EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie

Kategorie: Aktuelles

Mit Inkrafttreten der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zum 21. März 2016 ergeben sich entsprechende Änderungen in den AGB-Banken, um die mit der neuen Richtlinie angestrebten Verbesserungen für Verbraucher umzusetzen.

Betroffen sind dabei die Nr. 13, Abs. 2 zu „Veränderung des Risikos“, die Nr. 19, Abs. 3 zu den Kündigungsrechten der Bank und schließlich zu Nr. 21 im Hinblick auf außergerichtliche Streitschlichtung.

Die entsprechenden Änderungen in den AGB-Banken mit Stichtag 21. März 2016 sind in folgendem Dokument vergleichend dargestellt: Änderungen_AGB_Banken.