt die populär aufgefasste Renditekennzahl für die Gesamtkapitalrentabilität dar. Der ROI erlaubt es, sowohl die Rendite
investierten Kapitals zu bestimmen, als auch die Rückflussdauer. Generell errechnet er sich als Quotient aus dem Periodengewinn und Kapitaleinsatz.

RETT-Blocker

Grunderwerbssteuer (Real Estate Transfer Tax, “RETT”) konnte man bisher mit einem sog. “RETT-Blocker” vermeiden. Um die steuerauslösende Grenze von 95 % der Beteiligung an einer
grundbesitzenden Gesellschaft nicht zu erreichen, wurden Gesellschaften zwischengeschaltet, die mind. 5,1 % erwarben und an denen ein Dritter beteiligt war, der eine herrschende Beteiligung
verhinderte. Die Neuregelung stellt nun auf die “wirtschaftliche Beteiligung” ab, die auch durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften vermittelt sein kann und sich rein rechnerisch
entsprechend der Beteiligungshöhe ermittelt. Kommen so in Summe 95 % zusammen, fällt Grunderwerbsteuer an.

Praktisch wurde häufig folgende Konstruktion gewählt:
* Investor erwirbt 94,9 % einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft (KG),
* 5,1 % werden von einer Personengesellschaft (PG) erworben, an der der Investor ebenfalls mit 94,9 v.H. beteiligt ist,
* ein Dritter erwirbt 5,1 % der PG
* wirtschaftlicher Anteil des Investors somit 99,76% der KG

Seit dem 7.6.2013 löst diese Struktur nach § 1 Abs. 3a GrEStG Grundsteuer aus.

Diese Regelung kann allerdings umgangen werden, wenn der Deal mit echten und sog. “starken” Minderheitsgesellschaftern ausgeführt wird. Unverändert funktioniert zur Umgehung der
Grunderwerbssteuer, wenn der Verkäufer weiter 5,1 % der zu veräußernden Gesellschafteranteile behält.

Reverse Charge System

Reverse Charge System bedeutet, dass nicht der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger (sog. umgekehrte Belastung). Die Rechnung wird daher ohne
Umsatzsteuer ausgestellt. Der Rechnungsempfänger berechnet die Umsatzsteuer selbst und führt sie an das Finanzamt ab. Gleichzeitig kann sich der Rechnungsempfänger wenn er
vorsteuerabzugsberechtigt ist diese als Vorsteuer abziehen.

REX Deutscher Rentenindex

REX ist die Abkürzung für den Deutschen Rentenindex, einen Kursindex der Deutschen Börse AG, der seit 1991 publiziert wird. Er bildet den Markt der Staatspapiere am deutschen Rentenmarkt ab
und enthält alle Anleihen, Obligationen und Schatzanweisungen der BRD, des Fonds deutscher Einheit und der Treuhandanstalt mit fester Verzinsung. Es erfolgt die börsentägliche Berechnung
auf der Basis der Schlusskurse.

REXP Deutscher Rentenindex Performance

Abkürzung für Deutscher Rentenindex REXP, den Performance-Index, der den gesamten Anlageerfolg am deutschen Rentenmarkt misst. Die Performancekomponenten bilden die Kursveränderungen des
REX und die tägliche Reinvestition des durchschnittlichen Jahrescoupons ab. Seine Errechnung erfolgt in 2 Schritten jeweils täglich zum Börsenschluss, indem zuerst die
Kalkulation des Kursindex REX durchgeführt wird und anschließend eine Summation von Kursveränderungen und Zinsertrag zum Performanceindex erfolgt.

Rezentrierte Stadt

Das Leitbild der rezentrierten Stadt sieht den großflächigen Abriss von Wohnungsbeständen ausschließlich an den Siedlungsrändern und eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die
Stadtkerne vor. Ziel ist es, mit dem Ausdünnen der Randzonen eine Stabilisierung der “gewachsenen Stadt” zu erreichen. Mit der Innenentwicklung und der Stärkung der Altstadt wird dabei das
Bild einer kompakten Baustruktur mit belebten Straßen und ausgewogener Nutzungsmischung, kurzen Wegen und guter Aufenthaltsqualität verbunden. Vergleiche dazu auch perforierte Stadt.

Riester-Rente

Im Jahr 2002 wurde die nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Riester benannte privat geförderte Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Mit der Einführung wurde vom Gesetzgeber
das Ziel verfolgt, den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung zum Ausgleich für die zu erwartenden Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die private Altersversorgung mit steuerlichen Sonderabzugsmöglichkeit und Zulagen unterstützt, wobei allerdings die Zulagen und die Bemessungsgrenzen bzw.
Höchstwerte für den Sonderausgabenabzug erst schrittweise ab dem Jahr 2008 erhöht werden. Vorgesehen ist, dass die Haushalt ab dem Jahr 2008 je Erwachsenem eine Grundzulage von 154 € pro
Jahr und eine Kinderzulage von weiteren 185 € pro Kind erhalten, sofern einschließlich dieser Zulagen mindestens 4 % des Bruttofamilieneinkommens im Rahmen der Riesterrente gespart werden.
Damit kann eine vierköpfige Familie eine jährliche Gesamtzulage von 678 € verbuchen. Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich dahingehend, dass die Altersvorsorgebeiträge, also sowohl
der Eigenbeitrag als auch die staatlich gezahlte Zulage, bis zu einem Höchstbeitrag von 2.100 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings wird dabei nur der über die
Zulage hinausgehende Betrag als Steuergutschrift gewährt. Das zuständige Finanzamt prüft diesen Sachverhalt im Rahmen der so genannten Günstigkeitsprüfung. Sofern der Mindesteigenbetrag
eingehalten wurde, erhält ein Haushalt in der Ansparphase also mindestens die Zulage und darüber hinausgehend, den steuerlichen Vorteil aus dem genannten Sonderausgabenabzug in Höhe von
2.100 € – beides als liquiditätswirksamen Vermögensvorteil. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag auf 4.200 € pro Jahr.

Die neue WOHN-Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die
staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Hintergrund: Das mietfreie Wohnen im Rentenalter ist vergleichbar mit einer Geldrente. Der “Wohn-Riester” erlaubt die Beanspruchung von
Förderzulagen nach den Riester-Regeln. Das Eigenheimrentengesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Bürger, die mit einem Riester-Vertrag für ihr Alter vorsorgen, können ab dem Jahr 2008 das angesparte Geld nun komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
stecken. Mit dem entnommenen Geld kann auch ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie getilgt werden. Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Riesterverträge,
die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung.

Da die Riesterförderung die nachgelagerte Besteuerung voraussetzt, werden bei dem Wohn-Riester die für das Wohneigentum eingesetzten Mittel aus dem Altersvorsorgevertrag mit einem fiktiven
Zinssatz von 2 Prozent bis zum Renteneintritt aufgezinst und so in eine Leibrente umgerechnet. Auf diese fiktive Leibrente erfolgt die nachgelagerte Besteuerung.
Wie bei allen Riesterverträgen gilt: Die Einzahlungen in den Riester-Vertrag sind steuerfrei und auf die Auszahlungen sind dann Steuern zu zahlen. Das Problem der nachgelagerten Besteuerung
soll so gelöst werden, dass für Wohn-Riester-Sparer ein fiktives Wohnförderkonto (“Schattenkonto”) angelegt wird. Fiktiv, weil nur so getan wird, als ob mit den Einzahlungen ein
Riester-Vertrag bespart würde.

Auf dem “Schattenkonto” soll das über die Jahre aufgelaufene und geförderte Kapital mit 2 Prozent fiktiver Zinsen pro Jahr “gebucht” werden. Der sich so ergebende Endbetrag ist bei
Rentenbezug als fiktive Leibrente der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wohn-Riester-Sparer können die Steuern über einen Zeitraum bis zu 25 Jahre abstottern oder auch mit einem Nachlass von
30 Prozent sofort bei Rentenbezug komplett zurückzahlen. Die Steuerschuld kann mithin als Einmalbesteuerung auf nur 70 Prozent des fiktiven Kapitals getilgt werden. Die nachgelagerte
Besteuerung muss spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres abgeschlossen sein. Stirbt der Riester-Sparer vorher, so ist die Steuerzahlung vom Erben zu leisten.

Riestersparer, die beim Wohn-Riester innerhalb der Ansparphase oder innerhalb der Rentenphase die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgeben, müssen den noch offenen Betrag des
Wohnförderkontos – mit dem individuellen Steuersatz – als “sonstige Einkünfte” nachversteuern. Eine derartige steuerschädliche Verwendung ist gegeben, wenn die Wohnimmobilie verkauft,
vermietet, verschenkt oder unentgeltlich an Angehörige überlassen wird oder wenn der Riestersparer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Um Härtefälle zu vermeiden, ist im Jahressteuergesetz
2009 aufgenommen worden, dass die krankheitsbedingte oder pflegebedingte Abwesenheit des Zulageberechtigten keine schädliche Verwendung darstellt. Der Zulageberechtigte muss aber Eigentümer
der Wohnung bleiben und die Wohnung darf keinem Dritten – mit Ausnahme des Ehepartners bei einer Zusammenveranlagung – zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Eckpunkte des Eigenheimrentengesetzes sind:

  • Es dürfen bis zu 100 Prozent des angesparten Kapitals (einschließlich Riesterförderung) für die selbstbewohnte Immobilie verwendet werden.
  • Auch Tilgungsleistungen sind mit Riester-Kapital einschließlich Zulagen und Steuerabschlägen möglich. So kann das komplette Riester-Kapital in der Auszahlungsphase verwendet werden, um
    eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden.
  • Alternativ kann die maximal mögliche Riester-Sparsumme (inklusive Zulagen) in Höhe von 2100 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.
  • Das entnommene Kapital braucht nicht zurückgezahlt werden.
  • Begünstigt ist auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen.
  • Wer bereits mit staatlicher Förderung ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnung für eigene Wohnzwecke
    verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
  • Der Riester-Sparer darf wählen, ob er über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren die (nachgelagerte) Besteuerung durchführt oder ob er auf einen Schlag die Steuer zahlt.
  • Bei sofortiger Rückzahlung gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Dies bedeutet, dass nur 70 % des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer zu unterwerfen
    sind.
  • Bausparkassen erarbeiten Bausparverträge, die den Anforderungen des Wohn-Riester entsprechen.
  • Eine Wohnungsbauprämie gibt es auch beim Wohnriester, aber nur wenn das eingezahlte Kapital in das Eigenheim investiert wird. Bisher kann die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der
    Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden.
  • Quelle: Finanztipp

Risikofrühwarnsystem

Dient der Identifikation von Gefahrenpotentialen und Risikofeldern durch Festlegung von Beobachtungsbereichen mit dem Ziel der Ermittlung von Maßnahmen zur Risikoabwehr bzw. -begrenzung.
Mehr dazu hier.

Risikomanagement

Alle Aktivitäten in einem Projekt, die dazu dienen, mögliche Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, entsprechende Gegenmaßnahmen vorzubereiten, einzuleiten und deren
Wirkung zu überwachen. Integraler Bestandteil eines Risikomanagementsystems sind das Risikofrühwarnsystem, Controlling und das integrierte Kontrollsystem (IKS). Mehr dazu hier.

Roll-over-Kredit

Bezeichnung für einen Kredit, dessen Zinssatz (i.d.R. in festem Rhythmus von 3, 6, 9 oder 12 Monaten) kurzfristig angepasst wird. Diese Form des Kredits ist vor allem am Euromarkt auf
EURIBOR-Basis üblich.

Rückbaugebiete

Rückgewährsanspruch

Ein Rückgewährsanspruch stellt den Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld dar, wenn die durch die
Grundschuld gesicherten Ansprüche der Bank befriedigt sind.

Rücklagen

Unter Rücklagen versteht man Teile des Eigenkapitals, die nicht am Kapitalkonto ausgewiesen werden. Die Bildung von Rücklagen stellt Gewinnverwendung dar. Man unterscheidet
offene Rücklagen: sie sind auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen;
stille Rücklagen: sie sind in der Bilanz nicht ausgewiesen und entstehen bei der Bewertung (z.B. Unterbewertung von Aktiva durch zu schnelle Abschreibung);
Gewinnrücklagen: werden aus dem Gewinn gebildet, d.h. Teile des Gewinns werden nicht ausgeschüttet;
Kapitalrücklagen: entstehen auf Grund von Einzahlungen der Gesellschafter.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für Aufwendungen gebildet werden, die ins Abschlussjahr gehören, aber noch nicht verbucht wurden, weil die Höhe noch ungewiss und/oder es
nicht sicher ist, ob sie tatsächlich anfallen werden (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid, gegebene Garantien). Sobald feststeht, wie viel zu zahlen ist bzw. dass keine
Verpflichtung eintritt, ist die Rückstellung aufzulösen.

Rürup-Rente

Marketingausdruck für Basisrente.

RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Am 12.05.2004 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts veröffentlicht. Mit den am 01.07.2004 in Kraft getretenen Vorschriften wurde auch das Kostenrecht für Rechtsanwälte (RVG) modernisiert (BGBl. I, 2004, 718). In der Haushaltsdebatte vom 11.09.2003 hat die
Bundesjustizministerin Zypries Folgendes ausgeführt: “Zum 01. Juli 2004 wollen wir die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und
ehrenamtliche Richter neu gestalten. Wir wollen die in Teilen über 120 Jahre alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch ein neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzen. Unser
gemeinsames Ziel ist es, das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu machen. … Wir werden den Ostabschlag auf Gebühren und Entschädigungssätze in Höhe von 10 %
abschaffen. Das ist ein weiterer Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnissen in den östlichen und westlichen Bundesländern. Ich meine, dass es gerechtfertigt ist, die seit über
10 Jahren ausstehende Erhöhung der Anwaltsgebühren endlich anzugehen. Wir sehen vor, dass die Anwälte pro Jahr eine Erhöhung um etwa 1,4 % erhalten. Das ist kein besonders hoher
Einkommenszuwachs, wenn man bedenkt, dass er in der gewerblichen Wirtschaft ansonsten jährlich bei rund 2,6 % lag. Wir müssen berücksichtigen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sehr
häufig auch Arbeitgeber sind, denen dadurch höhere Lohnkosten, höhere Mietkosten und höhere Bürokosten entstehen. Ich bin der Auffassung, dass die Erhöhung, auf die wir uns verständigt
haben, sehr moderat ist. Ich hoffe, dass die Anwaltschaft bei ihren bisherigen relativ positiven Aussagen bleibt”.
Mit der Gesetzesreform wurden folgende Kernpunkte umgesetzt:
1. Das Gebührenrecht wurde vereinfacht, z.B. durch Wegfall der Beweisgebühr, bei gleichzeitiger Erhöhung der an die Stelle der Prozessgebühr tretenden Verfahrensgebühr und der
Termingebühr.
2. Bisher gebührenrechtlich nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten, wie z.B. Mediation, Hilfeleistungen in Steuersachen und Zeugenbeistand werden erfasst.
3. Die Vergütungsregelungen werden leistungsorientierter ausgestaltet, z.B. durch eine verbesserte und differenzierte Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens, eine Verbesserung der Vergütung des Pflichtverteidigers und eine Neustrukturierung der Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeldverfahrens.
4. Die außergerichtliche Tätigkeit wird z.B. durch eine Umgestaltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede Form der vertraglichen Streitbeilegung gefördert
werden.
5. Durch Gebührenregelungen im außergerichtlichen Bereich gibt es nur noch eine Geschäftsgebühr, deren Rahmen von 0,5 bis 2,5 gestaffelt ist.
Seit dem 01.07.2006 wird auf eine gesetzliche Regelung für Gebühren für die außergerichtliche Beratungstätigkeit verzichtet. An deren Stelle soll der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen
treten.
6. Schließlich wird der Ostabschlag in Höhe von 10 % abgeschafft.

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Das Ende 1994 in Kraft getretene Sachrechtsbereinigungsgesetz regelt im Wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken, an denen Nutzungsrechte verliehen oder zugewiesen wurden, auf denen
vom Eigentum am Grundstück getrenntes selbständiges Gebäudeeigentum entstanden war oder die mit Billigung staatlicher Stellen für bauliche Zwecke in Anspruch genommen wurden. Dabei wurde
versucht, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Nutzern und den Eigentümern des Grund und Bodens zu schaffen. Kernregelung des Gesetzes ist die Wahlmöglichkeit des Nutzers
zwischen dem Ankauf des Grund und Bodens zum halben Verkehrswert (aber: pauschalierte Abzüge usw. sind möglich) oder der Bestellung eines Erbbaurechts zu fest vorgeschriebenen
Zinssätzen.
Im Rahmen des SachenRBerG muss der Verkehrswert des Grund und Bodens ermittelt werden. Die Berechnung des regelmäßigen Preises muss den juristischen Berufen überlassen werden, da dabei eine
Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen auszulegen sind.

Sale-and-Lease-Back

ist eine Sonderform des Leasings, bei der ein Unternehmen eine Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft verkauft und sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig wieder zurück least. Durch den
Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin nutzen. Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der
Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftigen Wertsteigerungen nicht teil. Detailliertere Ausführungen finden sich im
Download Alternative Finanzierungen [174 KB].

Schmetterlings-Zertifikat

Schmetterlings-Zertifikat ermöglicht eine Partizipation an der absoluten Wertentwicklung des jeweiligen Basiswertes (egal ob positives oder negatives Vorzeichen), wobei die obere
Partizpationsrate in jedem Falle x % bis zu einer maximalen Underlying-Performance von y %, beträgt. Nach unten gewinnt das Zertifikat einfach, solange der Basiswert zu keinem Zeitpunkt
während der Laufzeit die y-prozentige Verlustschwelle testet. Ansonsten erfolgt eine normale Partizipation (auch am Verlust) analog zu einer Direktinvestition, sofern der Schlusskurs am
Bewertungstag nicht wieder über sein Ausgangsniveau steigen sollte.
Die technische Realisierung einer solchen Option beruht auf dem Handel mit insgesamt 4 Optionen gleichen Verfallsdatums: Kauf einer Option mit niedrigem Basispreis, Verkauf von 2 Optionen
mit mittleren Basispreisen und Kauf einer Option mit höherem Basispreis.
Siehe auch Zertifikate
Basket-Zertifikate
Bonus-Zertifikate
Discount-Zertifikate
Index-Zertifikate

Schrumpfungsgebiete

Schuldrechtsanpassungsgesetz

Das Anfang 1995 in Kraft getretene Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt im Wesentlichen Rechtsverhältnisse an
Grundstücken, die auf vertraglichen (nicht dinglichen) Nutzungsrechten beruhen. Betroffen sind insbesondere Grundstücke die mit Garten-, Wochenendhäusern oder Garagen bebaut sind. Dazu
kommen die Grundstücke, die auf Grund von Überlassungsverträgen genutzt werden. Bei hohen Investitionen können diese Grundstücke auch in den Regelungsbereich des SachenRBerG fallen.
In der Wertermittlung dieser Grundstücke müssen insbesondere Möglichkeiten der Vertragskündigungen (durch beide Seiten möglich), Kosten von eventuellen Abrissmaßnahmen und
Entschädigungsleistungen für Gebäude und Anpflanzungen berücksichtigt werden.

Schweinezyklus

Schweinezyklus ist die Bezeichnung für eine periodische Entwicklung des Angebots, die zuerst auf dem Markt für Schweine beobachtet wurde.
Bei hohen Preisen kommt es zu verstärkten Investitionen, die sich allerdings wegen der Aufzuchtzeit erst verzögert auswirken und dann zu einem Überangebot und Preisverfall führen.
Infolgedessen kommt es zur Reduzierung der Produktion, die sich ebenfalls erst zeitverzögert auswirkt und dann zu einem Nachfrageüberschuss und steigenden Preisen führt. Dieser Vorgang
wiederholt sich zyklisch.
Der Begriff wird im übertragenen Sinne für ähnliche Vorgänge zum Beispiel auf bestimmten Arbeitsmärkten gebraucht: Hohe Gehälter führen zu einer steigenden Zahl von Studienanfängern, die
dann nach mehreren Jahren gleichzeitig auf den Arbeitsmarkt drängen. Die schlechteren Jobaussichten schrecken sodann neue mögliche Studienanfänger ab.

Scoring Verfahren

Scoring wird als ein statistisches Verfahren von Kreditinstituten angewendet um eine Risikoklassifizierung für Kredite durchzuführen. Aufgrund der Kreditausfälle im eigenen Kreditportfolio
wird versucht, signifikante Merkmale für eine Ausfallwahrscheinlichkeit zu ermitteln. Aus den erfragten und maschinell ermittelten Daten wird eine Risikoklassifizierung ermittelt und die
Kreditentscheidung vorbereitet.

Securitization

Zertifizierung, Verbriefung, wertpapiermäßige Unterlegung und Absicherung von Forderungen zwecks Handelbarkeit. Siehe auch MBS, ABS, Synthetische Verbriefung.

Segregation

Unter Segregation versteht man die räumliche Absonderung eines bestimmten Teils der Bevölkerung einer Stadt von der übrigen Bevölkerung der Stadt, was zu einer gewissen Quartiersbildung
führt. Letztlich handelt es sich hier um eine disproportionale Bevölkerungsverteilung über die städtischen Teilgebiete. Segregation entsteht durch eine soziale, religiöse oder ethnische
Distanz zwischen den Bevölkerungsgruppen. Eigenschaftsträger können Bevölkerungsgruppen, Wohngebäude, Handelseinrichtungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und ähnliches sein.
Residentielle Segregation bezeichnet die Segregation verschiedener Bevölkerungsgruppen nach ihrem Wohnort. In der Regel wird Segregation von Teilmengen einer Bevölkerungen nach folgenden
Statusmerkmalen unterschieden:
* Segregation nach dem demografischen Status
* Segregation nach dem sozialen Status und/oder
* Segregation nach ethnisch/religiöser Zugehörigkeit
der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Die Ausprägung der Segregation ist stark von den gewählten Teileinheiten des Untersuchungsraumes und den Merkmalen abhängig.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, d.h. der Bürge kann in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen
muß.

SELPIES Second Life People

SELPIES (Second Life People) zu deutsch: Menschen im zweiten Leben bzw. der zweiten Lebenshälfte, i.Aa. werden damit die über 50-jährigen bezeichnet. Als Zielgruppe sind die SELPIES von der
Konsum- und Werbewirtschaft eng umworben, da deren Einkommen deutlich über denen der unter 50-jährigen liegen. Auch für die Wohnungswirtschaft sind die Angehörigen dieser Gruppe
hochinteressante und stabile Mieter. Vergleiche auch WOOPIES und WOOFIES.

SEPA Single Euro Payments Area

Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf englisch Single Euro Payments Area (SEPA), bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für
Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.
Ziel des SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und
grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Hieraus ergeben sich folgende Vorteile:
SEPA
***erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern;
***schafft den Float bei Lastschriften ab und beschränkt den Float bei Überweisungen auf einen Tag;
***ersetzt bestehende Speziallösungen z.B. für grenzüberschreitende Lastschriften durch Standards;
***verringert die benötigte Schnittstellenanzahl zwischen den ZV-Systemen durch den Einsatz des XML-Formats (SCT, SDD und später auch AZV);
***reduziert die Vielfalt der Datenformate und vermeidet den Datenverlust durch Konvertierung;
***schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa;
***fördert die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen;
***führt mittelfristig zur Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme.

Insbesondere der letzte Punkt ist wesentlich, da das parallele Bestehen nationaler und EU-weiter Zahlungsverkehrssysteme zu doppelten Kosten führt und die Durchsetzung der EU-Normen
verlangsamen oder verhindern würde. Am 30. März 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 260/2012[1] des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen
Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009[2] veröffentlicht und trat damit in Kraft.

Interessante Details finden sich dazu auch auf der Seite der Deutschen Bundesbank.

Service Center

Ein Service Center ist eine unternehmensinterne Organisationseinheit, die gegen Verrechnung Leistungen für andere Kostenstellen übernimmt. Ein Service Center soll sein Angebot nach der
innerbetrieblichen Nachfrage ausrichten und seine Preise mit denjenigen äquivalenter Marktleistungen vergleichen. Ziel ist, die gesamten Kosten an die internen Abnehmer zu belasten. Werden
bei der Verrechnung “Marktpreise” angesetzt, die niedriger sind als die “eigenen” Kostensätze, gelingt dies nicht. Damit ergibt sich die Frage, ob und inwieweit das Service Center
quersubventioniert werden soll. Alternativ stellt sich die Frage des Outsourcing. Siehe auch Cost Center und Profit Center.

Sequestration

Die Sequestration ist eine besondere Maßnahme, die nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht zur Sicherung und Feststellung der Insolvenzmasse und
der vorübergehenden Fortführung des Unternehmens angeordnet werden kann. Dabei wird mit der Anordnung der Sequestration ein allgemeines Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner erlassen und
zur Durchführung des Sequestrationsverfahrens ein Sequester als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der die Aufgabe der Verwertung des Vermögens
und der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung hat, besteht die Aufgabe des Sequesters in der Sicherung und Erhaltung des Vermögens für die
Dauer der Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Shareholder Value

Mit dem Shareholder Value wird eine zukunftsorientierte Unternehmensbewertung aus der Perspektive der Eigenkapitalgeber bezeichnet, mit dem Ziel, das Unternehmen nachhaltig erfolgreich zu
führen und somit den Unternehmenswert zu maximieren.
Neben dieser Möglichkeit der Unternehmensbewertung versteht man unter dem Shareholder Value auch eine grundsätzlich wertorientierte Unternehmenspolitik. Diese zielt darauf ab, Konflikte
zwischen Kunden, Fiskus, Öffentlichkeit und Eigentümern ausschließlich zugunsten der Anteilseigner zu lösen. Allein die Verbesserung deren Einkommen- und Vermögensposition ist Ziel des
Shareholder Value-Ansatzes.

Share Deal

Hierbei handelt es sich um eine Veräußerung des Unternehmens im Sinne von Übertragung von Geschäftsanteilen. Die genaue zivil- und schuldrechtliche Ausgestaltung des Anteilskaufes ist
abhängig von Gesellschaftsform und Umfang des Erwerbes. Gegenstand des Kaufvertrages bilden die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger und die damit verbundenen Gesellschafterrechte.
Den Gegensatz zum Share-Deal bildet der Asset-Deal.

Shrinking Cities

kommt aus dem englischen und bedeutet “schrumpfende Städte”. Die dramatische Entwicklung in Ostdeutschland seit 1989, die zu einem Leerstand von über einer Millionen Wohnungen, zur Aufgabe
von unzähligen Industriearealen und sozialen wie kulturellen Einrichtungen geführt hat, erweist sich nicht als Einzelfall, sondern als allgemeines Muster der Zivilisation. Schrumpfstädte
widersprechen dem seit der Industriellen Revolution gewohnten Bild der “boomtown”, einer von stetigem wirtschaftlichen und demografischen Wachstum geprägten Großstadt. Urbane Schrumpfung
ist städtebaulich kaum zu steuern und bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich. Es entstehen neue Stadttypen, für deren Eigenart bisher weder Vorstellungsbilder noch Gebrauchsformen
existieren.
In Deutschland ist das Phänomen der schrumpfenden Städte erstmals seit dem 30-jährigen Krieg zu beobachten.

Sicherheitenverstärkung

Eine gesetzliche Regelung, die es dem Kreditinstitut erlaubt, bei einer Wertminderung der Sicherheiten oder Veränderungen der Risikobewertung die Bestellung von Sicherheiten nachträglich zu
verlangen, besteht nicht. Im Bereich der Kreditwirtschaft ist ein Anspruch auf Verstärkung von Sicherheiten jedoch regelmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Im Bereich
der Kreditwirtschaft ist ein Anspruch auf Verstärkung von Sicherheiten jedoch regelmäßig in Nr. 13 Abs. 2 AGB
Banken
geregelt.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber in der Praxis häufig genutzt, um Geldforderungen abzusichern. Dabei übereignet der Eigentümer einer beweglichen Sache
(Sicherungsgeber) diese Sache seinem Gläubiger (Sicherungsnehmer). Zusätzlich wird ein Sicherungsvertrag des Inhalts abgeschlossen, dass der Sicherungsnehmer nur bei Eintritt bestimmter
Voraussetzungen (insbesondere bei Zahlungsverzug) die zur Sicherheit übereignete Sache verwerten darf. Im Übrigen bestimmt der Sicherungsvertrag, dass im Falle der Rückzahlung der Forderung
für den Gläubiger die Verpflichtung besteht, die Sache zurück zu übereignen. Damit ist die Sicherungsübereignung eine akzessorische Sicherheit.

SIGE Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Ein SiGe-Plan ist nach der aktuellen Baustellenverordnung (Stand 1999) unter gewissen Umständen für ein neues / laufendes Bauvorhaben zu erstellen. Die als “neue Baustellenverordnung”
bezeichnete “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Bundesgesetzblatt 1998, Teil I, Nummer 35, 1283) ist seit dem 1. Juli 1998 gültig. Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den Arbeitsschutz auf
Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass neben den am Bau tätigen Unternehmen nunmehr auch der Bauherr – als Verursacher- für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich
ist. Den Bauunternehmen werden keine zusätzlichen Pflichten auferlegt.
Die BaustellV muss jedoch nur dann angewendet werden, wenn
* die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
* dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
* der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
* auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden.
Nach der Baustellenverordnung muss der Bauherr (oder sein Vertreter) die allgemeinen Grundsätze von § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Bauausführung berücksichtigen, einen
Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkoordinator (Koordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, bei größeren Baustellen das Bauvorhaben bei der zuständigen
Behörde anmelden, schon während der Planungs- und Ausschreibungsphase in sicherheitstechnischer Hinsicht beratend mitwirken, auf der Baustelle das gewerbliche Personal unterweisen, eine
“Unterlage” für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen und unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und diesen fortschreiben,
wenn sich geplante Abläufe verändern.
Steht fest, dass die BaustellV angewendet werden muss , so hat der Bauherr / Koordinator der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt bzw. staatliches Amt für Arbeitssicherheit)” spätestens
zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:
* Ort der Baustelle,
* Name und Anschrift des Bauherrn,
* Art des Bauvorhabens,
* Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
* Namen und Anschriften der Koordinatoren,
* voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
* voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
* Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
* Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
Ist eine Vorankündigung an die Behörde erforderlich, muss der Koordinator zusätzlich einen SiGe-Plan erstellen, wenn auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind. Diese Pflicht hat der
Koordinator auch, wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der Verordnung durchgeführt werden. Dem SiGe-Plan müssen die für die betreffende Baustelle anzuwendenden
Arbeitsschutzbestimmungen entnommen werden können.

Singularisierung

Der Begriff der Singularisierung steht für die Vereinsamungstendenz, die sich in individualisierten Gesellschaften bereits in der Herkunftsfamilie entwickelt und seine Fortsetzung im
Erwachsenenleben als Alleinbleiben und Alleinleben nach einer Trennung, Scheidung oder Verwitwung findet. Es leben zunehmend weniger Personen in einem Haushalt, womit die Personenquote pro
Haushalt bei gleichbleibender oder sogar steigender Bevölkerungsdichte deutlich sinkt, sich jedoch die Wohnraumnachfrage erhöht. Zudem erhöhen sich bei zunehmender Singularisierung die
Flächenansprüche und die Wohnflächenquote je Single-Haushalt steigt überproportional an.

Six Sigma Methode

Die Six Sigma ist eine Methode zur Produktivitätsverbesserung durch die radikale Senkung der Fehlerrate bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Der Begriff kommt eigentlich aus der
Statistik, wo Sigma der Ausdruck der Standardabweichung von der Normalverteilung ist. Six Sigma bedeutet, dass bei einer Million Prozessen nur 3,4 Fehler vorkommen, das entspricht einem
Perfektionsgrad von 99,9996 Prozent.
Probleme werden in einem standardisierten fünfstufigen Prozess in Angriff genommen:
1. Definieren des Problems und des Verbesserungsziels.
2. Messen aller Daten, die mit dem Problem zu tun haben wie Fehlerquoten, Produktionszeiten, Laufwege oder Kundenbeschwerden.
3. Analysieren der Daten und Prozesse, Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen.
4. Lösungen zur Verbesserung finden und diese umsetzen.
5. Kontrollieren, ob das Ziel erreicht ist, und sicherstellen, dass die gleichen Probleme nicht wieder auftauchen.

Soft skills

Erfolg im Arbeitsleben basiert zu 50 Prozent auf Fachkompetenz. Die andere Hälfte hängt von den so genannten “Soft Kills” wie Kommunikations- und Teamfähigkeit ab….
Nachstehend die zehn wichtigsten “Soft Kills”:
Kommunikationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Flexibilität
Teamorientierung
Emotionale Intelligenz
Motivation
Durchsetzungsvermögen
Kreativität
Analytisches und logisches Denken

SLIMBO

SLIMBO steht für Short Liquid Moneymarket Bond und ist in seiner Emissionsausgestaltung ein relativ neues Anlageprodukt.
Es handelt sich dabei um einen Bond, der als Inhaberschuldverschreibung ausgestattet ist und sich durch eine hohe Liquidität bei kurzer Laufzeit (maximal zwei Jahre) auszeichnet. Die
Emittenten garantieren diese durch ein permanentes Marketmaking und zusätzlich eingebundene Lead-Manager. Attraktiv sind auch die geringen Spannen der kontinuierlich gestellten
Geld-Brief-Kurse, die je nach Laufzeit zwischen einem und vier Cent variieren.
Der SLIMBO die Nachfragelücke für liquide Produkte im kurzfristigen Laufzeitsegment und entspricht damit den Anlagebedürfnissen der Kunden in diesem Marktbereich.

Socially Responsible Investment

Der SRI (Socially Responsible Investment) bezieht sich auf Investitionen in Unternehmen, die eine verantwortliche Geschäftspolitik betreiben. In Ergänzung zu den traditionellen
Finanzkennzahlen haben Investoren zunehmend ein starkes Interesse an finanziell nicht bewertbaren Leistungen. Diese Marktteilnehmer möchten nur in Unternehmen investieren, die in ihrer
Geschäftstätigkeit auch ihre Mitarbeitenden, ihre Umwelt und die Gesellschaft beachten. SRI-Portfolios werden durch eine Auswahl von Firmen erstellt, deren Leistungen auf einer Anzahl von
Indikatoren beruhen, welche den folgenden drei Hauptkategorien entsprechen: Mensch, Erde, Gewinn. Eine grosse Vielfalt an Methoden und Verfahren wurden entwickelt und werden eingesetzt, um
eine solche Selektion zu ermöglichen.

Solvabilität

Unter Solvabilität versteht man in der Wirtschaft die Ausstattung mit Eigenmitteln. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und
dem Gewinnvortrag zusammen.
Gesetzlich geregelt ist die Solvabilität für Versicherungsunternehmen. Nach § 53c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der dauernden
Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge verpflichtet, freie unbelastete Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätspanne zu bilden. Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemisst sich
entweder nach den jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Maßgebend ist der
jeweils höhere Index. Die Solvabilitätsspanne entspricht in etwa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.
Siehe auch Solvency II.

Solvency II

Mit dem Solvency II Projekt der Europäischen Kommission werden die derzeit bestehenden Solvabilitätsvorschriften für Lebens- und Nichtlebensversicherer (Solvency I) überarbeitet und
weiterentwickelt. In den neuen Solvabilitätsanforderungen sollen auch aktuelle Entwicklungen u.a. auf dem Gebiet des Risiko- und Finanzanlagenmanagements sowie
Modellierungsansätze aus der Versicherungsmathematik berücksichtigt werden. Ziel von Solvency II ist der Schutz von Versicherungsnehmern und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner
Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig soll das Funktionieren der Versicherungsmärkte gewährleistet werden.

Solvency II lehnt sich an das aus Basel II bekannte 3-Säulen-Konzept an.
Dabei werden in Säule 1 vornehmlich quantitative Aspekte behandelt: Grundlagen für die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, Solvenzkapital- und
Mindestkapitalvorschriften, ergänzt durch die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten sowie Kapitalanlagevorschriften.
Säule 2 beschäftigt sich mit internen und externen Überprüfungsverfahren.
In Säule 3 schließlich werden die Anforderungen hinsichtlich Offenlegungspflichten und Markttransparenz definiert, um ein hohes Maß an Marktdisziplin zu
gewährleisten.

Anfang April 2009 konnten sich Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf neue Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II verständigen. Solvency II wurde am 22. April
2009 vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet. Am 14. November 2013 teilte die EU-Kommission mit, dass im Trilog zwischen Parlament und Rat eine
Einigung erzielt werden konnte und die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 möglich wird.

 

Sonderabschreibungen

Über die übliche “lineare” oder “degressive” Abschreibung hinaus gibt es die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen: in Höhe von insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Kleine und mittlere Betriebe können außerdem eine Rücklage von max. 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Ansparabschreibung) bilden: für die künftige Anschaffung oder Herstellung
von abschreibungsfähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern. Diese Rücklage wird bei der Unternehmensbilanz nicht dem Unternehmensgewinn zugeschlagen.
Bei Betrieben, die Sonderabschreibungen und/oder Ansparabschreibungen nutzen möchten, darf im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes das Betriebsvermögen nicht mehr
als 200.000 € betragen. Alternative: Es erfolgt eine Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung, und das betreffende Wirtschaftsgut wird im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
und/oder Ansparabschreibungen im betreffenden Betrieb ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt und verbleibt mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung
in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebes. Sowohl Sonderabschreibung als auch die Ansparabschreibung sind bei der betrieblichen Gewinnermittlung geltend zu machen.
Eine speziell Form der Sonder-AfA existierte kurz nach der deutschen Wiedervereinigung, als auf eine Vielzahl von Immobilieninvestitionen 40 bis 50% Sonder-AfA nach 4 und 5 Fördergebietsgesetz gewährt wurde und damit eine unvergleichliche (Immobilien-) Spekulationsblase bewirkte, die Ende der
1990er Jahre platzte und die deutschen Banken in eine tiefe Krise stürzte.

Sondereigentum

Sondereigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Eigentumswohnung. Der dem Begriff
Sondereigentum übergeordnete Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück
besteht.

Sondernutzungsrecht

Vereinbarung, die einem Wohneigentümer das alleinige Recht einräumt, gemeinschaftliches Eigentum – etwa Gärten, Terrassen, Stellplätze – zu nutzen. Das Sondernutzungsrecht muss dabei die
betreffenden Flächen exakt festlegen. Es kommt nur aufgrund einer Vereinbarung unter den Wohneigentümern zustande. Der Gegenstand des Sondernutzungsrechts bleibt im Gemeinschaftseigentum.

Sourcing

Sourcing bezeichnet alle Maßnahmen zur Gestaltung und Beeinflussung der Wertschöpfungskette auf der Beschaffungsseite. Die hohe Aufmerksamkeit, die Sourcing-Modelle genießen, resultieren
aus dem Wunsch, das Cost-Income-Ratio durch Kostenreduzierung oder Erlösverbesserung ebenfalls zu erhöhen. Der rationale Kern der meisten und gebräuchlichsten Sourcing-Modelle besteht in
der Nutzung von Spezialisierungsvorteilen, die bei einem Unternehmen zur Verteilung von Stückkosten auf eine größere Menge genutzt werden können. Gleichzeitig lassen sich bestimmte
Kernkompetenzen entwickeln.

Soziale Rendite

Im Zusammenhang mit der kompletten Veräußerung kommunaler Wohnungsgesellschaften wurde erstmals der Begriff der “sozialen Rendite” benutzt. Hintergrund ist, den Zusatznutzen eines
kommunalen Unternehmens zu beschreiben, den der klassische und finanziell orientierte Renditebegriff nicht abbilden oder erfassen kann. Dazu zählen bspw. unentgeltliche Betreuungs- oder
Serviceleistungen, wie sie von dem vor Ort tätigen Mitarbeiter in seiner Eigenschaft als “Kummerbriefkasten” oder “Mieterseelsorger”, aber auch nachbarschaftliches Engagement und
integratives Wirken. Problematisch ist, dass sich die soziale Rendite nicht in Cent und Euro ausdrücken lässt, sondern nur zur sozialen Zufriedenheit der Mieter und Einwohner einer Kommune
beiträgt.

Soziale Stadt

Das Programm “Soziale Stadt” wurde 1999 gestartet, um der zunehmenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten entgegenzuwirken. Durch das Programm werde gegenwärtig in mehr als 330
Programmgebieten in rund 230 deutschen Städten und Gemeinden neue Herangehensweisen in der Stadtteilentwicklung.
Ziele des Programms sind
>>>die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern,
>>>die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen,
>>>Gebietsimage, Stadtteilöffentlichkeit und die Identifikation mit den Quartieren zu stärken.
Weitere Details finden sich hier; der zugehörige Leitfaden steht zum Download bereit.

Soziallastquotient

Der Soziallastquotient gibt die Relation aus den über 65-Jährigen und den unter 15-Jährigen, je 100 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, wieder. Damit wird das Verhältnis der
Bevölkerung im nichterwerbsfähigen Alter zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben.

Soziodemografische Analysen

Soziodemografische Analysen dienen zuallererst dazu, die Sozialstruktur innerhalb des Mieterklientels zu erfassen und mögliche künftige Segregationstendenzen mit Auswirkungen auf die
vorhandene Vermietungs- bzw. Leerstandssituation rechtzeitig erkennen zu können. Im Ergebnis der Analyse ist es möglich, stabile und instabile Quartiere zu identifizieren und entsprechende
Handlungsalternativen abzuleiten. Mehr dazu hier.

Sozialpfandbrief

engl. Social Mortgage Bond (SMB) ist ein sog. ethisches Anlageinstrument aus den USA, das zudem steuerlich privilegiert ist. Ziel ist es, gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Fremdkapital
zu versorgen.

Spareinrichtung

Bei der genossenschaftlichen Spareinrichtung handelt es sich um einen integrativen Bestandteil der Genossenschaft, die ebenso dem Förderzweck ihrer Mitglieder untergeordnet ist. Deshalb
sind in den Kreis der Sparer ausschließlich die Genossenschaftsmitglieder und deren Angehörige eingeschlossen. Die allgemeinen Bedingungen für den Sparverkehr sind in der Sparordnung
reglementiert, die in der Spareinrichtung für Jedermann zugänglich ausliegt und bei Bedarf auch ausgehändigt wird.
Jedes Mitglied hat durch die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Spareinrichtung doppelten Nutzen. Erstens erhalten die Mitglieder Zinsen für ihre Einlagen, die teilweise über dem
Niveau des Marktes liegen. Zweitens wird die Geschäftstätigkeit positiv beeinflusst, da die Genossenschaft durch die Spareinlagen nicht auf teureres fremdes Geld angewiesen ist. Je mehr
Mitglieder ihr Geld anlegen, umso günstiger kann die Genossenschaft wirtschaften. Die Geldgeschäfte in der genossenschaftlichen Spareinrichtung beschränken sich ausschließlich auf das
Spargeschäft. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um Geschäfte rund um das Sparbuch. Angeboten werden Sparmöglichkeiten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskonditionen.
Ausführlichere Informationen finden sich dazu hier.

Spartenrechnung

Die Spartenrechnung gehört im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens zur Ergebnis- und Erfolgsrechnung. Dargestellt werden die den einzelnen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Einnahmen
und Betriebsausgaben. Vergleiche dazu auch Profitcenter-Rechnung.

Special Purpose Vehicle (SPV)

Ein Special Purpose Vehicle ist eine Zweckgesellschaft (Finanzierungsgesellschaft), die z. B. im Rahmen einer Asset-Backed-Transaktion speziell zur Verbriefung von Forderungen gegründet
wird. Diese gegründete Gesellschaft wirkt als Finanzintermediär, indem sie das relevante Forderungsportfolio vom Forderungsverkäufer ankauft und sich dabei durch die Ausgabe spezieller
Wertpapiere, Asset-Backed-Securities, finanziert.

Spin-off

Als Spin-off wird die Ausgliederung einer Abteilung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Firmenneugründung durch Ausgliederung eines Teiles eines bestehenden Unternehmens. Als
Ausgleich erhalten die Anteilseigner der bestehenden Firma kostenlose Anteile der neuen Firma oder Bezugsrechte auf Anteile der neuen Firma. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit,
durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

siehe Fazilität.

Spread-Ladder-Swap

Spread-Ladder-Swaps sind im Grund genommen nichts weiter als eine Spekulation (oder Wette?) auf die Steilheit der Zinsstruktur, das heißt den Abstand im Zinssatz zwischen kurzfristigen und
langfristigen Refinanzierungszinssätzen.
Kommunen und Unternehmen haben in der jüngeren Vergangenheit häufig CMS-Spread-Ladder-Swaps zur Optimierung ihres Schuldenmanagements eingesetzt.
Dabei wird die Fristentransformation in einer nicht sofort durchschaubaren Berechnungsstruktur verwendet. Bleibt die Zinsstruktur hinreichend steil, beschert sie dem Inhaber einen
Zahlungsüberschuss. Erst ein Abflachen der Zinsstruktur, wie sie in der jüngsten Vergangenheit zu beobachten war, führt zu Verlusten. Mittels historischer Simulationen lässt sich zeigen,
dass die Kontrakte im Durchschnitt vorteilhaft sind, auflaufende Verluste jedoch bis zu 100% des Nominalwertes betragen können.
Die Berechnungsstruktur beinhaltet einen Hebeleffekt (ladder=Leiter) und bewirkt, dass einmal auftretende Verluste nur schwer wieder aufgeholt werden können, da sich die Zinsberechnung
immer auf den Vorjahreszeitraum und das Vorjahresergebnis bezieht. Die Bank zahlt einen festen Zins von bspw. 3,5%, während das Unternehmen selbst einen variablen Zins zahlt, der sich bspw.
nach den unten stehenden Formeln berechnet. Die verwendeten Werte sind durchaus typisch, werden aber im Einzelfall abweichen; das Grundprinzip aber ist immer gleich.

1. Jahr: garantiert 2,00% p.a.
2. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(1,10% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
3. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,95% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
4. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,80% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
5. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,65% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]

So lange eine ausreichend große Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen vorhanden ist, wirft der Swap Überschüsse ab. Schrumpfen dagegen die Differenzen im Zinssatz, ergeben sich
schnell negative Werte, die aufgrund der Ladder-Struktur lange nachwirken.

Sprint-Zertifikat

Das Sprint Zertifikat partizipiert innerhalb einer gewissen Kursspanne doppelt an der Entwicklung des Underlyings. Unterhalb dieser Kursspanne bildet das Zertifikat die Entwicklung des
Underlyings ab, während es nach oben durch den Cap gedeckelt ist. Folgende Szenarien sind also bei Fälligkeit möglich:
a) Befindet sich das Underlying unterhalb des Basispreises, erfolgt eine Zahlung in Höhe des Schlusskurses multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
b) Wenn das Underlying innerhalb der Kursspanne, also zwischen Basispreis und Cap liegt, wird eine Zahlung von (2 * Kurs – Basispreis) * Bezugsverhältnis geleistet.
c) Liegt das Underlying oberhalb des Caps, erfolgt eine Geldzahlung von Cap plus Differenz aus Cap minus Basispreis, entsprechend dem Bezugsverhältnis.

Stadtrendite

Der Begriff der “Stadtrendite” entstand im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Sinnhaftigkeit von Teil- oder Komplettverkäufen der kommunalen Wohnungsgesellschaften. Die Rendite als
Maßstab aller Dinge wird in Frage gestellt, da die kommunalen Unternehmen deutlich darüber hinausgehende Leistungen erbringen, wie etwa Leistungen im Stadtumbau oder bei der Entwicklung von
integrierten Handlungsstrategien zur Problembearbeitung in Stadtteilen und Quartieren. Mehr dazu hier.

Stadtumbau

Die Erneuerung und der Umbau der gewachsenen Städte, sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Innenstädte, sind zentrale Aufgabenfelder des Städtebaus. Ziel ist es, den durch
wirtschaftlichen und demografischen Wandel verursachten städtebaulichen Funktionsverlusten der Städte umfassend zu begegnen und somit die Zukunftsfähigkeit dieser und des Wohnungsmarktes
der Bundesländer gezielt zu stärken. Dabei steht allerdings nicht nur die Bekämpfung des Wohnungsleerstandes im Mittelpunkt, sondern auch die Stabilisierung von durch physischen Verfall und
soziale Erosion bedrohten Stadtteilen, sowie die Wiedernutzung von aus städtebaulicher Sicht besonders wertvollen innerstädtischen Altbaubeständen mit überdurchschnittlichen
Leerstandsquoten. Die Maßnahmen sollen die Revitalisierung der Innenstädte unterstützen, der Zersiedelung im Umland entgegenwirken und die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt stärken.
Dabei können zwei Strategien gefördert werden:
der Rückbau von dauerhaft leerstehender Wohnungen um Angebotsüberhänge zu reduzieren und
Aufwertungsmaßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäudeanlagen, die städtische Infrastruktur an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und freigelegte Flächen einer neuen Nutzung
zuzuführen.

In § 171 a (2) BauGB heißt es: Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung
nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für
bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist. Die Stadtumbaumaßnahmen sollen vor allem dem Wohl der Allgemeinheit dienen und insbesondere dazu beitragen,
dass

– die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird,
– die Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie die Umwelt verbessert werden,
– die innerstädtischen Bereiche gestärkt werden,
– nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
– einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
– freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt und
innerstädtische Altbaubestände erhalten werden.

Mehr dazu hier.

Staffelmiete

Bei der Staffelmiete kann im Mietvertrag die jährliche Erhöhung der Miete um einen festgelegten Betrag bestimmt werden. War auch diese Möglichkeit in einem Mietvertrag auf einen Zeitraum
von zehn Jahren begrenzt, so ist die Staffelmiete durch die Mietrechtsreform jetzt zeitlich unbegrenzt vereinbar. Der erforderliche Mieterschutz wird bei der Staffelmiete durch ein
Sonderkündigungsrecht und bei der Indexmiete durch die Beschränkung auf einen zulässigen und allseits bekannten Preisindex (Lebenshaltungskostenindex) gewährleistet.

Stakeholder Value

Stakeholder Value ist ein Konzept, nach dem die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Aktionäre, sondern die Interessen aller Anspruchsgruppen (Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten,
Staat und Öffentlichkeit) berücksichtigt, da ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre. Somit hat die Unternehmensführung die Aufgabe zwischen diesen
unterschiedlichen Interessengruppen zu vermitteln, um die Kooperation im Rahmen der unternehmerischen Leistungserstellung zu sichern, und Kompromisse bezüglich der Verteilung des
erwirtschafteten Unternehmenserfolges zu erarbeiten. Der Gedanke des Stakeholder Value beinhaltet die Abkehr von der reinen Gewinnmaximierungsstrategie des Sareholder Value.

Steuerbilanz

Eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz, § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV. Sie wird aus der Handelsbilanz abgeleitet, indem eine den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende
Bilanz aufgrund der steuerlichen Spezialvorschriften korrigiert wird. In der Praxis gibt es häufig nur eine Bilanz, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist, weil sie sowohl den
Anforderungen des Handels- als auch des Steuerrechts genügt, sog. Einheitsbilanz.

Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren ist ein von der Finanzverwaltung verwendetes Bewertungsverfahren, das häufig bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern angewendet wird. Vereinfacht gesagt,
ermittelt es den Unternehmenswert aus der Summe von 7/10 des Substanzwertes und dem fünffachen des Ertragsprozentsatzes:

W = 0,7 (Substanzwert + 5 x Ertragsprozentsatz)

Das Stuttgarter Verfahren ist damit ein Unterfall der Mittelwertmethode und wegen seiner Berechnungsweise nicht sehr praxisgeeignet.

Sub Performing Loans

Substanzwert

Der Substanzwert wird bei der Wertermittlung von Unternehmen bestimmt durch Anschaffungswert, Zustand, durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der zu veräußernden
Wirtschaftsgüter, aber natürlich auch durch die Nachfrage nach diesen Gütern. Die Schwierigkeit, die immateriellen Werte zu berechnen, führt in der Praxis meist dazu, dass nur die
materiellen Werte erfasst werden.

Sub Prime Hypotheken

sind in den USA, aber auch Australien und Großbritannien weit verbreitete Praktiken hinsichtlich der Kreditvergabe an bonitätsschwächere oder in höherem Maß ausfallgefährdete Kreditnehmer –
speziell im Bereich des privaten Hausbaus. Üblicherweise werden diese Darlehen vermehrt in konjunkturellen Aufschwungphasen vergeben, was mit fatalen Folgen verbunden ist, kühlt sich die
Konjunktur ab. Im Sommer 2007 kam es zu einer entsprechenden Krise in den USA, die auch Auswirkungen auf das europäische und weltweite Finanzsystem hatte.

Subsidiaritätsprinzip

Subsidiär = unterstützend, ist ein Prinzip, das dem Einzelnen in Selbstverantwortung den Vorrang vor dem Kollektiv einräumt. Jeder Lebenskreis soll alle Aufgaben in eigener Vollmacht und
Initiative leisten, die er seinem Wesen nach zu erfüllen hat. Was Angelegenheit der Familie ist, soll Sache der Familien bleiben und nicht von anderen Institutionen übernommen werden.
Andererseits sollen die übergeordneten Gemeinwesen den unteren helfen, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Auch der Staat hat nur subsidiären Charakter in Gesellschaft und
Wirtschaft, d.h. er soll sich auf die ihm eigenen Aufgaben beschränken und nicht die Rechte des einzelnen und die der natürlichen Lebensgemeinschaften und Wirtschaftsformen verletzen. Das
gleiche gilt für den föderativ gegliederten Staat selbst.
Die Ursprünge liegen in der bürgerlich liberalen Gesellschaftsauffassung des 19. Jhdts. und in der katholischen Soziallehre.

Suburbanisierung

Suburbanisierung steht für die Expansion der Städte in ihr jeweiliges Umland. Dieser Vorgang bezieht die Verlagerung von Bevölkerung, Produktion, Handel, Dienstleistungen und Infrastruktur
mit ein. Daraus resultiert eine räumliche Dekonzentration von Wirtschaft und Bevölkerung, bei der die Kernstadt an Bedeutung verliert, dagegen das Umland zunimmt. Inzwischen geht die
Dekonzentration in vielen westlichen Industrieländern sogar über den suburbanen Raum hinaus, weil zunehmend auch ländlich strukturierte oder “zwischenstädtische” Regionen besiedelt werden.
Suburbanisierung steht aber auch für einen Innovationsprozess, bei dem ländliche Verhaltensweisen sowie Wertvorstellungen durch moderne Vorstellungen ersetzt werden. Die Folgen von
Suburbanisierungsprozessen sind vielfältig. Sie reichen von der Zersiedelung ehemals landwirtschaftlicher oder naturnaher Flächen, über den Anstieg des Verkehrsaufkommens bis hin zur
Auflösung der klassischen Stadtstrukturen.

Supply Chain Management

Supply Chain bezeichnet die Lieferkette, logistische Kette oder auch Wertschöpfungskette und stellt ein unternehmensübergreifendes virtuelles Organisationsgebilde bzw. Netzwerk dar. Supply
Chain ist letztlich das gesamtheitlich zu betrachtendes Leistungssystem, das spezifische Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen hervorbringt. Durch die Tendenz zur Konzentration auf
Kernkompetenzen entwickeln sich zunehmend differenziertere Supply Chains. Das Supply Chain Management (SCM) zielt in diesem Sinne auf eine Verbesserung von Effektivität und Effizienz der
Wertschöpfungsketten ab.

Swap

Der Swap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Partnern, Zahlungsströme auszutauschen. Die Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet werden und wann sie fließen. Swaps gehören
zur Familie der Finanzderivate, die (nicht standardisierte) Finanztermingeschäfte darstellen. Gebräuchliche Formen sind:

Zinsswap – Tausch von Zinszahlungsströmen gleicher Währung mit unterschiedlichen Konditionen (bspw. fest/variabel oder umgekehrt).
Währungsswap – Tausch von Zahlungsströmen und Kapitalbeträgen in verschiedenen Währungen.

Weitere Ausführungen finden sich im Download Bereich unter “Zinsderivate– tatsächlich eine Lösung für
alle Fälle?”

SWOT-Analyse

Die SWOT-Analyse ist eine einfache aber aufschlussreiche Untersuchungsmethode, die Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens mit denen des wichtigsten Wettbewerbers vergleicht und die
noch ungenutzten Potenziale zum Erzielen von Wettbewerbsvorteilen aufzeigt. Den Kern der SWOT-Analyse zielt darauf ab, ein Bild des gegenwärtigen Unternehmens mit seinen
Entwicklungsmöglichkeiten zu entwerfen. Das Bild wird dabei sowohl von internen Gegebenheiten als auch von externen Einflüssen bestimmt:

Stärken (Strengths) – interne Faktoren
Schwächen (Weaknesses) – interne Faktoren
Chancen (Opportunities) – externe Faktoren
Gefahren (Threats) – externe Faktoren

Syndizierung

Bei einer Syndizierung oder der Vergabe syndizierter Kredite wird durch eine Gruppe von Banken, dem Konsortium, gemeinsam ein Kredit (Konsortialkredit) vergeben. Mit der Syndizierung
entsteht die Möglichkeit, das Gesamtrisiko eines Kredites auf mehrere Adressen zu verteilen. Das Konsortium wird üblicherweise durch einen Konsortialführer geleitet, der für den damit
verbundenen zusätzlichen Aufwand eine Vergütung in Form einer höheren Marge erhält.

Synthetische Verbriefung

Bei synthetischen ABS-Transaktionen verbleiben die Forderungen in der Bilanz des Verkäufers und es wird lediglich das Ausfallrisiko schuldrechtlich übertragen. Damit sind synthetische
ABS-Transaktionen ein Instrument des Risikomanagements; sie sorgen aber nicht für die bilanzielle Eigenkapitalentlastung. Die Neigung der Banken zu synthetischen ABS-Transaktionen lag vor
allem darin begründet, dass nach der bisherigen (bis 2004) steuerlichen Rechtslage bei True Sale ABS-Transaktionen für Banken zusätzlich Gewerbesteuer anfiel – der die Bank selbst nicht
unterliegt – und daher diese Refinanzierungsoption für Banken unwirtschaftlich machte.

Systematisches Risiko

Als Systematisches Risiko wird im Zusammenhang mit auf dem Capital Asset Pricing Model das Marktrisiko bezeichnet. Damit sind Risiken gemeint, die nicht durch eine optimale Diversifizierung
des Wertpapierportfolios reduziert werden können. Gemäß CAPM beinhaltet jedes Wertpapier in einem Portfolio systematisches und unsystematisches Risiko, die als Gesamtrisiko bezeichnet
werden. Systematische Risiken werden mittels des Betafaktors bewertet. Risikolose Kapitalanlagen haben hierbei = 0. Das systematische Risiko ist die Grundlage, auf der ein Investor eine
bestimmte Renditeerwartung äußert, da er ein höheres Risiko auch entsprechend höher vergütet haben will. Typische Beispiele für systematisches Risiko sind Renditeänderungen durch exogene
Einflüsse auf den Kapitalmarkt wie Katastrophen, Veränderungen im politischen Umfeld oder Veränderungen des Marktzinses. Vergleiche dazu auch unsystematisches Risiko.

Teilbetriebsergebnis

Element der Erfolgsrechnung bei Banken:

Zinsüberschuss
+Provisionsüberschuss
./.Personalkosten
./.andere Verwaltungskosten einschließlich Normalabschreibungen auf Sachanlagen
________________________________
=Teilbetriebsergebnis
________________________________
./.Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge/Aufwendungen
./.Risikovorsorge
___________________________________
=Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
___________________________________
./. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
___________________________________
=Periodengewinn
=================================

Teileigentum

Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet. Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an
dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (wie Ladengeschäfte oder Praxisräume). Für das Teileigentum gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum entsprechend. Siehe dazu auch
Wohnungseigentumsgesetz.

Teilkostenrechnung

Unter Teilkostenrechnung werden Kostenrechnungsverfahren zusammengefasst, die sich auf die unmittelbar betrachtete Einheit beschränken bzw. im Zusammenhang mit dem zu untersuchenden Produkt
stehen. Alle Kosten, bei denen sich keine direkte Zuordnung herstellen lässt, werden als Block in einem ein- oder mehrstufigen Deckungsbeitrag pauschal ausgewiesen. Die Teilkostenrechnung
ist daher kein Kalkulationsverfahren, sondern ist ein einfaches Controllinginstrument. Siehe auch Vollkostenrechnung.

Teilrückbau

Bezeichnet im Stadtumbauprozess den nur partiellen Abbruch von Wohngebäuden. Bekannt ist der Umbau von WBS-70-Anlagen in Reihenhäuser, die Schaffung von Penthäusern, der Abbruch von bspw.
zwei Obergeschossen usw. Die mit Teilrückbau verbundenen relativ hohen Kosten machen einen flächendeckenden Einsatz nicht möglich, sondern stellen lediglich den Stadtumbau ergänzende
Maßnahmen dar, sofern nicht Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

Teilwert

Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er dient zur Definition des Betrages, den ein Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne
Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 I Nr. 1 EStG). Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten ist der Teilwert der
dritte Bewertungsmaßstab für Wirtschaftsgüter. Die Ermittlung des Teilwerts ist in der Praxis problematisch, da es kein Verfahren gibt, um den Gesamtwert eines Betriebes genau auf die
einzelnen Güter aufzuteilen.
Der Teilwert einzelner Wirtschaftsgüter kann niedriger sein als der Anschaffungspreis bzw. der Anschaffungspreis vermindert um die Abschreibung, bspw. aufgrund von Verschleiß, Überalterung,
Instandhaltungsstau usw.
In der Steuerbilanz kann der Teilwert in folgenden Fällen angesetzt werden:
Abnutzbares Anlagevermögen kann zusätzlich zur normalen Abschreibung auf den Teilwert abgeschrieben werden, wenn der Teilwert unter dem Buchwert liegt.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen kann generell auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.
Umlaufvermögen muss wegen des Niederstwertprinzips auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.

Thesaurierung

Thesaurierung bedeutet, dass der im Abrechnungszeitraum erzielte Ertrag eines Fonds nicht an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet wird, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens
verwendet (thesauriert) wird. Somit reicht die Fondsverwaltung den Vermögenszuwachs durch die Zuteilung zusätzlicher Fondsanteile an die Anteilseigner weiter.
In vielen Fällen sorgt die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung, wie der Zinseszins bei Geldanlagen, für eine überproportionale Steigerung des Fondsvermögens. Für die Anteilseigner hat
die Thesaurierung zudem oftmals den Vorteil, dass der hiermit verbundene Kapitalzuwachs in der Regel mit einer geringeren steuerlichen Belastung verbunden ist als die Barausschüttung des
Ertrags.

Tenant Relocation Management TRM

Mieterumsetzung und Mietervertretung sind die deutschen Entsprechungen das Tenant Relocation Management (TRM) oder Tenant Representation (TR). Der Sevicer vertritt als Berater allein die
Mieterinteressen von Unternehmen oder Privatleuten, deren Kerngeschäft nicht das Immobiliengeschäft ist. Der TRM-Prozess lässt sich vereinfacht in diese Schritte einteilen:

>>>Grundriss des aktuell gemieteten Objektes analysieren,
>>>Organisationsplan des Mieters erstellen,
>>>künftigen Raum- und Technikbedarf ermitteln,
>>>mit Vermietern verhandeln
>>>oder alternativ bei einem Neubau das Projekt ausschreiben,
>>>Umzug zu organisieren,
>>>ggf. Nachmieter für die frei werdenden Flächen zu suchen.

TIER1 – Anleihe

TIER1 Anleihen sind nachrangige Bankenanleihen. Dabei handelt es sich um Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten der emittierenden Bank nachgeordnet sind, d. h. wenn die
Bank Konkurs anmelden muss, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr Geld. Daraus ergeben sich verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit. Somit können Banken mit der Ausgabe
nachrangiger Anleihen Eigenkapital bilden, mit welchem sie -aufgeteilt nach Kernkapital (wie bei der TIER1-Anleihe) oder Ergänzungskapital (wie bei der TIER2-Anleihe)- ihre Geschäftsrisiken
unterlegen. Die TIER1-Anleihen haben eine unendliche Laufzeit und werden auch als Preferred Shares bezeichnet. Zinszahlungen erfolgen in der Regel nur, wenn die Bank auch eine Dividende
ausschüttet. Als Nachteil dieser Anleihen muss allerdings gesehen werden, dass deren Besitzer im Falle einer Insolvenz an letzter Stelle steht.

Tilgungsdarlehen

Tilgungsdarlehen oder Ratendarlehen ist ein Darlehen mit gleichbleibender Tilgungsrate und fallendem Zinsanteil im Kapitaldienst. Die Summe aus Tilgung und Zins sinkt in Abhängigkeit von
der Restschuld exponentiell. Bei gleichem Zinssatz und Laufzeit ist die Summe aller Zahlungen geringer, als bei einem Annuitätendarlehen.

Tilgungsstreckungsdarlehen

Diese Tilgungsart kommt dann zum Zuge, wenn das Damnum für das Darlehen aus einem Zusatzdarlehen finanziert wird, damit dem Darlehensnehmer die volle Bruttofinanzierungssumme zur Verfügung
steht. In diesem Falle errechnet sich eine Annuität für das Hauptdarlehen in Höhe des anfänglichen Tilgungssatzes zuzüglich der Zinsen. Der sich daraus ergebende Tilgungssatz wird nicht für
das Hauptdarlehen, sondern zunächst für die Tilgung des Zusatzdarlehens verwendet. Erst wenn dieses Zusatzdarlehen (zur Finanzierung des Damnums) getilgt wurde, setzt die eigentliche
Tilgung des Hauptdarlehens ein. Bis zu diesem Zeitpunkt werden für das Hauptdarlehen nur die Zinsen bezahlt. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Zinssatz für das Zusatzdarlehen vom
Zinssatz für das Hauptdarlehen abweichen kann.

Tilgungsverrechnung

Vereinbarung über die Verrechnung der Tilgungsleistungen. Es gibt verschiedene Verrechnungsweisen, z.B. taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (monatlich,
vierteljährlich, jährlich). Üblicherweise wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob die Zahlweise der
Kapitaldienstraten vorschüssig oder nachschüssig erfolgt. Diese Festlegungen der Tilgungsverrechnung beeinflussen den Effektivzinssatz maßgeblich.

Total Expense Ratio (TER)

Seit 2005 sind Fondsgesellschaften nun verpflichtet, die so genannte TER (Total Expense Ratio bzw. Gesamtkostenquote) zu veröffentlichen. Dabei wird die Summe der wesentlichen Kosten, die
in einem Geschäftsjahr für die Verwaltung eines Fonds angefallen sind, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen gesetzt.

Die TER beinhaltet:
>>>Aufwendungen für die Verwaltung und das Fondsmanagement,
>>>Kosten für die Rechtsberatung,
>>>Depotgebühren,
>>>Kosten für Druck und Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten,
>>>Ausgaben für die Wirtschaftsprüfer.

Nicht erfasst sind:
>>>nähere Auskünfte über das Handelsgebaren und damit verbundene Courtagen bzw. Provisionen, die bspw. an die Tradingabteilungen bei banknahen Fonds fließen,
>>>Ausgabeaufschläge,
>>>variable Managementvergütungen und
>>>sonstige erfolgsabhängige Gebührenbestandteile.

Total Property Outsourcing (TPO)

Total Property Outsourcing (TPO) ist ein angelsächsischer Begriff für umfangreiche Immobilien-Outsourcing-Geschäfte von Unternehmensimmobilien im Privatsektor und wird auch als Corporate
Private Finance Initiative (PFI) bezeichnet. TPO und Corporate PFI sind eine Unterform von Real Estate Partnership. Dieser Begriff ist eine Bezeichnung von verschiedenen Outsourcing Formen
im Immobilienbereich. Weitere Formen sind Structure Sale and Lease Back oder Outsourcing der Immobiliendienstleistung. TPO bzw. Corporate PFI ist die komplexeste Form. TPO weist folgende
Merkmale auf:

>>>angestrebte langfristige Partnerschaft, Übertragung der Angestellten bzw. Mitarbeiter vom Käufer auf den Investor (klassischer Betriebsübergang),
>>>Wiederanmietung der outgesourcten Immobilie durch den Verkäufer einschließlich der zugehörigen Dienstleistungen,
>>>Möglichkeit der Übertragung von Mietvertragsverpflichtungen im Sinne einer Veräußerung von vermieteten Objekten,
>>>Mietpreisgestaltung reflektiert erhöhte Mieterflexibilität (Mietpreisaufschlag),
>>>Nutzung von verschiedenen Servicepakten durch den Mieter.

Dem gegenüber sind die Ziele von TPO aus der Sicht des veräußernden Unternehmens:

>>>Senkung der mit Besitz und Betrieb verbundenen Immobilienkosten und -risiken,
>>>Entlastung der Bilanz, da diese nicht mehr bilanziert wird,
>>>volle Konzentration auf das Kerngeschäft möglich,
>>>Flexibilität in der Mietfläche,
>>>professionelles, weil spezialisiertes, Management der Immobilie,
>>>flexibler Einkauf bzw. Nutzung von Dienstleistungspaketen für die betreuten Mietflächen.

Total Return Strategie

Investment-Strategie mit dem Ziel eine möglichst absolut hohe Rendite zu erwirtschaften. Selbst im ungünstigsten Fall soll mindestens das investierte Kapital erhalten bleiben. Damit
unterscheidet sie sich von Strategien, bei denen nur eine Benchmark in der Wertentwicklung geschlagen werden soll. Der Werterhalt wird durch zusätzliche Sicherungsinstrumente erreicht, die
wiederum einen Teil der Performance aufzehren.

Track Record

Oberbegriff für die Darstellung der Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte einer Beteiligungsgesellschaft bzw. eines Unternehmens und dessen Managements.Der Nachweis eines positiven Track
Records ist Voraussetzung für die Zulassung und Akzeptanz von Ratingunternehmen; damit entstehen automatisch entsprechend hohe Zugangsschranken für Neugründungen.

Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)

Unternehmenskrisen haben in den 90er-Jahren den Gesetzgeber veranlasst, mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG)
weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -überwachung anzuordnen. Insbesondere wurden aktien- und handelsrechtliche
Vorschriften modifiziert und erste Anpassungen in der so genannten deutschen Corporate Governance vorgenommen.
Aufbauend auf diesen ersten Maßnahmen ist als zweite Stufe der Reform des Aktien- und Bilanzrechts im Sommer 2002 das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) verabschiedet worden. Die darin enthaltenen Änderungen im Aktiengesetz (AktG)
und Handelsgesetzbuch (HGB) sind zum 1. August 2002 bzw. 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Ziel des TransPuG ist es, die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu stärken. Durch
die verbesserte Transparenz und Publizität soll eine Unternehmensführung und
-kontrolle börsennotierter Unternehmen sichergestellt werden, die etablierten internationalen Standards entspricht.

Treasurer

Als Leiter der Finanzabteilung übernimmt der Treasurer u.a. die Aufgabe, Einzahlungs- und Auszahlungsverpflichtungen zu prognostizieren und Vorschläge über die Verwendung von Überschüssen
bzw. die Beschaffung von Kapital zu erarbeiten. Erwirtschaftet ein Unternehmen in einem Monat z.B. einen erheblichen Bargeldüberschuß, wird der Treasurer versuchen, diesen Überschuß
gewinnbringend anzulegen (z.B. bei Banken, in Aktien oder Optionen) oder dem Management Vorschläge über sinnvolle Investitionen in Sachanlagen unterbreiten. Andererseits muß er im Falle
eines erhöhten Kapitalbedarfs des Unternehmens Möglichkeiten zur Erlangung von Eigen- und Fremdkapital auf dem Geld- und Kapitalmarkt erarbeiten. Ein guter Kontakt zu Finanzinstitutionen
und -märkten sowie die ständige Beobachtung der Entwicklung innovativer Finanzprodukte ist hierbei von großer Bedeutung. Bei Unternehmen, die international tätig sind, stellt sich dem
Treasurer zusätzlich die Aufgabe, das durch den Außenhandel entstehende Währungskursrisiko zu analysieren und Maßnahmen zur Kurssicherung zu ergreifen

Treasuring

Mit dem Treasuring soll die Orientierung an den Zielen und Werten aller Interessen- und Bezugsgruppen eines Unternehmens bei der Entscheidungsfindung der Führung sichergestellt werden. Ein
ganzheitliches sowie unternehmerisches Denken und Handeln findet im Streben nach angemessenen Kapitalrenditen und nach einem umfassenden Stakeholder Value seinen Ausdruck.

Triple-Net-Mietvertrag

Ein Triple-Net-Mietvertrag sieht vor, dass sämtliche Neben- und Betriebskosten sowie die Instandhaltungen an Dach und Fach (Fassade), einschließlich struktureller Maßnahmen vom Mieter
getragen werden.

True Sale International (TSI)

True Sale International ist die neue Plattform für Kredit-Verbriefungen in Deutschland. Sie ist aus der True Sale Initiative hervorgegangen, bei der sich 13 nationale
und internationale Banken zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Entwicklung des deutschen Verbriefungsmarktes voranzutreiben. Das Ziel: die Etablierung von “Asset Backed Securities
made in Germany”.
Ein entscheidender Vorteil einer Finanzierung über ABS ist, dass ein externes Rating des mittelständischen Unternehmens nicht erforderlich ist.
ABS-basierte Finanzierungsinstrumente verbreitern die Finanzierungsbasis und tragen in der Regel dazu bei, die Kapitalkosten des Unternehmens zu senken sowie das Risiko- und auch das
Debitorenmanagement zu verbessern.
Folgende ABS-basierte Finanzierungen sind für den Mittelstand bedeutsam und werden über die TSI realisiert:
Verbriefung von Unternehmensforderungen
Verbriefung von Leasingforderungen
Verbriefung von Beteiligungskapital

True Sale Verbriefung

Bei einer True Sale ABS-Transaktion verkauft eine Bank oder ein Unternehmen (Verkäufer/Originator) einen Forderungspool an eine Einzweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle/SPV). Der
verkaufte Forderungspool wird von Rating-Agenturen bewertet und von dem SPV unmittelbar oder mittelbar über eine weitere Verbriefungsgesellschaft verbrieft. Die Wertpapiere werden am
Kapitalmarkt begeben oder privat platziert. Die Forderungen werden regresslos, d.h. unter Überleitung des Bonitätsrisikos, an das SPV übertragen. Der Kaufpreis wird bar gezahlt. Die
Forderungen scheiden damit bilanziell aus dem Umlaufvermögen des Verkäufers aus. Der Kaufpreis gelangt zum Umlaufvermögen des Verkäufers hinzu (sog. True Sale). Er kann zur Rückführung von
Verbindlichkeiten und damit für eine Bilanzverkürzung genutzt werden. Neben der Entlastung des bilanziellen und des regulatorischen Eigenkapitals werden dadurch in der Regel die
(Re-)Finanzierungskosten des Originators gesenkt. Ferner wird das Bonitätsrisiko der Schuldner von der Bank auf das SPV übertragen.

UMAG – Gesetz zur Unternehmensintegrität

und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts wurde vom Bundestag im Herbst 2005 beschlossen, und beinhaltet schwerpunktmäßig:
Erleichterung von Schadensersatzklagen von Aktionären, die sich auf Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft stützen, Reform von Organisation und
Durchführung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (internationale Standards angepasst), Rede- und Fragerecht des Aktionärs in der Hauptversammlung wird limitiert, Freigabeverfahren,
das bisher aus § 16 III UmwG, § 319 AktG bekannt ist, wird auf Beschlüsse zu Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen
ausgedehnt.
Download des Gesetzestextes hier.

Umlaufrendite

Gibt die durchschnittliche jährliche Rendite aller festverzinslichen inländischen, deutschen Emittenten an und gilt als recht zuverlässiger Indikator des aktuellen Zinsniveaus.

Umsetzungsquote

Bei Abriss von Wohngebäuden im Zusammenhang mit Stadtumbaumaßnahmen kommt der Umsetzung von in den abzubrechenden Häusern wohnenden Mietern in andere leer stehende Wohnungen des eigenen
Unternehmens große Bedeutung zu. Nur mit einer hohen Umsetzungsquote kann der Leerstand nachhaltig gesenkt werden.

Umstrukturierungsgebiete

Underlying

Underlyings sind die Bezugsobjekte eines Optionsscheins. Prinzipiell kann jedes Asset als Underlying verwendet werden. Üblicherweise werden Optionsscheine auf Aktien, Anleihen, Indizes,
Futures und Währungen emittiert. Vergleiche dazu auch Derivate.

Unsystematisches Risiko

Das unsystematische Risiko einer Kapitalanlage als Teil des Gesamtrisikos lässt sich durch eine Diversifikation der Anlageobjekte eliminieren. Es handelt sich dabei um immanente oder
projektspezifische Risiken, wie z.B. das Bonitätsrisiko bei Anleihen, Managementfehler einer Aktiengesellschaft, Genehmigungsrisiko bei einer Bauinvestition. Vergleiche dazu auch systematisches Risiko und Portfoliotheorie.

Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft wurde durch das MoMiG eingeführt. Das MoMiG ist am 01. November 2008 mit dem Ziel in Kraft getreten, die GmbH international wettbewerbsfähig (konkurrenzfähiger)
zu machen, indem Existenzgründungen erleichtert und das Verfahren der Registereintragung beschleunigt wird.
Motiviert wurde diese Zielsetzung durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, aufgrund dessen europäische ausländische Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsverkehr in
Deutschland teilnehmen Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsverkehr in Deutschland teilnehmen können und somit in Konkurrenz mit den deutschen Gesellschaftsformen stehen.
Somit dürfen europäische ausländische Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsverkehr in Deutschland teilnehmen und stehen damit in Konkurrenz mit den deutschen Gesellschaftsformen.
Um dieser Konkurrenz und dem Abwandern in ausländische Geselschaftsformen entgegenzuwirken, wurde die Unternehmergesellschaft eingeführt, die den Einstieg in eine haftungsbeschränkte
Gesellschaft ähnlich einfach gestalten soll, wie die Limited. Ausführliche Darstellung hier.

US-GAAP

Die US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) sind die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften nach denen alle Publikumsgesellschaften und US Unternehmen
einschließlich ihrer europäischen Tochterunternehmen bilanzieren müssen, wenn sie an der New Yorker Börse anerkannt werden wollen. Vgl. dazu IAS/IFRS.

Validation

Validation bezeichnet die zumeist rechentechnische Überprüfung von, durch komplexe Prozesse ermittelten, Ergebnissen hinsichtlich ihrer Einfügung in den angenommenen
Ergebniserwartungsbereich, um falsche Ergebnisse zu vermeiden.

Valoren

Allgemeine Bezeicnung für Wertgegenstände; an der Börse wird dieser Begriff für Wertpapiere verwendet.

Value Added Fonds

Value Added Funds Anlagen streben eine jährliche Rendite von über 10 % an, die sich zu gleichen Teilen auslaufenden Einnahmen und dem Wertzuwachs zusammen setzt. Vgl. dazu Opportunity Funds und Core Funds. Die höhere Rendite gegenüber Core Funds wird mit einem höheren Fremdkapitaleinsatz und einer höheren Volatilität “erkauft”.

Value-at-Risk

Das Value-at-Risk-Konzept ist ein Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen von Handelspositionen angewandt wird. Die Berechnung dieses Verlustpotentials, das
unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 99%) angegeben wird, wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen vorgenommen.
Bislang wurde der VaR überwiegend von Banken zur Berechnung ihrer Handels- und Kreditrisiken sowie von Versicherungen und institutionellen Asset-Managern eingesetzt. Auch die
Derivateverordnung für Institutionelle Anleger fordert den VaR abgeleitet aus Grundsatz I des KWG mit eben dem genannten Konfidenzniveau von 99 Prozent und einer Haltedauer von zehn Tagen.
Die Banken müssen den VaR ihres aktuellen Portfolios täglich neu berechnen und regelmäßig der Bankenaufsicht melden.

Valutierende Darlehenshöhe

Restschuld eines aufgenommenen Darlehens zum Betrachtungszeitpunkt.

Vanilla Plain Swap

Klassischer Fixed-for-floating Swap, der einen Zinstausch von Festzins in variablen Zins beinhaltet. Vanilla Plain oder Plain Vanilla ist eine allgemeine Bezeichnung für Derivate
ohne besondere (exotische) Merkmale.

Variabler Zins

Variable Zinssätze unterliegen aufgrund der relativ kurzzeitigen Zinsbindung teilweise erheblichen Schwankungen. Variable Verzinsungen finden sowohl im Passiv- als auch im Aktivbereich
Anwendung. Beispiele dafür sind Floater oder Cap-Darlehen. Gebräuchliche Zinssätze sind EURIBOR (European Interbank Offered Rate) mit Laufzeiten zwischen 12 Monaten und einem Tag (EONIA).
Neben der Refinanzierung durch die jeweilige Bank ist die Marge hinzu zu rechnen. Bei einem b.a.w. (bis auf weiteres) Zins wird eine variable Basis unterstellt, ohne eine konkrete
Referenzgrundlage zu nennen, was letztlich ausgesprochen unkomfortabel für den Darlehensnehmer ist. Von geringerer Bedeutung ist der LIBOR (London Interbank Offered Rate) und nicht mehr im
Gebrauch ist der FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate).

Venture Capital

Zurverfügungstellung von haftendem Kapital über einen bestimmten Zeitraum, verbunden mit unternehmerischer Beratung des kapitalnehmenden Unternehmens. Die Bereitstellung des Kapitals wird
im Gegensatz zur Kreditvergabe im Allgemeinen nicht vom Vorhandensein beleihungsfähiger Kreditsicherheiten abhängig gemacht, sondern allein von den geschätzten Ertragschancen des zu
finanzierenden Objekts. Wagniskapital wird von spezialisierten Venture-Capital-Gesellschaften bereitgestellt und kann in verschiedenen Entwicklungsphasen von Unternehmen eingesetzt werden.
Venture Capital wird hauptsächlich in nicht börsennotierte, neu gegründete technologieorientierte Unternehmen (Startups oder Wachstumsunternehmen genannt) investiert.

Verbundgrundschuld

Die Verbundgrundschuld ist eine Grundstücksbelastung in der Weise, dass mehrere Immobilien mit einer einzigen (Verbund-) Grundschuld belastet werden. Sie dient oft zur Absicherung von
Krediten großer Immobilienprojekte, bei denen diese auf die im Verbund befindlichen Grundstücke verteilt werden.

Verbraucherpreisindex

Das Statistische Bundesamt hat zum Jahresbeginn 2003 die für Deutschland gültigen Preisindizes vereinfacht. Seit Januar 2003 weist das Bundesamt nur noch den “Verbraucherpreisindex für
Deutschland” aus. Die Preisindizes für spezielle Haushaltstypen und die bisherige Differenzierung nach früherem Bundesgebiet sowie neuen Ländern entfallen. Die Berechnung dieser Indizes
wurde eingestellt, da die Abgrenzung der bisherigen Haushaltstypen seit langem an Repräsentativität verloren hat. In vielen bestehenden Verträgen wird aber in sogenannten
“Wertsicherungsklauseln” auf den Preisindex für den 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt oder auf andere Haushaltstypen und Gebietsabgrenzungen (Ost/West) verwiesen. Nutzen Unternehmen in ihren
Verträgen Wertsicherungsklauseln, die sich auf die betroffenen Indexreihen beziehen, sollten sie die Verträge anpassen.
Zum 1. Januar 2003 hat die amtliche Statistik zudem eine zweite wichtige Änderung vorgenommen: Mit Berichtsmonat Januar 2003 hat das Statistische Bundesamt den Preisindex für die
Lebenshaltung auf das neue Basisjahr 2000 (bisher 1995) umgestellt und damit den Warenkorb an veränderte Verbrauchsgewohnheiten angepasst. Eine solche “Neujustierung” der Preisindizes
erfolgt grundsätzlich alle fünf Jahre. Sie ist erforderlich, um veränderte Konsumgewohnheiten und Verbrauchsverhältnisse zu berücksichtigen. Mit dieser regelmäßigen grundlegenden
Überarbeitung des Warenkorbes und seiner Gewichtung wird die Aussagefähigkeit der Preisindizes sicher gestellt. Die
amtliche Statistik stellt die neuen Preisindizes in zurückgerechneter Form als lange Reihen zur Verfügung.

Verfahrensdokumentation

Begriff aus dem Datenschutz: Zur Gliederung einer Verfahrensdokumentation gibt es keine datenschutzrechtlich verbindlichen Vorgaben. In der Zielsetzung bei der Erstellung und Gestaltung der
Verfahrensdokumentation sollte transparent sein, wie das jeweilige Verfahren arbeitet. Dazu gehört die Beschreibung der technischen Infrastruktur, auf der die Verfahren betrieben werden
usw.; ausführliche Beschreibung dieses Sachverhaltes hier.

Vergleichsmietensystem

Das Vergleichsmietensystem wurde zum 1. Januar 1998 in den neuen Bundesländern eingeführt und löste das bis Ende 1997 geltende Mietenüberleitungsgesetz ab. Ziel des Vergleichsmietensystems
ist, den Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen zu schützen und gleichzeitig den Vermietern eine wirtschaftliche Nutzung ihres Eigentums zu ermöglichen. Sie können die Mieten an den
ortsüblich gezahlten Mietzins für vergleichbare Wohnungen anpassen.

Seit 1. Januar 1998 unterliegen alle Mietwohnungen dem Vergleichsmietensystem mit Ausnahme der Wohnungen mit Mietpreisbindung. Formale Voraussetzungen an ein Mieterhöhungsverlangen
sind

die Schriftform,
der richtige Absender,
die korrekte Bezeichnung des Mieters,
Begründung des Mieterhöhungsverlangens.

Die Begründung kann der Vermieter auf einen Mietspiegel, alternativ drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützen.

Verifikation

Verifikation bezeichnet den Prozess, einen vermuteten oder behaupteten Sachverhalt als wahr durch logisches Kalkül zu belegen.

Verhaltenskodex Real Estate Investment Management

Der Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil der Grundlagenarbeit der gif im Bereich Real Estate Investment Management und baut auf der bereits 2002 veröffentlichten
Definition auf. Demnach stellt Real Estate Investment Management die umfassende, an den Vorgaben des Investors ausgerichtete Eigentümervertretung für ein Immobilienvermögen unter
Kapitalanlagegesichtspunkten dar, wozu im weiteren Sinne auch geschlossene oder offene Immobilienfonds gehören. Wenngleich der Verhaltenskodex kriminelle Machenschaften nicht verhindern
kann, so sensibilisiert er Anbieter wie Nachfrager von Management-Dienstleistungen für potentielle Probleme. Insbesondere gibt er ein klares Regelwerk für den Umgang mit
Interessenkonflikten und die Schaffung von Transparenz vor, auch was den sensiblen Bereich der Provisionen, sonstigen Vergünstigungen und personellen oder wirtschaftlichen Verflechtungen
angeht. Hierdurch setzt der Verhaltenskodex einen professionellen Standard, der zum ordnungsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit anvertrauten Kundengeldern beitragen soll.
Der vollständige Kodex steht zum Download bereit.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der Erlös für ein Objekt, z. B. für ein Grundstück oder ein Haus, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei der Veräußerung erzielt werden könnte. Er ist neben dem
Ertragswert eine wichtige Kennziffer für die Finanzierung, Bewertung und die Ermittlung des Beleihungswertes von Bauobjekten. Er wird mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder anderen
Methoden der Immobilienbewertung ermittelt, wobei alle Umstände berücksichtigt werden müssen, die den Preis beeinflussen. So stehen die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und
die Lage des Objektes im Vordergrund der Betrachtung.
Nach § 194 BauGB wird definiert: “Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine sog. Fehlerversicherung. Sie bietet bestimmten Berufsgruppen der beratenden Berufe wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern sowie auch Architekten Versicherungsschutz, der für die Zulassung der Berufsausübung tlw. rechtlich, zwingend vorgeschrieben ist. Daneben können auch bestimmte
Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Wohnungsunternehmen, Werbeagenturen, Banken, Unternehmen der IT-Branche, Unternehmensberater aber auch Stiftungen und kommunale Einrichtungen (z.B.
Stadtwerke) diese Versicherung abschließen.
Gegenstand der Versicherung sind reine Vermögensschäden, d.h. Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind oder sich aus solchen herleiten. Versichert gilt die Inanspruchnahme für
einen Vermögensschaden wegen eines bei Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Verstoßes durch einen Dritten.

Verschuldungsgrad

Bilanzkennzahl, die die Abhängigkeit eines Unternehmens von externen Gläubigern angibt. Ein hoher Verschuldungsgrad kennzeichnet eine hohe Abhängigkeit und umgekehrt. Der Verschuldungsgrad
errechnet sich aus dem Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Die ursprüngliche Fassung
stammt vom 30. Mai 1908. Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert und ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Das Versicherungsvertragsrecht war ursprünglich sehr zu Gunsten der Versicherer angelegt. Das Versicherungskollektiv, dessen Funktionieren von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist,
kann durch den Wissensvorsprung des Versicherungsnehmers über sein individuelles Risiko gefährdet sein. Zur Zeit der erstmaligen Verabschiedung des VVG waren die Versicherer wegen des noch
sehr mangelhaften technischen Wissens besonders schutzbedürftig. Anderseits waren die Versicherungsnehmer durch umfassende staatliche Beaufsichtigung der Versicherer geschützt. Durch die
Fortentwicklung der Versicherungsmathematik und Statistik ist inzwischen das Schutzbedürfnis der Versicherer nicht mehr so ausgeprägt, wenn es auch insbesondere im Bereich der Durchsetzung
von Obliegenheiten der Versicherungsnehmern noch unverändert vorhanden ist. Andererseits hat sich durch die Deregulierung der Versicherungsaufsicht inzwischen aber das Schutzbedürfnis der
Versicherungsnehmer erhöht. In der Neufassung des VVG, gültig ab dem Jahr 2008, wird daher auch berücksichtigt, dass die Versicherungsnehmer durch die Intransparenz der Verträge und das
technische Wissen der Versicherer benachteiligt sein können und demzufolge der Schutz der Versicherungsnehmer in den Vordergrund gestellt.

Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Die Neufassung trat zum 1. Januar 2008 in Kraft, wobei es für einzelne Regelungen
Übergangsfristen gibt. Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2008 und gilt für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. In dem reformierten VVG sind erhebliche
Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und zu Gunsten der Versicherungsnehmer enthalten, z. B. bei den Bestimmungen zur vorzeitigen Vertragsauflösung von Lebensversicherungen, zur
Beteiligung an den Stillen Reserven im Rahmen der Überschussbeteiligung und zur Verpflichtung, vor Antragstellung alle Vertragsunterlagen auszuhändigen.[4] Auch die bei
Versicherungsverträgen bestehende Ausschlussfrist weicht einer einheitlichen 3jährigen Verjährungsfrist. Bei den Änderungen in den §§ 192 bis 208, die erst zum 1. Januar 2009 in Kraft
treten, handelt es sich um die inhaltsgleiche Übernahme der mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (BGBl S. 378) beschlossenen
Regelungen für die private Krankenversicherung in das neue VVG.

Quelle: Wikipedia

Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden.

Verursachungsprinzip

Das Verursachungsprinzip gehört zu den eindimensionalen Kostenzurechnungsprinzipien und besagt, dass einer Kostenträgereinheit nur diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet werden können,
die bei der Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich eingesetzt werden. Die auf die Kostenträgereinheit zurechenbaren Kosten sind somit deren Grenzkosten. Nach dem Verursachungsprinzip
können die Einzelkosten sowie die beschäftigungsvariablen Gemeinkosten auf die Kostenträger zugerechnet werden. Eine Zurechnung der beschäftigungsfixen Kosten ist hingegen nicht möglich.

Verwaltungskosten

Nach § 26 II. BV sind die Verwaltungskosten die

>>>Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen,
>>>die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.

Zu den Verwaltungskosten gehören auch die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung.
In der Praxis gibt es einige häufig angewandte Modifikationen, um die Verwaltungskosten zumindest rechnerisch zu reduzieren. Mitunter werden die Verwaltungskosten dem “Ort ihrer Entstehung”
zugeordnet und damit in andere Kostenbereiche verschoben. So wird mitunter der von technischen Mitarbeitern verursachte Aufwand dem Bereich Instandhaltung zugeordnet usw. Verwaltet ein
Wohnungsunternehmen auch Bestände Dritter, so werden die damit verbundenen Aufwendungen der Geschäftsführung oder des Vorstandes bei der Durchführung von bspw. WEG-Versammlungen ebenfalls
separiert und finden keinen Eingang in die Berechnung und Bewertung der Verwaltungskosten.

VGB 88

Unter den VGB 88 versteht man die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung. Die fakultativ anwendbaren Regelungen stehen als Download zur Verfügung. Generell ist davon auszugehen, dass in der Wohngebäudeversicherung die Risiken
Feuer, (Leitungs-) Wasser, Sturm und Hagel versichert sind. Darüber hinaus ist in weiteren Klauseln der Einschluss von Grafitti-Schäden, Aufräumarbeiten, innen liegenden Dachentwässerungen,
Armaturen usw. möglich. Bei Großvermietern wird mit einer Pauschale von ca. 20 bis 40 Euro pro Wohnung kalkuliert; bei kleineren Beständen wird im Allgemeinen auf der Basis von
Bruttomietwerten kalkuliert, wobei damit deutlich höhere Prämien zustande kommen.

Volatilität

Die Volatilität bildet während eines definierten Betrachtungszeitraumes den Schwankungsbereich von Wertpapierkursen, Preisen, Zinssätzen oder Investmentfondsanteilen ab. Die Volatilität ist
eine mathematische Größe, die als sog. Standardabweichung das Maß des Risikos einer Kapitalanlage quantitativ beschreibt. Vergleiche dazu auch Beta Faktor.

Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet und ihm zugeordnet werden. Sie befindet sich damit im
Gegensatz zur Teilkostenrechnung. Ziel ist, die effektiv oder planmäßig entstandenen Kosten eines Kostenträgers festzustellen. Daneben soll die Wirtschaftlichkeit des
Entstehungsprozesses kontrolliert und eine Erfolgsrechnung ermöglicht werden. Typischerweise wird bei der Vollkostenrechnung zunächst eine Differenzierung der Kostenarten in Einzelkosten
und Gemeinkosten bzw. in variable Kosten und fixe Kosten vorgenommen um dann mit Hilfe der Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten über mehr oder weniger differenzierte Verrechnungssätze auf
den Kostenträger zu verrechnen.

Vollständiger Finanzplan (VoFi)

Im Rahmen der Finanzplanung und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GOF) wird der vollständige Finanzplan erstellt, welcher sich aus den vier Elementen zusammensetzt:

der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln,
die Einzahlungen,
die Auszahlungen und
der Endbestand an Zahlungsmitteln der zu betrachtenden Periode.

Er ist eine zukunftsbezogene Rechnung, in der für einen ausgewählten Planungszeitraum nicht nur die Planwerte, sondern auch die tatsächlich eingetretenen Istwerte betrachtet werden, um im
Rahmen der Kontrolle die sich ergebenden Abweichungen feststellen und analysieren zu können. Somit ist der vollständige Finanzplan ein Instrument der operativen Finanzplanung und dient vor
allem der Liquiditätsplanung, um den tatsächlichen Kapitalbedarf eines Unternehmens ermitteln zu können. Ein Problem bei der Erstellung des Finanzplanes liegt in der unterschiedlichen
Fristigkeit der Kapitalverfügung und der Kapitalbindung, da die betrieblichen Zahlungsströme aufeinander abgestimmt werden müssen, um die Liquidität sichern zu können.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen oder eine Hypothek vor Erreichen des Endes der Laufzeit ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt, so verlangt das darlehensgebende Institut i.d.R. eine so genannte
“Vorfälligkeitsentschädigung”. Auf diese Weise soll der Zinsverlust, der dem Institut entsteht, weil es sich an anderer Stelle refinanzieren muss, ausgeglichen werden. Die Ermittlung der
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mehr dazu hier.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Seit 1993 enthält das deutsche Bauplanungsrecht das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als “Vorhabens- und Erschließungsplan (VuE-Plan)”. Ab 1998 wurde er mit der neuen
Bezeichnung “Vorhabenbezogener Bebauungsplan” in das Dauerrecht des Baugesetzbuches integriert. Ein Bauträger und Investor kann in einem vorhabenbezogenen Plan stärker verpflichtet und
kontrolliert werden, als in einem normalen Bebauungsplan. Ein weiterer Beweggrund für die Favorisierung des vorhabenbezogenen Plans liegt in der Übernahme der Planungskosten durch den
Investor und in dem Umstand, dass sich die Behörde tlw. der Planungsarbeit entledigen kann.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist nur möglich, wenn mehrere spezielle Voraussetzungen vorliegen:

>>>konkreter Investor (Vorhabenträger),
>>>Bereitschaft und Fähigkeit des Investors zur Realisierung,
>>>ein vom Vorhabenträger ausgearbeiteter Vorhaben- und Erschließungsplan,
>>>der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger.

Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren und die Planungs- und
Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen. Entsprechend gestaltet sich der Inhalt des Vertrags. Ungeeignet ist der vorhabensbezogene Bebauungsplan, wenn die einzelnen Projekte noch
nicht durchgeplant und finanziert sind und wenn im Laufe der Realisierung noch erhebliche Veränderungen zu erwarten sind.

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Mit dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren soll es Unternehmen möglich sein, so früh wie möglich und ohne ein formales, gerichtliches Insolvenzverfahren eine Unternehmenssanierung durchführen zu können. Eine entsprechende EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Jahr 2017 veröffentlicht werden und muss dann in nationales Recht umgesetzt werden. Eine verbindliche Wirkung wird die zu erwartende neue Richtlinie voraussichtlich im Jahr 2019 entfalten können, wenn die Umsetzung in nationales Recht tatsächlich erfolgt ist. Mehr dazu hier.

Vorschüssige Zahlweise

Vorschüssig heisst, dass eine Leistung vor Beginn einer Zahlungsperiode fällig ist, also bspw. Zins und/oder Tilgung bereits am Monatsersten bei monatlicher Zahlweise oder am Quartalsersten
bei vierteljährlicher Zahlweise usw. gezahlt werden.

WACC Weighted Average Capital Costs

ist die Abkürzung für “weighted average capital costs”. Die “durchschnittliche gewichtete Kapitalkosten” sind der Durchschnitt aus dem Zinssatz auf das in der Bilanzstruktur ausgewiesene
Fremdkapital und der Verzinsung des Eigenkapitals. Der WACC-Ansatz geht von einer konstanten Kapitalstruktur des Unternehmens aus. Damit wären alle zukünftigen Investitionen mit dieser
Kapitalstruktur zu finanzieren. Ändert sich der Verschuldungsgrad, dann ändern sich die gewichteten Zinsen und es kommt zu Abweichungen. Abhilfe schafft ein für jede Periode separat
berechneter WACC.

Wandelanleihe

Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die
Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit
zurückgezahlt (getilgt).

Warrant

Warrant ist die englische Bezeichnung für Optionsschein.

Werkvertrag

Beim Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, und damit die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher
Art. Der Besteller schuldet dem Unternehmer als Gegenleistung den Werklohn. Typische Werkverträge haben Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen, die
Anfertigung von Gutachten und Plänen zum Gegenstand. Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Werklieferungs-, Dienst- und Kaufvertrag. Wesentliche Inhalte eines Werkvertrags sind
u.a.: >>Fertigstellungstermin >>Kosten (Werklohn) >>Gewährleistungsansprüche >>Haftungsvereinbarungen >>Modalitäten einer Vertragskündigung
>>Zahlungsvereinbarungen >>eventuell Urheber- oder Nutzungsrecht >>Vertragsstrafen >>Datenschutz

Wertetypen

… der Gesamtbevölkerung nach Klages

Hedonistische Materialisten

sind stark am Lebensgenuss orientiert; strengen sich solange an, bis das Genussziel erreicht ist; flexibel einsetzbar; können sich gut in ungewohnte Situationen einbringen; nicht am
systematischen sozialen Aufstieg interessiert

Nonkonforme Idealisten

Individualisten, die die Rechte des Einzelnen betonen; gesellschaftlich engagiert und konfliktbereit; kreativ mit positiver Grundeinstellung, Durchhaltevermögen und Selbstkontrolle sind
jedoch geringer ausgeprägt (meist Jüngere).

Aktive Realisten

sind bereit, sich einzubringen aber auch Führung anzuerkennen, solange diese noch Freiräume lässt; Pflichterfüllung und Selbstentfaltung sind wichtig; starke Aufstiegsorientierung (häufig
erfolgsorientierte Menschen aus der Mittelschicht).

Ordnungsliebende Konventionalisten

sind ablehnend gegenüber Veränderungen, die sich auf ihre Regeln auswirken können; stellen Eigeninteressen gegenüber Gemeinschaftsinteressen zurück; sehen sich in Verantwortung für ihre
Umwelt und erwarten für Ihre Loyalität Anerkennung (Ältere, die schwer in die ‘neue Gesellschaft’ zu integrieren sein werden).

Perspektivelos Resignierende

verfügen über geringes Engagement und Pflichtgefühl; grenzen sich negativ ab.

… nach Schein

Der Ansatz des Amerikaners Edgar Schein folgt einer differenzierteren Betrachtungsweise des Menschen in 4 Grundtypen. Diese entwickeln sich nacheinander, ohne dass der vorherige Typus vom
nachfolgenden vollständig verdrängt wird.

a) rational-ökonomischer Mensch (entspricht dem X-Typus von McGregor) versucht seinen Nutzen zu maximieren und sucht wirtschaftliche Anreize.

Wenn die Firmeninteressen im Gegensatz zu seinen eigenen stehen, verfolgt er die eigenen Interessen. Er muss daher geführt, motiviert und kontrolliert werden.

(Mensch als Leistungsträger)

b) sozialer Mensch

ist durch soziale Bedürfnisse und zwischenmenschliche Beziehungen motiviert. Gleichgestellte sind ihm wichtiger als Vorgesetzte, daher wirken gruppendynamische Effekte stärker als
Managementmaßnahmen.

(Mensch als Bedürfnisträger)

c) sich-selbst-verwirklichender Mensch (entspricht dem Y-Typus McGregor’s)

kann langfristig denken, ist selbstmotiviert, flexibel und lernfähig. Er strebt nach Autonomie. Wenn man ihn lässt, wird er aber seine Ziele mit denen der Organisation in Einklang bringen.
(Oberste Stufe der Maslow’schen Pyramide)

(Mensch als Entscheidungsträger)

d) komplexer Mensch

umfasst die drei vorangegangen Typen. Er verhält sich situativ differenzierend, d.h. er ist vielschichtig, wandlungsfähig und lernfähig. Er strebt daher in unterschiedlichen Situationen
nach unterschiedlichen Zielen.

(Mensch als Problemlöser)

Wertpapierdifferenzgeschäft

Wertsicherungsklausel

Wertsicherungsklauseln werden in Deutschland in vielen privatrechtlichen Verträgen verwendet. Sie ermöglichen die vertragliche Anpassung langfristig vereinbarter Zahlungen an die
Preisentwicklung und damit eine Absicherung gegen inflationsbedingte Kaufkraftverluste. Wertsicherungsklauseln stellen üblicherweise auf einen von der amtlichen Statistik berechneten
Preisindex ab. Bisher konnten die Vertragspartner auf insgesamt zehn verschiedene Preisindizes für die Bundesrepublik Deutschland zurückgreifen. Die Anpassung der Zahlungen richteten sich
dann nach der Entwicklung der jeweiligen Preisindizes, die monatlich veröffentlicht wurden. Für die bisherigen Reihen wurden jedoch ab 2003 keine aktuellen Zahlen mehr veröffentlicht. Seither
muss auf einen anderen Verbraucherpreisindex Bezug genommen werden. Für die Berechnung von Zahlungsanpassungen bietet sich der “Verbraucherpreisindex für Deutschland” (bisher: “Preisindex für
die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland”) an. Dieser Index misst repräsentativ die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland. Der Übergang
auf den “Verbraucherpreisindex für Deutschland” hat bei Anwendung von Wertsicherungsklauseln nur sehr geringe Auswirkungen, weil die Verläufe der verschiedenen Preisindizes nahezu identisch
sind. Für bestehende Verträge empfiehlt sich grundsätzlich, Änderungsverträge abzuschließen, in denen die Bezugnahme auf den neuen “Verbraucherpreisindex für Deutschland” ausdrücklich
vereinbart wird. Darüber hinaus können Unternehmen, denen diese Vorgehensweise zu aufwendig erscheint oder deren Vertragspartner sich nicht auf einen solchen Änderungsvertrag einlassen
wollen, ihrem Vertragspartner eine schriftliche Mitteilung machen.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist im Kontext zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz ein neues Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge (§ 101 Abs. 5 Satz 1 GWB). Es ist
daher beispielsweise für große Bauprojekte, Werbe- und Marketingkonzepte sowie neue ÖPNV-Angebote geeignet. Das Verfahren beginnt mit einer europaweiten Bekanntmachung, die einer
vereinfachten funktionalen Ausschreibung ähnelt (§ 10 Abs. 2). Es kann nun zunächst mit einer Vielzahl von Unternehmen in mehreren Phasen verhandelt werden (§ 10 Abs. 4), um mit den Bietern
eine Lösung (= endgültige Leistungsbeschreibung) zu finden und zu formulieren, auf die dann die Unternehmen verbindliche Angebote abgeben können (§ 10 Abs. 6). Der Auftrag ist an jenes
Unternehmen zu vergeben, welches das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dem Inkrafttreten des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes ergeben sich u.a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) die folgenden Änderungen: 1. Dem § 99 wird folgender Absatz 6 angefügt: “(6) Ein öffentlicher Auftrag, der sowohl den Einkauf von Waren als auch die Beschaffung von Dienstleistungen zum
Gegenstand hat, gilt als Dienstleistungsauftrag, wenn er Wert der Dienstleistungen den Wert der Waren übersteigt. Ein öffentlicher Auftrag, der neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst,
die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, gilt als Dienstleistungsauftrag.” 2. § 101 wird wie folgt geändert a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: “(1) Die Vergabe von
öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt in offenen Verfahren, in nicht offenen Verfahren, in Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog.” b) Nach Absatz 4
wird folgender Absatz 5 und 6 eingefügt: “(5) Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch staatliche Auftraggeber. In diesem Verfahren
erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags. (6) Eine elektronische Auktion dient der
elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Ein dynamisches elektronisches Verfahren ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches, offenes Vergabeverfahren zur
Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Spezifikationen des Anforderungen des Auftraggebers genügen.” c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7
und wie folgt gefasst: “(7) Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden, es sei denn, auf Grund dieses Gesetzes ist etwas anderes gestattet. Auftraggebern, die nur unter §
98 Nr. 4 fallen, stehen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.”

WOBIL Wohnungswirtschaftliches Bilanzanalysesystem

Das wohnungswirtschaftliche Bilanzanalysesystem der DKB AG basiert auf der wohnungswirtschaftlichen Datenbank WOWI-DATA dieses Kreditinstitutes. Die WOBIL ist ein in sich geschlossenes
System, das auf die Wohnungswirtschaft ausgerichtet ist und basiert auf umfangreichen Datensätzen. Die optische Präsentation der Analyseergebnisse und deren Vergleich mit den
Branchendurchchschnitten gewährleisten ein hohes Maß an Transparenz und Anschaulichkeit. Bewertete Kennziffern sind dabei u.a.: >>Bewertung Grundstück und Gebäude (x-faches der JNKM)
>>Erlösschmälerung >>Leerstandsquote >>Netto-Personalaufwand in EUR pro VE >>Bewirtschaftungskosten >>EBITDA Ziel ist es, wirtschaftliche Entwicklungen und
Tendenzen auch im Rahmen einer Risikofrüherkennung rechtzeitig identifizieren zu können. Diese Notwendigkeit besteht insbesondere vor dem Hintergrund der Gegebenheiten um Basel II und Rating
mehr denn je.

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Es zählt grundsätzlich die Fläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören: Küchen, Bäder und WC’s, Flure, Speisekammer, alle Wohnräume. Nicht mitgerechnet werden vor allem
Zubehör- und Wirtschaftsräume, wie Keller, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Garagen, Abstellräume, Vorratsräume, die außerhalb der Wohnung liegen. Die Grundfläche von Wintergärten,
Schwimmbäder und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen gehören ebenfalls zur Wohnfläche. Allerdings regelt § 4 der
Wohnflächenverordnung, dass unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbädern und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume nur zur Hälfte und Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der
Regel nur zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet werden. Bei schrägen Wänden werden Raumbereiche mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Meter voll, mit einer Höhe von
1-2 Meter zur Hälfte, mit einer Höhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht angerechnet. Die
Wohnflächenverordnung steht zum Download zur Verfügung.

Wohngebäudeversicherung

Siehe dazu insbesondere auch VGB 88 und Gleitender Neuwert.

Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (Langtitel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) in der Fassung vom 15.3.1951, zuletzt geändert durch Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom
5.5.2004 regelt die Begründung von Wohn- und Teileigentum und befasst sich darüber hinaus mit der Problematik des Dauerwohnrechtes. Der vollständige
Gesetzestext
steht als Download im PDF-Format zur Verfügung.

Workflow Management

Automatisierter Ablauf von Geschäftsprozessen oder Vorgängen, in denen Dokumente, Informationen oder Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung von Regeln oder definierten Verfahren von einem
Teilnehmer zum anderen weitergeleitet werden.

Workout

bezeichnet zusammenfassend den bankinternen Prozess der Behandlung von ausgefallenen oder notleidenden Krediten (NPL). Bestandteile des Workout-Prozesses können sein:
Abwicklung, Verwertung, Ausplatzierung usw.

WOOFIE Well-off older Folks

WOOFIE (Well-off older folks) zu Deutsch: gutsituierte ältere Menschen; Begriff aus dem Marketing, der die Zielgruppe der älteren und besser verdienenden Konsumenten definiert.

WOOPIE Well-off older people

WOOPIE (Well-off older people) zu Deutsch: gutsituierte ältere Menschen. Begriff aus dem Marketing, der die Zielgruppe der älteren und besser verdienenden Konsumenten definiert.

Wucherzins

Die allgemeine Definition von Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. Im BGB
wird der Wucher im Absatz 2 des § 138 BGB Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts dargestellt: § 138 BGB (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt,
ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen
Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Die allgemeine Rechtsauffassung geht davon aus, dass Wucher dann vorliegt, wenn der angebotene Zins mehr als 100% über dem üblichen Zinssatz liegt. Diese Faustregel kann aber im Einzelfall
nach unten und nach oben abweichen. Wenn aber Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, muss deshalb immer eine umfassende Würdigung des Einzelfalls
vorgenommen werden. Gerade im Zinsbereich ist die Vergleichbarkeit von Zinssätzen höchst fragwürdig. Jeder Kreditgeber verwendet – mit und ohne Basel II – sein eigenes Ratingsystem und wird
insofern jeden Kreditnehmer nach seinem Ratingansatz bewerten.

Yen-Finanzierung

Siehe dazu unter Fremdwährungsdarlehen.

YUPPIE

Yuppie (young urban professional people), zu Deutsch: junge, urbane und beruflich erfolgreiche Personen. Der Begriff kam in England in den 1980er Jahren auf. Im deutschsprachigen Raum und in
heutiger Zeit wird der Begriff Yuppie hauptsächlich negativ verwendet. Dabei werden vorrangig wohlhabende, junge Menschen wie beispielsweise manche Kinder reicher Eltern, oder erfolgreiche
Jungunternehmer bezeichnet, denen nachgesagt wird, sich selber als wichtig, modebewusst, sexuell attraktiv, kompetent, welterfahren und sportlich zu sehen.

Zero-Bonds

Bei den sogenannten Zero-Bonds handelt es sich um Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem
Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet. Null-Kupon-Anleihen werden bei Emission abgezinst, und werden so mit einem hohen Abschlag begeben. Der Vorteil dieser Anlageform besteht
darin, dass keine Stückzinszahlung beim Erwerb des Wertpapiers erforderlich ist und im abgezinsten Kurs bereits der Zinseszinseffekt eingepreist ist. Nachteilig ist, dass bei diesen
Anlageprodukten keine regelmäßigen Zinszahlungen erfolgen.

Zertifikate

Ein Zertifikat ist ein Wertpapier in der Rechtsform einer Schuldverschreibung bzw. Anleihe. Es zählt zu den Derivaten und den strukturierten Finanzprodukten. Zertifikate
wurden vorwiegend für Privatanleger konzipiert und ermöglichen dem Käufer, an der Entwicklung eines Basiswertes (“Underlying”) zu partizipieren. Die Laufzeit eines Zertifikates ist in der
Regel auf einen bestimmten Termin beschränkt, aber es existieren auch Zertifikate mit unbeschränkter Laufzeit. Bekannte Zertifikateformen sind: Basket-Zertifikate Bonus-Zertifikate Discount-Zertifikate Index-Zertifikate Outperformance-Zertifikat Schmetterlings-Zertifikate Sprint-Zertifikate

Zession

Durchgeführt wird die Zession durch den Abschluss des Verfügungsgeschäfts. Es bestehen keine Formpflichten. Der Zedent leistet Gewähr für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung.
Abtretbar sind nach § 1393 ABGB alle veräußerlichen Rechte, also obligatorische Rechte. Man unterscheidet zwischen einer stillen und einer offenen Zession. Stille Zession:
Bei dieser Zessionsart tritt der Zedent seine Forderung ab ohne den Schuldner zu informieren. Der Schuldner ist hierbei weiterhin verpflichtet, an den ursprünglichen Gläubiger zu zahlen, der
dann den Betrag an den Zessionar weiterreicht. Offene Zession: Bei dieser Zessionsart wird der Schuldner über die Forderungsübereignung informiert. Er ist nun verpflichtet,
direkt an den Zessionar zu zahlen. Die Zession wird häufig zur Sicherung eines Bankkredits verwendet, wobei der Zedent der Kreditnehmer und die Bank der Zessionar ist. Forderungen können
einzeln oder in der Gesamtheit übereignet werden. Bei der Gesamtheitsübereignung unterscheidet man zwischen Mantelzession und Globalzession. Bei der Mantelzession werden nur gegenwärtige
Forderungen übereignet. Werden diese Forderungen beglichen, so muss der Zedent immer wieder neue Forderungen vorlegen, um den Kredit abzusichern. Aus diesem Grunde werden bei der
Mantelzession tägliche Debitorenlisten geführt, welche die Abtretung belegen. Im Gegensatz dazu werden bei der Globalzession auch zukünftige Forderungen übereignet. Werden Forderungen
beglichen, so tritt dafür sofort eine neu entstandene Forderung ein.

Zinsberechnungsmethode

Zinsberechnungsmethode ist die Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird. Act./ Act. Zinsberechnungsmethode, überwiegend im
Rentenmarkt angewandt. Die Zinsen werden taggenau berechnet, wobei hier die tatsächliche Anzahl von Tagen berechnet wird. Act./ 360 Zinsberechnungsmethode, überwiegend am
Geldmarkt angewandt. Hier wird ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt. Beim Monat zählen die tatsächlichen Tage. Act./ 365 Zinsberechnungsmethode, überwiegend zur Berechnung
von Stückzinsen bzw. des Kupons angewandt. Hier wird ein Jahr 365 Tage zugrunde gelegt. Beim Monat zählen die tatsächlichen Tage. 30/ 360: Zinsberechnungsmethode, bei der das
Jahr auf 360 Tage und jeder Monat immer auf 30 Tage festgesetzt wird.

Zins-Cap

Siehe Cap-Darlehen.

Zinsdifferenzgeschäft

Bei diesem Konzept zahlen Bauherren oder Wohnungskäufer nur die Darlehenszinsen an die finanzierende Bank, und statt der monatlichen Tilgungsrate werden die notwendigen Aufwendungen für die
Rückzahlung des Kredits in einem Investmentfonds oder einer Lebensversicherung angespart. Wird das Darlehen fällig, tilgt es der Kreditnehmer mit der Ablaufleistung aus dem Sparplan.
Interessant ist an diesem Zinsdifferenzgeschäft, dass die Rendite, die man mit dem Sparplan erzielen kann, im Idealfall höher liegt als der Hypothekenzins. Treten die Renditeannahmen ein,
erzielt der Kreditnehmer Zusatzerträge. Genau da liegt aber auch das Problem: Denn wenn die mitunter hochgesteckten Renditeerwartungen nicht eintreten, muss der Finanzierer Geld nachschießen
oder im ungünstigsten Fall sogar einen Notverkauf der Immobilie ins Kalkül ziehen. Vergleiche dazu auch Leverage Effekt.

Zinsfloater

sind variabel verzinste Wertpapiere oder Floating Rate Notes. Die Zinsen werden nicht in gleichbleibender Höhe gezahlt, sondern sie orientieren sich am Verlauf des Zinsniveaus am
Kapitalmarkt. Steigen die Zinsen, steigen auch die Zinsen des Floaters, und umgekehrt. Die Anpassung des Floaters richtet sich nach der Entwicklung eines bestimmten Zinssatzes. Im Laufe der
Zeit haben sich Floater mit verschiedenen Besonderheiten bei den Zahlungsmodalitäten gebildet. Als Beispiel seien die Floater mit einer Begrenzung des Zinssatzes nach oben (Cap-Floater) oder
unten (Floor-Floater) genannt. In Zeiten eines niedrigen Zins-Niveaus können Floater als Anlage sinnvoll sein. Man kauft in dieser Phase keine langlaufenden Wertpapiere, da die Rendite zu
gering ist. Mit Floatern nimmt man an der steigenden Entwicklung des Zins-Niveaus teil, um später in einer Hochzinsphase auf andere Wertpapiere mit festem Zinssatz umzusteigen. Vergleiche
dazu auch EURIBOR und variabler Zins.

Zinsstruktur

Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Bindungsdauer einer Anlage. Die Zinsstruktur wird als flach bezeichnet, wenn der Zinssatz von der Bindungsdauer
unabhängig ist. Dies ist jedoch die Ausnahme. In der Regel steigt der Zinssatz mit der Bindungsdauer, eine solche Zinsstruktur wird deshalb als steigend oder normal bezeichnet. Historisch
seltener sind inverse Zinsstrukturen, wo für langlaufende Titel weniger Zins bezahlt wird als für kurzfristige Titel.

Zinsstrukturkurve

Stellt das Verhältnis von Laufzeiten im Aktiv- und Passivbereich zu Zinssätzen dar; die normale Zinsstrukturkurve weist im kurzfristigen Bereich niedrigere Zinsen als im langfristigen Bereich
auf. Bei der inversen Zinsstruktur sind die Zinsen “am kurzen Ende” höher als bei langfristigen Zinsbindungen.

Zinsswap

Ein Zinsswap ist eine nicht standardisierte Vereinbarung über den Austausch von unterschiedlich gestalteten Zahlungsströmen. Zu den wesentlichen Merkmalen des Zinsswap zählen: – Austausch von
Zinszahlungen (engl. Interest Rate), – Zinszahlungen werden auf einen nominalen Kapitalbetrag berechnet und es erfolgt kein Austausch von Kapitalbeträgen. Das bedeutet, dass zwar auf der
Grundlage des Nominalkapitals die Zahlungsströme berechnet werden, jedoch kein tatsächlicher Kapitaltransfer stattfindet. In der Regel werden hierbei feste Zinszahlungen gegen variable, wie
z.B. den 6-Monats-Euribor getauscht.

Zwangshypothek

Zwangshypothek ist eine auf Antrag des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung in das Grundbuch eingetragene Hypothek. Systematisch gehört die Zwangshypothek damit neben der
Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sowie der Pfändung dinglicher Forderungen zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Im Unterschied zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen
ist die Zwangshypothek für den Gläubiger in erster Linie ein Sicherungsmittel: Er erhält allein durch die Eintragung der Zwangshypothek kein Geld, kann aber seine Aussichten auf Realisierung
seiner Forderung bei künftigen Vollstreckungsmaßnahmen verbessern. Außerdem verhindert er, dass der Schuldner das Grundstück veräußert, ohne das er dabei leer ausgeht. Nach der Eintragung der
Zwangshypothekt kann auch die Zwangsversteigerung betrieben werden. Über die Eintragung einer Zwangshypothek entscheidet der Rechtspfleger beim Grundbuchamt.

Zwangsversteigerung

In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen,
Einstellplätze, Ladengeschäfte o.Ä.). Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt
hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen) verwertet. Die Versteigerung findet statt in einer
öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt. Bei dem jeweiligen Amtsgericht können wichtige Unterlagen, z.B. das Verkehrswertgutachten,
eingesehen werden. Außerdem kann man erfahren, welcher Gläubiger das Verfahren betreibt, um durch den Gläubiger evtl. weitere Informationen zu erhalten. Das Gericht kann keine
Innenbesichtigung ermöglichen; eine Innenbesichtigung kann vielmehr nur der Schuldner (Eigentümer), in manchen Fällen allerdings auch der Gläubiger, ermöglichen. Da bei einer Versteigerung
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen sind, kann es sehr wichtig sein, sich neben den bei Gericht zur Einsicht ausliegenden Grundstücksnachweisungen (Gutachten pp.) weitere
Informationen, z.B. durch den Gläubiger, zu beschaffen. Vor dem Termin sollten Informationen über die Kündigungsrechte gegenüber einem evtl. Mieter sowie die Räumungsmöglichkeiten gegenüber
dem Schuldner recherchiert werden. Ob und ggf. welche Rechte im Grundbuch bestehen bleiben, stellt das Gericht im Versteigerungstermin fest. Wenn Rechte bestehen bleiben, gehen die
Verpflichtungen hieraus auf denjenigen über, der das Objekt ersteigert. Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten müssen Sicherheiten in Höhe von 10% des Verkehrswertes hinterlegt werden,
unabhängig von der Höhe des Gebotes. Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche
Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots
(evtl. bestehenbleibende Rechte sowie das geringste Bargebot). Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Gebote abgegeben werden
können. Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch
Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. Das Gericht darf den Zuschlag nicht erteilen, wenn
in einem Verfahren, in dem die so genannten “5/10 und 7/10-Grenzen” zu beachten sind, das Meistgebot (einschließlich des Wertes der bestehen bleibenden Rechte) nicht mindestens 5/10 (also die
Hälfte) des Verkehrswertes erreicht. Erreicht das Meistgebot 5/10, aber nicht 7/10, muss das Gericht ebenfalls den Zuschlag versagen, wenn das ein Berechtigter beantragt. Sind diese Grenzen
nicht mehr zu beachten, kann der Zuschlag auch unter 5/10 des Verkehrswertes erteilt werden. Ob in einem konkreten Versteigerungstermin die Grenzen zu beachten sind, wird im Termin
bekanntgegeben. Daneben hat der Gläubiger durch verfahrensgestaltende Erklärungen die Möglichkeit, auf das Verfahren und die Erteilung des Zuschlags Einfluss zu nehmen (z.B. durch
Verfahrenseinstellungen oder Rücknahme des Versteigerungsantrags). Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen
die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über. Neben dem Meistgebot mit Zinsen muss der Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, die Grunderwerbssteuer
sowie später die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer zahlen.

Zweckbestimmungserklärung

Es wird generell zwischen einfacher und erweiterter Zweckbestimmungserklärung unterschieden. Die einfache Zweckbestimmungserklärung besagt, dass die Grundschuld, das
Schuldversprechen und die Rückgewährsansprüche nur zur Sicherung einzelner und genau festgelegter Darlehen dienen. Dieser Sachverhalt entspricht regelmäßig nicht der
Interessenlage des Gläubigers. Der Regelfall ist deshalb die erweiterte Zweckbestimmungserklärung, die sich auf bestehende, und künftige Rechtsansprüche der Bank, gleich welcher
Rechtsgrundlage beziehen.

II. Berechnungsverordnung

Die zweite Berechnungsverordnung enthält Verordnungen über wohnungswirtschaftliche Berechnungen, Vorschriften zur Wohnflächenberechnung und zur Berechnung des umbauten Raumes, sowie die
Förderung im öffentlichen, steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau. Diese Berechnungsverordnung wird laufend modifiziert und an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst, wie
bspw. mit der neuen Wohnflächenverordnung 2004 (WoFIV).

90-Grad-Shift

Im Zentrum dieser Betrachtung steht die Ablauforganisation im Rahmen des Prozessmanagements. Das Unternehmen stellt ein Bündel an Kernprozessen dar. Die Organisationsstruktur wird um 90°
gedreht und die Aufbaustruktur nach den Prozessen ausgerichtet.