EBIT

Akronym für Earnings Before Interest and Taxes. Es wird berechnet aus dem Jahresüberschuss vor Steuern, Zinsergebnis und vor außerordentlichem Ergebnis und stellt eine vergleichbarere Aussage über die eigentliche operative Ertragskraft einer Unternehmung und zwar unabhängig von der individuellen Kapitalstruktur dar. Bei Verwendung des Jahresüberschusses bzw. der Netto-Umsatzrendite schneiden Unternehmen mit einer höheren Eigenkapitalquote aufgrund geringerer Fremdkapitalkosten tendenziell besser ab.
EBIT bildet die Basis für die Vergleichskennzahl EBIT-Marge, die das EBIT in Relation zum Umsatz setzt.

EBITDA

Akronym für Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation, bezeichnet das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Die Kennzahl ermöglicht Vergleiche bei der operativen Ertragskraft von Gesellschaften. EBITDA ist eine international weitverbreitete und eine der aussagekräftigsten Erfolgskennzahlen, um die operative Ertragskraft einer Gesellschaft zu beurteilen. Da international betrachtet die Gesellschaften unter unterschiedlichen Gesetzgebungen bilanzieren, ermöglicht die Kennzahl EBITDA aufbauend auf dem EBIT aussagekräftigere Vergleiche der operativen Ertragskraft als man durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss erhält. Beispielsweise weisen investitionsfreudige Unternehmen hohe ergebnismindernde Abschreibungen und damit einen geringeren Jahresüberschuss als weniger investitionsfreudige Unternehmen auf. Somit hat das EBITDA einen gewissen Bereinigungscharakter.

Effekten

Sammelbegriff für fungible (verwertbare) Wertpapiere.

Effektivzins nach AIBD

Der Effektivzins nach AIBD wird international u. a. für die Renditeberechnung bei Wertpapieren eingesetzt.

Die Merkmale der ABID-Methode sind:
>>>Verwendung der internen Zinsfußmethode,
>>>nachschüssige und taggenaue Verzinsung des vereinbarten Zahlungsstroms,
>>>exponentielle unterjährige Verzinsung,
>>>tägliche Zinskapitalisierung, Zins- und Tilgungsverrechnung unabhängig von den Zahlungszeitpunkten,
>>>Verwendung der amerikanischen Zinstagezählung.

Effektivzins nach PAngV

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 6) muss bei Krediten für Privatpersonen (!) als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis “effektiver Jahreszins”. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit “anfänglicher effektiver Jahreszins” bezeichnet. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühr/-entgelt und Disagio bei der Kreditauszahlung) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.
Die Merkmale der PAngV-Methode zur Bestimmung dieses Prozentsatzes sind:
>>>Verwendung der internen Zinsfußmethode,
>>>nachschüssige und taggenaue Verzinsung des vereinbarten Zahlungsstroms,
>>>lineare unterjährige Verzinsung,
>>>Zinskapitalisierung: Zurechnung der Zinsschuld zum Zinskapital erstmals nach einem vollen Jahr bzw. zum Laufzeitende (d.h. die gebrochene Laufzeit wird an das Ende der Gesamtlaufzeit gelegt),
>>>Zins- und Tilgungsverrechnung unabhängig von den Zahlungszeitpunkten,
>>>Verwendung der deutschen Zinstagezählung.

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Die EFRE-Mittel sind hauptsächlich für Förderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:

>>>Produktive Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
>>>Infrastrukturen
>>>Lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung der Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

Konkret sind folgende Entwicklungsschwerpunkte vorgesehen:
Verkehr, Kommunikationstechnologien, Energie, Umwelt, Forschung und Innovation, soziale Infrastrukturen, Ausbildung, städtische Erneuerung und industrielle Umstellung, Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei, Fremdenverkehr und Kultur.
Während die großen Prioritäten eines Programms in Zusammenarbeit mit der Kommission in Brüssel festgelegt werden, liegt die Auswahl der Maßnahmen und der konkreten Projekte in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Die Ergänzung zur Programmplanung enthält eine komplette Beschreibung aller konkreten Maßnahmen, die im Programm angekündigt und zusammengefasst werden. Diese Maßnahmen sind von besonderem Interesse für die Akteure vor Ort: Die einzelnen Projekte, für die sie eine Finanzierung beantragen, müssen sich hier einordnen lassen. Jede Maßnahme erhält einen genauen Finanzrahmen, der den Verwaltern des Programms zur Finanzierung einzelner Projekte zur Verfügung steht.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EFRE-Mittel auch künftig für Belange der organisierten Wohnungswirtschaft anwendbar sein – allerdings ist gemäß Programminhalt die Förderung von Einzelmaßnahmen ausgeschlossen.

Eigenheimzulagengesetz

Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, mit der die Bildung von selbstgenutzten Wohnungseigentum gebildet werden sollte. Mit dem 1.1.2004 war bei der Eigenheimzulage der Fördergrundbetrag bei Neubau und Erwerb eines Altbaus gleich hoch. Es gab eine Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch 1.250 EUR pro Jahr und 800 EUR je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren. Die maximale Grundförderung gab es erst bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mindestens 125.000 EUR.
Die Förderung durch Zulagen war unabhängig von der einkommensteuerlichen Belastung (progressionsunabhängig). Hiermit sollte Haushalten mit geringerem Einkommen der Erwerb eigenen Wohneigentums erleichtert werden. Die Gewährung von Zulagen war deshalb außerhalb des ESt-Veranlagungsverfahrens durchgeführt.
Voraussetzungen:

>>> Ledige durften zuvor noch keine Vergünstigung nach den §§ 7b, 10e EStG oder Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen haben (Verheiratete erst einmal).
>>>Die Summe der positiven Einkünfte durfte im Jahr des Einzugs und dem vorhergehenden Jahr die Grenze von 70.000 € (Ledige) bzw. 140.000 € (gemeinsam zur Steuer veranlagte Ehepaare) nicht überschreiten.
>>>Je Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um 30.000 EUR. Bei drei Kindern betrug die Einkommensgrenze für Zusammenveranlagte mithin 230.000 EUR (140.000 + 3 x 30.000).
>>>Es galt ab 2004 statt dem früheren Gesamtbetrag der Einkünfte die Summe der positiven Einkünfte. Dies bedeutet, dass Verluste aus Einkunftsarten bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht mehr berücksichtigt wurden.
>>>Die Zulagen wurden additiv gewährt. Eine Familie mit zwei Kindern konnte so pro Jahr 2.850 € als Zulagen erhalten: 1.250 Eigenheimzulage und zweimal 800 EUR Kinderzulage. Bezogen auf die Förderhöchstdauer von 8 Jahren ergab sich eine Gesamtzulage von 22.800 €.
Den zugehörigen Gesetzestext finden Sie hier.
Der Bundesrat beschloss am 21.12.2005 die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006. Von der beschlossenen Abschaffung waren Altfälle nicht betroffen. Dem Fiskus brachten die Streichung nach einer Übergangszeit von einigen Jahren Einsparungen von rund 6 Mrd. Euro jährlich, da die EigZul die größte Einzelsubvention der Bundesrepublik darstellte.

Eigentümergrundschuld

Im Grundbuch eingetragene Grundschuld zugunsten des Grundstückseigentümers. Die Besonderheit liegt darin, dass der Gläubiger (=Grundstückseigentümer) nicht die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld verlangen kann und auch keine Zinsen aus der Grundschuld beansprucht werden können. Eine Eigentümergrundschuld entsteht entweder durch Bestellung des Eigentümers (z.B. zur Sicherung einer entsprechenden Rangstelle) oder durch Umwandlung, wenn ein Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Darlehensrückzahlung besteht.

Einlagefazilität

siehe Fazilität.

Einmalvalutierungserklärung

Vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen und geben dazu eine Einmalvalutierungserklärung ab. Dieser Sachverhalt ist in Verbindung mit Grundschulden von besonderer Bedeutung: Wenn z.B. eine bestehende Grundschuld ersten Ranges durch Tilgung in eine Eigentümer-Grundschuld wird und anschließend für einen völlig anderen Zweck wieder auflebt, z.B. zur Finanzierung einer weiteren Immobilie, dann ist das natürlich unerfreulich für alle die, die im zweiten Rang stehen bleiben und nie ” aufrücken” – oder wenn sie wenigstens so behandelt würden, als wären aufgerückt. Hier ist also besondere Aufmerksamkeit auf die fehlende Akzessorietät von Grundschulden zu richten.

Einzelhandel – Begriffs- und Lagedefinitionen

Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Arbeitskreis 8 Einzelhandel und Immobilienwirtschaft.

Energieeinsparverordnung

siehe Energiepass.

Energiepass

Ab dem Jahr 2006 soll gemäß der neuen EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch im Baubestand ein Energiepass ausgestellt werden – bei Mieter- oder Eigentümer-Wechsel. Primäres politisches Ziel ist die Verminderung des Kohlendioxidaustoßes, aber der Energiepass wird auch den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar machen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss in nationales Recht umgesetzt werden. Um den Zeitplan noch einhalten zu können, ist geplant, keine vollkommen neuen Prozeduren zu entwickeln, sondern das bestehende Verfahren der Energieeinsparverordnung so zu ändern, dass mit ihr in Zukunft nicht nur der Energiebedarfsausweis bei Neubaumaßnahmen, sondern auch die Bilanzierung von Bestandsgebäuden möglich wird.
Ziel des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens ist es, einen bundeseinheitlichen Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude einzuführen, der bei Errichtung, Kauf und Neuvermietung dem Käufer oder Mieter auf Verlangen vorgelegt werden muss.
Derzeit schwanken die Energieverbräuche im Bestand zwischen 340 kWh/m² und 15 kWh/m² pro Jahr um das 23-Fache. Der Energiepass soll hier Klarheit schaffen. Dazu wird der Energiepass den Jahres-Energieverbrauch in kWh/m² anzeigen und so Gebäude miteinander vergleichbar machen. Weitgehend geklärt ist das Aussehen des Energiepasses. Er wird den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr plakativ auf einer farblichen Verbrauchsskala einordnen. Außerdem soll der Energiepass im Bedarfsfall Sanierungsvorschläge zur energetischen Optimierung des Hauses enthalten.
Wie der Energieverbrauch zu ermitteln ist, darum wird jedoch noch kontrovers gestritten.
Bedarfsbezogener Energiepass: Hierbei wird ein Norm-Verbrauch berechnet. Grundlage sind die exakten Gebäudedaten, die Qualität der Heizanlage und gleiche Grundannahmen zur Dauer der Heizperiode und des Klimas. Im Ergebnis gibt der bedarfsbezogene Energiepass also einen Energieverbrauch an, der nicht dem tatsächlichen individuellen Verbrauch entspricht, dafür aber die Vergleichbarkeit mit allen anderen Gebäuden, die auf gleicher Grundlage bilanziert wurden, sicherstellt. Nachteil seiner Erstellung sind die Kosten, die insbesondere aus der notwendigen exakten Datenaufnahme resultieren.
Verbrauchsorientierter Energiepass: Hier soll die Strom- und Heizkostenabrechnung auf die Fläche des Hauses umgerechnet werden; erheblich kostengünstiger in der Ausstellung, wäre keine Vergleichbarkeit mehr gegeben, denn er bildet nur das jeweilige Haus ab und es ist keine Unterscheidung mehr zwischen dem Energieverbrauch der durch das Haus verursacht wird, und dem Anteil, der durch das Nutzerverhalten bedingt ist, möglich.
Siehe dazu auch Energieeinsparverordnung 9/2005 .
Der GdW forderte in diesem Zusammenhang, dass der Energiepass nur der Information dienen soll und keine Rechtswirkung auf Kauf- und Mietverträge entfalten soll. Dieser Forderung wurde nun offensichtlich entsprochen.

Entscheidungsbaumanalyse

Die Entscheidungsbaumanalyse ist z.B. für mehrstufige Investitionsentscheidungen geeignet, d.h. wenn Entscheidungen zeitlich gestaffelt zu treffen sind, wobei die Folgeentscheidung die Vorteilhaftigkeit der ursprünglichen Entscheidung beeinflussen. Durch Instrument des Entscheidungsbaums können solche Investitionsketten dargestellt und optimiert werden, indem der optimale Weg durch den Entscheidungsbaum gefunden wird.

EONIA

Euro Overnight Interbank Average: Zur Ermittlung des EONIA geben repräsentative Banken mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der EU börsentäglich den Durchschnitt ihrer Effektivsätze und das Volumen an, zu denen sie bis 18.00 Uhr MEZ Tagesgeld “über Nacht” an andere Banken vergeben haben. Die Berechnung des EONIA wird durch die Europäische Zentralbank vorgenommen und veröffentlicht.

Equity Kicker

Sofern bei der Strukturierung einer Finanzierung Fremdkapitalgeber als atypische oder typische stille Gesellschafter Mittel bereitstellen, besteht neben der vereinbarten Zinszahlung oftmals noch ein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, den sog. “Kicker” in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen:
Non-Equity Kicker Der stille Gesellschafter erhält am Laufzeitende eine Sonderzahlung, die vorher fest vereinbart wurde.
Virtueller Equity Kicker Der stille Gesellschafter erhält am Laufzeitende eine Sonderzahlung, die an die Wertsteigerung des Unternehmens gekoppelt ist.
Equity Kicker Dem stillen Gesellschafter werden Bezugsrechte an Gesellschaftsanteilen zu einem festen Betrag eingeräumt.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es stellt ein grundstücksgleiches Recht dar und gibt dem Erbbauberechtigten während der Dauer des Rechts Ansprüche, die einem Eigentümer weitgehend gleichkommen. Das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich. Es stellt eine Belastung des Grundstückes dar und muss im Grundbuch eingetragen werden. Der wirtschaftliche Vorteil des Erbbaurechtes liegt darin, dass für die Errichtung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung auf einem Grundstück zunächst nicht der Grundstückskaufpreis bezahlt werden muss, sondern lediglich ein Erbbauzins auf die Dauer des Erbbaurechtes. Das Erbbaurecht ist zeitlich befristet (üblich: 66 oder 99 Jahre). Bei Fristablauf endet die Rechtsstellung des Erbbauberechtigten mit der Folge, dass das Eigentum am Gebäude nunmehr dem Grundstückeigentümer zusteht. Für diesen Fall ist regelmäßig eine Entschädigung des Erbbauberechtigten im Erbbaurechtsvertrag vereinbart.

Erhaltungsgebiete

Siehe Gebietskategorien im Stadtumbau.

Ersatzwohnraumförderung in Sachsen 2005

Das sächsische Kabinett hatte die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen des Stadtumbaus (VwV Ersatzwohnraumförderung) beschlossen. Gefördert wurde die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Höhe von 50 % der Baukosten, max. 50 €/m². Die Förderung war an enge Kriterien gebunden. So musste das antragstellende Unternehmen sich aktiv am Rückbau von Wohnraum beteiligen. Die geförderte Wohnung musste sich in einem Gebäude befinden, das innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht für den Rückbau vorgesehen war. Die geförderte Wohnung sollte ausschließlich Mietern, die aus Abrissobjekten ausziehen, zur Verfügung stehen. Das Verhältnis von gefördertem und zurückgebautem Wohnraum innerhalb des Zeitraumes 2002 bis 2009 musste 1:10 betragen. Der Umfang des Programms betrug 10 Mio. €. Die Mittel standen verteilt über die Jahre 2005 – 2009 zur Verfügung.
Das Programm wurde im August 2005 geschlossen, da es mit mehr als 100 % überzeichnet wurde.

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren ist die meist verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich in den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potenzial, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Kaufinteressenten, der mit seinem Kapital (K) entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet:
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung (Z) auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt? Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch den erwarteten Unternehmenserfolg in den folgenden Jahren und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Bei 10.000 Euro freiem Cash Flow würde bei einer angenommenen 6%-igen Verzinsung der Ertragswert bei 166.667 Euro liegen.

Bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie, die im Wesentlichen durch einen nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag (Vermietung oder Verpachtung) erreicht, wird der Reinertrag (Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten) kapitalisiert; unter Berücksichtigung der Abnutzung und der Restlebensdauer des Gebäudes berechnet sich dann der Ertragswert.

Vergleiche dazu auch Discounted Cash Flow.

ETF Exchange Traded Funds

ETFs (Exchange Traded Funds) sind Fonds, die wie Aktien liquide an der Börse handelbar sind. Zwei Arten von ETFs werden an der Börse gehandelt: aktiv und passiv gemanagte Fonds. Passive ETFs, auch Indexfonds genannt, dominieren den Markt. Sowohl die passiven als auch die aktiven ETFs sind an der Deutschen Börse in Frankfurt und an der Euwax in Stuttgart gelistet. Der liquideste Handel läuft über das Marktsegment XTF in Frankfurt. Anders als bei nicht börsennotierten Fonds, deren Anteilspreise nur einmal am Tag berechnet werden, wird der Preis der ETFs fortlaufend bestimmt. Der Anleger kann daher unmittelbar auf Marktveränderungen reagieren und seine Order wie bei einem Aktienkauf oder Verkauf während der gesamten Handelszeit platzieren. Dabei kann er auch Limits oder Stop-Loss-Orders einsetzen. Die kleinste handelbare Menge ist ein Anteil. Die Verwendung der Dividende richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Index. So werden zum Beispiel beim Euro Stoxx 50 (Kursindex) die Dividenden gesammelt, am Geldmarkt gesondert angelegt und einmal jährlich ausgezahlt. Bei den Performance-Indizes Dax und TecDax beispielsweise werden die Dividendenerträge thesauriert. Für jede Transaktion über die Börse fallen weder Ausgabeaufschlag noch Rücknahmegebühr an. Die Hausbank verlangt jedoch die üblichen Gebühren wie Maklercourtage und Depotgebühren. Die Managementgebühren der ETFs werden vom Fondspreis automatisch abgezogen. Diese liegen je nach Fonds und Anbieter zwischen 0,15 und 0,75 Prozent pro Jahr.

EURIBOR

siehe variabler Zins.

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Bolkestein Richtlinie) ist eine Richtlinie zum Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Im Januar 2004 wurde sie von der Europäischen Kommission veröffentlicht, aber noch nicht verabschiedet. Kernpunkt ist die Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen bis 2010. Es sollen durch das Verbot bestimmter rechtlicher Anforderungen, die teilweise noch in den Rechtsvorschriften einzelner Mitgliedsstaaten zu finden sind, Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit beseitigt werden. Benannt ist die Bolkestein Richtlinie nach dem Holländischen Politiker und EU-Komissar Frits Bolkestein (geboren 1933) .

Die Bolkestein Richtlinie gilt für alle Unternehmen und Verbraucher erbrachte Dienstleistungen, angefangen bei der Werbung, der Personaleinstellungen bis hin zum Handel, den Reinigungs- und Bauleistungen.
Ausgenommen sind bestimmte Transportbereiche (über 3,5 Tonnen), Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen, sowie solche, die direkt und kostenlos von öffentlichen Einrichtungen erbracht werden.

Nach dem Herkunftslandprinzip unterliegt der Dienstleistungserbringer einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist. Die Mitgliedsstaaten dürfen die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken. Es wären jene Mitgliedsstaaten im Vorteil, welche die jeweiligen niedrigsten Standards im Bezug auf die Kontrolle der Unternehmenstätigkeit, der Qualifikationsanforderungen etc. aufweisen. Durch die Richtlinie würden ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU geschaffen werden.

Unter die Richtlinie würden sämtliche Dienstleistungstätigkeiten fallen, die gegen Entgelt geleistet werden. Davon ausgehend wären somit auch alle jene öffentlichen Dienste erfasst, für deren Nutzung schon jetzt Gebühren zu entrichten sind: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ver- und Entsorger, Wasser und Klärwerke, Krankenhäuser, Volkshochschulen oder Universitäten.

Evaluation

Evaluation heißt Bewertung und beschäftigt sich im engeren Sinn mit der Bewertung von abgeschlossenen Vorhaben wie Programmen, Projekten oder Veranstaltungen. Voraussetzung für die Evaluation ist eine zu Beginn des Vorhabens festgelegte zielorientierte Planung (Programmierung) von sowohl quantitativ meßbaren Kennzahlen oder Indikatoren als auch qualitativ verbal dargestellter Absichtserklärungen.

Expertensystem

Als Expertensystem wird eine Klasse von Softwaresystemen bezeichnet, die auf der Basis von Expertenwissen zu Lösungen oder Bewertungen bestimmter Problemstellungen gelangen können. Es handelt sich um Systeme, die auf einer meist von Experten gepflegten Wissensbasis beruhen. Dabei reproduzieren sie jedoch keineswegs lediglich den Inhalt der Wissensbasis, sondern sind in der Lage, auf dessen Grundlage zu weiteren Schlussfolgerungen zu gelangen. Die Güte eines Expertensystems lässt sich daran messen, in welchem Maße das System überhaupt zu Schlussfolgerungen in der Lage ist und wie fehlerfrei es dabei vorgeht. Zum Einsatz kommen:
Fallbasierte Systeme gehen von einer Falldatenbasis aus.
Regelbasierte Systeme basieren nicht auf konkreten Fallbeschreibungen, sondern auf Regeln der Art “Wenn X, dann Y.”
Systeme, die mittels Entscheidungsbäumen eigenständig zu Lernprozessen in der Lage sind (induktives Lernen).