Die Risikoüberwachung erfolgt üblicherweise mit Hilfe des IKS, Controlling, Revision und durch Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Risikoerfassung.
Die Teilschritte zur Erarbeitung eines Risikofrühwarnsystems lassen sich darstellen als:

  • 1. Gefahrenpotentiale und Risikofelder definieren
    • intern
    • extern
  • 2. Frühwarnindikatoren festlegen und definieren
    • Eindeutigkeit
    • Frühzeitigkeit
    • Vollständigkeit des Beobachtungsfeldes
    • ökonomische Vertretbarkeit
  • 3. Ausmaß des Risikos schätzen
    • Eintrittswahrscheinlichkeit
    • Schadenshöhe
    • Häufigkeit
  • 4. Gegenmaßnahmen eindeutig definieren
    • Algorithmen
    • Redundanzfreiheit
    • Fehlertoleranz

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Ziel des Frühwarnsystems ist vordergründig das Erkennen ungünstiger zukünftiger Entwicklungen, die den Bestand des Unternehmens allein oder im Zusammenwirken mit anderen Risiken in der jeweiligen Situation gefährden können – und das so rechtzeitig, dass die Geschäftsführung darüber informiert ist und in geeigneter Weise reagieren kann.