Nullzinspolitik als Herausforderung für Bausparkassen

Kategorie: Aktuelles

Lebensversicherungen, Pensionskassen und berufsständige Versorgungswerte leiden,  im Übrigen ebenso wie die einlagenbasierten Kreditinstitute, auch die Bausparkassen unter der derzeitigen Nullzinspolitik der EZB.

 

Wenngleich im Fokus dieser Problematik derzeit wohl eher die Lebensversicherungen stehen, die in den kommenden Jahren vor Schwierigkeiten aufgrund mangelnder Anlagealternativen stehen, geht diese Entwicklung auch an den Bausparkassen nicht vorüber. Die Bausparkassen haben bei Vertragsabschluss mit ihren Kunden feste Zinssätze vereinbart, die sich am aktuellen Kapitalmarktzinsniveau orientieren. Das gilt sowohl für die Guthabenzinsen der Ansparphase als auch für die Darlehenszinsen bei Inanspruchnahme von Bauspardarlehen. Die in früheren Zeiten vereinbarten und aus heutiger Sicht relativ hohen Guthabenzinsen werden von vielen Bausparern in Anspruch genommen, während sie gleichzeitig auf die Aufnahme eines Bauspardarlehens verzichten. Diese Interessenlage stellt die Bausparkassen vor entsprechende Herausforderungen.

 

Nicht nur aus diesem Grund wurde im September 2015 im Bundeskabinett der Weg für eine Novellierung des Bausparkassengesetzes freigemacht, demzufolge die Bausparguthaben künftig auch für die Vergabe nicht bausparunterlegter Baudarlehen genutzt werden können. Gleichzeitig sollen die Bausparkassen auch die Möglichkeit erhalten, eigene Pfandbriefe emittieren zu dürfen. Seitens der Bausparkassen werden aber durchaus noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, so sollte im Bedarfsfall auch eine Beleihung über 80 % hinaus möglich werden. Des Weiteren wird zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Bausparkassen insbesondere in Niedrigzinsphasen vorgeschlagen, den Katalog zusätzlicher Kapitalanlagen zu erweitern.

 

Besonders die gut verzinsten Altverträge sind dabei den Bausparkassen ein Dorn im Auge, da mitunter Guthabenzinsen von 3 % und mehr gezahlt werden müssen. Das ist eine Zinshöhe, die angesichts des aktuellen Marktzins-Niveaus nur schwer oder überhaupt nicht mehr verdient werden kann. Als eine notwendige, wenngleich äußerst unpopuläre Maßnahme wird deshalb die Kündigung dieser Altverträge in Rede gestellt. Betroffen sind dabei wohl bundesweit ca. 200 Altverträge. Bislang (Jahresende 2015) existiert keine höchst richterliche Rechtsprechung, ob bzw. inwieweit die Kündigung dieser Bausparverträge rechtens ist. Eine entsprechende belastbare Entscheidung wird jedoch im Verlauf des Jahres 2016 wohl zu erwarten sein.