Bankgarantien sind ein im Bankgeschäft gebräuchliches Instrumentarium, um Leistungen abzusichern. Der sog. “Handel mit Bankgarantien” erfreut sich bei Betrügern hoher Beliebtheit, da einerseits die unscharfe Definition des Begriffes “Bankgarantie” ausgenutzt und andererseits die damit scheinbar verbundenen Geschäfte als bisher nur den Großbanken zugänglich beschrieben werden.
In Aussicht gestellt werden traumhafte Renditen, die bisher nur den in diesen Geschäften tätigen Banken vorbehalten geblieben wären… Angeblich weisen die Banken diese Geschäft auch nicht in ihrer Bilanz aus, da es sich um Off-Balance-Sheet-Geschäfte handle. Dabei stellen die Banken sich angeblich gegenseitig Bankgarantien aus, die dann mehrfach untereinander gehandelt werden und sich nach dem Prinzip des “süßen Breis” vermehren. Diese Bankgarantien seien notwendig, um sich bspw. Kapital für Großkredite (Basel II(!)) zu beschaffen.
Jedoch kennt der Finanzvermittler angeblich diese Tricks und hat einen Zugang zu dieser einmaligen und lukrativen Geschäftsmöglichkeit gefunden. Da der Handel mit Bankgarantien grundsätzlich im höheren Millionenbereich stattfinde, wird dem Anleger die Beteiligung an einem Anlegerpool angeboten, um damit einen Anteil an der Bankgarantie zu erwerben. Angeboten wird mitunter der Einstieg mit kleinen Beträgen, die hohe Renditen abwerfen und sogar an den Kunden wieder ausgezahlt werden. Hat er diesen Köder geschluckt, wird zur Anlage größerer Beträge aufgefordert.
Um zu verhindern, dass ein Anleger bei seiner Bank hinterfragt, ob und wie denn der Handel mit Bankgarantien erfolgt, wird auf allerstrengste Vertraulichkeit verwiesen. Fakt ist, dass es einen Handel mit Bankgarantien nicht gibt und alle angebotenen Modelle vom ICC Commercial Crime Bureau in einem Sonderbericht aus dem Jahr 1994 als betrügerisch eingestuft wurden.