OUTSOURCING ODER KERNKOMPETENZ ?


Immer öfter gibt es von Unternehmen der Wohnungswirtschaft Überlegungen, ob und inwieweit sich die Verwaltung des eigenen Wohnungsbestandes durch Dritte rentiert. Diese Fragestellung betrifft dabei insbesondere kleinere Unternehmen mit wenigen hundert Wohnungen. Mit generellen Überlegungen zu dieser Thematik beschäftigt sich der zugehörige Download [147 KB] .
Neben offensichtlichen Kosteneinsparungen ist zuerst zu prüfen, ob die Qualität der Mieterbetreung Bestand hat und inwieweit Aufgaben der Geschäftsführung mit übertragen werden können oder sollen. Die Bestandsverwaltung durch Dritte ist in jedem Fall eine Vertrauenssache, denn nichts ist schwieriger, als die Zufriedenheit der Mieter auf Dauer zu erhalten- noch dazu, wenn der Verwalter wechselt. Aus diesem Grund sollten auch bei der Auswahl des Verwaltungspartners Akribie und Vorsicht das Handeln bestimmen, denn bekanntlich ist nicht immer das billigste Angebot auch das beste. Denkbare Ansätze sind hier bspw. öffentliche Ausschreibungen mit beschränktem Teilenehmerwettbewerb.
Zur praktischen Umsetzung dieses - unsererseits bereits bei anderen, erfolgreich realisierten Beratungsaufträgen erprobten - Know Hows stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Verwaltervergütungen in Deutschland

Interessant auch die Broschüre "Verwaltervergütungen in Deutschland", die federführend vom BFW herausgegeben wurde und das Ergebnis einer Studie des Jahres 2004 darstellt. In den ausgewiesenen Honoraren ist eine durchaus beachtliche Schwankungsbreite je nach Größe der Lage und dem Standort im Bundesgebiet zu erkennen. Die dargestellten Rechercheergebnisse dürften bei Verhandlungen zur Fortsetzung von Verwalterverträgen durchaus hilfreich sein, da hier eine objektive Gesprächsgrundlage gegeben ist.

So sind bspw. bei der WEG-Verwaltung, je nach Größe der jeweiligen Anlagen Honorare zwischen 13,51 und 27,35 Euro pro VE üblich. Die ausgewiesenen Maximalwerte liegen bei bis zu 250 Euro pro VE - dies allerdings für Anlagen mit weniger als 10 VE.

Bei der Sondereigentumsverwaltung ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Schwankungsbreite liegt zwischen 13,04 und 26,09 Euro pro VE; der Maximalwert erreicht 100 Euro pro VE.

Die am häufigsten zu vergütenden Zusatzleistungen:

Auch hier differieren die Honorare erheblich:
Für Vermietungsleistungen werden im Mittel zwischen 136,56 bis 240 Euro berechnet, wobei die lokalen Minima und Maxima zwischen 50 und 500 Euro liegen.
Bei Sanierungsleistungen werden im Durchschnitt zwischen 4 und 5% der Bausumme berechnet; maximal werden 8% in Rechnung gestellt.

Bezugsquelle

Die Studie "Verwalter-Vergütungenin in Deutschland 2004" kann über den Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. Schiffbauerdamm 8 in 10117 Berlin direkt, gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro, bezogen werden.
Tel. (030) 30872917 oder service@wohnungsverwalter.de

Das Zitat zu Verträgen:

Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
Jean Paul Getty (1892-1976), amerik. Ölindustrieller u. Milliardär