Bevorstehende Einführung

Die Gebietskörperschaften der Bundesrepublik sind derzeit mit einer Reform des Haushalts- und Rechnungswesens befasst, da die Einführung der so genannten unmittelbar bevorsteht, wenngleich das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit der verbindlichen Einführung der Doppik zum 1. Januar 2009 als Vorreiter gilt. Mit der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanz wird erstmalig das Verhältnis von Forderungen und Verbindlichkeiten, von Schulden und Vermögen offen gelegt. Ob bzw. inwieweit sich ein öffentlicher Vermögensverzehr ergibt, wird erstmals sichtbar.

Damit erfolgt erstmals eine Abkehr von der kameralistischen Haushaltsführung hin zu einem kaufmännisch orientierten Produkthaushalt. Angestrebt ist in diesem Zusammenhang, dass alle Kosten der Leistungserbringung tatsächlich und voll umfänglich abgebildet werden, um den Ressourcenverbrauch für kommunale Leistungen unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten, Overhead und so genannten Demokratie bedingten Kosten zu ermitteln. Die in diesem Zusammenhang angestrebte interne Transparenz kann allerdings nur durch eine Kosten-Leistungs-Rechnung gewährleistet werden. Dazu ist es notwendig, dass die Kosten nach Kostenarten, Kostenträger und Kostenstellen aufgeschlüsselt werden. Nur so kann eine Beurteilungsgrundlage für die einzelnen Kosten im Bereich der internen Leistungserbringung entstehen. Letztlich kann nur auf dieser Basis eine entsprechende Beurteilung und ggf. Optimierung erfolgen.

Unstrittig ist, dass die Einführung der Doppik für die öffentlichen Gebietskörperschaften einen enorme Herausforderung ist, da doch die gesamte bisherige kaufmännische Verfahrensweise im Rahmen der Kameralistik in Frage gestellt bzw. negiert wird. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. inwieweit die im Rahmen der Doppik möglichen Steuerungsmechanismen erkannt und auch zur Optimierung von Kosten genutzt werden. Wünschenswert ist, dass die Kommunen bzw. Gebietskörperschaften generell mit der Einführung der Doppik die damit gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der kaufmännischen Effizienz in öffentlichen Verwaltungsprozessen ergreifen und pro aktiv nutzen.